Ablass: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
(kl. üa, Incarn. myst.)
(Der Ablass wurde nach Tagen und Jahren bemessen)
(11 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
[[Datei:Handbuch der Ablässe.png|miniatur| Das [[Handbuch der Ablässe]] ]]
 +
 
'''Ablass''' (lat. ''indulgentia'') ist der Nachlass [[zeitliche Strafe|zeitlicher Strafe]] vor [[Gott]] für [[Sünde]]n, deren [[Schuld]] schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der [[Kirche]], die im Dienst an der [[Erlösung]] den [[Kirchenschatz|Schatz]] der [[Sühne]]leistungen [[Jesus Christus|Christi]] und der [[Heilige]]n autoritativ verwaltet und zuwendet'' ([[CIC]] can. 992)''.  
 
'''Ablass''' (lat. ''indulgentia'') ist der Nachlass [[zeitliche Strafe|zeitlicher Strafe]] vor [[Gott]] für [[Sünde]]n, deren [[Schuld]] schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der [[Kirche]], die im Dienst an der [[Erlösung]] den [[Kirchenschatz|Schatz]] der [[Sühne]]leistungen [[Jesus Christus|Christi]] und der [[Heilige]]n autoritativ verwaltet und zuwendet'' ([[CIC]] can. 992)''.  
  
Der Ablass ist dem dritten Teil des [[Bußsakrament]]s zugeordnet, der tätigen [[Wiedergutmachung]]:
+
Der Ablass ist dem dritten Teil des [[Bußsakrament]]s zugeordnet, der tätigen [[Wiedergutmachung]]. Ablässe können nicht ohne aufrichtige "Metanoia" ([[Buße]]) und Verbindung mit [[Gott]] gewonnen werden.<ref>Apostolische Konstitution  [[Indulgentiarum doctrina]], vom 1. Januar 1967, [[Indulgentiarum doctrina (Wortlaut)#Keine Einschränkung anderer Formen der Heiligung|Nr. 11]]; Da ihre Form unter den Bedingungen den Empfang des [[Beichte|Beichtsakramentes]] und der [[Sakramentale Kommunion|sakramentalen Kommunion]] vorsieht, kann ihre Übung die Gläubigen auf dem Weg der [[Umkehr]] und bei der Entdeckung der Zentralität der [[Eucharistie]] im christlichen Leben wirkungsvoll unterstützen." - [[Benedikt XVI.]] [[Apostolisches Schreiben| Nachsynodalen Apostolischen Schreibens]] [[Sacramentum caritatis]] über die [[Eucharistie]] vom 22. Februar 2007, [[Sacramentum caritatis (Wortlaut)#Einige pastorale Anweisungen|Nr. 21]].</ref>
 
 
Der [[Beichtvater]] kann im Namen Christi und der Kirche die Sünden zwar vergeben, jedoch nicht die [[Sündenstrafe]]n aufheben. Strafnachlass geschieht mittels der persönlich zu leistenden [[Genugtuung]], unterstützt durch den Ablass. Bei einem Ablass wird die Strafe für Sünden aufgrund von guten Werken (Gottesdienst, Gebete, Almosen, Pilgerfahrt) teilweise oder ganz erlassen. Möglich ist Ablassgewinnung nur aufgrund des Versöhnungsopfers Christi und im Vertrauen auf ihn. Ohne ihn wäre jede Sünde unwiderruflich und auch in ihren Folgen unheilbar.
 
 
 
