Römische Kurie

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Die Römische Kurie (Curia Romana) ist die Gesamtheit der Dikasterien (Ämter) und Einrichtungen, die dem Papst bei der Ausübung seines obersten Hirtenamtes behilflich sind, das Instrument durch das der Papst die Angelegenheiten der Gesamtkirche behandelt. Sie nimmt die ihr übertragenen Aufgaben im Namen des Papstes und in seiner Autorität wahr (can. 360 CIC).

Der Begriff "Römische Kurie" bezeichnet sowohl den Papst als auch die Dienststellen.

Die Römische Kurie umfasst:

  • das Staatssekretariat (früher Päpstliches Sekretariat)
  • Kongregationen
  • Päpstliche Räte
  • Päpstliche Kommissionen
  • Päpstliche Gerichtshöfe
  • Räte und Ämter

Amtssprache ist bis heute offiziell Latein. An der Römischen Kurie gibt es aber ein Übersetzungsbüro (ital., engl., frz., span., port., dt., poln. u.a.), das allen Behörden zur Verfügung steht.

Die drei wichtigsten Kardinäle, welche den Papst in der operativen Leitung der Kirche unterstützen sind

Die Anwaltschaft des Heiligen Stuhls vertritt den Heiligen Stuhl und die Dikasterien der Römischen Kurie vor kirchlichen und weltlichen Gerichten.

Siehe auch: Päpstliches Haus

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Ansätze für eine Kurie bestehen schon im 4. Jh. Der Papst wurde zu dieser Zeit von der Versammlung aller römischen Priester (dem Presbyterium) und den Synoden unterstützt.

Zwischen dem 11. und 16. Jh. wird diese Organsiation durch Konsistorien abgelöst. Dies sind bis zu dreimal wöchentlich tagende Vollversammlungen der in Rom anwesenden Kardinäle unter Vorsitz des Papstes.

Im Jahr 1542 errichtete Papst Paul III. die Inquisition als erste regelmässig tagende Kardinalskommission. Weitere Kommissionen mit fest umrissenen Aufgabenbereichen folgten. Aus deren regelmäßigen Treffen (Kongregationen) entwickelten sich bald feste Verwaltungsstrukturen, in denen kontinuierlich arbeitende Kleriker die Kardinäle ersetzten.

Papst Sixtus V. schuf am 21.1.1588 mit der Konstitution "Immensae Aeterni Dei" die römische Kurie als eine Zusammenfassung ständiger Behörden. Er gliederte die bestehenden Behörden und richtete 15 feste Kardinals-Kongregationen ein. In den folgenden Jahrhunderten änderten sich Form, Zuständigkeit und Anzahl der Kongregationen immer wieder.

Im Jahr 1908 führte Papst Pius X. und 1967 führte Papst Paul VI. je eine umfassende Kurienreform durch, welche in etwa den heutigen Aufbau der Kurie vorgab.

Papst Johannes Paul II. gab der Kurie 1988 mit der Apostolischen Konstitution "Pastor Bonus" ihre heutige Struktur.

Dikasterien

Die Dikasterien sind die Behörden der Römischen Kurie. Sie umfassen das Staatssekretariat, neun Kongregationen, neun Päpstliche Räte und drei Gerichtshöfe, die Apostolische Kammer, die Güterverwaltung des Apostolischen Stuhls und die Präfektur für wirtschaftliche Angelegenheiten des Apostolischen Stuhls (APSA). Diese 25 Einrichtungen sind juristisch untereinander gleichgestellt.


Staatsekretariat

Das Staatssekretariat [1] ist die oberste Kurienbehörde. An ihrer Spitze steht der Kardinalstaatssekretär. Der Kardinalstaatssekretär wird vom Papst ernannt und nimmt die zweithöchste Position in der katholischen Hierarchie ein.

