Abendmesse: Unterschied zwischen den Versionen

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Unabhängig von der Erfüllung der "Sonntagspflicht" gilt, dass die Eucharistie an jedem Tag und zu jeder Stunde (mit Ausnahme des Karfreitas und Karsamstags) gefeiert werden darf (vgl. 931 CIC/1983).
 
Unabhängig von der Erfüllung der "Sonntagspflicht" gilt, dass die Eucharistie an jedem Tag und zu jeder Stunde (mit Ausnahme des Karfreitas und Karsamstags) gefeiert werden darf (vgl. 931 CIC/1983).
  
[[Kategorie: Liturgie]]
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[[Kategorie:Heilige Messen]]

Version vom 19. November 2007, 22:51 Uhr

Die Abendmesse ist eine Vorabend des Sonntags oder eines kirchlichen Feiertages stattfindendende Eucharistiefeier. Seit jeher beginnt die Feier der Sonntage und der Hochfeste bereits am Abend des vorausgehenden Tages. Die Möglichkeit, dass die Gläubigen durch die Teilnahme an der Abendmesse ihrer Verpflichtung zur sonntäglichen Eucharistiefeier (vgl. cc. 1217, 1246 CIC/1983) nachkommen können, gestattet der Apostolische Stuhl erstmals 1965 und endgültig 1969. Unabhängig von der Erfüllung der "Sonntagspflicht" gilt, dass die Eucharistie an jedem Tag und zu jeder Stunde (mit Ausnahme des Karfreitas und Karsamstags) gefeiert werden darf (vgl. 931 CIC/1983).