"Die Inanspruchnahme der Ablässe hilft uns verstehen, dass wir allein mit unseren Kräften niemals imstande wären, das begangene Böse wiedergutzumachen, und dass die Sünden jedes Einzelnen der ganzen Gemeinschaft Schaden zufügen. Darüber hinaus verdeutlicht uns die Praxis der Indulgenz, da sie außer der Lehre von den unendlichen Verdiensten Christi auch die von der [[Gemeinschaft der Heiligen]] einschließt, »wie eng wir in Christus miteinander vereint sind und wie sehr das übernatürliche Leben jedes Einzelnen den anderen nützen kann«.<ref>[[Paul VI.]], Apost. Konst. [[Indulgentiarum doctrina]] (1. Januar 1967), Normae, Nr. 1: [[AAS]] 59 (1967), 18-19.</ref> Da ihre Form unter den Bedingungen den Empfang des [[Beichte|Beichtsakramentes]] und der [[Sakramentale Kommunion|sakramentalen Kommunion]] vorsieht, kann ihre Übung die Gläubigen auf dem Weg der [[Umkehr]] und bei der Entdeckung der Zentralität der [[Eucharistie]] im christlichen Leben wirkungsvoll unterstützen." .<ref>[[Benedikt XVI.]] [[Apostolisches Schreiben| Nachsynodalen Apostolischen Schreibens]] [[Sacramentum caritatis]] über die [[Eucharistie]] vom 22. Februar 2007, [[Sacramentum caritatis (Wortlaut)#Einige pastorale Anweisungen|Nr. 21]].</ref>
 
  
Ablässe können jedenfalls nicht ohne aufrichtige "Metanoia" ([[Buße]]) und Verbindung mit [[Gott]] gewonnen werden.<ref>Apostolische Konstitution  [[Indulgentiarum doctrina]], vom 1. Januar 1967, [[Indulgentiarum doctrina (Wortlaut)#Keine Einschränkung anderer Formen der Heiligung|Nr. 11]].</ref>  
+
"Die Inanspruchnahme der Ablässe hilft uns verstehen, dass wir allein mit unseren Kräften niemals imstande wären, das begangene Böse wiedergutzumachen, und dass die Sünden jedes Einzelnen der ganzen Gemeinschaft Schaden zufügen. Darüber hinaus verdeutlicht uns die Praxis des Straferlasses, da sie außer der Lehre von den unendlichen Verdiensten Christi auch die von der [[Gemeinschaft der Heiligen]] einschließt, »wie eng wir in Christus miteinander vereint sind und wie sehr das übernatürliche Leben jedes Einzelnen den anderen nützen kann«.<ref>[[Paul VI.]], Apost. Konst. [[Indulgentiarum doctrina]] (1. Januar 1967), Normae, Nr. 1: [[AAS]] 59 (1967), 18-19.</ref>  
  
 
==Gewinnung von Ablässen==
 
==Gewinnung von Ablässen==
Zeile 17: Zeile 15:
 
4) er muss den [[Wille]]n haben, Ablässe zu gewinnen,<br>
 
4) er muss den [[Wille]]n haben, Ablässe zu gewinnen,<br>
 
5) er muss die auferlegten [[Werke]] gemäß den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.
 
5) er muss die auferlegten [[Werke]] gemäß den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.
 +
 +
Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise [[Verstorbene]]n zuwenden.<ref>[[Enchiridion indulgentiarum 1999#ABLASS-NORMEN]]).</ref>
 +
 +
Der [[Beichtvater]] kann im Namen Christi und der Kirche die Sünden zwar vergeben, jedoch nicht die [[Sündenstrafe]]n aufheben. Strafnachlass geschieht mittels der persönlich zu leistenden [[Genugtuung]], unterstützt durch den Ablass. Bei einem Ablass wird die Strafe für Sünden aufgrund von guten Werken (Gottesdienst, Gebete, Almosen, Pilgerfahrt) teilweise oder ganz erlassen. Möglich ist Ablassgewinnung nur aufgrund des Versöhnungsopfers Christi und im Vertrauen auf ihn. Ohne ihn wäre jede Sünde unwiderruflich und auch in ihren Folgen unheilbar.
 +
 +
→ Aktuelle Ablass-Normen: [[Enchiridion indulgentiarum 1999#ABLASS-NORMEN]].
  
 
==Vollkommene Ablässe und Teilablässe==
 
==Vollkommene Ablässe und Teilablässe==
  
„Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht.“ Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden ([[KKK]] 1471).
+
„Der Ablass ist Teilablaß oder vollkommener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht.“ Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden ([[KKK]] 1471).
  