Das Staatssekretariat ist heute in zwei Sektionen gegliedert:

  • 1. Sektion: für die innerkirchlichen Aufgaben
  • 2. Sektion: für die Beziehungen mit den Staaten

Die geschichtlichen Wurzeln des Staatssekretariates gehen auf die Secretaria Apostolica zurück, welche im 15. Jahrhundert gegründet wurde, um den Bischof von Rom bei der Ausübung seiner Arbeit zu unterstützen. Unter anderem erledigte die Secretaria Apostolica die diplomatische Korrespondenz des Apostolischen Stuhls.


Kongregationen

Die Kongregationen sind kollegial verfasste Verwaltungsorgane, deren Mitglieder Kardinäle und Bischöfe sind. Ihre Kompetenzen sind in der apostolischen Konstitution "Pastor Bonus" vom 28.6. 1988 festgelegt und erstrecken sich grundsätzlich auf die ganze Kirche, sofern er nicht auf bestimmte Bereiche beschränkt sind (Ostkirchen, Lateinische Kirche, bestimmte Gebiete).

Jede Kongregation wird von einem Kardinalpräfekten geleitet. Ihm steht ein Sekretär im Rang eines Erzbischofs zur Seite. Der Präfekt, der Sekretär sowie der stellvertretende Sekretär werden vom Papst für fünf Jahre ernannt. Er ernennt auch die übrigen Mitglieder. Die Mitgliedschaft erlischt mit der Sedisvakanz oder bei Kardinälen mit Vollendung des 80. Lebensjahres und bei (Erz-)Bischöfen mit Vollendung des 75. Lebensjahres. Jeder Kongregation steht ein Beraterkreis zur Verfügung (Kanonisten, Theologen, Fachleute).

Derzeit gibt es neun Kongregationen:

dieser Kongregation sind zugeordnet:
dieser Kongregation ist zugeordnet:
dieser Kongregation sind zugeordnet:

Päpstliche Räte

Die Päpstlichen Räte, welche seit dem Zweiten Vatikanischen Konzils bestehen, sind vor allem Kontaktgremien, Organe des Dialogs und des Studiums.

Es gibt momentan elf Päpstliche Räte:

Päpstliche Gerichtshöfe


Räte und Ämter

Weitere Einrichtungen der Römischen Kurie

Neben den eigentlichen Dikasterien bestehen noch folgende Einrichtungen:


Päpstliche Kommissionen


Sonstige Kommissionen und Komitees


Einrichtungen, die mit dem Heiligen Stuhl verbunden sind

Es bestehen Einrichtungen, die, obwohl sie nicht im eigentlichen Sinn zur Römischen Kurie gehören, dem Papst selbst, der Kurie und der Gesamtkirche notwendige oder nützliche Dienste leisten und in irgendeiner Weise mit dem Apostolischen Stuhl verbunden sind.


Besondere Einrichtungen


Weitere Einrichtungen


Vikariat von Rom


Päpstliche Delegationen


Sonstiges

Päpstliche Schreiben bzw. Geschichte der Römischen Kurie

Paul III.

  • 21. Juli 1542 Konstitution „Licet ab initio“ die „Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis" Die Kongregation für die Glaubenslehre wird errichtet, um die Kirche vor Irrlehren zu schützen. Sie ist die älteste der neun Kongregationen der römischen Kurie.

Pius IV.

  • 2. August 1564 Apostolische Konstitution „Alias nos“ Die Konzilskongregation (S. Congregatio Cardinalium Concilii Tridentini interpretum) wird eingesetzt, um für die rechtmäßige Interpretation und die praktische Einhaltung der vom Konzil von Trient verfügten Normen zu sorgen.

Pius V.

  • 1571 (bis 1917) Indexkongregationserrichtung zur Beurteilung von Schriften.

Sixtus V.

