https://www.kathpedia.de/api.php?action=feedcontributions&user=Firmian&feedformat=atomkathPedia - Benutzerbeiträge [de]2024-03-29T01:14:20ZBenutzerbeiträgeMediaWiki 1.32.6https://www.kathpedia.de/index.php?title=Dieter_Biffart&diff=134615Dieter Biffart2015-07-24T08:35:24Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>''' [[Bild:Dieter Biffart.JPG|thumb|right|Pater Dieter Biffart [[FSSP]]]] '''<br />
<br />
''' Dieter Biffart ''' FSSP (*[[15. Mai]] [[1983]] in Bietigheim [[Bistum Rottenburg-Stuttgart]]) ist Mitglied der [[Priesterbruderschaft St. Petrus]].<br />
<br />
==Biografie==<br />
[[Dieter]] Biffart wuchs mit dem älteren Bruder in einem kleinen Dorf unweit von Stuttgart auf. Im Alter von 15 Jahren empfing er die heilige [[Firmung]]. Er trat nach dem Abitur im Jahr 2002 in das [[Priesterseminar Wigratzbad|Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad]] ein. Am 31. Mai 2008 empfing er durch [[Erzbischof]] [[Malcolm Ranjith]] die [[Diakonatsweihe]]. Danach diente er in der Wiener Niederlassung der Petrusbruderschaft. Er wurde am 27. Juni 2009 mit vier weiteren Diakonen der Bruderschaft durch [[Weihbischof]] [[Athanasius Schneider]] in der [[Sühne]]kirche in [[Wigratzbad]] zum [[Priester]] geweiht.<br />
<br />
Im September 2011 wechselte er in die Schweizer Niederlassung der FSSP in Thalwil bei Zürich und leitet ab Juni 2015 als die Niederlassung in Salzburg.<br />
<br />
[[Kategorie:Priester Deutschland|Biffart, Dieter]]<br />
[[Kategorie: Petrusbrüder|Biffart, Dieter]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Dieter_Biffart&diff=57882Dieter Biffart2009-06-29T19:52:42Z<p>Firmian: </p>
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<div>''' [[Bild:Dieter Biffart.JPG|thumb|right|Diakon Dieter Biffart [[FSSP]]]] '''<br />
<br />
''' Dieter Biffart ''' FSSP (*[[15. Mai]] [[1983]] in Bietigheim [[Bistum Rottenburg-Stuttgart]]) ist Mitglied der [[Priesterbruderschaft St. Petrus]].<br />
<br />
Dieter Biffart wuchs mit dem älteren Bruder in einem kleinen Dorf unweit von Stuttgart auf. Im Alter von 15 Jahren empfing er die heilige [[Firmung]]. Er trat nach dem Abitur im Jahr 2002 in das [[Priesterseminar]] St. Petrus in [[Wigratzbad]] ein. Am 31. Mai 2008 empfing er durch [[Erzbischof]] [[Malcolm Ranjith]] die [[Diakonatsweihe]]. Danach diente er in der Wiener Niederlassung der Petrusbruderschaft. Er wurde am 27. Juni 2009 mit vier weiteren Diakonen der Bruderschaft durch [[Weihbischof]] [[Athanasius Schneider]] in der [[Sühne]]kirche in Wigratzbad zum [[Priester]] geweiht.<br />
<br />
[[Kategorie: Personen Deutschland|Biffart, Dieter]]<br />
[[Kategorie: Petrusbrüder|Biffart, Dieter]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Johannes_Paul_(FSSP)&diff=54506Johannes Paul (FSSP)2009-03-06T16:37:44Z<p>Firmian: typo</p>
<hr />
<div>''' Johannes Paul ''' (*[[29. September]] [[1976]] in Kemeten, Burgenland/Österreich) ist Mitglied der [[Priesterbruderschaft St. Petrus]].<br />
<br />
Johannes Paul wuchs er als erstes von drei Kindern in Kemeten auf, wo er die dortige<br />
Volksschule besuchte. Die nächsten Schuljahre verbrachte er in der Hauptschule in Oberwart, danach kam er in die Höhere Technische Bundeslehranstalt nach Pinkafeld, wo er 1995 die Reifeprüfung ablegte. In seiner Heimatpfarrei war er Ministrant und später Sakristan. Er entschloss er sich nach der Matura Theologie zu studieren und zunächst in das [[Priesterseminar]] seiner Heimatdiözese Eisenstadt einzutreten. In seiner Studienzeit lernte er ihn Wien die überlieferte lateinische Liturgie und die Priesterbruderschaft St. Petrus kennen. Nach abgeschlossenem Studium der Theologie trat er schließlich in das Priesterseminar St. Petrus in Wigratzbad ein. Dem Spiritualitätsjahr folgte ein Jahr des Studiums im Seminar, wo er<br />
auch als Katechet und Bibliothekar tätig war. Die weiteren Studienjahre sollte er im Apostolat in verschiedenen Niederlassungen der Priesterbruderschaft St. Petrus verbringen. So kam er zunächst nach Köln und Salzburg und schließlich nach Wien. Am 11. Februar 2007 wurde er durch S.E. Erzbischof Wolfgang Haas in Wigratzbad zum Diakon geweiht. Die [[Priesterweihe]] empfing er in der Sühnkirche in [[Wigratzbad]] am 30. Juni 2007 durch Bischof André Mutien Leonard, dem Bischof von Namur (Belgien).<br />
<br />
[[Kategorie: Personen|Paul, Johannes]]<br />
[[Kategorie: Petrusbrüder|Paul, Johannes]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Kirchenbeitrag&diff=37486Kirchenbeitrag2008-07-09T20:26:47Z<p>Firmian: Gesetzliche Grundlage war doppelt drin</p>
<hr />
<div>In Österreich müssen Katholiken ab einem gewissen Alter und ab einer gewissen Einkommensgrenze den sogenannten "Kirchenbeitrag" leisten. In Deutschland gibt es die [[Kirchensteuer]], in der Schweiz ist das ganze ähnlich geregelt.<br />
<br />
== Was ist der Kirchenbeitrag? ==<br />
<br />
Kirchenbeitragspflichtig sind alle volljährigen Mitglieder der anerkannten Kirchen. Details werden in den Beitragsordnungen dieser Kirchen gereglt. Eine Beitragspflicht beginnt grundsätzlich mit der Volljährigkeit. In der Praxis schaut dies so aus, dass die erste Beitragsvorschreibung im Alter von 19 Jahren zugeschickt wird. Die Beitragspflicht ist immer in der Diözese gegeben, in der der Hauptwohnsitz ist.<br />
<br />
== Höhe des Kirchenbeitrags ==<br />
<br />
Der Kirchenbeitrag beträgt von der Beitragsgrundlage (Einkommen) 1,1% abzüglich eines Absetzbetrages von 47 Euro, mindestens jedoch 63 Euro für Einkommensteuerpflichtige bzw. 6,84 Euro für Personen, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.<br />
<br />
Dann gibt es noch einige Abzugsposten. Der Kirchenbeitrag ist somit signifikant niedriger als die deutsche [[Kirchensteuer]] (die, wie die Einkommensteuer, progressiv gestaltet ist und bis zu 4% des Einkommens ausmachen kann).<br />
<br />
== Geschichte des Kirchenbeitrags ==<br />
<br />
Bereits im 19. Jahrhundert (1868 - Regelung "Interkonfessionelle Verhältnisse der Staatsbürger") hatte die Kirche die gesetzliche Grundlage, Kirchenbeiträge einzuheben. Von dieser theoretischen Möglichkeit wurde erst 1939 Gebrauch gemacht, als die katholische Kirche kein Geld mehr aus dem "Religionsfonds" oder sonstige staatliche Zahlungen bekam. Neben de, Zweck der staatlichen Geldersparnis bzw. Beschlagnahme des Religionsfonds war es Absicht der nationalsozialistischen Regierung, die Gläubigen zum Kirchenaustritt zu bewegen - dieser Effekt trat aber nur in geringerem Ausmaß ein als erhofft.<br />
<br />
Der "Religionsfonds" bestand im wesentlichen aus dem Vermögen der durch Kaiser Joseph II. eingezogenen kirchlichen Besitztümer. 1940 wurde der Religionsfonds zu Gunsten des Deutschen Reiches aufgehoben. Dieses neue Kirchenbeitragssystem wurde auch nach dem Krieg fortgeführt, weil der Religionsfonds nicht mehr bestand.<br />
<br />
Obwohl die Einhebung des Beitrags durch die Kirche selbst erfolgt und ihr, anders als zB in Deutschland, keine Daten des Finanzamts zur Verfügung stehen, und beim Eintritt (Taufe) keine staatliche Behörde involviert ist, ist ein Austritt aus der Kirche dennoch gegenüber den weltlichen Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) zu erklären. Dies ist kein Überbleibsel aus dem reichsdeutschen Recht der Jahre ab 1938, sondern bereits 1868 in dieser "asymmetrischen" Form geregelt.<br />
<br />
Auch die jüdische und die islamische Glaubensgemeinschaft erheben Mitgliedsbeiträge nach diesem System.<br />
<br />
== Rechtliche Grundlagen ==<br />
<br />
<b>Kirchenrechtlich:</b> Die Grundlage für die Möglichkeit der Einforderung des Kirchenbeitrags kann sich aus Can. 222 — § 1. ergeben: "Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die '''für den Gottesdienst''', '''die Werke des Apostolats und der Caritas''' sowie '''für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden''' notwendig sind."<br />
<br />
<br />
<b>Staatsrechtlich:</b> Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 543/1939 vom 1. Mai 1939, mit späteren Änderungen. Nach dem Krieg wurde in der österreichischen Verfassung im § 2 des Verfassungsgesetzes vom 1.Mai 1945, Staatsgesetzblatt 6 über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich (Rechts- und Überleitungsgesetz) geregelt, dass das Kirchenbeitragsgesetz weiterhin Geltung hat. In einem Vermögensvertrag vom 23. Juli 1960 zwischen der katholischen Kirche und dem Staat Österreich <br />
wurde ein Abkommen getroffen, dass die Kirche auch weiterhin Beiträge bei den Mitgliedern einheben darf und über das Geld frei verfügen darf.<br />
<br />
Jede Diözese hat eine Kirchenbeitragsordnung und einen Kirchenbeitragstarif zu erlassen, der vom Wirtschaftsbeirat einer Diözese festgelegt wird.<br />
<br />
== Kirchenbeitrag in der Diskussion ==<br />
<br />
Das Kirchenbeitragssystem hat Befürworter und Kritiker. <br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
[http://www.kath.net/kirchenaustritt_oebk.pdf Schreiben der ÖBK vom Juni 2007 zum Kirchenaustritt]<br />
<br />
[http://www.kath.net/detail.php?id=17067 Die Presse 19. 6. Kommentar von Dietmar Neuwirth über den Kirchenbeitrag]<br />
<br />
[[Kategorie:Österreich]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=P%E4pstliche_Unfehlbarkeit&diff=297452008-01-28T12:54:14Z<p>Firmian: /* Definition */</p>
<hr />
<div>'''Unfehlbarkeit''' bedeutet die Unmöglichkeit, in Glaubens- und Sittenfragen in Irrtum zu fallen. Die Träger der Unfehlbarkeit sind der [[Papst]] und der Gesamtepiskopat, d. i. die Gesamtheit der Bischöfe mit Einschluss des Papstes, des Hauptes des Episkopates.<br />
<br />
== Der Papst als Träger der Unfehlbarkeit ==<br />
===Definition===<br />
Das Erste Vatikanische Konzil, das die päpstliche Unfehlbarkeit mit dem Konzilsdekret [[Pastor aeternus]] 1870 dogmatisch feststellte, definiert sie wie folgt: <br />
<br />
''Wenn der römische Bischof ''[[ex cathedra]]'' spricht, d.h. wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten apostolischen Amtsgewalt endgültig entscheidet, dass eine Glaubens- oder Sittenlehre von der gesamten Kirche festzuhalten ist, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche in der endgültigen Entscheidung über eine Glaubens- oder Sittenlehre ausgestattet wissen wollte. Daher sind solche endgültige Entscheidungen des römischen Bischofs aus sich selbst, nicht auf Grund der Zustimmung der Kirche, unabänderlich. '' ([[Dogma]]) <br />
<br />
'''Das bedeutet:''' <br><br />
1. Jeder rechtmäßige Papst ist Träger der Unfehlbarkeit - was ausschließt, dass er zuerst die Erlaubnis eines Konzils, das er selbst einberuft, einzuholen hätte. Denn, wie das [[I. Vatikanisches Konzil]] sagt, ist ein [[Konzil]] keine dem Papste übergeordnete Behörde ([[Pastor aeternus]] 14).<br />
<br />
2. Nicht alle Worte, die ein Papst äußert, sind unfehlbar. Unfehlbar sind die Entscheidungen eines Papstes nur dann, wenn er "ex cathedra" ([[Dogma]]) - als oberster Hirt und Lehrer aller Christgläubigen - spricht <br />
<br />
3. Es ist der übernatürliche Beistand des Heiligen Geistes, der den Papst vor einem Irrtum in Glaubens- und Sittenfragen bewahrt. Das Charisma der Unfehlbarkeit besitzt der Papst geschenkhaft, nicht aufgrund natürlich menschlicher Eignung oder Fähigkeit.. <br />
<br />
Dieses Dogma wurde auch vom [[II. Vatikanum]] in der Konstitution [[Lumen gentium]] (18+25) abermals bekräftigt und sein Zusammenhang mit der [[Ekklesiologie]] dargestellt; hinsichtlich einiger Einzelprobleme erläutert das Dokument der [[Glaubenskongregation]] [[Mysterium ecclesiae]] von 1973 die ''Unfehlbarkeit der Kirche'' ausführlich.<br />
<br />
'''Anwendung der Unfehlbarkeit'''<br><br />
Die zwei letzten Dogmen handelten von Maria. Papst Pius IX. hat 1854 (also vor Verkündung des Unfehlbarkeitsdogmas) das Dogma der „unbefleckten Empfängnis Mariens“ definiert. Pius XII. verkündete 1950 das Dogma der leiblichen Aufnahme der Jungfrau und Gottesmutter Maria in die himmlische Herrlichkeit.<br />
<br />
Entgegen mancher Vorstellungen ist die Unfehlbarkeit seit 1870 erst ein einziges Mal zur Anwendung gekommen.<br />
<br />
=== Das Zeugnis der Bibel ===<br />
Schon die Bibel stellt fest, dass Christus Petrus, den ersten Papst, in mehrfacher Hinsicht beauftragte: <br />
<br />
1. Christus machte Simon zum Felsen, auf den er seine Kirche baute, welche die Pforten der [[Hölle]] nicht überwältigen würden (Mt 16,18-19). Ohne den rechten Glauben aber, wäre die Einheit und die Festigkeit dieses Fundamentes nicht möglich. Als oberster Hirt und Lehrer muss er (und seine Nachfolger) in seinen Entscheidungen bindend sein, wenn die Kirche, wie sie Christus stiftete, für alle Zeiten fortbestehen soll. <br />
<br />
2. Christus verlieh dem Petrus eine umfassende Binde- und Lösegewalt; was er auf Erden binde, das solle auch im Himmel gebunden sein (Mt 16,19). Im rabbinischen Sprachgebrauch verstand man unter Binden und Lösen auch die authentische Gesetzeserklärung; der Papst hat damit auch die Gewalt, das Gesetz des Neuen Bundes auszulegen.<br />
<br />
3. Christus setzte Petrus (und seine Nachfolger) zum obersten Hirten über seine Herde ein (Joh 21,15-17). In dieser Funktion hat der Papst die Gläubigen zu führen.<br />
<br />
4. Christus erteilte Petrus den Auftrag, seine Brüder zu stärken (Lk 22,31 f.). Das Wort ist zwar zunächst an Petrus persönlich gerichtet. In Verbindung mit Mt 16,18 f. ist es jedoch auch auf diejenigen zu beziehen, in denen Petrus und sein Amt fortlebt. Die Stärkung im Glauben ist immer eine vordringliche Aufgabe des Leiters der Kirche. Diese Stärkung nimmt der Papst auch in Schreiben wie Enzykliken wahr. Diese Aussagen sind vor Gott und der Kirche bindend, wenn auch nicht im strengen Sinne unfehlbar.<br />
<br />
Das Neue Testament hat, wie diese Stellen belegen, nicht nur die Unfehlbarkeit von Petrus zur Voraussetzung; es steht in der Bibel auch geschrieben, dass Petrus dieses ihm von Christus verliehene Charisma mit letztinstanzlichen und für die Kirche insgesamt verbindlichen Entscheidungen tatsächlich ausübte. So führte er eigenmächtig die umstrittene Taufe des Kornelius durch (Apg 10,23b ff.) und öffnete damit den Heiden die Kirche. Auch sprach er über Ananias und Saphira das verbindliche Urteil (Apg 5,1-11). Er handelte als letzte Auslegungsinstanz der Heiligen Schrift, indem er sich selbst die letztinstanzliche Schriftauslegung vorbehielt ("Keine Weissagung der Schrift darf eigenmächtig ausgelegt werden"; 2 Petr 1,20). Und schließlich war auch er es, der bestimmte, dass die Schriften des Paulus verbindlich seien (2 Petr 3,15-16). <br />
<br />
Christus wies seine Kirche an, alles zu verkündigen, was er selbst gelehrt hatte (Mt 28,19-20). Er versprach ihr den Beistand des Heiligen Geistes, der die Kirche "in die ganze Wahrheit führen" werde (Joh 16,13). Dieser Auftrag und dieses Versprechen garantieren, dass die Kirche niemals von seinen Lehren abfallen wird (Mt 16,18, 1 Tim. 3,15) - und zwar selbst dann, wenn Katholiken dies tun sollten.<br />
<br />
=== Das Zeugnis der Tradition ===<br />
Auch die [[Kirchenvater|Kirchenväter]] setzen - wenn auch noch nicht unter der Bezeichnung "Unfehlbarkeit" - in ihren Schriften die maßgebende Lehrautorität der römischen Kirche und ihres Bischofs voraus. <br />
<br />
'''[[Irenäus von Lyon]] (um 140 – um 200)''' betrachtet bereits den Glauben der römischen Kirche als normgebend für die ganze Kirche: "Mit dieser Kirche muß wegen ihres besonderen Vorranges jede Kirche übereinstimmen. ... In ihr ist die apostolische Überlieferung stets rein bewahrt worden ' (Adv. haer. III 3,2). <br />
<br />
'''[[Cyprian von Karthago|Cyprian]] (nach 200 – 258)''' bezeichnet die römische Kirche als "Lehrstuhl des Petrus" (cathedra Petri), als "Ausgangspunkt der bischöflichen Einheit" und rühmt die Reinheit ihres Glaubens. Er betont, "dass es die Römer sind, deren Glaube durch das rühmende Zeugnis des Apostels gelobt worden ist (Röm 1,8), zu denen der Irrglaube keinen Zutritt finden kann" (Ep. 59,14).<br />
<br />
'''[[Hieronymus]] (um 347 – 419)''' schreibt über Papst [[Damasus]]: "Bei euch allein wird das Erbe der Väter unversehrt bewahrt" (Ep. 15,1). <br />
<br />
'''[[Augustinus von Hippo|Aurelius Augustinus]] (354 – 430)''' betrachtet im [[Pelagianismus|pelagianischen]] Streit das Urteil von Papst [[Innozenz I.]] als maßgebend: "In dieser Angelegenheit wurden die Beschlüsse zweier Konzilien an den Apostolischen Stuhl gesandt. Von dort sind auch Rückäußerungen eingetroffen. Die Sache ist damit erledigt (causa finita est). Möchte doch auch der Irrtum ein Ende nehmen!' (Sermo 131, 10, 10)<br />
<br />
'''[[Petrus Chrysologus]] (um 380 – 450)''' schreibt an [[Eutyches]]: "... der selige Petrus, der auf seinem Bischofssitz fortlebt und den Vorsitz führt, bietet den Suchenden den wahren Glauben dar" (bei Leo I., Ep. 25,2).<br />
<br />
'''Papst [[Hormisdas]] (519)''' formuliert: "Auf dem Apostolischen Stuhl wurde die katholische Religion stets unbefleckt bewahrt." <br />
<br />
'''[[Thomas von Aquin]] (um 1225 - 1254)''' betrachtet es als legitime Aufgabe des Papstes, "die Fragen des Glaubens endgültig zu entscheiden, so dass sie von allen mit unerschütterlichem Glauben festgehalten werden".<br />
<br />
Dass das Erste Vatikanum die Unfehlbarkeit des Papstes nicht erfunden hat, zeigen auch die Entscheidungen der Unionskonzilien zu [[Konzil von Konstantinopel|Konstantinopel]] (869/70), zu [[Konzil von Lyon|Lyon]] (1274) und zu [[Konzil von Florenz|Florenz]] (1438/45), die übereinstimmend den [[Lehrprimat]] des Papstes verkündet hatten. Dieser Primat aber schließt die Unfehlbarkeit sachlich mit ein.<br />
<br />
=== Einwände ===<br />
<br />
==== Der antiochenische Zwischenfall ====<br />
<br />
Um die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit zu widerlegen, wird als Beispiel gern das Verhalten des Petrus in Antiochien angeführt, wo er sich weigerte, mit Heidenchristen zu essen, um nicht Anstoß bei bestimmten Juden aus Palästina zu erregen (Gal 2,11-16). Dafür wurde er von Paulus zurechtgewiesen. War Petrus also nicht unfehlbar? <br />
<br />
Dieser Zwischenfall kann nicht als Gegenargument gegen die Unfehlbarkeit dienen. Denn in diesem Beispiel ging es um eine Frage der Disziplin. Das Problem lag hier in Petri Handeln, nicht in dem, was er lehrte. Auch Paulus erkannte ja an, dass Petrus die rechte Lehre sehr wohl kannte (Gal 2,15-16). Wofür er Petrus zurechtwies, war, dass er nicht nach seiner eigenen Lehre lebte. Petrus lehrte hier, genau genommen, überhaupt nichts; und noch weniger definierte er feierlich eine Frage des Glaubens oder der Sitten. <br />
<br />
Protestantische Kritiker der Unfehlbarkeit des Papstes, welche den antiochenischen Zwischenfall vor allem zitieren, anerkennen trotzdem, dass Petrus Unfehlbarkeit zumindest in einem Sinne besaß, insofern er nämlich zwei unfehlbare Briefe des Neuen Testaments schrieb.<br />
<br />
== Der Gesamtepiskopat als Träger der Unfehlbarkeit ==<br />
''Die Gesamtheit der Bischöfe ist unfehlbar, wenn sie, entweder auf dem allgemeinen Konzil versammelt oder über den Erdkreis zerstreut, eine Glaubens- oder Sittenlehre als eine von allen Gläubigen festzuhaltende Wahrheit vorlegen. '' (Dogma)<br />
<br />