Der vollkommene Ablass kann nur einmal am Tag gewonnen werden ([[Das Geschenk des Ablasses|vgl.]]). Ein vollständiges Verzeichnis der mit vollkommenen oder Teilablässen versehenen Gebete findet sich im [[Enchiridion indulgentiarum]], Roma 1999 (4. Auflage).
+
Der vollkommene Ablass kann nur einmal am Tag gewonnen werden ([[Das Geschenk des Ablasses|vgl.]]). Ein vollständiges Verzeichnis der mit vollkommenen oder Teilablässen versehenen Gebete findet sich im [[Enchiridion indulgentiarum 1999|Enchiridion indulgentiarum, Roma 1999]] (4. Auflage).
  
 
Zur Gewinnung eines '''vollkommenen Ablasses''' müssen (gemäß Ablassnorm Nr. 20) generell '''fünf Bedingungen''' eingehalten werden: <br>
 
Zur Gewinnung eines '''vollkommenen Ablasses''' müssen (gemäß Ablassnorm Nr. 20) generell '''fünf Bedingungen''' eingehalten werden: <br>
1) '''Die sakramentale [[Beichte]]''' - also Befreiung von [[Schuld]] (dabei genügt eine Beichte zur Gewinnung mehrerer Ablässe, etwa 20 Tage vorher oder nachher): das Bekenntnis (confessio oris)  <br>
+
1) '''Die sakramentale [[Beichte]]''' - also Befreiung von [[Schuld]] (dabei genügt eine Beichte zur Gewinnung mehrerer Ablässe. Wer alle vierzehn Tage beichtet kann jederzeit alle Ablässe gewinnen, für welche die Beichte ausdrücklich vorgeschrieben ist<ref>[[Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#86. Der Ablass]].</ref>): das Bekenntnis (confessio oris)  <br>
 
2) '''Die entschlossene Abkehr von jeder Sünde''' - also der feste Vorsatz, in allen Dingen ganz nach dem Willen Gottes zu leben; die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche ([[Das Geschenk des Ablasses|vgl.]]); damit die [[Reue]] des Herzens (''contritio cordis'')<br>
 
2) '''Die entschlossene Abkehr von jeder Sünde''' - also der feste Vorsatz, in allen Dingen ganz nach dem Willen Gottes zu leben; die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche ([[Das Geschenk des Ablasses|vgl.]]); damit die [[Reue]] des Herzens (''contritio cordis'')<br>
 
3) '''Der [[Sakramentale Kommunion|Kommunionempfang]]''' - also die sakramentale Vereinigung mit [[Jesus Christus]] in der [[Eucharistie]],<br>
 
3) '''Der [[Sakramentale Kommunion|Kommunionempfang]]''' - also die sakramentale Vereinigung mit [[Jesus Christus]] in der [[Eucharistie]],<br>
Zeile 31: Zeile 35:
 
5) '''Die Erfüllung des vorgeschriebenen Werkes''' (zumeist ein Ablassgebet oder der Besuch eines Ortes): damit eine Genugtuung (''satisfactio operis'').  
 
5) '''Die Erfüllung des vorgeschriebenen Werkes''' (zumeist ein Ablassgebet oder der Besuch eines Ortes): damit eine Genugtuung (''satisfactio operis'').  
  
"Es ist vorteilhaft, jedoch nicht notwendig, dass die sakramentale Beichte und insbesondere die Heilige Kommunion und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters am selben Tag vorgenommen werden, an dem auch das Ablasswerk vollbracht wird; es reicht aus, dass diese heiligen Riten und Gebete einige Tage (ungefähr 20) vor oder nach dem Ablasswerk abgelegt werden. Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters bleibt der Wahl des einzelnen Gläubigen überlassen, es empfiehlt sich jedoch das Beten eines »Vaterunsers« sowie eines »Gegrüßet seist du Maria«. Zum Erwerb mehrerer vollkommener Ablässe reicht eine sakramentale Beichte aus; es wird jedoch für jeden vollkommenen Ablass ein je eigener Empfang der Heiligen Kommunion und ein eigenes Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters verlangt" ([[Das Geschenk des Ablasses|vgl. Nr. 5]]).
+
"Es ist vorteilhaft, jedoch nicht notwendig, dass die sakramentale Beichte und insbesondere die Heilige Kommunion und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters am selben Tag vorgenommen werden, an dem auch das Ablasswerk vollbracht wird; es reicht aus, dass diese heiligen Riten und Gebete einige Tage vor oder nach dem Ablasswerk abgelegt werden. Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters bleibt der Wahl des einzelnen Gläubigen überlassen, es empfiehlt sich jedoch das Beten eines »Vaterunsers« sowie eines »Gegrüßet seist du Maria«. Zum Erwerb mehrerer vollkommener Ablässe reicht eine sakramentale Beichte aus; es wird jedoch für jeden vollkommenen Ablass ein je eigener Empfang der Heiligen Kommunion und ein eigenes Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters verlangt" ([[Das Geschenk des Ablasses|vgl. Nr. 5]]).
  