  • 21. Mai 1586 Die Kongregation für die Institute des gottgeweihten Lebens unter dem Namen „S. Congregatio super consultationibus regularium“ wird gegründet, wird 1601 mit der Congregatio pro consultationibus episcoporum et aliorum praelatorum vereinigt.
  • 22. Januar 1588 Die Konstitution „Immensa aeterni dei“ gestaltet die römische Kurie neuzeitlich. Er gründet die Konsistoraialkongregation (il nome di Congregazione per l'erezione delle Chiese e le Provviste concistoriali, cambiato poi in quello di S. Congregazione Concistoriale). Er bestätigt die Kongregation für die Institute des gottgeweihten Lebens. Er setzt die „Heilige Ritenkongregation” ein, die die Aufgabe wahrnehmen sollte, Normen für die Ausübung des Gottesdienstes aufzustellen und die Heiligsprechungsprozesse durchzuführen.

Clemens VIII.

  • 1603 Gründung der Akademie für päpstliche Wissenschaften.

Gregor XV.

  • 22. Juni 1622 Bulle zur Errichtung der "Congregation de propaganda fide" welche für die Verbreitung des katholischen Glaubens unter den Heiden und Akatholiken und zur Leitung des gesamten katholischen Missionswesens zuständig ist.

Pius X.

  • 20. Januar 1904 Konstitution „Commissum nobis“ über die Papstwahl.
  • 25. Dezember 1904 Apostolische Konstitution „Vacante sede apostolica“ – Konklaveordnung (Pii X Pontificis Maximi Acta III [1908], 239-288).
  • 21. Februar 1905 Motu proprio „Inter multiplices“ Pontifikalinsignien (ASS XXXVII [1904/05] 491-512).
  • 29. Juni 1908 (Kurienreform) Konstitution „Sapienti consilio” AAS XXII [1930] –87-).

Pius XI.

  • 15. August 1934 Apostolischen Konstitution „Ad incrementum“ Pontifikalinsignien (AAS XXVI [1934] 497-521).
  • 25. März 1935 Konstitution „Quae divinitus nobis“ (zumindest über die Pönitentiarie); (AAS XXVII [1935] 97-113).

Pius XII.

  • 4. November 1941 Motu proprio „Cum nobis“ über die Errichtung des Päpstlichen Werkes für Priesterberufe bei der Kongregation für die Seminarien und Universitäten und ihr unterstellt.
  • 8. Dezember 1945 Apostolische Konstitution „Vacantis apostolicae sedis“ (AAS XXXVIII [1946], 65-99).
  • Seit 23. 10.1951 unterhält die Religiosenkongregation die Praktische Schule für Theologie und Ordensrecht.
  • 1954 Das Sekretariat für die Unterstützung der Klausurschwestern, dessen Präsident der Sekretär der Kongregation für die Institute des gottgeweihten Lebens und des apostolischen Lebens ist, wurde von Papst Pius XII. geschaffen und soll die Situation der Klausurklöster prüfen und ihnen wirtschaftliche Unterstützung leisten, wo besondere Notwendigkeit besteht.

Johannes XXIII.

  • 1. September 1959 Rundschreiben, Allgemeinen Bestimmungen über die Arbeitsstunden der Römischen Kurie).
  • 1960-1962 Es werden Vorbereitungskommissionen zum kommendem Zweiten Vatikanischen Konzil zu verschiedenen Bereichen eingesetzt.
  • 5. Juni 1960 Motu proprio „Superno dei nutu“ - Beteiligung der Katholischen Kirche an der ökumenischen Bewegung – Errichtung des „Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen“ eine der vorbereitenden Konzilskommissionen.
  • 5. September 1962 Motu proprio ”Summi pontificis electo” (AAS LIV [1962], 632-640).
  • 23. Dezember 1963 Pensionsordnung am Heiligen Stuhl.

Paul VI.