Das Konzil von Trient lehrt, dass die Bischöfe die Nachfolger der Apostel sind (D 960); ebenso das Vatikanum (D 1828). Als Nachfolger der Apostel sind sie ebenso wie diese die Hirten und Lehrer der Gläubigen (D 1821). Als amtliche Glaubenslehrer sind sie Träger der dem kirchlichen Lehramt zugesicherten aktiven Unfehlbarkeit.<br />
<br />
Man unterscheidet zwei Formen der lehramtlichen Tätigkeit des Gesamtepiskopates, eine außerordentliche und eine ordentliche:<br />
<br />
"Wer euch hört, der hört mich" (Lk 10,16) <br><br />
Das Neue Testament lässt keinen Zweifel daran, dass Christus eine sichtbare Kirche mit einer Rangfolge gründete. Diese sind der Papst, die Bischöfe, die Priester und die Diakone. Auch die kirchliche Tradition belegt einen hierarchischen Aufbau der Urkirche. So schreibt [[Ignatius von Antiochien]] im zweiten Jahrhundert an die Kirche in Smyrna: "Wo immer der Bischof erscheint, da sei auch das Volk; so wie die Katholische Kirche überall dort ist, wo immer Jesus Christus ist." (Brief an die Smyrnäer, 8, 1 [110 n. Chr.]). <br />
<br />
== Literatur ==<br />
[[Ludwig Ott]], ''Grundriss der katholischen Dogmatik'', 10. Auflage, Freiburg u.a. 1981, S. 344-349; 359-362 ([[Imprimatur]] Freiburg im Breisgau den 2.12.1969, Der Generalvikar: Dr. Schlund).<br />
<br />
[[Kategorie:Heiligmacher]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Limbus&diff=29005Limbus2008-01-08T14:10:15Z<p>Firmian: /* Der ''limbus puerorum vel infantium'' */</p>
<hr />
<div>'''Limbus''' (pl. Limbi) kommt aus dem lateinischen und bedeutet ''Rand'' oder ''Saum''. In der katholischen [[Theologie]] bezieht sich dieser Begriff auf einen Bereich der [[Hölle]] als dem Bereich der Gottferne und wird von der Hölle der Verdammten unterschieden. Der Limbus bezeichnet ganz allgemein einen 'Ort' an dem die Anschauung Gottes mangels heiligmachender [[Gnade]] nicht möglich ist. In diesem Sinn wird auch der Begriff 'Vorhölle' für die Idee eines 'Limbus' verwendet. Es ist ein Zustand des Ausschlusses von der Gottesschau, aber kein Ort der Qual und nach Ansicht der meisten Theologen, die den Limbus vertraten, ein Ort wahrer, wenn auch nur natürlicher Glückseligkeit. Überzeugt von der [[Barmherzigkeit]] Gottes, sieht sich die Kirche außerstande, ungetauften Kindern ewige Verdammnis in demselben Sinne wie bewussten Sündern zuzuordnen. Die Lehre vom Limbus zielt somit auf eine Milderung der Vorstellung von der Verdammnis der Ungetauften. Diese Aussagen stehen allesamt unter dem Vorbehalt, dass es in geschichtlich-zeitlicher Sprache gefasste Aussagen sind über letzte Dinge und das Vertrauen darauf voraussetzen, dass die Kirche hinreichend präzise davon sprechen kann. <br />
<br />
<br />
== Zwei verschiedene Limbi ==<br />
<br />
Der Limbus ist zu unterteilen in einem Limbus der Väter (''limbus patrum'') und einen Limbus der ungetauften Kinder (''limbus infantium vel puerorum''). Die beiden Zustände teilen eine Bezeichnung, weil sie sich trotz auszuführender Unterschiede, grundsätzlich ähnlich sind. Die zwei Limbi sind Antworten auf die folgenden zwei Fragen:<br />
<br />
# Was geschah mit den Menschen, die vor Jesus gerecht lebten und starben? <br />
# Was geschieht mit jenen verstorbenen Menschen, welche die Taufe oder eines ihrer Ersatzmittel (Begierdetaufe, Bluttaufe) nicht empfangen haben? <br />
<br />
== Der ''limbus patrum'' ==<br />
[[Bild:Anastasis.jpg|thumb|Anastasis-Fresko aus der orthodoxen Heilig-Kreuz Kirche (Dordogne, Frankreich)]]<br />
Die Gerechten vor Christus gelangten in den Limbus (bibl. Bez.: ''Abrahams Schoß'') weil sie zwar gut gelebt hatten, aber der Himmel bis zur [[Auferstehung]] Christi niemandem offen stand. Dort haben die [[Seele]]n der Gerechten und der Patriarchen gewartet, bis Christus sie bei seinem Abstieg in das Reich des Todes (Vgl. [[Credo]]: ''hinabgestiegen in das Reich des Todes'') von dort in den Himmel überführte. Die Auflösung des Limbus der Väter hat einen bekannten künstlerischen Ausdruck in den Auferstehungs (Anastasis-) Ikonen des Ostens gefunden. <br />
<br />
== Der ''limbus puerorum vel infantium'' ==<br />
<br />
Kinder, die vor der [[Taufe]] sterben, haben keine persönlichen [[Sünde]]n. Sie leiden lediglich an der Zustandssünde, die [[Erbsünde]] genannt wird - also am Zustand des Mangels heiligmachender [[Gnade]]. Diese Gnade wird für gewöhnlich in der Taufe erlangt. Bei ungetauften Erwachsenen kann die Wassertaufe durch die [[Taufe#Begierdetaufe|Begierdetaufe]] (ob explizit oder implizit) oder das [[Martyrium]] ersetzt werden. Also steht auch dem erwachsenen Nichtchristen, der gerecht lebt und Gott ehrlich sucht, eine Heilsmöglichkeit offen. Dem ungetauft sterbenden Kind kann nun die Gnade nicht durch die Wassertaufe oder die gewöhnliche Begierdetaufe - es fehlt dem Kind dazu der Gebrauch der Vernunft - zuteil werden. Ein Martyrium liegt vermutlich nur in seltensten Fällen vor. Also was geschieht mit dem Kind? In keinem Fall kann es der [[Hölle]] der Verdammten zugewiesen werden, da es keine persönliche Schuld trägt. Doch die Gnade, die notwendig ist, um Gott zu schauen, fehlt, also wird ein Ort, frei von Qual, mit natürlicher Glückseligkeit als möglicher Aufenthaltsort angegeben - der Limbus der Kinder. Der Limbus der Kinder ist im Unterschied zum ''limbus patrum'' kein 'Warteraum', sondern ein Endzustand.<br />
<br />
Es gibt in der Moderne neue Versuche, eine Form der Begierdetaufe (etwa eine Erleuchtung im letzten Moment) oder der [[Bluttaufe]] (z.B. der Tod als Quasi-Sakrament, "im Tod wartet Christus als Liebe auf uns") theologisch für die Kinder zu begründen. Damit würde das Postulat eines ''limbus infantium'' unnotwendig. Die Taufe der Kinder bleibt jedenfalls sinnvoll, da sich die Gnade Gottes dort den Menschen voraussetzungslos zuwenden kann, wo die kirchliche Gemeinschaft die Gewähr übernimmt, den heranwachsenden Christen zugleich ein Wachstum im Leben aus dem Glauben zu eröffnen.<br />
<br />
Im [[Katechismus der Katholischen Kirche]] wird die Hoffnung ausgedrückt, dass Gottes Barmherzigkeit Wege findet, dass auch die ungetauften Kinder Gott schauen dürfen.<br />
<br />
Entstanden ist die Vorstellung, dass Säuglinge, die ungetauft sterben, in den Limbus kommen, da man die Taufe als unverzichtbar für das Seelenheil und damit die Erlösung hält. Jedoch beschäftigte sich die päpstliche Internationale Theologenkommission bereits mit diesem Thema. Teilweise wird nun über die Formel nachgedacht, dass ungetauft sterbende Säuglinge „in der Erwartung auf universelle Erlösung durch Gott“ sterben. Da nach Ansicht der Kirche Gott alle Menschen erlösen will, könne man davon ausgehen, dass auch die Seelen ungetauft verstorbener Kinder in den Himmel kämen.<br />
<br />
Papst Benedikt soll die Ablösung der Lehre vom limbus puerorum bereits vor seiner Wahl zum Papst im Sinn gehabt haben; die britische Tageszeitung Times zitiert seinen Bericht zur Lage des Glaubens von 1985: „Ich persönlich würde es aufgeben, da es immer nur eine Hypothese war.“<br />
<br />
Am 20. April 2007 genehmigte Benedikt XVI. die Ergebnisse der Internationalen Theologenkommission und ermöglichte damit, wie vermutet, die Abwertung der Lehre von limbus puerorum zu einer älteren theologischen Meinung, die nicht mehr seitens des kirchlichen Lehramts unterstützt wird.<br />
<br />
== Literatur ==<br />
<br />
* Johannes Maria Schwarz: ''Zwischen Limbus und Gottesschau. Das Schicksal ungetauft sterbender Kinder in der theologischen Diskussion des 20. Jahrhunderts. Ein theologiegeschichtliches Panorama'', Kisslegg 2006, 353 Seiten [http://www.kath.net/detail.php?id=14758]<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
* [http://www.kath.net/detail.php?id=9086 Die Lehre des Limbus]<br />
<br />
<br />
<br />
[[Kategorie:Eschatologie]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Limbus&diff=29004Limbus2008-01-08T14:07:18Z<p>Firmian: /* Der ''limbus puerorum vel infantium'' */</p>
<hr />
<div>'''Limbus''' (pl. Limbi) kommt aus dem lateinischen und bedeutet ''Rand'' oder ''Saum''. In der katholischen [[Theologie]] bezieht sich dieser Begriff auf einen Bereich der [[Hölle]] als dem Bereich der Gottferne und wird von der Hölle der Verdammten unterschieden. Der Limbus bezeichnet ganz allgemein einen 'Ort' an dem die Anschauung Gottes mangels heiligmachender [[Gnade]] nicht möglich ist. In diesem Sinn wird auch der Begriff 'Vorhölle' für die Idee eines 'Limbus' verwendet. Es ist ein Zustand des Ausschlusses von der Gottesschau, aber kein Ort der Qual und nach Ansicht der meisten Theologen, die den Limbus vertraten, ein Ort wahrer, wenn auch nur natürlicher Glückseligkeit. Überzeugt von der [[Barmherzigkeit]] Gottes, sieht sich die Kirche außerstande, ungetauften Kindern ewige Verdammnis in demselben Sinne wie bewussten Sündern zuzuordnen. Die Lehre vom Limbus zielt somit auf eine Milderung der Vorstellung von der Verdammnis der Ungetauften. Diese Aussagen stehen allesamt unter dem Vorbehalt, dass es in geschichtlich-zeitlicher Sprache gefasste Aussagen sind über letzte Dinge und das Vertrauen darauf voraussetzen, dass die Kirche hinreichend präzise davon sprechen kann. <br />
<br />
<br />
== Zwei verschiedene Limbi ==<br />
<br />
Der Limbus ist zu unterteilen in einem Limbus der Väter (''limbus patrum'') und einen Limbus der ungetauften Kinder (''limbus infantium vel puerorum''). Die beiden Zustände teilen eine Bezeichnung, weil sie sich trotz auszuführender Unterschiede, grundsätzlich ähnlich sind. Die zwei Limbi sind Antworten auf die folgenden zwei Fragen:<br />
<br />
# Was geschah mit den Menschen, die vor Jesus gerecht lebten und starben? <br />
# Was geschieht mit jenen verstorbenen Menschen, welche die Taufe oder eines ihrer Ersatzmittel (Begierdetaufe, Bluttaufe) nicht empfangen haben? <br />
<br />
== Der ''limbus patrum'' ==<br />
[[Bild:Anastasis.jpg|thumb|Anastasis-Fresko aus der orthodoxen Heilig-Kreuz Kirche (Dordogne, Frankreich)]]<br />
Die Gerechten vor Christus gelangten in den Limbus (bibl. Bez.: ''Abrahams Schoß'') weil sie zwar gut gelebt hatten, aber der Himmel bis zur [[Auferstehung]] Christi niemandem offen stand. Dort haben die [[Seele]]n der Gerechten und der Patriarchen gewartet, bis Christus sie bei seinem Abstieg in das Reich des Todes (Vgl. [[Credo]]: ''hinabgestiegen in das Reich des Todes'') von dort in den Himmel überführte. Die Auflösung des Limbus der Väter hat einen bekannten künstlerischen Ausdruck in den Auferstehungs (Anastasis-) Ikonen des Ostens gefunden. <br />
<br />
== Der ''limbus puerorum vel infantium'' ==<br />
<br />
Kinder, die vor der [[Taufe]] sterben, haben keine persönlichen [[Sünde]]n. Sie leiden lediglich an der Zustandssünde, die [[Erbsünde]] genannt wird - also am Zustand des Mangels heiligmachender [[Gnade]]. Diese Gnade wird für gewöhnlich in der Taufe erlangt. Bei ungetauften Erwachsenen kann die Wassertaufe durch die [[Taufe#Begierdetaufe|Begierdetaufe]] (ob explizit oder implizit) oder das [[Martyrium]] ersetzt werden. Also steht auch dem erwachsenen Nichtchristen, der gerecht lebt und Gott ehrlich sucht, eine Heilsmöglichkeit offen. Dem ungetauft sterbenden Kind kann nun die Gnade nicht durch die Wassertaufe oder die gewöhnliche Begierdetaufe - es fehlt dem Kind dazu der Gebrauch der Vernunft - zuteil werden. Ein Martyrium liegt vermutlich nur in seltensten Fällen vor. Also was geschieht mit dem Kind? In keinem Fall kann es der [[Hölle]] der Verdammten zugewiesen werden, da es keine persönliche Schuld trägt. Doch die Gnade, die notwendig ist, um Gott zu schauen, fehlt, also wird ein Ort, frei von Qual, mit natürlicher Glückseligkeit als möglicher Aufenthaltsort angegeben - der Limbus der Kinder. Der Limbus der Kinder ist im Unterschied zum ''limbus patrum'' kein 'Warteraum', sondern ein Endzustand.<br />
<br />
Es gibt in der Moderne neue Versuche, eine Form der Begierdetaufe (etwa eine Erleuchtung im letzten Moment) oder der [[Bluttaufe]] (z.B. der Tod als Quasi-Sakrament, "im Tod wartet Christus als Liebe auf uns") theologisch für die Kinder zu begründen. Damit würde das Postulat eines ''limbus infantium'' unnotwendig. Die Taufe der Kinder bleibt jedenfalls sinnvoll, da sich die Gnade Gottes dort den Menschen voraussetzungslos zuwenden kann, wo die kirchliche Gemeinschaft die Gewähr übernimmt, den heranwachsenden Christen zugleich ein Wachstum im Leben aus dem Glauben zu eröffnen.<br />
<br />
Im [[Katechismus der katholischen Kirche]] wird die Hoffnung ausgedrückt, dass Gottes Barmherzigkeit Wege findet, dass auch die ungetauften Kinder Gott schauen dürfen.<br />
<br />
Entstanden ist die Vorstellung, dass Säuglinge, die ungetauft sterben, in den Limbus kommen, da man die Taufe als unverzichtbar für das Seelenheil und damit die Erlösung hält. Jedoch beschäftigte sich die päpstliche Internationale Theologenkommission bereits mit diesem Thema. Teilweise wird nun über die Formel nachgedacht, dass ungetauft sterbende Säuglinge „in der Erwartung auf universelle Erlösung durch Gott“ sterben. Da nach Ansicht der Kirche Gott alle Menschen erlösen will, könne man davon ausgehen, dass auch die Seelen ungetauft verstorbener Kinder in den Himmel kämen.<br />
<br />
Papst Benedikt soll die Ablösung der Lehre vom limbus puerorum bereits vor seiner Wahl zum Papst im Sinn gehabt haben; die britische Tageszeitung Times zitiert seinen Bericht zur Lage des Glaubens von 1985 ('Ratzinger-Report'): „Ich persönlich würde es aufgeben, da es immer nur eine Hypothese war.“[3]<br />
<br />
Am 20. April 2007 (AP) genehmigte Benedikt XVI. die Ergebnisse der Internationalen Theologenkommission und ermöglichte damit, wie vermutet, die Abwertung der Lehre von limbus puerorum zu einer älteren theologischen Meinung, die nicht mehr seitens des kirchlichen Lehramts unterstützt wird.<br />
<br />
== Literatur ==<br />
<br />
* Johannes Maria Schwarz: ''Zwischen Limbus und Gottesschau. Das Schicksal ungetauft sterbender Kinder in der theologischen Diskussion des 20. Jahrhunderts. Ein theologiegeschichtliches Panorama'', Kisslegg 2006, 353 Seiten [http://www.kath.net/detail.php?id=14758]<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
* [http://www.kath.net/detail.php?id=9086 Die Lehre des Limbus]<br />
<br />
<br />
<br />
[[Kategorie:Eschatologie]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Mari%E4_Aufnahme_in_den_Himmel&diff=290022008-01-08T12:50:32Z<p>Firmian: /* Zeugnisse aus Schrift und Tradition */</p>
<hr />
<div>[[Image:Muttergottes.Vatikan.Petersdom.jpg|thumb|right|Muttergottes, Vatikan]]<br />
<br />
Das Hochfest '''Mariä Aufnahme in den Himmel''' (''Maria Himmelfahrt'') ist eines der ältesten [[Marienfeste]] der Kirche. Das [[Hochfest]] wird in der katholischen und orthodoxen Kirche der Tradition nach am [[15. August]] gefeiert. Die ersten Zeugen für das Fest der [[Muttergottes]] gehen auf die Mitte des 5. Jahrhunderts zurück. <br />
<br />
== Dogma der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel ==<br />
Am 1. November 1950 formulierte Papst [[Pius XII.]] in der Apostolischen Konstitution "[[Munificentissimus Deus]]" das [[Dogma]] der leiblichen Aufnahme in den Himmel und bestätigte damit das, was bereits seit langer Zeit gefeiert wurde:<br />
<br />
''"In der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der seligen Apostel Petrus und Paulus und auch kraft Unserer eigenen verkündigen, erklären und definieren Wir: Es ist ein von Gott geoffenbartes [[Dogma]], dass die immerwährende Jungfrau Maria, die makellose [[Gottesgebärerin]], als sie den Lauf des irdischen Lebens vollendete, mit Leib und Seele zur himmlischen Glorie aufgenommen wurde."''<br />
<br />
== Indirekte Stellen der Heiligen Schrift zum Dogma ==<br />
*Psalm 131,8: „Erhebe dich, Jahwe, zu deiner Ruhestätte, du und deine machtvolle Lade“ (die aus unverweslichem Holz gefertigte Bundeslade ist ein Typus des unverweslichen Leibes Mariens).<br />
*Hld 8,5: „Wer ist die, die heraufsteigt aus der Wüste, auf ihren Geliebten gestützt?“ <br />
*Auch die sonnenumkleidete Frau aus der Apokalypse (Offb 12,1), das Protoevangelium (Gen 3,15) und die in Lk 1,28 bezeugte Gnadenfülle Mariens sind ein Hinweis auf die leibliche Aufnahme und Verherrlichung Mariens. <br />
*Apk 11,19: „Der Tempel Gottes im Himmel wurde geöffnet, und die Lade seines Bundes wurde in seinem Tempel sichtbar.“ <br />
<br />
== Vernunftschlüsse zur Begründung des Dogmas ==<br />
Da Maria frei von der Sünde war und der Zerfall des Leibes eine Folge der Sünde ist, lässt sich schließen, dass ihr Leib vom allgemeinen Los der Auflösung ausgenommen war. Auch aus der Gottesmutterschaft Mariens und der immerwährenden Jungfräulichkeit kann gefolgert werden, dass der Leib Mariens nicht der Zerstörung anheim fiel. <br />
<br />
== Zeugnisse aus Schrift und Tradition ==<br />
Weder Todestag noch Todesjahr der [[Gottesmutter]] Maria sind bekannt. Es dürfte zwischen dreizehn und fünfzehn Jahren nach der [[Himmelfahrt]] Christi gewesen sein. Zwei Städte beanspruchen das Ereignis: [[Jerusalem]] und [[Ephesus]]. Jerusalem, wo seit dem 5. Jh. das [[Grab Mariens]] gezeigt wird, wird meist der Vorzug gegeben; aber einige argumentieren für Ephesus.<br />
<br />
Für die Aufnahme Mariens in den Himmel liegen keine direkten und ausdrücklichen Aussagen der Heiligen Schrift vor. Eine Stelle im Matthäus-Evangelium legt diese Tatsache aber nahe:<br />
<br />
''"Die Gräber öffneten sich und die Leiber vieler Heiligen, die entschlafen waren, wurden auferweckt. Nach der Auferstehung Jesu verließen sie ihre Gräber, kamen in die Heilige Stadt und erschienen vielen."'' (Mt 27, 52-53)<br />
<br />
Schon in der Frühzeit wurde diese Stelle dahin ausgelegt, dass unter der Auferweckung der "Heiligen" eine endgültige Auferstehung und Verklärung zu verstehen sei - denn dies ist ein Zeichen für die Wirksamkeit des Werkes Christi. Da aber die Gerechten des Alten Bundes unmittelbar nach Abschluss des Erlösungswerkes Christi das vollendete Heil erlangten, ist es möglich und wahrscheinlich, dass dieses auch der Mutter des Herrn verliehen wurde. In Maria hat Gott den Menschen das Urbild des erlösten Menschen vor Augen gestellt. Sie hat schon am Anfang des Weges der Kirche durch die Zeiten vollendet empfangen, was die übrige Kirche erst am Ende empfangen wird. <br />
<br />
Die leibliche Aufnahme Mariens ist zuerst durch apokryphe Transitus-Berichte des 5. und 6. Jh. bezeugt, welche zwar von geringem geschichtlichen Wert sind, aber eine theologische Idee ausdrücken, welche damals schon verbreitet war. <br />
<br />
[[Gregor von Tours]] († 594) spricht schon von der leiblichen Himmelfahrt Mariens. Predigten auf das Fest des Heimgangs Mariens sind überliefert von Theoteknos von Livias (550/650), Pseudo-Modestus von Jerusalem (um 700), Germanus von Konstantinopel († 733) u.a. <br />
<br />
Der hl. [[Johannes von Damaskus]] († 749) formuliert die Tradition der Kirche von Jerusalem:<br />
<br />
''"Der hl. Juvenal, Bischof von Jerusalem, machte auf dem [[Konzil von Chalcedon]] dem Kaiserpaar Markian und Pulcheria, die den Leib der [[Muttergottes]] besitzen wollten, bekannt, Maria sei in der Gegenwart aller [[Apostel]] gestorben, aber ihr Grab sei leer gewesen, als es auf Anfrage des hl. [[Thomas]] geöffnet wurde. Daraus hätten die Apostel geschlossen, ihr Leib sei in den Himmel aufgenommen worden."''<br />