 
Konnten nicht alle fünf Bedingungen des vollkommenen Ablasses erfüllt werden, so besteht ein Teilablass.
 
Konnten nicht alle fünf Bedingungen des vollkommenen Ablasses erfüllt werden, so besteht ein Teilablass.
  
Die Beichtväter können für diejenigen, die rechtmäßig verhindert sind, sowohl das vorgeschriebene Werk als auch die hierfür verlangten Bedingungen abändern (abgesehen natürlich von der Abkehr von der [[Sünde]], auch der [[Läßliche Sünde|läßlichen Sünde]]). Die Ablässe können immer für sich selbst gewonnen oder den Seelen der Verstorbenen zugewandt werden, sie können jedoch nicht für noch lebende Personen erworben werden ([[Das Geschenk des Ablasses|vgl. Nr. 6+7]]).
+
Die [[Beichtväter]] können für diejenigen, die rechtmäßig verhindert sind, sowohl das vorgeschriebene Werk als auch die hierfür verlangten Bedingungen abändern (abgesehen natürlich von der Abkehr von der [[Sünde]], auch der [[Lässliche Sünde|lässlichen Sünde]]). Die Ablässe können immer für sich selbst gewonnen oder den Seelen der Verstorbenen zugewandt werden, sie können jedoch nicht für noch lebende Personen erworben werden ([[Das Geschenk des Ablasses|vgl. Nr. 6+7]]).
 +
 
 +
Durch einen vollkommenen Ablass werden alle zeitlichen [[Strafe]]n nachgelassen. Solche Ablässe sind z. B. der [[Portiuncula-Ablass]], der [[Heiliges Jahr|Jubiläumsablass]] und der [[Sterben#Sündenvergebung und Ablass|Sterbeablass]]. Durch einen unvollkommenen Ablass wird nur ein Teil der zeitlichen Strafen nachgelassen.<ref>[[Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#86. Der Ablass]].</ref>
 +
 
 +
== Der Ablass nach Tagen und Jahren bemessen ==
 +
Die unvollkommenen Ablässe wurden bis 1967 nach Tagen und Jahren bemessen. Diese Bezeichnung kommt aus der altchristlichen Bußordnung und bedeutet, dass [[Gott]] so viele zeitliche Sündenstrafen nachlässt, als man durch die frühere strenge Kirchenbuße in diesen Tagen oder Jahren abgebüßt hätte. Wie viel das ist, weiß Gott allein.<ref> [[Österreichische Bischofskonferenz]]: [[Katechismus der katholischen Religion# 55. LEHRSTÜCK: DIE KIRCHE LÄSST UNS ZEITLICHE SÜNDENSTRAFEN DURCH DEN ABLASS NACH]].</ref>
  
==Päpstliche Schreiben==
+
== Päpstliche Schreiben ==
 +
 
 +
'''[[Innozenz III.]]'''
 +
* November 1215 [[Viertes Laterankonzil]], [[Viertes Laterankonzil (Wortlaut)#Missbrauch bei Ablässen|Missbrauch bei Ablässen]].
 
'''[[Pius IV. ]]'''
 
'''[[Pius IV. ]]'''
 
* 4. Dezember 1563 [[Konzil von Trient]] ''[[Cum catholica ecclesia]]'' über das [[Fegefeuer]], den Ablass und den [[Heiliger|Heiligenkult]].
 
* 4. Dezember 1563 [[Konzil von Trient]] ''[[Cum catholica ecclesia]]'' über das [[Fegefeuer]], den Ablass und den [[Heiliger|Heiligenkult]].
Zeile 58: Zeile 70:
 
'''[[Pius XI.]]'''
 