  • 23. Dezember 1963 Pensionsordnung am Heiligen Stuhl.
  • 22. Februar 1964 Motu proprio Studia latinitatis, Der Heilige Vater gründet ein päpstliches Institut für höheres Latein.
  • 27. Februar 1964 Errichtung eines Rates zur Durchführung der Liturgiereform („Consilium ad exsequendam Constitutionem de S. Liturgia“).Dieser Rat wurde am 10. April 1970 von Paul VI. aufgelöst. Dieser Rat tritt an die Stelle der Konzilskommission von 1962.
  • 2. April 1964 Motu proprio In fructibus multis, durch das die Päpstliche Kommission für die sozialen Kommunikationsmittel eingesetzt wird (AAS LVI [1964] 289-292).
  • 19. Mai 1964 Motu proprio Ad futuram memoriam durch welches das Sekretariat für die Nichtchristlichen Religionen (Secretariatus de non christianis) errichtet wird (AAS 56 [1964] 560).
  • 1965 Errichtung des Sekretariates für die Nichtglaubenden (Secretariatus pro non credentibus).
  • 26. Februar 1965 Motu proprio „Sacro dcardinalium consilio" über die Wahl des Dekan und Vizedekans des Kardinalkollegiums.
  • 7. Dezember 1965 Motu proprio Integrae servandae in der der Papst die Kompetenzen und die Struktur der „Kongregation des Heiligen Offiziums“ neu ordnet und ihr den Namen „Kongregation für die Glaubenslehre“ (Sacrae Congregationis pro Doctrina Fidei) gibt. Abschaffung des Index (AAS LVII [1965] 952-955).
  • 3. Januar 1966 Motu proprio Finis concilio oecumenico vaticano II Nachkonziliare Kommissionen werden eingesetzt.
  • 6. Januar 1967 Motu proprio Catholicam christi ecclesiam Die Einrichtung des Laienrates und der Apostolischen Studienkommission „Justitia et Pax“.
  • 6. August 1967 Motu proprio Pro comperto sane über die Hinzuziehung von Diözesanbischöfen zu den Kongregationen der Römischen Kurie (AAS LIX [1967] 881-884).
  • 15.8.1967 Apostolische Konstitution Regimini ecclesiae über die erste Reform der Römischen Kurie.
  • 22. Februar 1968 Die allgemeinen Normen Ordo servandus, nach denen Ordnung und Verfahrensweise der Behörden des Heiligen Stuhles geregelt sind.
  • 26. Februar 1968 Instruktion Cum in constitutione, Kongregation für die Glaubensverbreitung über die beigeordneten Mitglieder und über die Konsultoren der Kongregation für die Evangelisierung der Völker oder für die Glaubensverbreitung.
  • 28. März 1968 Motu proprio Pontificalis domus über die Neuordnung des Päpstlichen Hauses.
  • 21. Juni 1968 Motu proprio Pontificalia insignia zur Reform des Gebrauchs der Pontifikalinsignien (AAS LX [1968] 374-377).
  • 21. Juni 1968 Ritenkongregation, Instruktion Pontificales ritus über die Vereinfachung der Pontifikalriten und Pontifikalinsignien (AAS LX [1968] 406-412).
  • November 1968 Apostolische Signatur Normen Normae quibus Vorläufige Normen zur Regelung der Zuständigkeit in der römischen Kurie für die Vereinigung der Gläubigen.
  • 19. März 1969 Motu proprio Sanctitas clarior Neuordnung der Selig- und Heiligsprechungsverfahren vom
  • 8. Mai 1969 Apostolische Konstitution Sacra rituum congregatio zur Aufteilung der Ritenkongregation in zwei Kongregationen, eine für den Gottesdienst SACRA CONGREGATIO PRO CULTU DIVINO) und eine für die Heiligsprechung (S. Congregatio pro Causis Sanctorum) (AAS 61 [1969] 297-305).
  • 24. Juni 1969 Motu proprio Sollicitudo omnium ecclesiarum über die Aufgaben der Legaten des Römischen Papstes.
  • 12. Juli 1969 Statuten Comissio theologica, Kongregation für die Glaubenslehre Vorläufige Statuten der Theologischen Kommission.
  • 21. November 1970 Motu proprio Ingravescentem aetatem Für Kardinäle wird für wichtigere Ämter eine Altersgrenze festgelegt (AAS 62 [1970] 810-813).
  • 27. Juni 1971 Motu proprio Sedula cura Die Päpstliche Bibelkommission wir neu geordnet.
  • 15. Juli 1971 Brief Amoris officio an Unseren Verehrten Bruder Kardinal-Staatssekretär Jean Villot über die Einsetzung des Päpstlichen Rates „COR UNUM“ zur Förderung menschlicheren Lebens und der christlichen Würde.
  • 20. Februar 1972 Kongregation für die Katholische Erziehung, Dekret Sacra theologia (AAS LXIV).
  • 27. Februar 1973 Motu proprio Quo aptius romanae Die Aufgaben der Apostolischen Kanzlei werden dem Staats- oder Päpstlichen Sekretariat übertragen.
  • 18. April 1973 Antwortschreiben Patres pontificiae commissionis, Päpstlichen Kommission für die Interpretation der Dekrete des Zweiten Vatikanischen Konzils Es beantwortet vorgelegte Fragen.
  • 7. Juni 1973 Papst Paul VI., Dem Dikasterium der Kongregation für den Klerus wird der „Internationale Rat für die Katechese“ angeschlossen.
  • 15. Juli 1973 Staatsekretär Kardinal Villot,Reskript Exorta quaestione aus der Audienz üer die Zeckmäßigkeit, die Zuständigkeit für die Verfahren bei Nichtvollzug der Ehe nur einer Kurienkongregation zu übertragen (AAS 65 [1973] 602).
  • 4. Februar 1974 Instruktion Secreta continere Staatsekretär Kardinal Villot über das päpstliche Geheimnis.
  • 22. Oktober 1974 Gründung der Kommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum (dem "Päpstlichen Einheitsrat" zugeordnet).
  • 11. Juli 1975 Apostolische Konstitution Constans nobis studium zur Auflösung der Kongregation für die Disziplin der Sakramente und der Kongregation für den Gottesdienst zur Errichtung der neuen Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst (AAS LXVII [1975] 417-420).
  • 1. Oktober 1975 Apostolische Konstitution Romano pontifici eligendo über den vakanten Apostolischen Stuhl, die Begräbnisfeier und die Papstwahl (AAS LXVII [1975] 609-645).