<br />
Viele Theologen vertreten die Ansicht, dass mit "Leib" nicht der physische Leichnam gemeint ist, sondern ein philosophischer Begriff, genausowenig wie der [[Leib Christi]] in der Eucharistie tatsächlich äußerlich aus Fleisch besteht. Die thelogische Aussage (nur Glaubenswahrheiten, nicht historische Begebenheiten, können Inhalt eines [[Dogma]]s sein) besteht in der für alle Menschen angenommenen Auferweckung der Toten, die im Himmel nach kirchlicher Lehre keine reinen Seelenwesen sind, sondern einen Leib besitzen, womit nicht der verweste (oder verbrannte) irdische Leichnam gemeint ist. Das leere Grab Mariens kann daher auch, ohne das Dogma in Frage zu stellen, als Metapher verstanden werden.<br />
<br />
== Festgeheimnis ==<br />
Die [[Präfation]] des Hochfestes fasst das Festgeheimnis folgendermassen zusammen:<br />
<br />
''„In Wahrheit ist es würdig und recht, dir, allmächtiger Vater, zu danken und das Werk deiner Gnade zu rühmen. Denn heute hast du die jungfräuliche Gottesmutter in den Himmel erhoben, als Erste empfing sie von Christus die Herrlichkeit, die uns allen verheissen ist, und wurde zum Urbild der Kirche in ihrer ewigen Vollendung. Dem pilgernden Volk ist sie ein untrügliches Zeichen der Hoffnung und eine Quelle des Trostes. Denn ihr Leib, der den Urheber des Lebens geboren hat, sollte die Verwesung nicht schauen. Darum preisen wir jetzt und in Ewigkeit dein Erbarmen und singen mit den Chören der Engel das Lob deiner Herrlichkeit: '''Heilig''', '''Heilig''', '''Heilig''' ...“''<br />
<br />
== Geschichte des Festes ==<br />
Die frühesten Ursprünge des Festes sind ungewiss. Wahrscheinlich war es zuerst eher ein Kirchweihfest als ein Gedenktag des Todes der Gottesmutter. Dass es zur Zeit des [[Konzil von Ephesus|Konzils von Ephesus]] entstanden sei oder dass der hl. [[Damasus]] es in Rom eingeführt habe, sind lediglich Hypothesen.<br />
<br />
Im [[Heiliges Land|Heiligen Land]] wurde das Fest gemäss dem Leben des hl. [[Theodosius]] schon vor dem Jahr 500 gefeiert, vermutlich im August. In Ägypten und Arabien wurde es im Januar gehalten. Und weil die Mönche Galliens viele Bräuche von den ägyptischen Mönchen übernahmen, wurde dieses Fest ab dem 6. Jh. in Gallien im Januar gefeiert [mediante mense undecimo (Greg. Turon., De gloria mart., I, ix)]. So blieb es in der [[Gallikanische Liturgie|Gallikanischen Liturgie]] bist zur Einführung des [[Römischer Ritus|Römischen Ritus]].<br />
<br />
In der Griechischen Kirche scheint es, dass das Fest teilweise nach Sitte der ägyptischen Mönche im Januar gefeiert wurde, teilweise gemäss der Sitte des Heiligen Landes im August. Daher legte der Kaiser Mauritius († 603) den Termin, falls der Bericht des "Liber Pontificalis" verlässlich ist, für Ostrom auf den 15. August fest.<br />
<br />
Die Kirche feierte das Fest Mariä Heimgang (lat. Dormitio = Entschlafung) im Osten wenigstens seit dem 6. Jh. und in Rom sicherlich seit Ende des 7. Jh. Schon bald wurde neben dem Tod auch die Unverweslichkeit des Leibes und seine Aufnahme in den Himmel betont und das Fest wurde umbenannt in "Assumptio". Diese Aufnahme (''Assumptio'') Mariens ist ein Abbild, welches auf ihr Vorbild, die Himmelfahrt (''Ascensio'') Christi verweist. In den liturgischen Texten des 8./9. Jh. ist die Idee der leiblichen Aufnahme klar bezeugt.<br />
<br />
Es wird jedoch besonderen Wert darauf gelegt, dass Maria nicht aus eigener Kraft vom Tod erstehen und in den Himmel auffahren konnte. Christus hat sie in den Himmel aufgenommen! Daher ist die Bezeichnung der Aufnahme Mariens in den Himmel als Mariae Himmelfahrt durch die Volksfrömmigkeit missverständlich.<br />
<br />
== Brauchtum ==<br />
<br />
=== Frauendreißiger ===<br />
<br />
In einigen Gegenden [[Bayern]]s und [[Österreich]]s wird heute noch die Zeit ab dem Hochfest Mariae Himmelfahrt als marianischer Monat des sogenannten Frauendreißigers begangen. In einem römischen Ablaßdokument neueren Datums (vom 28. Oktober 2003 für den oberbayerischen Wallfahrtsort Buchenhüll in D-85072 Eichstätt) wird diese besondere Gnadenzeit der Verehrung Mariens datiert von der ersten Vesper des Hochfestes Mariae Himmelfahrt bis zum Untergang der Sonne des Gedächtnisses der Schmerzhaften Mutter Gottes am 15. September.<br />
<br />
=== Kräuterweihe ===<br />
<br />
In der katholischen Kirche findet traditionell am Tage der Verherrlichung Mariens und an manchen Orten während des gesamten Frauendreißigers Kräuterweihen mit Kräuterprozession statt. Dieser Brauch geht auf eine Legende zurück, die besagt, dass die Apostel in Marias Grab ausschließlich Blumen fanden, als sie dieses öffneten. Blumen symbolisieren somit Maria, in den Präfationen der Marienfeste kommt dieses häufig zum Ausdruck, aber auch in zahlreichen Marienliedern und Gebeten, in denen „der Blume des Feldes und der Lilie der Täler“ in besonderer Weise gedacht wird. <br />
<br />
In der Regel werden sieben verschiedene Kräuter zu einem Strauß zusammengebunden, sie verdeutlichen zum einen die sieben [[Sakramente]] und zum anderen die [[sieben Schmerzen Mariens]]. Zusätzlich zu den Kräutern werden Getreidehalme verwendet. Dadurch kommt einerseits das Bild der Vergänglichkeit alles Irdischen zum Ausdruck ( „Das Weizenkorn muss sterben...“ ), anderseits unsere Bitte um das tägliche Brot. <br />
<br />
Wahrscheinlich entstand der Brauch der Kräuterweihe im 10. Jahrhundert, um heidnische Bräuche abzuwehren oder zu verchristlichen. Grundsätzlich sollen sie jedoch vor Gefahren, wie zum Beispiel Feuer, Gewitter und anderen Naturereignissen sowie jeglichen Krankheiten schützen. <br />
<br />
Es heißt, dass Kräuter ihr volles Aroma und ihre höchste Blüte ab Mitte August bis Mitte September haben. So bedeutet die besonders große Heilkraft der Kräuter und der Segen der in den Himmel aufgenommenen Muttergottes einen doppelten Schutz.<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
* {{CathEnc|http://www.newadvent.org/cathen/02006b.htm}}<br />
* [http://www.internetpfarre.de/blog/item/83/ Predigtlink zum Festgeheimnis]<br />
<br />
[[Kategorie:Muttergottes]]<br />
[[Kategorie:Kirchliches Festjahr]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Heilige_Messe&diff=28989Heilige Messe2008-01-07T15:08:52Z<p>Firmian: /* Römischer Ritus, ''usus antiquior'' (von 1962) */</p>
<hr />
<div>'''Heilige Messe''' ist die Bezeichnung des Gottesdienstes, der im Zentrum des [[Liturgie|liturgischen]] Lebens der [[Kirche]] steht. Sie ist das Gedächtnis an das Leiden, Sterben und Auferstehen [[Jesus Christus|Jesu Christi]]. <br />
<br />
Innerhalb der Römisch-katholischen Kirche gibt es verschiedene [[Ritus|Riten]], innerhalb derer die Hl. Messe gefeiert werden kann.<br />
In der Lateinischen Kirche wird fast nur der Römische Ritus verwendet, in den Ostkirchen gibt es hingegen mehrere, wie etwa den Byzantinischen Ritus (Liturgie des Hl. [[Johannes Chrysostomus]]) oder den Syrisch-malabarischen. <br />
<br />
Der Begriff Messe leitet sich von dem lateinischen Entlassungsruf im Römischen Ritus ''Ite, missa est!'' ab. (Gehet, Ihr seid gesandt!) <br />
<br />
== Art der Feier ==<br />
<br />
=== Römischer Ritus ===<br />
==== forma ordinaria ====<br />
<br />
Der [[Römischer Ritus|Römische Ritus]] wurde nach dem [[Zweites Vatikanisches Konzil|2. Vatikanischen Konzil]] reformiert, unter anderem wurde neben dem Latein die Benutzung der Volkssprache erlaubt. Unter Berücksichtigung der neuen positivrechtlichen Regelungen, welche auch die ältere Form (siehe unten) des lateinischen Ritus zulassen, kann die erneuerte Form des lateinische Ritus als "ordentlicher" oder amtlicher lateinischer Ritus bezeichnet werden (''forma ordinaria'').<br />
<br />
''Novus Ordo promulgatus est, ut in locum veteris substitueretur post maturam deliberationem, atque ad exsequendas normas quae a Concilio Vaticano II impertitae sunt. Haud dissimili ratione, Decessor Noster S. Pius V post Concilium Tridentinum Missale auctoritate sua recognitum adhiberi iusserat.'' (Papst [[Paul VI.]], im Konsistorium am 24. Mai 1976)<br />
<br />
'''Messordnung:'''<br />
<br />
1. Eröffnung<br />
<br />
* Einzug des Priesters und aller, die einen [[Liturgie|liturgischen]] Dienst versehen<br />
* Verehrung des [[Altar|Altars]]<br />
* [[Liturgie|liturgische]] Eröffnung<br />
* Allgemeines [[Schuldbekenntnis]] (lat.: Confiteor)<br />
* [[Kyrie]] <br />
* [[Gloria]] (an Sonn- und Festtagen, außer in der [[Advent|Advents-]] und [[Fastenzeit]])<br />
* [[Tagesgebet]]<br />
<br />
2. Wortgottesdienst<br />
<br />
* 1. Lesung<br />
* Antwortpsalm<br />
* 2. Lesung (an Sonn- und Festtagen)<br />
* [[Sequenz]] (nur an besonderen Hochfesten)<br />
* [[Halleluja]]<br />
* [[Evangelium]]<br />
* [[Homilie]] (Predigt an Sonn- und Festtagen geboten)<br />
* [[Credo]] (an Sonntagen und Hochfesten)<br />
* [[Fürbitte|Fürbitten]]<br />
<br />
3. Eucharistiefeier<br />
<br />
* [[Gabenbereitung]]<br />
* [[Gabengebet]]<br />
<br />
* [[Eucharistisches Hochgebet]]<br />
** [[Präfation]]<br />
** [[Sanctus]]<br />
** [[Postsanctus]]<br />
** [[Wandlungsepiklese]]<br />
** [[Einsetzungsbericht]]<br />
** [[Anamnese]]<br />
** [[Darbringungsgebet]]<br />
** [[Kommunionepiklese]]<br />
** [[Interzessionen]]<br />
** [[Schlußdoxologie]]<br />
<br />
* Kommunionteil<br />
** [[Vater Unser]]<br />
** [[Friedensgebet]] und [[Friedensgruß]]<br />
** [[Agnus Dei]]<br />
** [[Kommunionvers]]<br />
** [[Kommunion]]<br />
** [[Schlußgebet]]<br />
<br />
4. Entlassung<br />
<br />
* [[Vermeldungen]]<br />
* [[Segen]]<br />
* [[Entlassungsruf]]<br />
* Altarkuss und Auszug des Priesters und aller, die einen [[Liturgie|liturgischen]] Dienst versehen<br />
<br />
==== Römischer Ritus, ''usus antiquior'' (von 1962) ====<br />
<br />
Nach dem Beschluss des [[Konzil von Trient|Konzils von Trient]] (Tridentinum) wurde von [[Papst]] [[Pius V.]] 1570 ein einheitlicher Römischer Ritus festgelegt, der mit geringfügigen Änderungen (zuletzt 1962) bis zur Liturgiereform durch das [[Zweites Vatikanisches Konzil|2. Vatikanische Konzil]] Gültigkeit hatte. Nach Erscheinen des Missale von 1970 war der bisherige Gebrauch nur noch für ältere und behinderte Priester gestattet, und dies auch nicht im Rahmen von Gemeindemessen. Der französiche [[Bischof]] [[Marcel Lefebvre]] lehnte wesentliche Konzilsaussagen ab und hielt überdies am Tridentinischen Ritus fest. Er gründete 1970 die [[Piusbruderschaft|Priesterbruderschaft St. Pius X.]], wurde aber schließlich 1988 aufgrund unerlaubter Bischofsweihen [[Exkommunikation|exkommuniziert]]. Zur Überwindung dieses [[Schisma|Schismas]] gründete [[Papst]] [[Johannes Paul II.]] 1988 die Kommission "Ecclesia Dei", deren Aufgabe es ist, schismatische Traditionalisten zur Einheit mit Rom zurückzuführen. Im Gefolge des lefebvre'schen Schismas entstanden in der katholischen Kirche mehrere Bruderschaften und Institute, denen es erlaubt ist, die Hl. Messe im überlieferten Ritus (nach den [[liturgische Bücher|liturgischen Büchern]] von 1962) zu feiern. Dazu gehören die [[Petrusbruderschaft|Priesterbruderschaft St. Petrus]], das [[Institut Christus König und Hoherpriester]] und andere. Unter Berücksichtigung der neuen positivrechtlichen Regelungen des Heiligen Stuhles vom 7. Juli 2007, welche auch diese ältere Form des lateinischen Ritus zulassen, kann der hier beschriebene tridentinische Meßritus als "außerordentlicher" oder traditioneller lateinischer Ritus bezeichnet werden. Im Begleitschreiben zum [[Motu proprio]] [[Summorum pontificum]] spricht der Papst selbst vom älteren Gebrauch, dem ''usus antiquior'', des Römischen Ritus, der jetzt grundsätzlich jedem Priester gestattet ist und nicht mehr an die Mitgliedschaft in einer bestimmten Gemeinschaft gebunden ist. Außerdem ist jeder Bischof gehalten, bei entsprechender Nachfrage Messen nach dem Messbuch von 1962 in seiner Diözese einzurichten.<br />
<br />
==== Merkmale des römischen Liturgietyps ====<br />
<br />
Die Grundstruktur der amtlichen Form der Messe von 1969 und der traditionellen Form ist jedoch sehr ähnlich. Denn nach ausdrücklicher päpstlicher Weisung galt auch für die Liturgiereform, dass der Typ und das Wesentliche des römischen Ritus gewahrt bleiben müsse. <br />
<br />
Dazu gehört die eher knappe, pragmatische Grundkonzeption des Ritus, die eine einheitliche Ordnung mit einem Variationsspielraum verknüpft sowie einige tragende Merkmale der Messfeier, insbesondere des [[Hochgebet]]s. (Man vergleiche dazu die unten dargestellten nichtrömischen Riten.) <br />
<br />
Die Entscheidung des II. Vatikanum, zu einer kommunikativeren und mehr pastoralen Form der Messfeier überzugehen (zugunsten stärkerer "actuosa participatio"), für die der Typus der römischen Messe des 6.-8. Jahrhunderts das Vorbild darstellt, macht aber eine Mischform nahezu unmöglich. Allerdings ist zu erwarten, dass ältere und neuere Form sich, im Falle eines friedlichen Miteinanders innerhalb der lateinischen Kirche, gegenseitig beeinflussen. <br />
<br />
Manche Beobachter erwarten, dass die Pflege der älteren Traditionen auch eine wieder mehr fromme, ehrfürchtige Zelebration der Messe in der heute amtlichen Form begünstigen könnte. Umgekehrt werden einige Elemente der älteren Form auch bei manchen ihrer Freunde nicht mehr einhellig praktiziert, etwa die Eingangs- und Schlussgebete.<br />
<br />
Einige in der nachkonziliaren Öffentlichkeit als typische Merkmale der Liturgiereform wahrgenommene Gebräuche, etwa die Zelebrationsrichtung zum Volk, die [[Handkommunion]] und der weitgehende Verzicht auf lateinische Texte, gehören nicht zum Typ des römischen Ritus und wurden auch nicht vom [[II. Vatikanum]] angeordnet, sondern von Liturgikern für zeitgemäß erachtet.<br />
<br />
=== Byzantinischer Ritus ===<br />
<br />
Die würdigere Bezeichnung ist "Göttliche [[Liturgie]]".<br />
<br />
Es gibt verschiedene Formen, die am häufigsten gefeierte ist die "Göttliche Liturgie des hl. Johannes Chrysostomus", es gibt auch die " Göttliche Liturgie unseres hl. Vaters Basilius" (diese wird vor allem in der Fastenzeit an den Sonntagen und Festtagen gefeiert). Für die Wochentage der Fastenzeit gibt es die sog. "Liturgie der vorgeweihten Gaben", vergleichbar einem Wortgottesdienst mit Kommunionspendung im röm. Ritus.<br />
<br />
Die Liturgiesprache kann ganz unterschiedlich sein, Verwendung finden vorallem Kirchenslawisch und Griechisch.<br />
<br />
=== Weitere Riten ===<br />
<br />
==== Zairischer Ritus ====<br />
<br />
Ein gegen Ende des 20. Jahrhunderts neu erstellter Ritus, der als Inkulturation der Messe in die afrikanische Tradition gedacht ist. Auffällige Unterschiede zum nachkonziliaren römischen Ritus sind, neben dem Friedensgruß vor der Gabenbereitung, die Möglichkeit, die Lesungen aus Büchern der afrikanischen vorchristlichen Tradition zu nehmen und die Anrufung der Heiligen und der afrikanischen Ahnen zu Beginn der Liturgie.<br />
<br />
==== Syromalabarischer Ritus ====<br />
<br />
Überlieferter indischer Ritus.<br />
<br />
==== Mozarabischer Ritus ====<br />
<br />
Spanischer Ritus aus der Zeit der moslemischen Herrschaft in Spanien, der heute noch vereinzelt gefeiert wird. In der Kathedrale von Toledo wird er in der "Mozarabischen Kapelle" täglich zelebriert.<br />
<br />
<br />
==== Anglikanischer Ritus (Book of Divine Worship / "Anglican Use")====<br />
<br />
Ehemaligen anglikanischen bzw. episkopalkirchlichen Gemeinden, die zur römisch-katholischen Kirche übergetreten sind, ist unter bestimmten Umständen seit 1980 die Nutzung eines Ritus erlaubt, der auf dem des anglikanischen "Book of Divine Worship" basiert.<br />
<br />
<br />
<br />
==== Ambrosianischer Ritus (Mailändischer Ritus)==== <br />
<br />
Der Ambrosianische Ritus ist ein liturgischer Ritus der Lateinischen Kirche und wird im größten Teil der Kirchenprovinz Mailand, in einigen angrenzenden Gebieten und in ungefähr fünfzig Pfarren des Bistums Lugano (Schweiz) noch neben dem Römischen Ritus verwendet. Dieser Ritus wird in Latein und italienischer Sprache gefeiert.<br />
<br />
''Geschichte des Ritus:''<br />
<br />
Der Ambrosianische Ritus wird auf den Heiligen [[Ambrosius]] zurückgeführt, mit dem er aber erst im 8. Jahrhundert in Verbindung gebracht wurde. Man nimmt an, dass die meisten Texte von Ambrosius stammen. Insbesondere in der Zeit der Karolinger wurde dieser ältere Ritus dem römischen Typ angepasst, wobei er jedoch zahlreiche Eigenarten behaupten konnte. Das galt auch nach dem Konzil von Trient, als der hl. [[Karl Borromäus]] sie förderte. Seine Eigenprägung zeigt sich unter anderem in der Euchologie (zahlreiche Präfationen), im Gesang (Ambrosianischer Gesang), in den Leseordnungen sowie im Textgut und rituellen Besonderheiten, die Mailand unter orientalischem Einfluss oder durch seine Austauschbeziehungen mit Gallien übernommen hat. Der ambrosianische Ritus wurde nach dem II. Vatikanum gleichfalls einer liturgischen Reform unterzogen, wobei jedoch wesentliche Unterschiede beibehalten wurden.<br />
<br />
''Unterschiede zum römischen Ritus:''<br />
<br />
* Die Adventszeit beginnt bereits am ersten Sonntag nach dem Martinstag (11. November), hat demnach also sechs Adventssonntage.<br />
* Die Fastenzeit beginnt erst am Sonntag nach Aschermittwoch.<br>Die liturgische Farbe in der Fastenzeit ist rot, anstatt des im römischen Ritus üblichen Violetts.<br />
<br />
''Einige Unterschiede in der Messe:''<br />
<br />
* Ein Teil der Gabenbereitung findet schon zu Beginn der Messe statt.<br />
* Beim Kyrie heißt die Anrufung immer "Kyrie eleison", nie "Christe eleison".<br />
* Es gibt immer 3 Lesungen, auch werktags (wie sonntags in der römischen Liturgie)<br />
* Vor der Lesung bekommt der Lektor vom zelebrierenden Priester den Segen wie im römischen Liturgie der Diakon vor der Verkündigung des Evangeliums.<br />
* Der Friedengruß wird nach dem Wortgottesdienst, also zu Beginn der Eucharistiefeier ausgetauscht.<br />
* Das Credo kommt nach der Gabenbereitung.<br />
* Die Brotbrechung findet schon vor dem Vaterunser statt. <br>Der Gesang zur Brotbrechung, der im römischen Ritus immer das Agnus Dei ist, gehört zum Proprium, hat also für jeden Tag einen anderen Text.<br>Das Agnus Dei wird in der Totenmesse (Requiem) gesungen.<br />
<br />
== Geschichte ==<br />
<br />
== Quellen ==<br />
<br />
'''Römischer Ritus'''<br />
<br />
* [http://www.liturgie.de/aem.html Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch]<br />
* [http://www.erzabtei-beuron.de/schott/index.php Schott Messbuch] Originaltexte der authentischen deutschen Ausgabe des Messbuches und des Messlektionars.<br />
*[http://petrusbruderschaft.eu/pages/schott.php Schott von 1962 neu erhältlich]<br />
<br />
'''Mozarabischer Ritus'''<br />
<br />
* [http://www.mercaba.org/LITURGIA/Mozarabe/cartel_rito_hispanomozarabe.htm Meßtexte des Mozarabischen Ritus] (spanisch / latein) ''(mercaba.org)''<br />
<br />
<br />
'''Anglican Use'''<br />
<br />
* [http://www.liturgies.net/Liturgies/Catholic/RCCAnglicanUse.htm Meßtexte des "Anglican Use"] ''(liturgies.net)''<br />
* [http://www.atonementonline.com/resource001.html Dekret zur Einführung des "Anglican Use"] ''(atonementonline.com)''<br />