'''[[Pius XI.]]'''
 
* 21. Oktober 1923 Schreiben [[Prope adsunt dies]] an Kardinal Pompilj. Anordnung von besonderen Gebeten für die Armen Seelen im Fegfeuer. ([[AAS]] 1923, p. 541-542).
 
* 21. Oktober 1923 Schreiben [[Prope adsunt dies]] an Kardinal Pompilj. Anordnung von besonderen Gebeten für die Armen Seelen im Fegfeuer. ([[AAS]] 1923, p. 541-542).
 +
* 17. November 1933 Hl. [[Apostolische Pönitentiarie]]: Zweifelsfrage zum Ablass bei Stoßgebeten
  
 
'''[[Paul VI.]]'''
 
'''[[Paul VI.]]'''
Zeile 65: Zeile 78:
 
'''[[Johannes Paul II.]]'''
 
'''[[Johannes Paul II.]]'''
 
* 1983 [[Codex Iuris Canonici]] (Kirchenrecht) [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#KAPITEL IV: ABLÄSSE|can. 992-997]].
 
* 1983 [[Codex Iuris Canonici]] (Kirchenrecht) [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#KAPITEL IV: ABLÄSSE|can. 992-997]].
* 14. Dezember 1985 [[Apostolische Pönitentiarie]], [[Dekret]] „[[Diversis ex locis]]“ über die Gewinnung von Ablässen am Fernsehen und Radio ([[AAS]] 78 [1986] 293 f).
+
* 14. Dezember 1985 [[Apostolische Pönitentiarie]], [[Dekret]] „[[Diversis ex locis]]“ über die Gewinnung von Ablässen am [[Fernsehen]] und [[Radio]] ([[AAS]] 78 [1986] 293 f).
 
* [[29. November]] [[1998]] Ankündigungs[[bulle]] ''[[Incarnationis mysterium]]'' des [[Heiliges Jahr|großen Jubiläums]] des Jahres [[2000]], Nr. 9+10.
 
* [[29. November]] [[1998]] Ankündigungs[[bulle]] ''[[Incarnationis mysterium]]'' des [[Heiliges Jahr|großen Jubiläums]] des Jahres [[2000]], Nr. 9+10.
 
* 1992 [[Katechismus der Katholischen Kirche]], [[Katechismus der Katholischen Kirche II. Teil: Die Feier des christlichen Mysteriums#X Die Ablässe|Nr. 1471-1479]].
 
* 1992 [[Katechismus der Katholischen Kirche]], [[Katechismus der Katholischen Kirche II. Teil: Die Feier des christlichen Mysteriums#X Die Ablässe|Nr. 1471-1479]].
* 16. Juli 1999 [[Enchiridion indulgentiarum]], Handbuch der Ablässe mit Normen und Gewährungen (Neuestes Verzeichnis der Ablässe).
+
* 16. Juli [[Enchiridion indulgentiarum 1999|1999 Enchiridion indulgentiarum]], Handbuch der Ablässe mit Normen und Gewährungen (Neuestes Verzeichnis der Ablässe).
 
* [[29. Januar]] [[2000]] [[Apostolische Pönitentiarie]]: [[Das Geschenk des Ablasses]].
 
* [[29. Januar]] [[2000]] [[Apostolische Pönitentiarie]]: [[Das Geschenk des Ablasses]].
 
* 29. Juni 2002 [[Dekret]] [[Apostolische Pönitentiarie]] [[Deus cuius misericordiae]] Andachtsübungen zu Ehren der Göttlichen Barmherzigkeit mit Ablässen verbunden.
 
* 29. Juni 2002 [[Dekret]] [[Apostolische Pönitentiarie]] [[Deus cuius misericordiae]] Andachtsübungen zu Ehren der Göttlichen Barmherzigkeit mit Ablässen verbunden.
 
* 29. Juni 2002 [[Dekret]] [[Apostolische Pönitentiarie]] [[Ecclesia cathedralis]]. [[Päpstlicher Segen]] in einer Kathedralkirche.
 