Johannes Paul II.

  • 25. Januar 1983 Konstitution Divinus perfectionis magister über die Revision der Kanonisationsverfahren und zur Neuordnung der Kongregation für die Heiligsprechung.
  • 9. April 1984 Apostolisches Schreiben Quoniam in celeri wodurch die Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst (statt zwei Sektionen) in zwei Dikasterien, namlich der Kongregation für die Sakramente und Kongregation für den Gottesdienst - aufgeteilt wird (lat.: AAS 76 [1984] 494 f).
  • 11. Februar 1985 Motu proprio Dolentium hominum mit dem der Päpstliche Rat für die Krankenpastoral eingesetzt wird.
  • 28. Juni 1988 Apostolische Konstitution Pastor bonus über die zweite Reform der Römischen Kurie (AAS 80 [1988] 841-923).
  • 2. Juli 1988 Motu proprio Ecclesia dei adflicta nach den unrechtmäßigen Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre Zur Errichtung einer Päpstlichen Kommission, um den Mitgliedern der „Priesterbruderschaft des heiligen Pius X.“ oder Gläubigen, die ihr nahe stehen, die volle kirchliche Gemeinschaft zu ermöglichen.
  • 25. März 1993 Motu proprio Inde a pontificatus Zusammenlegung der päpstlichen Räte für den Dialog mit den Nichtglaubenden und für die Kultur.
  • 22. Februar 1996 Apostolische Konstitution Universis dominici gregis über die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom.
  • 11. Dezember 1998 Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen: Der Primat des Nachfolgers Petri im Geheimnis der Kirche.

Benedikt XVI.

  • 11. Juni 2007 Motu proprio Constitutione apostolica universi über die Wiederherstellung der traditionellen Normen bezüglich der benötigten Mehrheit für die Wahl des Papstes.

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