<br />
== Literatur ==<br />
<br />
'''Zairischer Ritus:'''<br />
<br />
* Chris Nwaka Egbulem, [http://www2.bc.edu/~morrilb/Egbulem.pdf An African Interpretation of Liturgical Inculturation: The Rite Zairois], in: Michael Downey / Richard Fragomeni (Hg.), A Promise of Presence, Washington D. C. 1992.<br />
* Art. [http://de.wikipedia.org/wiki/Zairischer_Messritus Zairischer Meßritus], in: Wikipedia (12. 10. 2006).<br />
<br />
<br />
'''Syromalabarischer Ritus'''<br />
<br />
* Art. [http://de.wikipedia.org/wiki/Syro-Malabarische_Kirche#Der_syromalabarische_Ritus Syro-Malabarische Kirche], in: Wikipedia (12. 10. 2006).<br />
<br />
<br />
'''Mozarabischer Ritus'''<br />
<br />
* Art. [http://en.wikipedia.org/wiki/Mozarabic_Rite Mozarabic Rite], in: Wikipedia (12. 10. 2006).<br />
<br />
<br />
'''Anglican Use'''<br />
<br />
* Art. [http://en.wikipedia.org/wiki/Anglican_Use Anglican Use], in: Wikipedia (12. 10. 2006).<br />
<br />
[[Kategorie:Liturgie]]<br />
<br />
<br />
'''Ambrosianischer Ritus'''<br />
<br />
* Art. [http://en.wikipedia.org/wiki/Ambrosian_Rite Ambrosian Rite], in: Wikipedia (12. 10. 2006).<br />
<br />
== Literatur zum Römischen Ritus ==<br />
*Schott-Messbuch, Marienmessen, Verlag Herder Freiburg 1994 (ISBN 3-451-23221-9 - Kunstleder; ISBN 3-451-23281-2 - Leder).<br />
*[[Josef Andreas Jungmann]], MISSARUM SOLLEMNIA, EINE GENETISCHE ERKLÄRUNG DER RÖMISCHEN MESSE; Verlag Herder Wien 1952, Band I. + II., 3. verbesserte Auflage (1. Auflage 1948; [[Imprimatur]] Nr. 1138 Apostolische Administratur Innsbruck 19. Juni 1952 Dr. Br. Wechner Provikar).<br />
*[[Benedikt Baur]], Werde Licht !, Liturgische Betrachtungen an den Sonn- und Wochentagen des Kirchenjahres, Herder & Co. G.m.b.H. Verlagsbuchhandlung Freiburg im Breisgau 1942 (6. Auflage). Band I, Advents- und Weihnachtszeit; Band II. Osterfestkreis, Sonntag Septuagesima bis Pfingsten; Band III. Osterfestkreis, die Nachpfingstzeit (Jeweils mit [[Imprimatur]]).<br />
* [[Pius Parsch]], Das Jahr des Heiles, Klosterneuenburger Liturgiekalender, Verlag Volkliturgisches Apostolat Klosterneuenburg b. Wien, I. Band:: Weihnachtsteil; II. Band: Osterteil; III. Band: Nachpfingstteil (jeweils mit [[Druckerlaubnis]] d. erb. Ordinariates Wien vom 28.8.1937, Z. 6768).<br />
*[[Gabriel AS. Maria Magdalena]], Geheimnis der Gottesfreundschaft, Betrachtungen über das innere Leben für alle Tage des Jahres, Lins-Verlag, A-6804 Feldkirch; Erster Band: vom ersten Sonntag im Advent bis zum Karsamstag: Zweiter Band: vom Ostersonntag bis zum Sonntag nach Pfingsten; Dritter Band: vom zehnten bis zum letzten Sonntag nach Pfingsten (jeweils mit [[Imprimatur]] Freiburg im Breisgau)<br />
*Aemilia Löhr, Das Herrenjahr, Verlag Friedrich Pustet Regensburg 1955 (6. Auflage; Imprimatur Ratisbonae, die 28 Januarii 1955 J Baldauf Vic. Gen)<br />
*[[Martin von Cochem]], Erklärung des heiligen Messopfers Nebst einem Gebetsanhang zumeist aus seinen Erbauungsschriften, Zeitgemäß bearbeitet von einem Priester der Diözese Hildesheim (Kirchliche [[Druckerlaubnis]] Limburg an der Lahn, den 10. Juni 1953 Merkel, Generalvikar).<br />
*[[Johannes Schmid]], Das heilige Messopfer – der verborgene Schatz, Schwarzenfeld / Obpf., Selbstverlag des Passionistenklosters, 8. unveränderte Auflage ([[Imprimatur]]: Monacchii, die 17. Martii 1949 P. Walter Mickel C.P. Prov.; Mit Druckerlaubnis des Erzbischöflichen Ordinariates Wien vom 30. März 1940, Zahl 1772.)<br />
*Alphons Maria Rathgeber, Das Heilige Messopfer, Sebaldus Verlag Nürnberg, 2. Auflage (Jahr ?) Kirchliche Druckerlaubnis Bamberg 22.9.1933 Dr. Wolkenau Generalvikar.<br />
*Klemens Kiser, Das Heilige Meßopfer in Schauungen erlebt, Bruder Kostka (Joseph Wasel)Theresia Verlag 2001 (4. Auflage ISBN 3-908542-60-X; z.B. beim [[Miriam Verlag]] erhältlich).<br />
*Franz Xaver Rudrof, Heilige Messe, Geheimnis unseres Glaubens, Betrachtungen in Wort und Bild ([[Imprimatur]] Anápolis 31.07.1996 Luiz Generalvikar; ISBN 1-896442-18-8).</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Erstes_Vatikanisches_Konzil&diff=28971Erstes Vatikanisches Konzil2008-01-06T20:57:35Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>Das '''Erste Vatikanische Konzil''' wurde für den 8. Dezember 1869 von Papst [[Pius IX.]] einberufen und von ihm geleitet. Es verabschiedete nur einige, wenige Dokumente über den katholischen Glauben und das Papsttum. Wegen des Übergriffs des Königreichs Italien auf die Reste des Kirchenstaates (insb. die Stadt Rom) musste das [[Konzil]] am 20. Oktober 1870 abgebrochen werden, ohne sein Programm voll durchzuführen. <br />
<br />
Der bekannteste Beschluss war das Dogma der [[Unfehlbarkeit]], das kontrovers diskutiert wurde. Die unterlegenen Konzilsteilnehmer reisten aus Protest vor der offiziellen Verkündigung des Dogmas aus Rom ab.<br />
<br />
Seit [[Pius XI.]] wurde ein Wiederaufgreifen des Konzils diskutiert, jedoch nahm auch [[Pius XII.]] von diesem Plan schließlich Abstand. Papst [[Johannes XXIII.]] sah einen engen Zusammenhang zwischen beiden vatikanischen Konzilien, jedoch entschied er bewusst, dass das [[II. Vatikanum]] als eigenes Konzil zu gelten habe.<br />
<br />
== Literatur ==<br />
*I. Vatikanisches Konzil, GANDERATH, Thoed. Geschichte des Vatikanischen Konzils von seiner ersten Ankündigung bis zu seiner Vertagung. Nach authentischen Dokumenten. Herder Freiburg 1903, drei Bände. I: Vorgeschichte, II: Von der Eröffnung des Konzils bis zum Schluß der 3. Öffentlichen Sitzung, III: Schlussband. <br />
<br />
[[Kategorie:Ökumenisches Konzil]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Diskussion:P%E4pstliche_Unfehlbarkeit&diff=289702008-01-06T20:55:00Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>Hier fehlen die Bekräftigungen, die das II. Vatikanum zur Frage ausgesprochen hat.<br />
<br />
--[[Benutzer:Otterbeck|Otterbeck]] 21:43, 6. Nov 2007 (CET)<br />
<br />
Bei "Anwendung" wird auch das Dogma von 1854 erwähnt. Da das ja zeitlich vor dem Unfehlbarkeitsdogma lag, würde ich persönlich das eher weglassen. [Wobei mir schon klar ist, daß die Unfehlbarkeit laut kirchlicher Lehre bereits vor 1870 bestand, genauso wie Maria auch schon vor 1950 in den Himmel aufgenommen wurde, 1870 war nur die Feststellung der Unfehlbarkeit]. Trotzdem würde ich 1854 in diesem Zusammenhang weglassen. Aber ich bin offen für andere Meinungen. [[Benutzer:Firmian|Firmian]] 21:55, 6. Jan 2008 (CET)</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Diskussion:Heilige_Messe&diff=28716Diskussion:Heilige Messe2007-12-30T22:17:50Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>== Allgemeines ==<br />
Ich habe mal einen Anfang gemacht, da ich denke, daß dieser zentrale Begriff wohl in keiner katholischen Enzyklopädie fehlen darf! Der Artikel ist natürlich noch ausbaufähig. Es stellt sich mir aber die Frage, ob man die einzelnen Teile der Messe (Kyrie, Gloria etc etc.) hier abhandeln soll, oder für jeden Teil einen eigenen Artikel schreiben soll. Ich denke zweiteres wäre vielleicht eine "elegantere" Lösung und würde den Artikel hier nicht so aufblähen. Was meint Ihr? --[[Benutzer:Juergen|Juergen]] 20:27, 1. Aug 2006 (CEST)<br />
<br />
<br />
== Weiterleitungen ==<br />
Ich habe heute bei einer ganzen Reihe von Artikel die Links korrigiert. Es gab dort Links "Messe", "Hl. Messe" oder "Heilge Messe". Ggf. könnte man auch Weiterleitungen einrichten. Gerade neue Mitschreiber in der Kathpedia könnten versucht sein, einfach nur "Messe" zu verlinken und dann läuft der Link ins Leere. Derzeit müßten eigentlich alle Artikel korrekt verlinkt sein (sofern ich nichts übersehen habe). --[[Benutzer:Juergen|Juergen]] 20:27, 1. Aug 2006 (CEST)<br />
<br />
== Hinweis ==<br />
<br />
Herzlichen Dank für die Aufarbeitung der Links und den Artikel. Er müsste noch mit dem Artikel [[Eucharistie]] in Einklang gebracht werden. --[[Benutzer:Reto|reto]] 22:53, 1. Aug 2006 (CEST)<br />
<br />
Ich schlage vor, dass im Artikel [[Eucharistie]] nur das Sakrament der Eucharistie behandelt wird. Das Thema Eucharistiefeier wuerde dann mit dem Artikel zur Hl. Messe abgehandelt sein. --[[Benutzer:Cooperator veritatis|Cooperator veritatis]] 17:27, 25. Sep 2006 (CEST)<br />
<br />
== Verschiedene Riten ==<br />
<br />
Es sollten die verschiedenen Riten erwaehnt werden, in denen die Hl. Messe gefeiert werden kann. Ich halte es fuer sinnvoll, dass alle Riten in diesem Artikel, und nicht in eigenen, abgehandelt werden. Schliesslich sollte noch auf die Geschichte der Messe eingegangen werden. --[[Benutzer:Cooperator veritatis|Cooperator veritatis]] 17:35, 25. Sep 2006 (CEST)<br />
<br />
== Ritus von 1962 ==<br />
<br />
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach gehört die Geschichte der Piusbruderschaft hier nicht hinein, dafür gibt es ein eigenes Stichwort. Wenn hier kein Protest kommt, werde ich das etwas verkürzen und dafür die Datails zum Ritus als solchem etwas erweitern. [[Benutzer:Firmian|Firmian]] 23:17, 30. Dez 2007 (CET)</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Antiochien&diff=28715Antiochien2007-12-30T22:04:32Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>'''Antiochia''' (heute Antakya in der Türkei) zählte zu römischer Zeit wohl bis zu 500.000 Einwohner und war eine der fünf wichtigsten Städte des Römischen Reiches. <br />
<br />
Die Stadt nahm in der Geschichte des Christentums durch die Antiochenische Schule einen bedeutenden Platz ein. Nach der Überlieferung versammelte sich in der [[St.-Petrus-Grotte]] die erste christliche Gemeinde um Paulus, Barnabas, [[Petrus (Apostel)]] und dann um die ersten Bischöfe der Stadt.<br />
<br />
In Antiochien wurde der Evangelist [[Lukas]] geboren.<br />
<br />
Antiochia ist der Sitz eines der fünf traditionellen [[Patriarch]]ate (die anderen sind [[Rom]], [[Konstantinopel]], [[Alexandria]] und [[Jerusalem]])<br />
<br />
==Theologen der Antiochenischen Schule==<br />
*[[Theophilus von Antiochia]]<br />
*[[Serapion von Antiochia]]<br />
<br />
[[Kategorie:Kirchengeschichte]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Diskussion:Heilige_Messe&diff=28712Diskussion:Heilige Messe2007-12-30T21:32:51Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>== Allgemeines ==<br />
Ich habe mal einen Anfang gemacht, da ich denke, daß dieser zentrale Begriff wohl in keiner katholischen Enzyklopädie fehlen darf! Der Artikel ist natürlich noch ausbaufähig. Es stellt sich mir aber die Frage, ob man die einzelnen Teile der Messe (Kyrie, Gloria etc etc.) hier abhandeln soll, oder für jeden Teil einen eigenen Artikel schreiben soll. Ich denke zweiteres wäre vielleicht eine "elegantere" Lösung und würde den Artikel hier nicht so aufblähen. Was meint Ihr? --[[Benutzer:Juergen|Juergen]] 20:27, 1. Aug 2006 (CEST)<br />
<br />
<br />
== Weiterleitungen ==<br />
Ich habe heute bei einer ganzen Reihe von Artikel die Links korrigiert. Es gab dort Links "Messe", "Hl. Messe" oder "Heilge Messe". Ggf. könnte man auch Weiterleitungen einrichten. Gerade neue Mitschreiber in der Kathpedia könnten versucht sein, einfach nur "Messe" zu verlinken und dann läuft der Link ins Leere. Derzeit müßten eigentlich alle Artikel korrekt verlinkt sein (sofern ich nichts übersehen habe). --[[Benutzer:Juergen|Juergen]] 20:27, 1. Aug 2006 (CEST)<br />
<br />
== Hinweis ==<br />
<br />
Herzlichen Dank für die Aufarbeitung der Links und den Artikel. Er müsste noch mit dem Artikel [[Eucharistie]] in Einklang gebracht werden. --[[Benutzer:Reto|reto]] 22:53, 1. Aug 2006 (CEST)<br />
<br />
Ich schlage vor, dass im Artikel [[Eucharistie]] nur das Sakrament der Eucharistie behandelt wird. Das Thema Eucharistiefeier wuerde dann mit dem Artikel zur Hl. Messe abgehandelt sein. --[[Benutzer:Cooperator veritatis|Cooperator veritatis]] 17:27, 25. Sep 2006 (CEST)<br />
<br />
== Verschiedene Riten ==<br />
<br />
Es sollten die verschiedenen Riten erwaehnt werden, in denen die Hl. Messe gefeiert werden kann. Ich halte es fuer sinnvoll, dass alle Riten in diesem Artikel, und nicht in eigenen, abgehandelt werden. Schliesslich sollte noch auf die Geschichte der Messe eingegangen werden. --[[Benutzer:Cooperator veritatis|Cooperator veritatis]] 17:35, 25. Sep 2006 (CEST)<br />
<br />
== Ritus von 1962 ==<br />
<br />
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach gehört die Geschichte der Piusbruderschaft hier nicht hinein, dafür gibt es ein eigenes Stichwort. Wenn hier kein Protest kommt, werde ich das etwas verkürzen und dafür die Datails zum Ritus als solchem etwas erweitern.</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Diskussion:Heilige_Messe&diff=28711Diskussion:Heilige Messe2007-12-30T21:32:29Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>== Allgemeines ==<br />
Ich habe mal einen Anfang gemacht, da ich denke, daß dieser zentrale Begriff wohl in keiner katholischen Enzyklopädie fehlen darf! Der Artikel ist natürlich noch ausbaufähig. Es stellt sich mir aber die Frage, ob man die einzelnen Teile der Messe (Kyrie, Gloria etc etc.) hier abhandeln soll, oder für jeden Teil einen eigenen Artikel schreiben soll. Ich denke zweiteres wäre vielleicht eine "elegantere" Lösung und würde den Artikel hier nicht so aufblähen. Was meint Ihr? --[[Benutzer:Juergen|Juergen]] 20:27, 1. Aug 2006 (CEST)<br />
<br />
<br />
== Weiterleitungen ==<br />
Ich habe heute bei einer ganzen Reihe von Artikel die Links korrigiert. Es gab dort Links "Messe", "Hl. Messe" oder "Heilge Messe". Ggf. könnte man auch Weiterleitungen einrichten. Gerade neue Mitschreiber in der Kathpedia könnten versucht sein, einfach nur "Messe" zu verlinken und dann läuft der Link ins Leere. Derzeit müßten eigentlich alle Artikel korrekt verlinkt sein (sofern ich nichts übersehen habe). --[[Benutzer:Juergen|Juergen]] 20:27, 1. Aug 2006 (CEST)<br />
<br />
== Hinweis ==<br />
<br />
Herzlichen Dank für die Aufarbeitung der Links und den Artikel. Er müsste noch mit dem Artikel [[Eucharistie]] in Einklang gebracht werden. --[[Benutzer:Reto|reto]] 22:53, 1. Aug 2006 (CEST)<br />
<br />
Ich schlage vor, dass im Artikel [[Eucharistie]] nur das Sakrament der Eucharistie behandelt wird. Das Thema Eucharistiefeier wuerde dann mit dem Artikel zur Hl. Messe abgehandelt sein. --[[Benutzer:Cooperator veritatis|Cooperator veritatis]] 17:27, 25. Sep 2006 (CEST)<br />
<br />
== Verschiedene Riten ==<br />
<br />
Es sollten die verschiedenen Riten erwaehnt werden, in denen die Hl. Messe gefeiert werden kann. Ich halte es fuer sinnvoll, dass alle Riten in diesem Artikel, und nicht in eigenen, abgehandelt werden. Schliesslich sollte noch auf die Geschichte der Messe eingegangen werden. --[[Benutzer:Cooperator veritatis|Cooperator veritatis]] 17:35, 25. Sep 2006 (CEST)<br />
<br />
== Ritus von 1962 ==<br />
<br />
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach gehört die Geschichte der Piusbruderschaft hier nicht hinein, dafür gibt es ein eigenes Stichwort. Wenn hier kein Protest kommt, werde ich das etwas verkürzen und dafür die Datails zum Ritus etwas erweitern.</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Kirchensteuer&diff=28339Kirchensteuer2007-12-20T11:03:31Z<p>Firmian: (gramm.)</p>
<hr />
<div>Die '''Kirchensteuer''' ist eine besondere Form der Besteuerung in [[Deutschland]], die im Auftrag der Kirche(n) vom Finanzamt (von den Mitgliedern der anerkannten kirchlichen und steuerberechtigten Gemeinschaften) als Zuschlag erhhoben wird und an die jeweiligen Kirchen weitergegeben wird. <br />
<br />
Die Bemessungsgrundlage für diese Steuer sind die Einkommenssteuer bzw. die Lohnsteuer.<br />
<br />
Die rechtliche Grundlage für die Kirchensteuer sind die Artikel 140 des Grundgesetzes von 1949 in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Verfassung von 1919. Die Höhe der Kirchensteuer wird von den jeweiligen Kirchenverantwortlichen festgelegt. Das jeweilige Landesparlament muss aber die Zustimmung geben. Hier gibt es lokale Unterschiede. In der Regel sind dies aber ein Prozentsatz von 9% der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuerschuld.<br />
<br />
In den meisten Bundesländern erfolgt die Einhebung direkt von den (weltlichen) Finanzämtern; in Bayern bestehen eigene Kirchensteuerämter. Die Kirchensteuer auf die Lohnsteuer wird jedoch auch in Bayern direkt von den staatlichen Finanzämtern kassiert.<br />
<br />
Eine Kirchensteuer gibt es nur in wenigen Ländern, in [[Österreich]] besteht ein bedingt ähnliches System unter dem Namen [[Kirchenbeitrag]] (umgangssprachlich auch als Kirchensteuer bezeichnet), der aber nicht vom Staat, sondern der Kirche selbst eingetrieben wird. In der [[Schweiz]] wird eine Steuer der [[Schweizer Staatskirchentum|staatskirchenrechtlichen Körperschaft]] abgegeben.<br />
<br />
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht wurde die Kirchensteuer nicht unmittelbar in Zusammenhang mit der [[Säkularisation]] von 1803/06 als Kompensation für die beschlagnahmten Kirchengüter eingeführt, sondern erst nach Abschaffung der kirchlichen Personenstandsbeurkundung (für staatliche Zwecke) nach 1871, wobei anfangs die meisten Religionsgemeinschaften von diesem Recht zur Steuererhebung nicht einmal Gebrauch machten. Im Jahr 1897 bestand beispielsweise katholischerseits eine Kirchensteuer ausschließlich in Baden.<br />
<br />
Die weltlichen Finanzämter stellten seit Beginn des Systems den kirchlichen Behörden die Einkommensdaten zur Verfügung; die staatliche Einhebung in Form des Abzugs zusammen mit der Lohnsteuer wurde allerdings erst nach dem 2. Weltkrieg in der Bundesrepublik eingeführt. Die Ausweitung des Systems auf das Beitrittsgebiet 1990 führte dort zu einer massiven Austrittswelle.<br />
<br />
[[Kategorie:Deutschland]]<br />
[[Kategorie:Österreich]]<br />
[[Kategorie:Schweiz]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Kirchenbeitrag&diff=28338Kirchenbeitrag2007-12-20T11:01:41Z<p>Firmian: Höhe des Kirchenbeitrags</p>
<hr />
<div>In Österreich müssen Katholiken ab einem gewissen Alter und ab einer gewissen Einkommensgrenze den sogenannten "Kirchenbeitrag" leisten. In Deutschland gibt es die [[Kirchensteuer]], in der Schweiz ist das ganze ähnlich geregelt.<br />
<br />
== Was ist der Kirchenbeitrag? ==<br />
<br />
Kirchenbeitragspflichtig sind alle volljährigen Mitglieder der anerkannten Kirchen. Details werden in den Beitragsordnungen dieser Kirchen gereglt. Eine Beitragspflicht beginnt grundsätzlich mit der Volljährigkeit. In der Praxis schaut dies so aus, dass die erste Beitragsvorschreibung im Alter von 19 Jahren zugeschickt wird. Die Beitragspflicht ist immer in der Diözese gegeben, in der der Hauptwohnsitz ist.<br />
<br />
== Höhe des Kirchenbeitrags ==<br />
<br />
Der Kirchenbeitrag beträgt von der Beitragsgrundlage (Einkommen) 1,1% abzüglich eines Absetzbetrages von 47 Euro, mindestens jedoch 63 Euro für Einkommensteuerpflichtige bzw. 6,84 Euro für Personen, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.<br />
<br />
Dann gibt es noch einige Abzugsposten. Der Kirchenbeitrag ist somit signifikant niedriger als die deutsche [[Kirchensteuer]] (die, wie die Einkommensteuer, progressiv gestaltet ist und bis zu 4% des Einkommens ausmachen kann).<br />
<br />