* 29. Juni 2002 [[Dekret]] [[Apostolische Pönitentiarie]] [[Ecclesia cathedralis]]. [[Päpstlicher Segen]] in einer Kathedralkirche.
 +
 +
'''[[Franziskus (Papst)|Franziskus]]'''
 +
* 19. März 2020 [[Apostolische Pönitentiarie]] Dekret [[Si concede il dono di speciali Indulgenze]] zur Pandemie des Corona-Virusses.<ref>[http://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2020/03/20/0170/00378.html Decreto della Penitenzieria Apostolica circa la concessione di speciali Indulgenze ai fedeli nell’attuale situazione di pandemia, 20.03.2020]; [http://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2020/03/20/0170/00379.html Nota della Penitenzieria Apostolica circa il Sacramento della Riconciliazione nell’attuale situazione di pandemia, 20.03.2020], dt.: ([https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2020-03/corona-ablass-virus-lossprechung-poenitentiarie-vollkommen-dekre.html Bedingungen] zu einer möglichen [[Generalabsolution]]) und weitere vollkommene [[Ablässe]] auch für andere ([https://www.kathnews.de/sonderablaesse-des-apostolischen-stuhles Bedingungen])</ref>
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==
Zeile 79: Zeile 95:
  
 
==Medien==
 
==Medien==
* [[Peter Christoph Düren]]: DVD (48 min.): Der Ablass. [[Zeichen]] der Zärtlichkeit Gottes [[Dominus-Verlag]] ( [http://www.suvdata.de/Bistum/Ablass.mp3 Vortrag] bei [[Radio Horeb]]).
+
* [[Peter Christoph Düren]]: DVD (48 min.): Der Ablass. [[Zeichen]] der Zärtlichkeit Gottes [[Dominus-Verlag]] ([http://www.suvdata.de/Bistum/Ablass.mp3 Vortrag] bei [[Radio Horeb]]).
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
 +
* [http://www.k-l-j.de/download/pdf/katechesen/002_ablass.pdf Ablass - was ist das?] Zwei moderne Ablassbriefe
 +
* [http://www.kath.net/news/54017 Den Ablass als geistlichen Schatz neu entdecken] [[Kath.net]] am 15. Februar 2016 von [[Stefan Oster]]
 
* [http://www.kath.net/news/53815 Theologin: Ablass ist Geschenk Gottes] [[Kath.net]] am 31. Januar 2016
 
* [http://www.kath.net/news/53815 Theologin: Ablass ist Geschenk Gottes] [[Kath.net]] am 31. Januar 2016
* [http://www.kath.net/news/54017 Den Ablass als geistlichen Schatz neu entdecken] [[Kath.net]] am 15. Februar 2016 von [[Stefan Oster]]
 
* [http://www.kirchenrecht-online.de/lehrv/sakr/ablaesse.pdf Ablässe nach dem ''Enchiridion indulgentiarum'' (ungeordnet), Editio quarta (1999)]  (deutsch, PDF, 26&nbsp;kB)
 
 
* {{Kathtube|Ablass - Das gibt´s noch? - Bibel TV das Gespräch|41572|Autor=[[Ulrich Nersinger]]|Datum=Oktober 2016|size=25:14 Min.}}
 
* {{Kathtube|Ablass - Das gibt´s noch? - Bibel TV das Gespräch|41572|Autor=[[Ulrich Nersinger]]|Datum=Oktober 2016|size=25:14 Min.}}
  

Version vom 15. Oktober 2020, 14:20 Uhr

Ablass (lat. indulgentia) ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet (CIC can. 992).

Der Ablass ist dem dritten Teil des Bußsakraments zugeordnet, der tätigen Wiedergutmachung. Ablässe können nicht ohne aufrichtige "Metanoia" (Buße) und Verbindung mit Gott gewonnen werden.<ref>Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina, vom 1. Januar 1967, Nr. 11; Da ihre Form unter den Bedingungen den Empfang des Beichtsakramentes und der sakramentalen Kommunion vorsieht, kann ihre Übung die Gläubigen auf dem Weg der Umkehr und bei der Entdeckung der Zentralität der Eucharistie im christlichen Leben wirkungsvoll unterstützen." - Benedikt XVI. Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Sacramentum caritatis über die Eucharistie vom 22. Februar 2007, Nr. 21.</ref>

"Die Inanspruchnahme der Ablässe hilft uns verstehen, dass wir allein mit unseren Kräften niemals imstande wären, das begangene Böse wiedergutzumachen, und dass die Sünden jedes Einzelnen der ganzen Gemeinschaft Schaden zufügen. Darüber hinaus verdeutlicht uns die Praxis des Straferlasses, da sie außer der Lehre von den unendlichen Verdiensten Christi auch die von der Gemeinschaft der Heiligen einschließt, »wie eng wir in Christus miteinander vereint sind und wie sehr das übernatürliche Leben jedes Einzelnen den anderen nützen kann«.<ref>Paul VI., Apost. Konst. Indulgentiarum doctrina (1. Januar 1967), Normae, Nr. 1: AAS 59 (1967), 18-19.</ref>

Gewinnung von Ablässen

Nach kirchlichem Recht gibt es (c. 996 CIC; vgl. EI 1999, Nr. 17, S. 25) fünf Voraussetzungen zur Erlangung von Ablässen:

1) Wer einen Ablass gewinnen will, muss getaufter Christ sein,
2) er darf nicht exkommuniziert sein,
3) er muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stande der Gnade befinden (d.h. keine Schwere Sünde haben),
4) er muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen,
5) er muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.

Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden.<ref>Enchiridion indulgentiarum 1999#ABLASS-NORMEN).</ref>

Der Beichtvater kann im Namen Christi und der Kirche die Sünden zwar vergeben, jedoch nicht die Sündenstrafen aufheben. Strafnachlass geschieht mittels der persönlich zu leistenden Genugtuung, unterstützt durch den Ablass. Bei einem Ablass wird die Strafe für Sünden aufgrund von guten Werken (Gottesdienst, Gebete, Almosen, Pilgerfahrt) teilweise oder ganz erlassen. Möglich ist Ablassgewinnung nur aufgrund des Versöhnungsopfers Christi und im Vertrauen auf ihn. Ohne ihn wäre jede Sünde unwiderruflich und auch in ihren Folgen unheilbar.

→ Aktuelle Ablass-Normen: Enchiridion indulgentiarum 1999#ABLASS-NORMEN.

Vollkommene Ablässe und Teilablässe

„Der Ablass ist Teilablaß oder vollkommener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht.“ Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden (KKK 1471).

Der vollkommene Ablass kann nur einmal am Tag gewonnen werden (vgl.). Ein vollständiges Verzeichnis der mit vollkommenen oder Teilablässen versehenen Gebete findet sich im Enchiridion indulgentiarum, Roma 1999 (4. Auflage).

Zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses müssen (gemäß Ablassnorm Nr. 20) generell fünf Bedingungen eingehalten werden:
1) Die sakramentale Beichte - also Befreiung von Schuld (dabei genügt eine Beichte zur Gewinnung mehrerer Ablässe. Wer alle vierzehn Tage beichtet kann jederzeit alle Ablässe gewinnen, für welche die Beichte ausdrücklich vorgeschrieben ist<ref>Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#86. Der Ablass.</ref>): das Bekenntnis (confessio oris)
2) Die entschlossene Abkehr von jeder Sünde - also der feste Vorsatz, in allen Dingen ganz nach dem Willen Gottes zu leben; die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche (vgl.); damit die Reue des Herzens (contritio cordis)
3) Der Kommunionempfang - also die sakramentale Vereinigung mit Jesus Christus in der Eucharistie,
4) Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters – also Gebet für den Stellvertreter Christi auf Erden, der den Nachlass von Sündenstrafen gewähren kann (z.B. Vater unser und Ave Maria)
5) Die Erfüllung des vorgeschriebenen Werkes (zumeist ein Ablassgebet oder der Besuch eines Ortes): damit eine Genugtuung (satisfactio operis).