== Geschichte des Kirchenbeitrags ==<br />
<br />
Bereits im 19. Jahrhundert (1868 - Regelung "Interkonfessionelle Verhältnisse der Staatsbürger") hatte die Kirche die gesetzliche Grundlage, Kirchenbeiträge einzuheben. Von dieser theoretischen Möglichkeit wurde erst 1939 Gebrauch gemacht, als die katholische Kirche kein Geld mehr aus dem "Religionsfonds" oder sonstige staatliche Zahlungen bekam. Neben de, Zweck der staatlichen Geldersparnis bzw. Beschlagnahme des Religionsfonds war es Absicht der nationalsozialistischen Regierung, die Gläubigen zum Kirchenaustritt zu bewegen - dieser Effekt trat aber nur in geringerem Ausmaß ein als erhofft.<br />
<br />
Der "Religionsfonds" bestand im wesentlichen aus dem Vermögen der durch Kaiser Joseph II. eingezogenen kirchlichen Besitztümer. 1940 wurde der Religionsfonds zu Gunsten des Deutschen Reiches aufgehoben. Dieses neue Kirchenbeitragssystem wurde auch nach dem Krieg fortgeführt, weil der Religionsfonds nicht mehr bestand.<br />
<br />
Obwohl die Einhebung des Beitrags durch die Kirche selbst erfolgt und ihr, anders als zB in Deutschland, keine Daten des Finanzamts zur Verfügung stehen, und beim Eintritt (Taufe) keine staatliche Behörde involviert ist, ist ein Austritt aus der Kirche dennoch gegenüber den weltlichen Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) zu erklären. Dies ist kein Überbleibsel aus dem reichsdeutschen Recht der Jahre ab 1938, sondern bereits 1868 in dieser "asymmetrischen" Form geregelt.<br />
<br />
Auch die jüdische und die islamische Glaubensgemeinschaft erheben Mitgliedsbeiträge nach diesem System.<br />
<br />
== Rechtliche Grundlagen ==<br />
<br />
<b>Kirchenrechtlich:</b> Die Grundlage für die Möglichkeit der Einforderung des Kirchenbeitrags kann sich aus Can. 222 — § 1. ergeben: "Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die '''für den Gottesdienst''', '''die Werke des Apostolats und der Caritas''' sowie '''für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden''' notwendig sind."<br />
<br />
Die Grundlage für den Kirchenbeitrag ist somit das Kirchenbeitragsgesetz (Gesetzblatt für das Land Österreich 1939 Nr. 543), das mit Wirkung vom 1.Mai 1939 während des 2. Weltkrieges eingeführt wurde. Nach dem Krieg wurde in der österreichischen Verfassung im § 2 des Verfassungsgesetzes vom 1.Mai 1945, Staatsgesetzblatt 6 über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich (Rechts- und Überleitungsgesetz) geregelt, dass das Kirchenbeitragsgesetz weiterhin Geltung hat. In einem <br />
Vermögensvertrag vom 23. Juli 1960 zwischen der katholischen Kirche und dem Staat Österreich <br />
wurde ein Abkommen getroffen, dass die Kirche auch weiterhin Beiträge bei den Mitgliedern einheben darf und über das Geld frei verfügen darf.<br />
<br />
Jede Diözese hat eine Kirchenbeitragsordnung und einen Kirchenbeitragstarif zu erlassen, der vom Wirtschaftsbeirat einer Diözese festgelegt wird.<br />
<br />
<b>Staatsrechtlich:</b> Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 543/1939 vom 1. Mai 1939, mit späteren Änderungen.<br />
<br />
== Kirchenbeitrag in der Diskussion ==<br />
<br />
Das Kirchenbeitragssystem hat Befürworter und Kritiker. <br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
[http://www.kath.net/kirchenaustritt_oebk.pdf Schreiben der ÖBK vom Juni 2007 zum Kirchenaustritt]<br />
<br />
[http://www.kath.net/detail.php?id=17067 Die Presse 19. 6. Kommentar von Dietmar Neuwirth über den Kirchenbeitrag]<br />
<br />
[[Kategorie:Österreich]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Kirchenbeitrag&diff=28232Kirchenbeitrag2007-12-18T14:58:10Z<p>Firmian: /* Geschichte des Kirchenbeitrags */</p>
<hr />
<div>In Österreich müssen Katholiken ab einem gewissen Alter und ab einer gewissen Einkommensgrenze den sogenannten "Kirchenbeitrag" leisten. In Deutschland gibt es die [[Kirchensteuer]], in der Schweiz ist das ganze ähnlich geregelt.<br />
<br />
== Was ist der Kirchenbeitrag? ==<br />
<br />
Kirchenbeitragspflichtig sind alle volljährigen Mitglieder der anerkannten Kirchen. Details werden in den Beitragsordnungen dieser Kirchen gereglt. Eine Beitragspflicht beginnt grundsätzlich mit der Volljährigkeit. In der Praxis schaut dies so aus, dass die erste Beitragsvorschreibung im Alter von 19 Jahren zugeschickt wird. Die Beitragspflicht ist immer in der Diözese gegeben, wo der Hauptwohnsitz ist.<br />
<br />
== Geschichte des Kirchenbeitrags ==<br />
<br />
Bereits im 19. Jahrhundert (1868 - Regelung "Interkonfessionelle Verhältnisse der Staatsbürger") hatte die Kirche die gesetzliche Grundlage, Kirchenbeiträge einzuheben. Von dieser theoretischen Möglichkeit wurde erst 1939 Gebrauch gemacht, als die katholische Kirche kein Geld mehr aus dem "Religionsfonds" oder sonstige staatliche Zahlungen bekam. Neben de, Zweck der staatlichen Geldersparnis bzw. Beschlagnahme des Religionsfonds war es Absicht der nationalsozialistischen Regierung, die Gläubigen zum Kirchenaustritt zu bewegen - dieser Effekt trat aber nur in geringerem Ausmaß ein als erhofft.<br />
<br />
Der "Religionsfonds" bestand im wesentlichen aus dem Vermögen der durch Kaiser Joseph II. eingezogenen kirchlichen Besitztümer. 1940 wurde der Religionsfonds zu Gunsten des Deutschen Reiches aufgehoben. Dieses neue Kirchenbeitragssystem wurde auch nach dem Krieg fortgeführt, weil der Religionsfonds nicht mehr bestand.<br />
<br />
Obwohl die Einhebung des Beitrags durch die Kirche selbst erfolgt und ihr, anders als zB in Deutschland, keine Daten des Finanzamts zur Verfügung stehen, und beim Eintritt (Taufe) keine staatliche Behörde involviert ist, ist ein Austritt aus der Kirche dennoch gegenüber den weltlichen Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) zu erklären. Dies ist kein Überbleibsel aus dem reichsdeutschen Recht der Jahre ab 1938, sondern bereits 1868 in dieser "asymmetrischen" Form geregelt.<br />
<br />
Auch die jüdische und die islamische Glaubensgemeinschaft erheben Mitgliedsbeiträge nach diesem System.<br />
<br />
== Rechtliche Grundlagen ==<br />
<br />
<b>Kirchenrechtlich:</b> Die Grundlage für die Möglichkeit der Einforderung des Kirchenbeitrags kann sich aus Can. 222 — § 1. ergeben: "Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die '''für den Gottesdienst''', '''die Werke des Apostolats und der Caritas''' sowie '''für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden''' notwendig sind."<br />
<br />
Die Grundlage für den Kirchenbeitrag ist somit das Kirchenbeitragsgesetz (Gesetzblatt für das Land Österreich 1939 Nr. 543), das mit Wirkung vom 1.Mai 1939 während des 2. Weltkrieges eingeführt wurde. Nach dem Krieg wurde in der österreichischen Verfassung im § 2 des Verfassungsgesetzes vom 1.Mai 1945, Staatsgesetzblatt 6 über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich (Rechts- und Überleitungsgesetz) geregelt, dass das Kirchenbeitragsgesetz weiterhin Geltung hat. In einem <br />
Vermögensvertrag vom 23. Juli 1960 zwischen der katholischen Kirche und dem Staat Österreich <br />
wurde ein Abkommen getroffen, dass die Kirche auch weiterhin Beiträge bei den Mitgliedern einheben darf und über das Geld frei verfügen darf.<br />
<br />
Jede Diözese hat eine Kirchenbeitragsordnung und einen Kirchenbeitragstarif zu erlassen, der vom Wirtschaftsbeirat einer Diözese festgelegt wird.<br />
<br />
<b>Staatsrechtlich:</b> Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 543/1939 vom 1. Mai 1939, mit späteren Änderungen.<br />
<br />
== Kirchenbeitrag in der Diskussion ==<br />
<br />
Das Kirchenbeitragssystem hat Befürworter und Kritiker. <br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
[http://www.kath.net/kirchenaustritt_oebk.pdf Schreiben der ÖBK vom Juni 2007 zum Kirchenaustritt]<br />
<br />
[http://www.kath.net/detail.php?id=17067 Die Presse 19. 6. Kommentar von Dietmar Neuwirth über den Kirchenbeitrag]<br />
<br />
[[Kategorie:Österreich]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Kirchenbeitrag&diff=28231Kirchenbeitrag2007-12-18T14:27:19Z<p>Firmian: typo bei html-Code</p>
<hr />
<div>In Österreich müssen Katholiken ab einem gewissen Alter und ab einer gewissen Einkommensgrenze den sogenannten "Kirchenbeitrag" leisten. In Deutschland gibt es die [[Kirchensteuer]], in der Schweiz ist das ganze ähnlich geregelt.<br />
<br />
== Was ist der Kirchenbeitrag? ==<br />
<br />
Kirchenbeitragspflichtig sind alle volljährigen Mitglieder der anerkannten Kirchen. Details werden in den Beitragsordnungen dieser Kirchen gereglt. Eine Beitragspflicht beginnt grundsätzlich mit der Volljährigkeit. In der Praxis schaut dies so aus, dass die erste Beitragsvorschreibung im Alter von 19 Jahren zugeschickt wird. Die Beitragspflicht ist immer in der Diözese gegeben, wo der Hauptwohnsitz ist.<br />
<br />
== Geschichte des Kirchenbeitrags ==<br />
<br />
Bereits im 19. Jahrhundert hatte die Kirche die gesetzliche Grundlage, Kirchenbeiträge einzuheben. Von dieser theoretischen Möglichkeit wurde erst 1939 Gebrauch gemacht, als die katholische Kirche kein Geld mehr aus dem "Religionsfonds" oder sonstige staatliche Zahlungen bekam. Neben der staatlichen Geldersparnis war es Absicht der nationalsozialistischen Regierung, die Gläubigen zum Kirchenaustritt zu bewegen - dieser Effekt trat aber in geringerem Ausmaß ein als erhofft. Der "Religionsfonds" waren Erträge aus den durch Kaiser Joseph II. eingezogenen kirchlichen Besitztümern. Dieses neue Kirchenbeitragssystem wurde auch nach dem Krieg fortgeführt, weil der Religionsfonds nicht mehr bestand.<br />
<br />
Obwohl die Einhebung des Beitrags durch die Kirche selbst erfolgt und ihr, anders als zB in Deutschland, keine Daten des Finanzamts zur Verfügung stehen, und beim Eintritt (Taufe) keine staatliche Behörde involviert ist, ist ein Austritt aus der Kirche dennoch gegenüber den weltlichen Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) zu erklären - ein Überbleibsel aus dem reichsdeutschen Recht der Jahre ab 1938.<br />
<br />
Auch die jüdische und die islamische Glaubensgemeinschaft erheben Mitgliedsbeiträge nach diesem System.<br />
<br />
== Rechtliche Grundlagen ==<br />
<br />
<b>Kirchenrechtlich:</b> Die Grundlage für die Möglichkeit der Einforderung des Kirchenbeitrags kann sich aus Can. 222 — § 1. ergeben: "Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die '''für den Gottesdienst''', '''die Werke des Apostolats und der Caritas''' sowie '''für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden''' notwendig sind."<br />
<br />
Die Grundlage für den Kirchenbeitrag ist somit das Kirchenbeitragsgesetz (Gesetzblatt für das Land Österreich 1939 Nr. 543), das mit Wirkung vom 1.Mai 1939 während des 2. Weltkrieges eingeführt wurde. Nach dem Krieg wurde in der österreichischen Verfassung im § 2 des Verfassungsgesetzes vom 1.Mai 1945, Staatsgesetzblatt 6 über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich (Rechts- und Überleitungsgesetz) geregelt, dass das Kirchenbeitragsgesetz weiterhin Geltung hat. In einem <br />
Vermögensvertrag vom 23. Juli 1960 zwischen der katholischen Kirche und dem Staat Österreich <br />
wurde ein Abkommen getroffen, dass die Kirche auch weiterhin Beiträge bei den Mitgliedern einheben darf und über das Geld frei verfügen darf.<br />
<br />
Jede Diözese hat eine Kirchenbeitragsordnung und einen Kirchenbeitragstarif zu erlassen, der vom Wirtschaftsbeirat einer Diözese festgelegt wird.<br />
<br />
<b>Staatsrechtlich:</b> Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 543/1939 vom 1. Mai 1939, mit späteren Änderungen.<br />
<br />
== Kirchenbeitrag in der Diskussion ==<br />
<br />
Das Kirchenbeitragssystem hat Befürworter und Kritiker. <br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
[http://www.kath.net/kirchenaustritt_oebk.pdf Schreiben der ÖBK vom Juni 2007 zum Kirchenaustritt]<br />
<br />
[http://www.kath.net/detail.php?id=17067 Die Presse 19. 6. Kommentar von Dietmar Neuwirth über den Kirchenbeitrag]<br />
<br />
[[Kategorie:Österreich]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Kirchenbeitrag&diff=28230Kirchenbeitrag2007-12-18T14:26:33Z<p>Firmian: /* Rechtliche Grundlagen */</p>
<hr />
<div>In Österreich müssen Katholiken ab einem gewissen Alter und ab einer gewissen Einkommensgrenze den sogenannten "Kirchenbeitrag" leisten. In Deutschland gibt es die [[Kirchensteuer]], in der Schweiz ist das ganze ähnlich geregelt.<br />
<br />
== Was ist der Kirchenbeitrag? ==<br />
<br />
Kirchenbeitragspflichtig sind alle volljährigen Mitglieder der anerkannten Kirchen. Details werden in den Beitragsordnungen dieser Kirchen gereglt. Eine Beitragspflicht beginnt grundsätzlich mit der Volljährigkeit. In der Praxis schaut dies so aus, dass die erste Beitragsvorschreibung im Alter von 19 Jahren zugeschickt wird. Die Beitragspflicht ist immer in der Diözese gegeben, wo der Hauptwohnsitz ist.<br />
<br />
== Geschichte des Kirchenbeitrags ==<br />
<br />
Bereits im 19. Jahrhundert hatte die Kirche die gesetzliche Grundlage, Kirchenbeiträge einzuheben. Von dieser theoretischen Möglichkeit wurde erst 1939 Gebrauch gemacht, als die katholische Kirche kein Geld mehr aus dem "Religionsfonds" oder sonstige staatliche Zahlungen bekam. Neben der staatlichen Geldersparnis war es Absicht der nationalsozialistischen Regierung, die Gläubigen zum Kirchenaustritt zu bewegen - dieser Effekt trat aber in geringerem Ausmaß ein als erhofft. Der "Religionsfonds" waren Erträge aus den durch Kaiser Joseph II. eingezogenen kirchlichen Besitztümern. Dieses neue Kirchenbeitragssystem wurde auch nach dem Krieg fortgeführt, weil der Religionsfonds nicht mehr bestand.<br />
<br />
Obwohl die Einhebung des Beitrags durch die Kirche selbst erfolgt und ihr, anders als zB in Deutschland, keine Daten des Finanzamts zur Verfügung stehen, und beim Eintritt (Taufe) keine staatliche Behörde involviert ist, ist ein Austritt aus der Kirche dennoch gegenüber den weltlichen Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) zu erklären - ein Überbleibsel aus dem reichsdeutschen Recht der Jahre ab 1938.<br />
<br />
Auch die jüdische und die islamische Glaubensgemeinschaft erheben Mitgliedsbeiträge nach diesem System.<br />
<br />
== Rechtliche Grundlagen ==<br />
<br />
<b>Kirchenrechtlich:</b> Die Grundlage für die Möglichkeit der Einforderung des Kirchenbeitrags kann sich aus Can. 222 — § 1. ergeben: "Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die '''für den Gottesdienst''', '''die Werke des Apostolats und der Caritas''' sowie '''für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden''' notwendig sind."<br />
<br />
Die Grundlage für den Kirchenbeitrag ist somit das Kirchenbeitragsgesetz (Gesetzblatt für das Land Österreich 1939 Nr. 543), das mit Wirkung vom 1.Mai 1939 während des 2. Weltkrieges eingeführt wurde. Nach dem Krieg wurde in der österreichischen Verfassung im § 2 des Verfassungsgesetzes vom 1.Mai 1945, Staatsgesetzblatt 6 über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich (Rechts- und Überleitungsgesetz) geregelt, dass das Kirchenbeitragsgesetz weiterhin Geltung hat. In einem <br />
Vermögensvertrag vom 23. Juli 1960 zwischen der katholischen Kirche und dem Staat Österreich <br />
wurde ein Abkommen getroffen, dass die Kirche auch weiterhin Beiträge bei den Mitgliedern einheben darf und über das Geld frei verfügen darf.<br />
<br />
Jede Diözese hat eine Kirchenbeitragsordnung und einen Kirchenbeitragstarif zu erlassen, der vom Wirtschaftsbeirat einer Diözese festgelegt wird.<br />
<br />
<b>Staatsrechtlich:</a> Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 543/1939 vom 1. Mai 1939, mit späteren Änderungen.<br />
<br />
== Kirchenbeitrag in der Diskussion ==<br />
<br />
Das Kirchenbeitragssystem hat Befürworter und Kritiker. <br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
[http://www.kath.net/kirchenaustritt_oebk.pdf Schreiben der ÖBK vom Juni 2007 zum Kirchenaustritt]<br />
<br />
[http://www.kath.net/detail.php?id=17067 Die Presse 19. 6. Kommentar von Dietmar Neuwirth über den Kirchenbeitrag]<br />
<br />
[[Kategorie:Österreich]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Kirchenbeitrag&diff=28229Kirchenbeitrag2007-12-18T14:08:54Z<p>Firmian: /* Geschichte des Kirchenbeitrags */</p>
<hr />
<div>In Österreich müssen Katholiken ab einem gewissen Alter und ab einer gewissen Einkommensgrenze den sogenannten "Kirchenbeitrag" leisten. In Deutschland gibt es die [[Kirchensteuer]], in der Schweiz ist das ganze ähnlich geregelt.<br />
<br />
== Was ist der Kirchenbeitrag? ==<br />
<br />
Kirchenbeitragspflichtig sind alle volljährigen Mitglieder der anerkannten Kirchen. Details werden in den Beitragsordnungen dieser Kirchen gereglt. Eine Beitragspflicht beginnt grundsätzlich mit der Volljährigkeit. In der Praxis schaut dies so aus, dass die erste Beitragsvorschreibung im Alter von 19 Jahren zugeschickt wird. Die Beitragspflicht ist immer in der Diözese gegeben, wo der Hauptwohnsitz ist.<br />
<br />
== Geschichte des Kirchenbeitrags ==<br />
<br />
Bereits im 19. Jahrhundert hatte die Kirche die gesetzliche Grundlage, Kirchenbeiträge einzuheben. Von dieser theoretischen Möglichkeit wurde erst 1939 Gebrauch gemacht, als die katholische Kirche kein Geld mehr aus dem "Religionsfonds" oder sonstige staatliche Zahlungen bekam. Neben der staatlichen Geldersparnis war es Absicht der nationalsozialistischen Regierung, die Gläubigen zum Kirchenaustritt zu bewegen - dieser Effekt trat aber in geringerem Ausmaß ein als erhofft. Der "Religionsfonds" waren Erträge aus den durch Kaiser Joseph II. eingezogenen kirchlichen Besitztümern. Dieses neue Kirchenbeitragssystem wurde auch nach dem Krieg fortgeführt, weil der Religionsfonds nicht mehr bestand.<br />
<br />
Obwohl die Einhebung des Beitrags durch die Kirche selbst erfolgt und ihr, anders als zB in Deutschland, keine Daten des Finanzamts zur Verfügung stehen, und beim Eintritt (Taufe) keine staatliche Behörde involviert ist, ist ein Austritt aus der Kirche dennoch gegenüber den weltlichen Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) zu erklären - ein Überbleibsel aus dem reichsdeutschen Recht der Jahre ab 1938.<br />
<br />
Auch die jüdische und die islamische Glaubensgemeinschaft erheben Mitgliedsbeiträge nach diesem System.<br />
<br />
== Rechtliche Grundlagen ==<br />
<br />
Die Grundlage für die Möglichkeit der Einforderung des Kirchenbeitrags kann sich aus Can. 222 — § 1. ergeben: "Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die '''für den Gottesdienst''', '''die Werke des Apostolats und der Caritas''' sowie '''für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden''' notwendig sind."<br />
<br />
Die Grundlage für den Kirchenbeitrag ist somit das Kirchenbeitragsgesetz (Gesetzblatt für das Land Österreich 1939 Nr. 543), das mit Wirkung vom 1.Mai 1939 während des 2. Weltkrieges eingeführt wurde. Nach dem Krieg wurde in der österreichischen Verfassung im § 2 des Verfassungsgesetzes vom 1.Mai 1945, Staatsgesetzblatt 6 über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich (Rechts- und Überleitungsgesetz) geregelt, dass das Kirchenbeitragsgesetz weiterhin Geltung hat. In einem <br />
Vermögensvertrag vom 23. Juli 1960 zwischen der katholischen Kirche und dem Staat Österreich <br />
wurde ein Abkommen getroffen, dass die Kirche auch weiterhin Beiträge bei den Mitgliedern einheben darf und über das Geld frei verfügen darf.<br />
<br />
Jede Diözese hat eine Kirchenbeitragsordnung und einen Kirchenbeitragstarif zu erlassen, der vom Wirtschaftsbeirat einer Diözese festgelegt wird.<br />
<br />
== Kirchenbeitrag in der Diskussion ==<br />
<br />
Das Kirchenbeitragssystem hat Befürworter und Kritiker. <br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
[http://www.kath.net/kirchenaustritt_oebk.pdf Schreiben der ÖBK vom Juni 2007 zum Kirchenaustritt]<br />
<br />
[http://www.kath.net/detail.php?id=17067 Die Presse 19. 6. Kommentar von Dietmar Neuwirth über den Kirchenbeitrag]<br />
<br />
[[Kategorie:Österreich]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Sch%F6pfung&diff=281322007-12-15T15:44:11Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>'''KKK 325''' Das Apostolische Credo bekennt, daß Gott "der [[Schöpfer]] des [[Himmel]]s und der [[Erde]]" ist, und das [[Glaubensbekenntnis]] von Nizäa–Konstantinopel verdeutlicht: „der sichtbaren und der unsichtbaren Welt“.<br />
<br />
'''326''' In der Heiligen Schrift bezeichnet das Wortpaar „Himmel und Erde“ alles, was existiert: die gesamte Schöpfung. Es gibt auch das Band an, das innerhalb der Schöpfung Himmel und Erde zugleich vereint und unterscheidet: „die Erde“ ist die Welt der Menschen [Vgl. Ps 115,16] „der Himmel“ oder „die Himmel“ kann das Firmament bezeichnen [Vgl. Ps 19,2], aber auch den eigentlichen „Ort“ Gottes – er ist ja unser „Vater im Himmel“ (Mt 5, 16) [Vgl. Ps 115,16] – und folglich auch den Himmel, der die endzeitliche Herrlichkeit ist. Schließlich bezeichnet das Wort „Himmel“ den „Ort“ der geistigen Geschöpfe – der Engel –, die Gott umgeben (Vgl. dazu auch 290, 1023, 2794).<br />
<br />
'''327''' Das Glaubensbekenntnis des Vierten Laterankonzils sagt: Gott „schuf am Anfang der Zeit aus nichts zugleich beide Schöpfungen, die geistige und die körperliche, nämlich die der Engel und die der Welt: und danach die menschliche, die gewissermaßen zugleich aus Geist und Körper besteht“ (DS 800) [Vgl. DS 3002; SPE 8] (Vgl. dazu auch 296).<br />
<br />
Es wird in Buch Genesis 1,3-2,4a in Abstufungen aufgezählt, wobei der Mensch, durch seine Geistigkeit und Leiblichkeit, Himmel und Erde zutiefst verbindet. Dies gipfelt im Neuen Bund im Gottmenschen Jesus Christus.<br />
<br />
Nach dem heutigen Stand der Exegese enthält die Bibel zwei Schöpfungsberichte aus jeweils unterschiedlichen Quellen.<br />
<br />
==Der erste Schöpfungsbericht==<br />
Der ''erste'' und wohl bekannteste ist in '''Genesis 1,1-2,4a''' niedergelegt, welcher die Erschaffung der Schöpfung in sechs Tagen (Äonen) streng gliedert. Dieser Schöpfungsbericht wird allerdings von nahezu niemandem in der katholischen Kirche als wörtlicher Tatsachenbericht verstanden, sondern als metaphorische Erzählung.<br />
<br />
==='''1. Tag:''' Der [[Himmel]]=== An diesem Tag schuf Gott die Engel. Er prüfte sie und schied die treu gebliebenen Engel (Licht) von den untreu gewordenen Engeln (Finsternis - Dämonen).<br />
<br />
[[Hildegard von Bingen]] beschreibt dies am Anfang ihres Buches "Causa et curae" so: Denn da Er sagte: Es werde Licht! wurde außer den Lichtern am Himmel auch das Licht geschaffen, das die Engel sind. Als er aber sagte: Es werden die Lichter! ist damit das Licht am Himmel gemeint, das wir sehen ... '''Der Sturz Luzifers und die Erschaffung des Firmaments''': ... Als der Teufel aus dem Himmel stürzte, wo er sitzen und herrschen wollte und doch kein einziges Geschöpf erschaffen und machen konnte, schuf Gott sogleich das Firmament, damit der Teufel sähe und begriffe, was für und welch große Dinge Gott machen und erschaffen konnte. Dann setzte er auch die Sonne, den Mond und die Sterne in das Firmament, damit der Teufel an ihnen sehen und erkennen konnte, welch große Pracht und Herrlichkeit er verloren hatte. ... Die Geister bestehen aus Feuer und Luft (in der Bibel die oberen Wasser genannt), der Mensch aber aus Wasser und Erde (in der Bibel: die unteren Wasser genannt) ↓.<br />
<br />
==='''2. Tag:''' Himmelsgewölbe=== Himmelsgewölbe, (Firmament [lat.: firmamentum]: Die vier [[Elemente]]: [[Feuer]], [[Luft]], [[Wasser]], [[Erde]]). Gott scheidet durch das Himmelsgewölbe die oberen Wasser der Himmel von den unteren Wassern der Erde, die in den nächsten Schöpfungstagen beschrieben werden.<br />
<br />
[[Hildegard von Bingen]] in "Causa et curae": '''Die Elemente und das Firmament.''': Gott erschuf auch die Elemente der Welt. Diese sind auch im Menschen, und der Mensch wirkt mit ihnen. Sie sind das Feuer, die Luft, das Wasser und die Erde. Diese vier Elemente sind so eng miteinander verbunden, dass keines von einem anderen getrennt werden kann. Sie halten sich so fest zusammen, dass man sie das Firmament nennt.<br />
<br />
'''Das Firmament und die Sterne''': Das Firmament umfasst das Feuer, die Sonne, die Sterne und die Winde. Durch sie alle hat es seinen Bestand und durch ihre Eigenschaften seine Festigkeit, dass es nicht auseinanderbrechen kann. Denn wie die Seele den ganzen Leib des Menschen hält, so halten auch die Winde das ganze Firmament, damit es nicht zerbricht. Sie sind unsichtbar, wie auch die Seele, die aus dem Geheimnis Gottes stammt, unsichtbar ist. Wie ein Haus ohne steinerne Eckpfeiler nicht fest steht, so würden weder das Firmament noch die Erde, weder der Abgrund noch die ganze Welt mit all ihren Bestandteilen ohne diese Winde auskommen, weil dies alles mit ihnen in Ordnung gehalten wird. Die ganze Erde würde nämlich bersten und auseinanderbrechen, wenn es diese Winde nicht gäbe. So würde auch der Mensch vollständig auseinanderfallen, wenn er keine Knochen hätte. <br />
<br />
==='''3. Tag:''' Trennung von Land und Meer, Pflanzen===<br />
<br />
==='''4. Tag:''' [[Sonne]], [[Mond]] und [[Sterne]]===<br />
<br />
==='''5. Tag:''' Tiere===<br />
<br />
==='''6. Tag:''' Der Mensch===<br />
<br />
Die Hl.Schrift betont, dass Gott den [[Mensch]]en '''als sein Abbild''' schuf. Das sagt Wesentliches über die Würde und Bestimmung jedes Einzelnen aus.<br />
<br />
"Als '''Mann und Frau''' schuf Er sie" - gerade in der heutigen Zeit der Diskussion um [[gender mainstream]] ist es wichtig festzuhalten, dass Gott selbst "den Menschen" sozusagen in zwei gleichwertigen, aber nicht gleichartigen Teilen geschaffen hat, die dazu bestimmt sind, miteinander ein irdisches Abbild der innergöttlichen [[Liebe]] darzustellen. Auch dieses ist ein Teilaspekt des "Gott schuf also den Menschen als Sein Abbild. Genesis 2,4b-2,25 führt hierzu noch weiter aus. Es entspricht eine Gleichmacherei (wie im gender mainstream propagiert) also NICHT der Schöpfungsordnung Gottes.<br />
<br />
[[Hildegard von Bingen]] beschreibt diese Erschaffung im Buch „Causa et curae“ so: Die '''Erschaffung der Seele:''': Als GOTT das Licht ([[Engel]]) schuf, das geflügelt war und überall hinfliegen konnte, beschloss er gleichzeitig, dem geistigen Leben, das der Atem des Lebens ist, eine körperliche Masse zu geben, nämlich eine aufrechte, aus dem Lehm der Erde geformte Gestalt, die weder fliegen noch schweben und nicht imstande sein konnte, sich in die Luft zu erheben. Daher sollte sie so erdgebunden sein, um noch schärfer zu Gott aufsehen zu können. Die alte Schlange hasste diese Bindung aus dem Grunde, weil sich der Mensch trotz seiner körperlichen Schwere vermöge seiner Einsicht zu Gott erheben konnte.<br />
<br />
==='''7. Tag:''' Der Tag der Ruhe===<br />
Am siebten [[Tag]], dem [[Sabbat]], ruhte [[Gott]] sich aus.<br />
<br />
Im hebräischen Text steht noch ein Zusatz: Gott ruhte, "um zu tun" bzw "damit getan werde". Der siebente Tag ist der Tag, an dem sich das "bräutliche Geheimnis" Gottes mit dem Menschen abspielt. Es ist der hochzeitliche Tag der Verbindung Gottes mit dem Menschen. Daraus ist zu verstehen, dass es um weit mehr geht als um Arbeitsruhe auch für die Sklaven und Tiere, und warum der Einsatz für einen arbeitsfreien Sonntag so wichtig ist.<br />
<br />
'''[[Katechismus der Katholischen Kirche]]'''<br><br />
'''345''' Der Sabbat – der Abschluß der „sechs Tage“. Die Heilige Schrift sagt: „Am siebten Tag vollendete Gott das Werk, das er geschaffen hatte“ – so „wurden Himmel und Erde vollendet“ – „und er ruhte am siebten Tag ... Und Gott segnete den siebten Tag und erklärte ihn für heilig“ (Gen 2,1–3). <br />
<br />
'''347''' Die Schöpfung geschah im Hinblick auf den Sabbat und somit auf die Verehrung und Anbetung Gottes. Der Gottesdienst ist in die Schöpfungsordnung eingeschrieben [Vgl. Gen 1,14]. „Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden“, sagt die Regel des hl. Benedikt, die uns so auf die richtige Ordnung der menschlichen Anliegen hinweist.<br />
<br />
'''348''' Der Sabbat bildet im Gesetz Israels die Mitte. Die Gebote halten heißt der Weisheit und dem Willen Gottes entsprechen, die in seinem Schöpfungswerk zum Ausdruck kommen (Vgl. dazu auch 2172).<br />
<br />
'''349''' Der achte Tag. Für uns aber ist ein neuer Tag angebrochen: der Tag der Auferstehung Christi. Der siebte Tag vollendet die erste Schöpfung. Am achten Tag beginnt die Neuschöpfung. So gipfelt das Schöpfungswerk im noch größeren Werk der Erlösung. Die erste Schöpfung findet ihren Sinn und Höhepunkt in der Neuschöpfung in Christus, welche die erste an Glanz übertrifft [Vgl. MR, Osternacht 24: Gebet nach der ersten Lesung] (Vgl. dazu auch 2174, 1046).<br />
<br />
==Der zweite Schöpfungsbericht== <br />
Der zweite Schöpfungsbericht '''Genesis 2,4b-2,25''', erzählt eine Schöpfungsgeschichte aus dem Blickwinkel der [[Erde]] und ergänzt den zuvor genannten Bericht um Details der Geschehnisse im '''Garten in Eden''''.<br />
<br />
Hier schildert das Buch Genesis Interessantes zur eigentlichen Wesensart des Menschen: "Da formte Gott der Herr den Menschen aus Erde vom Ackerboden und blies in seine Nase denn Lebensatem. So wurde der Mensch zu einem lebendigen Wesen".<br />
<br />
Wir sehen hier einerseits, dass der Mensch mit der Natur in Zusammenhang steht - die ''"adama"'', die rote Ackererde, gibt dem ''[[Adam]]'' seinen Namen (''dam'' bedeutet Blut, aber auch: Gleichnis; das Alef voran steht für Gott. Man könnte also Adam mit Erdling übersetzen, oder auch mit Gleichnis-Gottes).<br />
<br />
Andererseits wird gesagt, dass der eigentliche Lebensatem (''nefesch'') von Gott kommt: Gott legt die Seele in den Menschen hinein, und durch die Seele wurde der Mensch zu einem "lebendigen Wesen". Das festzuhalten ist sehr wichtig, denn wir dürfen daher allen Lehren entgegentreten, die den Menschen nur auf seine Körperlichkeit reduzieren wollen. Wir müssen weiter wissen, dass wir aufgrund unserer Geist-Seele bestimmt sind, die letzte Erfüllung in Gott zu finden und nicht im "Einssein mit dem Kosmos". Es ist wichtig, den Menschen in all seinen drei Wesenseigenschaften wahrzunehmen: Körper, Seele (Psyche -vgl. Philosophische [[Anthropologie]]) und Geist. Es entspricht nicht der göttlichen Schöpfungsordnung, Tier und Mensch auf die gleiche Stufe zu stellen. Hier ist auch ein Kritikpunkt zum [[Darwinismus]].<br />
<br />
Teilweise wird die Erschaffung des Menschen aus der Erde gerade als übereinstimmend mit der [[Evolution]] angesehen: Damit solle gerade deutlich gemacht werden, dass der Mensch nicht von außen auf die Erde "gebeamt" wurde, sondern aus dem bereits Bestehenden entstand.<br />
<br />
Der Aufruf an den Menschen, sich die''' Erde zu unterwerfen''', ist vom hebräischen Urtext her so zu verstehen: der Mensch soll über die Natur herrschen, so wie ein Dirigent über ein Orchester; er soll den Pflanzen und Tieren sozusagen helfen, das eigentliche Wesen, das ihnen von Gott her innewohnt, zum Blühen zu bringen. Die Schönheit der Schöpfung (unter Anleitung des Menschen geordnet) soll das Lob Gottes singen.<br />
<br />
== Zahlenymbolik ==<br />
Für die '''Göttlichkeit''' steht symbolisch die Zahl '''Drei'''. Dies spiegelt sich im Geschöpflichen vor allem in der [[Anthropologie|Konstitutionsweise des Menschen]] wieder, indem Geist, Leib und Seele ineinanderwohnen ([[Perichorese]]).<br />
<br />
Für die '''Geschöpflichkeit''' steht symbolisch die Zahl '''Vier'''. Das Irdische besteht aus vier Elementen (Feuer, Luft, Wasser, Erde); die vier Himmelsrichtungen beschreiben die Erde (Osten, Süden, Westen, Norden); die vier Jahreszeiten bestimmen den irdischen Ablauf (Frühling, Sommer, Herbst, Winter); die vier Lebensalter (Kindheit, Jugend, Erwachsene, Senioren).<br />
<br />
[[Kategorie: Altes Testament]]<br />
[[Kategorie: Schöpferlehre]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Erstkommunion&diff=28131Erstkommunion2007-12-15T15:38:12Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>'''Erstkommunion''' oder '''Erste heilige Kommunion''' heißt der gewöhnlich festlich begangene erste Kommunionempfang der Kinder (oft kurz "Kommunion" genannt). An diesem Tag erhalten sie zum ersten Mal den Leib Christi in der Gestalt der Hostie (siehe auch [[Eucharistie]]).<br />
<br />
Üblicherweise geschieht dies in Form einer feierlichen Messe für einen gesamten Jahrgang (üblicherweise im 8. oder 9. Lebensjahr). Die Vorbereitung erfolgt meist in den Pfarrgemeinden, teilweise auch in den Schulen (aber unabhängig vom normalen Religionsunterricht). Traditionell tragen die Burschen dazu dunkle Anzüge und die Mädchen Brautkleidern nachempfundene weiße Kleider, jedoch gehen viele Gemeinden dazu über, entweder alle Kinder mit ministrantenähnlichen [[Chorrock|Chorröcken]] zu bekleiden, oder die Kinder tragen normale festliche Kleidung.<br />
<br />
Entgegen der weitverbreiteten Vorstellung ist eine formale Erstkommunion kirchenrechtlich keineswegs vorgeschrieben; die Hinführung kann zB auch durch die Eltern erfolgen, die Erstkommunion kann auch in einer gewöhnlichen Messe stattfinden.<br />
<br />
Kirchenrechtlich findet sich dazu lediglich:<i>Can. 914 — Pflicht vor allem der Eltern und derer, die an Stelle der Eltern stehen, sowie des Pfarrers ist es, dafür zu sorgen, daß die Kinder, die zum Vernunftgebrauch gelangt sind, gehörig vorbereitet werden und möglichst bald, nach vorheriger sakramentaler Beichte, mit dieser göttlichen Speise gestärkt werden. Der Pfarrer hat auch darüber zu wachen, daß nicht Kinder zur heiligen Kommunion hinzutreten, die den Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben oder die nach seinem Urteil nicht ausreichend darauf vorbereitet sind.</i><br />
<br />
Eine besondere Gemeinschaftsmesse, meistens am Weißen Sonntag oder (in Österreich) im Mai, ist also lediglich ein volkstümlicher Brauch, aber keine Pflicht.<br />
<br />
[[Kategorie:Eucharistie]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Diskussion:Agnostizismus&diff=27882Diskussion:Agnostizismus2007-12-11T20:34:00Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>Lieber Firmian, hast Du Beispiele? --[[Benutzer:Weissmann|Weissmann]] 13:42, 10. Dez 2007 (CET)<br />
<br />
Naja, jetzt wissenschaftlich zitierbare eher nicht. Ich bin halt in mehreren Internetforen aktiv. Und wenn Du eine Umfrage in einer Fußgängerzone machen würdest, würde wahrscheinlich der Großteil derjenigen, die mit dem Wort etwas anfangen können, sagen "Agnostizismus heißt, daß man nicht weiß, ob es einen Gott gibt." Klar könnte ich jetzt etliche Links als Beispiele bringen, aber zu beweisen, daß das die Mehrheit ist, ist wohl schwer möglich.<br />
<br />
Oder sagen wir's mal so: Die meisten, die sich (in Internetdiskussionen) selbst als Agnostiker titulieren, ziehen über Christen und religiöse Menschen im weiteren Sinne her.<br />
<br />
Dann gibt's noch eine große Gruppe, denen die Frage völlig egal ist und sagen "man weiß es nicht" - nicht, daß es nicht beweisbar sei.<br />
<br />
Ist überhaupt die Frage, welche Definition überhaupt die richtige ist, Wikipedia unterscheidet unter diesem Lemma zwischen "starkem" und "schwachem" Atheismus. Zitat: Die Auffassung, dass die Existenz von Göttern und anderen höheren Wesen grundsätzlich unerkennbar sei, wird auch als starker Agnostizismus bezeichnet. Dagegen bezeichnet schwacher Agnostizismus die Auffassung, dass die Existenz von höheren Wesen nicht grundsätzlich unerkennbar ist, sondern nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbekannt ist. Während ein schwacher Agnostiker auf die Frage, ob es einen Gott gibt, mit „Ich weiß es nicht“ antworten würde, würde ein starker Agnostiker mit „Ich kann es nicht wissen” antworten." Zitatende.<br />
<br />
[[Benutzer:Firmian|Firmian]] 10:54, 11. Dez 2007 (CET)<br />
<br />
:Ist es nicht vielmehr so, dass es möglich ist, durch den Agnostizismus zum [[Atheismus]] zu gelangen? --[[Benutzer:Weissmann|Weissmann]] 12:10, 11. Dez 2007 (CET)<br />
<br />
Möglich ist das zweifellos, genauso wie man dadurch zum Theisten werden kann. Nach der Definition "nicht beweisbar" könnte ja auch ein praktizierender Christ ein Agnostiker sein, also sagen "Ich persönlich glaube an Gott und lebe danach, meine aber, daß dessen Existenz nicht beweisbar ist.". Das sind sogar m.E. sehr viele, die so denken. Ich habe aber noch keinen getroffen, der sich als Christ und gleichzeitig Agnostiker bezeichnet hätte.<br />
<br />
In der Praxis sagen aber deklarierte Agnostiker eher "Ich kann zwar nicht ausschließen, daß es einen Gott gibt, aber glaube es persönlich nicht".<br />
<br />
[[Benutzer:Firmian|Firmian]] 12:29, 11. Dez 2007 (CET)<br />
<br />
:Kannst Du bitte Beispiele bringen? Vielleicht mit Link zu einem Forum? Was ist denn ein [[Theist]] für Dich? --[[Benutzer:Weissmann|Weissmann]] 15:17, 11. Dez 2007 (CET)<br />
<br />
Ein Theist ist für mich jemand, der von der Existenz eines transzendentalen höheren Wesens überzeugt ist.<br />
<br />
Für einen Link sind Foren, die ich zufällig kenne, m.E. zu wenig repräsentativ. Ich könnte aber beispielsweise alle religionsbezogenen Postings des Users "Alexander Virchow" alias "Sonnengott" bei Spiegel-online oder "Zeit im Internet" als Beleg anführen (das sind sicher einige tausend), der sich selbst als Agnostiker bezeichnet.<br />
<br />
Aber wenn Dir das zu unwissenschaftlich ist, habe ich kein Problem, das wieder zu löschen. [[Benutzer:Firmian|Firmian]] 21:34, 11. Dez 2007 (CET)</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Diskussion:Agnostizismus&diff=27851Diskussion:Agnostizismus2007-12-11T11:29:03Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>Lieber Firmian, hast Du Beispiele? --[[Benutzer:Weissmann|Weissmann]] 13:42, 10. Dez 2007 (CET)<br />
<br />
Naja, jetzt wissenschaftlich zitierbare eher nicht. Ich bin halt in mehreren Internetforen aktiv. Und wenn Du eine Umfrage in einer Fußgängerzone machen würdest, würde wahrscheinlich der Großteil derjenigen, die mit dem Wort etwas anfangen können, sagen "Agnostizismus heißt, daß man nicht weiß, ob es einen Gott gibt." Klar könnte ich jetzt etliche Links als Beispiele bringen, aber zu beweisen, daß das die Mehrheit ist, ist wohl schwer möglich.<br />
<br />
Oder sagen wir's mal so: Die meisten, die sich (in Internetdiskussionen) selbst als Agnostiker titulieren, ziehen über Christen und religiöse Menschen im weiteren Sinne her.<br />