"Es ist vorteilhaft, jedoch nicht notwendig, dass die sakramentale Beichte und insbesondere die Heilige Kommunion und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters am selben Tag vorgenommen werden, an dem auch das Ablasswerk vollbracht wird; es reicht aus, dass diese heiligen Riten und Gebete einige Tage vor oder nach dem Ablasswerk abgelegt werden. Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters bleibt der Wahl des einzelnen Gläubigen überlassen, es empfiehlt sich jedoch das Beten eines »Vaterunsers« sowie eines »Gegrüßet seist du Maria«. Zum Erwerb mehrerer vollkommener Ablässe reicht eine sakramentale Beichte aus; es wird jedoch für jeden vollkommenen Ablass ein je eigener Empfang der Heiligen Kommunion und ein eigenes Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters verlangt" (vgl. Nr. 5).

Konnten nicht alle fünf Bedingungen des vollkommenen Ablasses erfüllt werden, so besteht ein Teilablass.

Die Beichtväter können für diejenigen, die rechtmäßig verhindert sind, sowohl das vorgeschriebene Werk als auch die hierfür verlangten Bedingungen abändern (abgesehen natürlich von der Abkehr von der Sünde, auch der lässlichen Sünde). Die Ablässe können immer für sich selbst gewonnen oder den Seelen der Verstorbenen zugewandt werden, sie können jedoch nicht für noch lebende Personen erworben werden (vgl. Nr. 6+7).

Durch einen vollkommenen Ablass werden alle zeitlichen Strafen nachgelassen. Solche Ablässe sind z. B. der Portiuncula-Ablass, der Jubiläumsablass und der Sterbeablass. Durch einen unvollkommenen Ablass wird nur ein Teil der zeitlichen Strafen nachgelassen.<ref>Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#86. Der Ablass.</ref>

Der Ablass nach Tagen und Jahren bemessen

Die unvollkommenen Ablässe wurden bis 1967 nach Tagen und Jahren bemessen. Diese Bezeichnung kommt aus der altchristlichen Bußordnung und bedeutet, dass Gott so viele zeitliche Sündenstrafen nachlässt, als man durch die frühere strenge Kirchenbuße in diesen Tagen oder Jahren abgebüßt hätte. Wie viel das ist, weiß Gott allein.<ref> Österreichische Bischofskonferenz: Katechismus der katholischen Religion# 55. LEHRSTÜCK: DIE KIRCHE LÄSST UNS ZEITLICHE SÜNDENSTRAFEN DURCH DEN ABLASS NACH.</ref>

Päpstliche Schreiben

Innozenz III.

Pius IV.

Paul V.

  • 6. Oktober 1607 Papst Paul V., gewährt in der Apostolische Konstitution: Ex credito nobis „allen Vätern und Müttern, welche ihre Kinder und Dienstboten in der christlichen Lehre unterweisen, jedes Mal ein Ablass von 100 Tagen.“ Bzw.: „Jenen, welche beiläufig ein halbe Stunde lang über die christliche Lehre studieren, entweder um sie anderen beizubringen, oder sie selbst vollkommen zu erlernen, für jedes Mal ein Ablass von 100 Tagen.“

Clemens XII.

  • 27. Juni 1735 Breve: „Zu Weihnachen, Ostern und am Fest der Apostelfürsten Petrus und Paulus: Vollkommener Ablass unter den gewohnten Bedingungen, allen die Katechismusunterricht erteilen oder demselben beiwohnen.“ <ref> Quelle: Raccolta di orazioni e pie opere, 8. römische Auflage; Deutsche Ausgabe Verlag Franz Ferstl 1838.</ref>

Sixtus IV.

  • 3. August 1746 Bulle Salvator noster. Erstmaliger vollkommener Ablaß den Armen Seelen im Fegfeuer zuwendbar (DS 1398)

Pius X.

Benedikt XV.

Pius XI.

  • 21. Oktober 1923 Schreiben Prope adsunt dies an Kardinal Pompilj. Anordnung von besonderen Gebeten für die Armen Seelen im Fegfeuer. (AAS 1923, p. 541-542).
  • 17. November 1933 Hl. Apostolische Pönitentiarie: Zweifelsfrage zum Ablass bei Stoßgebeten

Paul VI.

Johannes Paul II.

Franziskus

Literatur

Medien

Weblinks

Anmerkungen

<references />