<br />
Dann gibt's noch eine große Gruppe, denen die Frage völlig egal ist und sagen "man weiß es nicht" - nicht, daß es nicht beweisbar sei.<br />
<br />
Ist überhaupt die Frage, welche Definition überhaupt die richtige ist, Wikipedia unterscheidet unter diesem Lemma zwischen "starkem" und "schwachem" Atheismus. Zitat: Die Auffassung, dass die Existenz von Göttern und anderen höheren Wesen grundsätzlich unerkennbar sei, wird auch als starker Agnostizismus bezeichnet. Dagegen bezeichnet schwacher Agnostizismus die Auffassung, dass die Existenz von höheren Wesen nicht grundsätzlich unerkennbar ist, sondern nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbekannt ist. Während ein schwacher Agnostiker auf die Frage, ob es einen Gott gibt, mit „Ich weiß es nicht“ antworten würde, würde ein starker Agnostiker mit „Ich kann es nicht wissen” antworten." Zitatende.<br />
<br />
[[Benutzer:Firmian|Firmian]] 10:54, 11. Dez 2007 (CET)<br />
<br />
:Ist es nicht vielmehr so, dass es möglich ist, durch den Agnostizismus zum [[Atheismus]] zu gelangen? --[[Benutzer:Weissmann|Weissmann]] 12:10, 11. Dez 2007 (CET)<br />
<br />
Möglich ist das zweifellos, genauso wie man dadurch zum Theisten werden kann. Nach der Definition "nicht beweisbar" könnte ja auch ein praktizierender Christ ein Agnostiker sein, also sagen "Ich persönlich glaube an Gott und lebe danach, meine aber, daß dessen Existenz nicht beweisbar ist.". Das sind sogar m.E. sehr viele, die so denken. Ich habe aber noch keinen getroffen, der sich als Christ und gleichzeitig Agnostiker bezeichnet hätte.<br />
<br />
In der Praxis sagen aber deklarierte Agnostiker eher "Ich kann zwar nicht ausschließen, daß es einen Gott gibt, aber glaube es persönlich nicht".<br />
<br />
[[Benutzer:Firmian|Firmian]] 12:29, 11. Dez 2007 (CET)</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Diskussion:Agnostizismus&diff=27837Diskussion:Agnostizismus2007-12-11T10:14:47Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>Lieber Firmian, hast Du Beispiele? --[[Benutzer:Weissmann|Weissmann]] 13:42, 10. Dez 2007 (CET)<br />
<br />
Naja, jetzt wissenschaftlich zitierbare eher nicht. Ich bin halt in mehreren Internetforen aktiv. Und wenn Du eine Umfrage in einer Fußgängerzone machen würdest, würde wahrscheinlich der Großteil derjenigen, die mit dem Wort etwas anfangen können, sagen "Agnostizismus heißt, daß man nicht weiß, ob es einen Gott gibt." Klar könnte ich jetzt etliche Links als Beispiele bringen, aber zu beweisen, daß das die Mehrheit ist, ist wohl schwer möglich.<br />
<br />
Oder sagen wir's mal so: Die meisten, die sich (in Internetdiskussionen) selbst als Agnostiker titulieren, ziehen über Christen und religiöse Menschen im weiteren Sinne her.<br />
<br />
Dann gibt's noch eine große Gruppe, denen die Frage völlig egal ist und sagen "man weiß es nicht" - nicht, daß es nicht beweisbar sei.<br />
<br />
Ist überhaupt die Frage, welche Definition überhaupt die richtige ist, Wikipedia unterscheidet unter diesem Lemma zwischen "starkem" und "schwachem" Atheismus. Zitat: Die Auffassung, dass die Existenz von Göttern und anderen höheren Wesen grundsätzlich unerkennbar sei, wird auch als starker Agnostizismus bezeichnet. Dagegen bezeichnet schwacher Agnostizismus die Auffassung, dass die Existenz von höheren Wesen nicht grundsätzlich unerkennbar ist, sondern nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbekannt ist. Während ein schwacher Agnostiker auf die Frage, ob es einen Gott gibt, mit „Ich weiß es nicht“ antworten würde, würde ein starker Agnostiker mit „Ich kann es nicht wissen” antworten." Zitatende.<br />
<br />
[[Benutzer:Firmian|Firmian]] 10:54, 11. Dez 2007 (CET)</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Diskussion:Agnostizismus&diff=27825Diskussion:Agnostizismus2007-12-11T09:54:13Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>Lieber Firmian, hast Du Beispiele? --[[Benutzer:Weissmann|Weissmann]] 13:42, 10. Dez 2007 (CET)<br />
<br />
Naja, jetzt wissenschaftlich zitierbare eher nicht. Ich bin halt in mehreren Internetforen aktiv. Und wenn Du eine Umfrage in einer Fußgängerzone machen würdest, würde wahrscheinlich der Großteil derjenigen, die mit dem Wort etwas anfangen können, sagen "Agnostizismus heißt, daß man nicht weiß, ob es einen Gott gibt." Klar könnte ich jetzt etliche Links als Beispiele bringen, aber zu beweisen, daß das die Mehrheit ist, ist wohl schwer möglich. [[Benutzer:Firmian|Firmian]] 10:54, 11. Dez 2007 (CET)</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Agnostizismus&diff=27785Agnostizismus2007-12-10T12:38:21Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>Der '''Agnostizismus''' ist eine philosophische Weltanschauung, die zu Grunde legt, dass Gott nicht nach wissenschaftlichen Kriterien bewiesen werden kann.<br />
<br />
[[Thomas von Aquin]] hat den Agnostizismus in seinem Werk "Summa theologiae" widerlegt.<br />
<br />
Populärwissenschaftlich bezeichnen sich aber viele Atheisten als Agnostiker und meinen damit, dass sie selbst kein Urteil über die Existenz eines Gottes bilden könnten und deswegen von einer Nicht-Existenz ausgehen.</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Ablass&diff=26692Ablass2007-11-28T21:21:39Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>'''Ablass''' (lat. indulgentia) ist ein Begriff aus der Theologie. Er ist dem dritten Teil des Bußsakraments zugeordnet:<br />
<br />
* Reue des Herzens (contritio cordis) <br />
* Bekenntnis (confessio oris) <br />
* Genugtuung (satisfactio operis) <br />
<br />
Der [[Beichtvater]] kann im Namen Jesu die Sünden zwar vergeben, jedoch nicht die Sündenstrafen aufheben. Dies geschieht in der Genugtuung durch den Ablass.<br />
Bei einem Ablass wird die Strafe für Sünden aufgrund von guten Werken (Gottesdienst, Gebete, Almosen, Pilgerfahrt) teilweise oder ganz erlassen. Möglich ist Ablassgewinnung aufgrund des Versöhnungsopfers Christi und im Vertrauen auf ihn. Ohne ihn wäre jede Sünde unwiderruflich und unheilbar.<br />
<br />
Historisch entwickelte sich die Ablasslehre aus dem Nachlass von Kirchenstrafen - daher auch die bis zum 2. Vatikanum übliche Angabe von Zeitdauern, die später oftmals als Nachlass von Fegefeuerzeiten missinterpretiert wurde. Heute gibt es keine derartigen Zeitangaben mehr, sondern nur vollkommene und (nicht näher bestimmte) zeitliche Ablässe.<br />
<br />
Zu Unrecht ist die Ablasslehre durch den Ablasshandel des späteren Mittelalters in Misskredit geraten. Dieser Handel wurde übrigens bereits zu [[Reformation]]szeiten auch katholischserseits verboten. Die Kirche lehrt, dass die in der [[Autorität]] Christi befugt ist, wirksame Milderungen der zeitlichen [[Sündenstrafen]] zuzusprechen. Kern der Ablasslehre ist also nicht ein Traktat über Art, Dauer und Schwere der Folgen, welche die Sünden der Menschen in der eigenen Lebensgeschichte und dem Leben der andern zufügt, sondern, dass die Kirche als [[Gemeinschaft der Heiligen]] in Christus diese, so wie sie sich auf das ewige Geschick der Seelen auswirken, zu mildern vermag. Im Zentrum der Ablasslehre steht also die Überzeugung von der wirklichen und zuverlässigen Gemeinschaft der Getauften, die füreinander eintreten und heilswirksam Gutes tun können, über die Grenze des Todes hinaus. <br />
<br />
Deshalb ist die Kirche überdies überzeugt, dass ein gewonnener Ablass auch Verstorbenen zugewendet werden kann. Die Kirche gibt kein Urteil darüber ab, welches Geschick einen bestimmten Menschen im [[Fegefeuer|Purgatorium]] ereilt, aber sie sagt, dass es nützlich ist, für die Verstorbenen bei [[Gott]] einzutreten. Damit bestätigt und reinigt die kirchliche Auffassung zugleich das tief verwurzelte menschliche Bedürfnis, mit den Verstorbenen in gutem Einklang zu bleiben.<br />
<br />
'''Siehe auch:''' [[Portiunkulaablass]]<br />
<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
* [http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/apost_constitutions/documents/hf_p-vi_apc_19670101_indulgentiarum-doctrina_lt.html Indulgentiarum Doctrina] (lat.)<br />
<br />
<br />
[[Kategorie:Beichte]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Kirchensteuer&diff=26689Kirchensteuer2007-11-28T21:00:49Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>Die '''Kirchensteuer''' ist eine besondere Form der Besteuerung in [[Deutschland]], die im Auftrag der Kirche(n) vom Finanzamt (von den Mitgliedern der anerkannten kirchlichen und steuerberechtigten Gemeinschaften) als Zuschlag erhhoben wird und an die jeweiligen Kirchen weitergegeben wird. <br />
<br />
Die Bemessungsgrundlage für diese Steuer sind die Einkommenssteuer bzw. die Lohnsteuer.<br />
<br />
Die rechtliche Grundlage für die Kirchensteuer sind die Artikel 140 des Grundgesetzes von 1949 in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Verfassung von 1919. Die Höhe der Kirchensteuer wird von den jeweiligen Kirchenverantwortlichen festgelegt. Das jeweilige Landesparlament muss aber die Zustimmung geben. Hier gibt es lokale Unterschiede. In der Regel sind dies aber ein Prozentsatz von 9% der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuerschuld.<br />
<br />
In den meisten Bundesländern erfolgt die Einhebung direkt von den (weltlichen) Finanzämtern; in Bayern bestehen eigene Kirchensteuerämter. Die Kirchensteuer auf die Lohnsteuer wird jedoch auch in Bayern direkt von den staatlichen Finanzämtern kassiert.<br />
<br />
Eine Kirchensteuer gibt es nur in wenigen Ländern, in [[Österreich]] besteht ein bedingt ähnliches System unter dem Namen [[Kirchenbeitrag]] (umgangssprachlich auch als Kirchensteuer bezeichnet), das aber nicht vom Staat, sondern der Kirche selbst festgesetzt und eingetrieben wird. In der [[Schweiz]] wird eine Steuer der [[Schweizer Staatskirchentum|staatskirchenrechtlichen Körperschaft]] abgegeben.<br />
<br />
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht wurde die Kirchensteuer nicht unmittelbar in Zusammenhang mit der [[Säkularisation]] von 1803/06 als Kompensation für die beschlagnahmten Kirchengüter eingeführt, sondern erst nach Abschaffung der kirchlichen Personenstandsbeurkundung (für staatliche Zwecke) nach 1871, wobei anfangs die meisten Religionsgemeinschaften von diesem Recht zur Steuererhebung nicht einmal Gebrauch machten. Im Jahr 1897 bestand beispielsweise katholischerseits eine Kirchensteuer ausschließlich in Baden.<br />
<br />
Die weltlichen Finanzämter stellten seit Beginn des Systems den kirchlichen Behörden die Einkommensdaten zur Verfügung; die staatliche Einhebung in Form des Abzugs zusammen mit der Lohnsteuer wurde allerdings erst nach dem 2. Weltkrieg in der Bundesrepublik eingeführt. Die Ausweitung des Systems auf das Beitrittsgebiet 1990 führte dort zu einer massiven Austrittswelle.<br />
<br />
[[Kategorie:Deutschland]]<br />
[[Kategorie:Österreich]]<br />
[[Kategorie:Schweiz]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Kirchenbeitrag&diff=26687Kirchenbeitrag2007-11-28T20:41:52Z<p>Firmian: /* Geschichte des Kirchenbeitrags */</p>
<hr />
<div>In Österreich müssen Katholiken ab einem gewissen Alter und ab einer gewissen Einkommensgrenze den sogenannten "Kirchenbeitrag" leisten. In Deutschland gibt es die [[Kirchensteuer]], in der Schweiz ist das ganze ähnlich geregelt.<br />
<br />
== Was ist der Kirchenbeitrag? ==<br />
<br />
Kirchenbeitragspflichtig sind alle volljährigen Mitglieder der anerkannten Kirchen. Details werden in den Beitragsordnungen dieser Kirchen gereglt. Eine Beitragspflicht beginnt grundsätzlich mit der Volljährigkeit. In der Praxis schaut dies so aus, dass die erste Beitragsvorschreibung im Alter von 19 Jahren zugeschickt wird. Die Beitragspflicht ist immer in der Diözese gegeben, wo der Hauptwohnsitz ist.<br />
<br />
== Geschichte des Kirchenbeitrags ==<br />
<br />
Bereits im 19. Jahrhundert hatte die Kirche die gesetzliche Grundlage, Kirchenbeiträge einzuheben. Von dieser theoretischen Möglichkeit wurde erst 1939 Gebrauch gemacht, als die katholische Kirche kein Geld mehr aus dem "Religionsfonds" oder sonstige staatliche Zahlungen bekam. Der "Religionsfonds" waren Erträge aus dem durch Kaiser Joseph II. eingezogenen kirchlichen Besitztümern. Dieses neue Kirchenbeitragssystem wurde auch nach dem Krieg fortgeführt.<br />
<br />
Obwohl die Einhebung des Beitrags durch die Kirche selbst erfolgt und ihr, anders als zB in Deutschland, keine Daten des Finanzamts zur Verfügung stehen, ist ein Austritt aus der Kirche dennoch gegenüber den weltlichen Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) zu erklären. <br />
<br />
Auch die jüdische und die islamische Glaubensgemeinschaft erheben Mitgliedsbeiträge nach diesem System.<br />
<br />
== Rechtliche Grundlagen ==<br />
<br />
Die Grundlage für die Möglichkeit der Einforderung des Kirchenbeitrags kann sich aus Can. 222 — § 1. ergeben: "Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die '''für den Gottesdienst''', '''die Werke des Apostolats und der Caritas''' sowie '''für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden''' notwendig sind."<br />
<br />
Die Grundlage für den Kirchenbeitrag ist somit das Kirchenbeitragsgesetz (Gesetzblatt für das Land Österreich 1939 Nr. 543), das mit Wirkung vom 1.Mai 1939 während des 2. Weltkrieges eingeführt wurde. Nach dem Krieg wurde in der österreichischen Verfassung im § 2 des Verfassungsgesetzes vom 1.Mai 1945, Staatsgesetzblatt 6 über die Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich (Rechts- und Überleitungsgesetz) geregelt, dass das Kirchenbeitragsgesetz weiterhin Geltung hat. In einem <br />
Vermögensvertrag vom 23. Juli 1960 zwischen der katholischen Kirche und dem Staat Österreich <br />
wurde ein Abkommen getroffen, dass die Kirche auch weiterhin Beiträge bei den Mitgliedern einheben darf und über das Geld frei verfügen darf.<br />
<br />
Jede Diözese hat eine Kirchenbeitragsordnung und einen Kirchenbeitragstarif zu erlassen, der vom Wirtschaftsbeirat einer Diözese festgelegt wird.<br />
<br />
== Kirchenbeitrag in der Diskussion ==<br />
<br />
Das Kirchenbeitragssystem hat Befürworter und Kritiker. <br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
[http://www.kath.net/kirchenaustritt_oebk.pdf Schreiben der ÖBK vom Juni 2007 zum Kirchenaustritt]<br />
<br />
[http://www.kath.net/detail.php?id=17067 Die Presse 19. 6. Kommentar von Dietmar Neuwirth über den Kirchenbeitrag]<br />
<br />
[[Kategorie:Österreich]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Erstkommunion&diff=26366Erstkommunion2007-11-26T11:59:17Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>'''Erstkommunion''' oder '''Erste heilige Kommunion''' heißt der gewöhnlich festlich begangene erste Kommunionempfang der Kinder (oft kurz "Kommunion" genannt). An diesem Tag erhalten sie zum ersten Mal den Leib Christi in der Gestalt der Hostie (siehe auch [[Eucharistie]]).<br />
<br />
Üblicherweise geschieht dies in Form einer feierlichen Messe für einen gesamten Jahrgang (üblicherweise im 8. oder 9. Lebensjahr). Die Vorbereitung erfolgt meist in den Pfarrgemeinden, teilweise auch in den Schulen (aber unabhängig vom normalen Religionsunterricht). <br />
<br />
Entgegen der weitverbreiteten Vorstellung ist eine formale Erstkommunion kirchenrechtlich keineswegs vorgeschrieben; die Hinführung kann zB auch durch die Eltern erfolgen, die Erstkommunion kann auch in einer gewöhnlichen Messe stattfinden.<br />
<br />
[[Kategorie:Eucharistie]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Kirchensteuer&diff=26356Kirchensteuer2007-11-26T08:11:55Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>Die '''Kirchensteuer''' ist eine besondere Form der Besteuerung in [[Deutschland]], die im Auftrag der Kirche(n) vom Finanzamt (von den Mitgliedern der anerkannten kirchlichen und steuerberechtigten Gemeinschaften) als Zuschlag erhhoben wird und an die jeweiligen Kirchen weitergegeben wird. <br />
<br />
Die Bemessungsgrundlage für diese Steuer sind die Einkommenssteuer bzw. die Lohnsteuer.<br />
<br />
Die rechtliche Grundlage für die Kirchensteuer sind die Artikel 140 des Grundgesetzes von 1949 in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Verfassung von 1919. Die Höhe der Kirchensteuer wird von den jeweiligen Kirchenverantwortlichen festgelegt. Das jeweilige Landesparlament muss aber die Zustimmung geben. Hier gibt es lokale Unterschiede. In der Regel sind dies aber ein Prozentsatz von 9% der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuerschuld.<br />
<br />
In den meisten Bundesländern erfolgt die Einhebung direkt von den (weltlichen) Finanzämtern; in Bayern bestehen eigene Kirchensteuerämter.<br />
<br />
Eine Kirchensteuer gibt es nur in wenigen Ländern, in [[Österreich]] besteht ein bedingt ähnliches System unter dem Namen [[Kirchenbeitrag]] (umgangssprachlich auch als Kirchensteuer bezeichnet), das aber nicht vom Staat, sondern der Kirche selbst festgesetzt und eingetrieben wird. In der [[Schweiz]] wird eine Steuer der [[Schweizer Staatskirchentum|staatskirchenrechtlichen Körperschaft]] abgegeben.<br />
<br />
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht wurde die Kirchensteuer nicht unmittelbar in Zusammenhang mit der [[Säkularisation]] von 1803/06 als Kompensation für die beschlagnahmten Kirchengüter eingeführt, sondern erst nach Abschaffung der kirchlichen Personenstandsbeurkundung (für staatliche Zwecke) nach 1871, wobei anfangs die meisten Religionsgemeinschaften von diesem Recht zur Steuererhebung nicht einmal Gebrauch machten.<br />
<br />
Die staatliche Einhebung in Form des Abzugs zusammen mit der Lohnsteuer wurde gar erst nach dem 2. Weltkrieg in der Bundesrepublik eingeführt.<br />
<br />
[[Kategorie:Deutschland]]<br />
[[Kategorie:Österreich]]<br />
[[Kategorie:Schweiz]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Benutzer:Firmian&diff=26352Benutzer:Firmian2007-11-26T07:49:43Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>Geboren 1967 in Frankfurt (M), Dipl.-Volkswirt, lebt und arbeitet als Steuerberater in Wien.</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Priesterbruderschaft_St._Petrus&diff=26340Priesterbruderschaft St. Petrus2007-11-25T21:47:43Z<p>Firmian: /* Geschichte */</p>
<hr />
<div>[[Image:PetrusbruderschaftLinz.jpg|thumb|right|Priester der Petrusbruderschaft mit Diözesanbischof Ludwig Schwarz (Linz)]]<br />
<br />
<br />
Die Priesterbruderschaft St. Petrus ist eine klerikale Gesellschaft apostolischen Lebens. Die Petrusbruderschaft darf nicht mit der von Rom abgespaltenen [[Piusbruderschaft]] verwechselt werden.<br />
<br />
== Struktur ==<br />
<br />
Derzeitiger Generaloberer der Petrusbruderschaft ist P. [[John Berg]]. Der Distriktsobere von Deutschland ist P. Axel Maußen, der Distriktsobere von Amerika ist P. George Gabet und der Distriktsoberer von Frankreich ist P. Vincent Ribeton ernannt. <br />
<br />
Generalsekretär der Petrusbruderschaft ist P. Armand de Malleray. <br />
<br />
Regens des Priesterseminars St. Petrus in Wigratzbad (Allgäu) ist P. [[Franz Karl Banauch]].<br />
<br />
== Geschichte ==<br />
<br />
Die Priesterbruderschaft St. Petrus wurde am 18. Juli 1988 gegründet und von Papst Johannes Paul II. am 18. Oktober 1988 als klerikale Gesellschaft apostolischen Lebens pontifikalen Rechtes errichtet.<br />
<br />
Die Gründer waren Mitglieder der [[Piusbruderschaft]], die die unerlaubten Bischofsweihen durch Erzischof [[Marcel Lefebvre]] nicht mittragen wollten. Durch die Wahl des Namens drückten sie ihre besondere Verbundenheit mit dem Papstamt aus.<br />
<br />
Erster Generaloberer von 1988 bis 2000 war [[Josef Bisig]]<br />
<br />
Im Jahr 2000 kam es zu einem Richtungsstreit, woraufhin der Generalobere P. [[Arnauld Devillers]] nicht vom Kapitel gewählt wurde, sondern von Rom (Kardinal [[Darío Castrillón Hoyos]] als Präfekten der Kleruskongregation) ernannt wurde. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass es keinem Mitglied der Bruderschaft untersagt werden dürfe, die Messe in der "neuen" Form zu zelebrieren, was ein Streitpunkt war.<br />
<br />
Seit 2006 ist [[John Berg]] (gewählter) Generaloberer.<br />
<br />
== Ziel der Petrusbruderschaft ==<br />
<br />
Ihr Ziel ist die Heiligung der Priester durch treue Bewahrung der liturgischen und spirituellen Traditionen der lateinischen Kirche, speziell durch die Feier der überlieferten hl. Messe (liturgische Bücher von 1962), die zu zelebrieren der Bruderschaft ausdrücklich vom Hl. Stuhl zugestanden worden ist. „Jene, die zur Teilnahme am Priestertum unseres Herrn Jesus Christus, dem Hohenpriester, Lehrer und Hirten, berufen sind, sollen entsprechend dem dreifachen Aspekt ausgebildet werden: spirituell, intellektuell, disziplinarisch; denn der Priester verwaltet die Sakramente, verkündet die frohe Botschaft und dient der Gemeinschaft der Kirche.”<br />
<br />
Das [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweite Vatikanische Konzil]] und die Gültigkeit der Messe von 1970 werden jedoch - im Gegensatz zur Piusbruderschaft - uneingeschränkt anerkannt.<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
[http://www.petrusbruderschaft.de www.petrusbruderschaft.de]<br />
<br />
<br />
<br />
[[Kategorie:Gesellschaften apostolischen Lebens]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Priesterbruderschaft_St._Petrus&diff=26339Priesterbruderschaft St. Petrus2007-11-25T21:45:05Z<p>Firmian: /* Ziel der Petrusbruderschaft */</p>
<hr />
<div>[[Image:PetrusbruderschaftLinz.jpg|thumb|right|Priester der Petrusbruderschaft mit Diözesanbischof Ludwig Schwarz (Linz)]]<br />
<br />
<br />
Die Priesterbruderschaft St. Petrus ist eine klerikale Gesellschaft apostolischen Lebens. Die Petrusbruderschaft darf nicht mit der von Rom abgespaltenen [[Piusbruderschaft]] verwechselt werden.<br />
<br />
== Struktur ==<br />
<br />
Derzeitiger Generaloberer der Petrusbruderschaft ist P. [[John Berg]]. Der Distriktsobere von Deutschland ist P. Axel Maußen, der Distriktsobere von Amerika ist P. George Gabet und der Distriktsoberer von Frankreich ist P. Vincent Ribeton ernannt. <br />
<br />
Generalsekretär der Petrusbruderschaft ist P. Armand de Malleray. <br />
<br />
Regens des Priesterseminars St. Petrus in Wigratzbad (Allgäu) ist P. [[Franz Karl Banauch]].<br />
<br />
== Geschichte ==<br />
<br />
Die Priesterbruderschaft St. Petrus wurde am 18. Juli 1988 gegründet und von Papst Johannes Paul II. am 18. Oktober 1988 als klerikale Gesellschaft apostolischen Lebens pontifikalen Rechtes errichtet.<br />
<br />
Die Gründer waren Mitglieder der [[Piusbruderschaft]], die die unerlaubten Bischofsweihen durch Erzischof [[Marcel Lefebvre]] nicht mittragen wollten. Durch die Wahl des Namens drückten sie ihre besondere Verbundenheit mit dem Papstamt aus.<br />
<br />
Erster Generaloberer von 1988 bis 2000 war [[Josef Bisig]]<br />
<br />
Im Jahr 2000 kam es zu einem Richtungsstreit, woraufhin der Generalobere P. [[Arnauld Devillers]] nicht vom Kapitel gewählt wurde, sondern von Rom (Kardinal [[Darío Castrillón Hoyos]] als Präfektem der Kleruskongregation) ernannt wurde. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass es keinem Mitglied der Bruderschaft untersagt werden dürfe, die Messe in der "neuen" Form zu zelebrieren, was ein Streitpunkt war.<br />
<br />
Seit 2006 ist [[John Berg]] (gewählter) Generaloberer.<br />
<br />
== Ziel der Petrusbruderschaft ==<br />
<br />
Ihr Ziel ist die Heiligung der Priester durch treue Bewahrung der liturgischen und spirituellen Traditionen der lateinischen Kirche, speziell durch die Feier der überlieferten hl. Messe (liturgische Bücher von 1962), die zu zelebrieren der Bruderschaft ausdrücklich vom Hl. Stuhl zugestanden worden ist. „Jene, die zur Teilnahme am Priestertum unseres Herrn Jesus Christus, dem Hohenpriester, Lehrer und Hirten, berufen sind, sollen entsprechend dem dreifachen Aspekt ausgebildet werden: spirituell, intellektuell, disziplinarisch; denn der Priester verwaltet die Sakramente, verkündet die frohe Botschaft und dient der Gemeinschaft der Kirche.”<br />
<br />
Das [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweite Vatikanische Konzil]] und die Gültigkeit der Messe von 1970 werden jedoch - im Gegensatz zur Piusbruderschaft - uneingeschränkt anerkannt.<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
[http://www.petrusbruderschaft.de www.petrusbruderschaft.de]<br />
<br />
<br />
<br />
[[Kategorie:Gesellschaften apostolischen Lebens]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Radio_Maria_%D6sterreich&diff=263382007-11-25T21:38:26Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>'''Radio Maria''' ist ein katholischer Radiosender in [[Österreich]], der seit September 1998 zur Neuevangelisierung beiträgt. Er gehört zu den fast 40 nationalen Sendern der [[Radio Maria Weltfamilie|"World Family of Radio Maria"]]. Zum umstrittenen polnischen Sender "Radio Maryja" besteht keinerlei organisatorische oder ideologische Verbundenheit. Programmchef von Radio Maria Österreich ist derzeit Mag. [[Andreas Schätzle]], Priester der Erzdiözese Wien. Radio Maria ist über Kabel, Satellit, Internet und in einigen Gebieten Österreichs über UKW empfangbar. Finanziert wird der Sender ausschließlich über Spenden.<br />
<br />
<br />
== Kontakt ==<br />
<br />
Radio Maria <br><br />
Zentralstudio Wien <br><br />
Pottendorferstraße 21 <br> <br />
Wien, 1120<br />
<br />
Telefon: 01/710 70 72 <br><br />
E-mail: kontakt@radiomaria.at<br />
<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
* [http://www.radiomaria.at Radio Maria Österreich]<br />
<br />
[[Kategorie:Radio|Maria]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Maria_Magdalena&diff=26336Maria Magdalena2007-11-25T21:33:15Z<p>Firmian: </p>
<hr />
<div>[[Image:MariaMagdalenaRheinau.jpg|thumb|right|Maria Magdalena]]<br />
[[Image:Maria.Magdalena1.jpg|thumb|right|Maria Magdalena]]<br />
<br />
'''Maria Magdalena''' (a. ''Maria von Magdala, Maria Magdalene'') wird im [[Lukas-Evangelium]] (Lk 8,2) als erste der Frauen erwähnt, welche [[Jesus]] geheilt hatte. Er trieb sieben Dämonen aus ihr aus. Darauf begleitete sie Jesus und unterstützte ihn auch materiell (Lk 8,3). Sie stand in der Nähe des Kreuzes Jesu (Mt 27,56, Mk 15,40), war bei seinem Begräbnis dabei (Mt 27,61, Mk 15,47) und ging am Ostermorgen mit anderen Frauen zum Grab (Mk 16,1-8, Joh 20,1-10). Ihr ist der auferstandene Herr zuerst erschienen, und er hat sie mit der Botschaft von der Auferstehung zu seinen Jüngern gesandt (Mk 16,9; Joh 20,11-18). Deshalb trägt sie auch den Ehrentitel ''Apostola Apostolorum'' (Apostolin der Apostel).<br />
<br />
Die abendländische [[Liturgie]] setzte seit Papst [[Gregor I.|Gregor d. Gr.]] voraus, dass sie die Sünderin war, welche Jesus die Füße wusch (Lk 7,36-50), und dass sie die Schwester von Marta und Lazarus war (Lk 10,38-50; Joh 12,1-8), was inzwischen jedoch kirchenseitig als Irrtum erklärt wurde. (Maria war zur Zeit Jesu ein sehr häufiger jüdischer Vorname).<br />
<br />
Zur außerbiblischen Legendenbildung gehört, dass sie in [[Ephesus]], auf dem Gebiet der heutigen Türkei, starb und dass in Aix-en-Provence in Frankreich eine [[Reliquie]] von ihr aufbewahrt wird. Unhaltbar ist die von Dan Brown in seinem Roman "[[Sakrileg]]" (The Da Vinci Code) ins Spiel gebrachte These, dass Maria Magdalena mit Jesus verheiratet war oder dass es - wie von einigen behauptet - ein sexuelles Liebesverhältnis der beiden gegeben habe.<br />
<br />
Ihr Gedenktag wird am 22. Juli gefeiert. Sie ist unter anderem die Patronin der Städte Marseille, Vezélay und Autun; der reuigen Sünderinnen, Friseure und Kammmacher, der Gärtner, Parfüm- und Puderfabrikanten, der Weingärtner und Weinhändler, der Verführten und der Schüler.<br />
<br />
== Gebete zur heiligen Maria Magdalena ==<br />
<br />
Liebe heilige Maria Magdalena, <br />
lass uns nach deinem Vorbild<br />
Christus, unserem Herrn und <br />
Meister, in Treue nachfolgen.<br />
Lehre uns, ihn lieben, wie du<br />
ihn geliebt hast, damit wir Zeugen<br />
seiner Barmherzigkeit werden und<br />
zur Freude des ewigen Lebens gelangen.<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
* {{BBKL|http://www.bautz.de/bbkl/m/maria_mag.shtml}}<br />
* {{CathEnc|http://www.newadvent.org/cathen/09761a.htm}}<br />
<br />
<br />
[[Kategorie:Heilige]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Priesterbruderschaft_St._Petrus&diff=26333Priesterbruderschaft St. Petrus2007-11-25T21:04:03Z<p>Firmian: /* Ziel der Petrusbruderschaft */</p>
<hr />
<div>[[Image:PetrusbruderschaftLinz.jpg|thumb|right|Priester der Petrusbruderschaft mit Diözesanbischof Ludwig Schwarz (Linz)]]<br />
<br />
<br />
Die Priesterbruderschaft St. Petrus ist eine klerikale Gesellschaft apostolischen Lebens. Die Petrusbruderschaft darf nicht mit der von Rom abgespaltenen [[Piusbruderschaft]] verwechselt werden.<br />
<br />
== Struktur ==<br />
<br />
Derzeitiger Generaloberer der Petrusbruderschaft ist P. [[John Berg]]. Der Distriktsobere von Deutschland ist P. Axel Maußen, der Distriktsobere von Amerika ist P. George Gabet und der Distriktsoberer von Frankreich ist P. Vincent Ribeton ernannt. <br />
<br />
Generalsekretär der Petrusbruderschaft ist P. Armand de Malleray. <br />
<br />
Regens des Priesterseminars St. Petrus in Wigratzbad (Allgäu) ist P. [[Franz Karl Banauch]].<br />
<br />
== Geschichte ==<br />
<br />
Die Priesterbruderschaft St. Petrus wurde am 18. Juli 1988 gegründet und von Papst Johannes Paul II. am 18. Oktober 1988 als klerikale Gesellschaft apostolischen Lebens pontifikalen Rechtes errichtet.<br />
<br />
Die Gründer waren Mitglieder der [[Piusbruderschaft]], die die unerlaubten Bischofsweihen durch Erzischof [[Marcel Lefebvre]] nicht mittragen wollten. Durch die Wahl des Namens drückten sie ihre besondere Verbundenheit mit dem Papstamt aus.<br />
<br />
Erster Generaloberer von 1988 bis 2000 war [[Josef Bisig]]<br />
<br />
Im Jahr 2000 kam es zu einem Richtungsstreit, woraufhin der Generalobere P. [[Arnauld Devillers]] nicht vom Kapitel gewählt wurde, sondern von Rom (Kardinal [[Darío Castrillón Hoyos]] als Präfektem der Kleruskongregation) ernannt wurde. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass es keinem Mitglied der Bruderschaft untersagt werden dürfe, die Messe in der "neuen" Form zu zelebrieren, was ein Streitpunkt war.<br />
<br />
Seit 2006 ist [[John Berg]] (gewählter) Generaloberer.<br />
<br />
== Ziel der Petrusbruderschaft ==<br />
<br />
Ihr Ziel ist die Heiligung der Priester durch treue Bewahrung der liturgischen und spirituellen Traditionen der lateinischen Kirche, speziell durch die Feier der überlieferten hl. Messe (liturgische Bücher von 1962), die zu zelebrieren der Bruderschaft ausdrücklich vom Hl. Stuhl zugestanden worden ist. „Jene, die zur Teilnahme am Priestertum unseres Herrn Jesus Christus, dem Hohenpriester, Lehrer und Hirten, berufen sind, sollen entsprechend dem dreifachen Aspekt ausgebildet werden: spirituell, intellektuell, disziplinarisch; denn der Priester verwaltet die Sakramente, verkündet die frohe Botschaft und dient der Gemeinschaft der Kirche.”<br />
<br />
Das [[2. Vatikanische Konzil]] und die Gültigkeit der Messe von 1970 werden jedoch - im Gegensatz zur Piusbruderschaft - absolut anerkannt.<br />
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== Weblinks ==<br />
<br />
[http://www.petrusbruderschaft.de www.petrusbruderschaft.de]<br />
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[[Kategorie:Gesellschaften apostolischen Lebens]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Priesterbruderschaft_St._Petrus&diff=26332Priesterbruderschaft St. Petrus2007-11-25T21:01:24Z<p>Firmian: /* Geschichte */</p>
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<div>[[Image:PetrusbruderschaftLinz.jpg|thumb|right|Priester der Petrusbruderschaft mit Diözesanbischof Ludwig Schwarz (Linz)]]<br />
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Die Priesterbruderschaft St. Petrus ist eine klerikale Gesellschaft apostolischen Lebens. Die Petrusbruderschaft darf nicht mit der von Rom abgespaltenen [[Piusbruderschaft]] verwechselt werden.<br />
<br />
== Struktur ==<br />
<br />
Derzeitiger Generaloberer der Petrusbruderschaft ist P. [[John Berg]]. Der Distriktsobere von Deutschland ist P. Axel Maußen, der Distriktsobere von Amerika ist P. George Gabet und der Distriktsoberer von Frankreich ist P. Vincent Ribeton ernannt. <br />
<br />
Generalsekretär der Petrusbruderschaft ist P. Armand de Malleray. <br />
<br />
Regens des Priesterseminars St. Petrus in Wigratzbad (Allgäu) ist P. [[Franz Karl Banauch]].<br />
<br />
== Geschichte ==<br />
<br />
Die Priesterbruderschaft St. Petrus wurde am 18. Juli 1988 gegründet und von Papst Johannes Paul II. am 18. Oktober 1988 als klerikale Gesellschaft apostolischen Lebens pontifikalen Rechtes errichtet.<br />
<br />
Die Gründer waren Mitglieder der [[Piusbruderschaft]], die die unerlaubten Bischofsweihen durch Erzischof [[Marcel Lefebvre]] nicht mittragen wollten. Durch die Wahl des Namens drückten sie ihre besondere Verbundenheit mit dem Papstamt aus.<br />
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Erster Generaloberer von 1988 bis 2000 war [[Josef Bisig]]<br />
<br />
Im Jahr 2000 kam es zu einem Richtungsstreit, woraufhin der Generalobere P. [[Arnauld Devillers]] nicht vom Kapitel gewählt wurde, sondern von Rom (Kardinal [[Darío Castrillón Hoyos]] als Präfektem der Kleruskongregation) ernannt wurde. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass es keinem Mitglied der Bruderschaft untersagt werden dürfe, die Messe in der "neuen" Form zu zelebrieren, was ein Streitpunkt war.<br />
<br />
Seit 2006 ist [[John Berg]] (gewählter) Generaloberer.<br />
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== Ziel der Petrusbruderschaft ==<br />
<br />
Ihr Ziel ist die Heiligung der Priester durch treue Bewahrung der liturgischen und spirituellen Traditionen der lateinischen Kirche, speziell durch die Feier der überlieferten hl. Messe (liturgische Bücher von 1962), die zu zelebrieren der Bruderschaft ausdrücklich vom Hl. Stuhl zugestanden worden ist. „Jene, die zur Teilnahme am Priestertum unseres Herrn Jesus Christus, dem Hohenpriester, Lehrer und Hirten, berufen sind, sollen entsprechend dem dreifachen Aspekt ausgebildet werden: spirituell, intellektuell, disziplinarisch; denn der Priester verwaltet die Sakramente, verkündet die frohe Botschaft und dient der Gemeinschaft der Kirche.”<br />
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== Weblinks ==<br />
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[http://www.petrusbruderschaft.de www.petrusbruderschaft.de]<br />
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[[Kategorie:Gesellschaften apostolischen Lebens]]</div>Firmianhttps://www.kathpedia.de/index.php?title=Priesterbruderschaft_St._Petrus&diff=26330Priesterbruderschaft St. Petrus2007-11-25T20:57:56Z<p>Firmian: /* Geschichte */</p>
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<div>[[Image:PetrusbruderschaftLinz.jpg|thumb|right|Priester der Petrusbruderschaft mit Diözesanbischof Ludwig Schwarz (Linz)]]<br />
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Die Priesterbruderschaft St. Petrus ist eine klerikale Gesellschaft apostolischen Lebens. Die Petrusbruderschaft darf nicht mit der von Rom abgespaltenen [[Piusbruderschaft]] verwechselt werden.<br />
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== Struktur ==<br />
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Derzeitiger Generaloberer der Petrusbruderschaft ist P. [[John Berg]]. Der Distriktsobere von Deutschland ist P. Axel Maußen, der Distriktsobere von Amerika ist P. George Gabet und der Distriktsoberer von Frankreich ist P. Vincent Ribeton ernannt. <br />
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Generalsekretär der Petrusbruderschaft ist P. Armand de Malleray. <br />
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Regens des Priesterseminars St. Petrus in Wigratzbad (Allgäu) ist P. [[Franz Karl Banauch]].<br />
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== Geschichte ==<br />
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Die Priesterbruderschaft St. Petrus wurde am 18. Juli 1988 gegründet und von Papst Johannes Paul II. am 18. Oktober 1988 als klerikale Gesellschaft apostolischen Lebens pontifikalen Rechtes errichtet.<br />
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Die Gründer waren Mitglieder der [[Piusbruderschaft]], die die unerlaubten Bischofsweihen durch Erzischof [[Marcel Lefebvre]] nicht mittragen wollten. Durch die Wahl des Namens drückten sie ihre besondere Verbundenheit mit dem Papstamt aus.<br />
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Erster Generaloberer von 1988 bis 2000 war [[Josef Bisig]]<br />
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Im Jahr 2000 kam es zu einem Richtungsstreit, woraufhin der Generalobere P. [[Arnauld Devillers]] nicht vom Kapitel gewählt wurde, sondern von Rom (Kardinal Hoyos) ernannt wurde. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass es keinem Mitglied der Bruderschaft untersagt werden dürfe, die Messe in der "neuen" Form zu zelebrieren.<br />
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Seit 2006 ist [[John Berg]] (gewählter) Generaloberer.<br />
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== Ziel der Petrusbruderschaft ==<br />
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Ihr Ziel ist die Heiligung der Priester durch treue Bewahrung der liturgischen und spirituellen Traditionen der lateinischen Kirche, speziell durch die Feier der überlieferten hl. Messe (liturgische Bücher von 1962), die zu zelebrieren der Bruderschaft ausdrücklich vom Hl. Stuhl zugestanden worden ist. „Jene, die zur Teilnahme am Priestertum unseres Herrn Jesus Christus, dem Hohenpriester, Lehrer und Hirten, berufen sind, sollen entsprechend dem dreifachen Aspekt ausgebildet werden: spirituell, intellektuell, disziplinarisch; denn der Priester verwaltet die Sakramente, verkündet die frohe Botschaft und dient der Gemeinschaft der Kirche.”<br />
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== Weblinks ==<br />
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[http://www.petrusbruderschaft.de www.petrusbruderschaft.de]<br />
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[[Kategorie:Gesellschaften apostolischen Lebens]]</div>Firmian