Affari vos (Wortlaut)

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Enzyklika
Affari vos

von Papst
Leo XIII.
an die Oberhirten Kanadas
über die Schulen
8. Dezember 1897

(Offizieller lateinischer Text: ASS XXX [1897-1898] 356-362)

(Quelle: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Hsgr. Arthur Utz + Birgitta Gräfin von Galen, IX 14-23, Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G. Die Nummerierung folgt der englischen Fassung)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Ehrwürdige Brüder !
Gruß und Apostolischen Segen

Einleitung

1 Euch zu schreiben, wie Wir es bereitwillig und voller Liebe tun, ist Uns kaum möglich, ohne dass das alte und beständige gegenseitige Wohlwollen und die zur Gewohnheit gewordene Dienstbereitschaft zwischen dem Heiligen Stuhl und den Kanadiern von selbst vor Unserem geistigen Auge erscheint. Bereits den Anfangen Eurer Geschichte stand die Liebe der Katholischen Kirche zur Seite; nachdem sie Euch einmal in ihren Schoß aufgenommen hatte, hat sie nie mehr aufgehört, Euch liebevoll zu umhegen und mit Wohltaten zu überhäufen. Wenn der selige François de Laval Morttmorency, der erste Bischof von Quebec, zur Zeit Unserer Vorfahren so viele große Taten für das allgemeine Wohl so erfolgreich und segensreich vollbringen konnte, so geschah dies dank der Autorität und dem Wohlwollen der Römischen Päpste. Und aus keiner anderen Quelle schöpften seine Nachfolger, die sich so große Verdienste erworben haben, Antrieb und Erfolg ihrer Unternehmungen. In gleicher Weise pflegten auch in den ältesten Zeiten nur auf Initiative und Anweisung des Apostolischen Stuhles die opferbereiten Scharen apostolisch gesinnter Männer dorthin zu fahren, um zugleich mit dem Licht der christlichen Wahrheit die Saat der Kultur und der schönen Künste auszustreuen. Ein teil dieser Saat reifte schon unter ihrer Mühewaltung allmählich heran, sodass das kanadische Volk im Wettstreit um Bildung und Ansehen später den hochkultivierten Völkern ebenbürtig wurde.

2 All dieser Dinge erinnern wir Uns mit Freude; umso mehr, als Wir feststellen, dass ihre Früchte fortdauern. Vor allem jene kostbare Frucht, die Liebe und Zuneigung des katholischen Volkes zum heiligen Glauben, den Eure Vorfahren, die zuerst und vor allem aus Frankreich, später aus Irland und dann auch anderswoher kamen, heilig gehalten und ihren Nachkommen vererbt haben, auf dass sie ihn unversehrt bewahren. Dass die Nachfahren dies erhabene Erbe bewahrt haben, ist, wie leicht ersichtlich, zu einem großen Teil das Verdienst Eurer Wachsamkeit und Eurer Mühen, Ehrwürdige Brüder, aber auch des Eifers Eures Klerus; Ihr alle habt einmütig für die Erhaltung und Ausbreitung des katholischen Namens standhaft gewirkt, wozu, das müssen Wir um der Wahrheit willen sagen, die Gesetze des Britischen Reiches die volle Freiheit beließen. Als Wir daher, im Hinblick auf Euer aller Verdienste vor einigen Jahren dem Erzbischof von Quebec den römischen Purpur verliehen, wollten Wir nicht nur die Tugenden dieses Mannes ehren, sondern zugleich auch der Frömmigkeit der Katholiken dort Unsere Hochachtung bezeugen.

3 Was nun die Unterweisung der Jugend, auf welche Kirche- und Staat die höchsten Hoffnungen setzen, angeht, so hat es der Heilige Stuhl in enger Verbindung mit Euch und Euren Vorgängern nie an eifrigen Bemühungen fehlen lassen. Unter Anleitung und Aufsicht der Kirche wurden in Eurem Lande nach und nach zahlreiche und vor allem sehr erfolgreiche Institute zur Unterweisung Eurer Jugend in Tugend und Wissenschaften gegründet; unter ihnen ragt vor allem die Hochschule von Quebec hervor, die mit allen Titeln und Rechten gemäß dem Brauch der päpstlichen Rechtsordnung ausgestattet wurde, wodurch der Heiligen Stuhl zur Genüge bewiesen hat, dass er nichts eifriger erstrebt und fördert, als eine Jugend heranzubilden, die gleichermaßen durch ihr Wissen gebildet wie durch ihre Tugend ausgezeichnet ist. Darum haben Wir auch, wie Ihr wohl versteht, mit so großer Sorge die Vorfälle im Zusammenhang mit der katholischen Erziehung der Jugendlichen in Manitoba verfolgt. Wir wollen nämlich, wie es Unsere Pflicht ist, mit allen Uns nur möglichen Anstrengungen und mit aller Macht darauf hinwirken und es erreichen, dass der Glaube und die Frömmigkeit so vieler Tausende von Menschen, deren Heil vor allem Uns anvertraut ist, nicht Schaden leidet, zumal in einem Lande, das die erste Unterweisung in der christlichen Lehre nicht weniger als die Grundlagen seiner Kultur von der Katholischen Kirche empfangen hat. Obwohl in dieser Angelegenheit viele von Uns eine Stellungnahme und eine Anweisung für ihr eigenes Vorgehen erwarteten, so wollten Wir doch keine Entscheidung treffen, bevor nicht Unser Apostolischer Delegat an Ort und Stelle den Stand der Dinge sorgfältig untersucht und Uns darüber Bericht erstattet hatte. Er hat diese Aufgabe mit Eifer und Zuverlässigkeit durchgeführt.

Das Recht der Kinder, eine entsprechende Ausbildung zu erhalten

4 Die Angelegenheit ist sicherlich von höchster Bedeutung. Wir meinen die Entscheidung, die die Gesetzgeber der Provinz Manitoba vor sieben Jahren bezüglich des Schulunterrichts gefällt haben. Die gesetzlichen Bestimmungen des kanadischen Bundesstaates hatten den Kindern katholischer Konfession das Recht zugestanden, in öffentlichen Schulen gemäß ihrem Einverständnis unterrichtet und erzogen zu werden. Dieses Recht nun wurde durch das besagte, gegensätzliche Gesetz aufgehoben. Durch dieses Gesetz ist ein nicht geringer Schaden verursacht worden. Es kann nicht hingenommen werden, dass unsere Kinder dort ihre Bildung suchen, wo die katholische Religion aus Unwissenheit vernachlässigt oder mit Absicht bekämpft wird, wo ihre Lehre verachtet und ihre Grundprinzipien abgelehnt werden. Wenn die Kirche dies an einigen Orten zugelassen hat, so tat sie es widerwillig und unter dem Zwang der Notwendigkeit, und sie hat dann zahlreiche Vorsichtsmaßnahmen getroffen, die aber erfahrungsgemäß selten ausreichten, um die Gefahren wirksam abzuwenden. - Auch ist eine Schule höchst schädlich und ganz und gar zu meiden, die alles, was jedweder zu glauben beliebt, ohne Unterschied gutheißt und gleichberechtigt annimmt, als ob es ohne Bedeutung sei, ob einer von Gott und den göttlichen Dingen die richtige Vorstellung hat oder nicht, ob er der Wahrheit oder dem Irrtum anhängt. Ihr wisst genau, Ehrwürdige Brüder, dass jeder derartige Schulunterricht von der Kirche verurteilt worden ist, da es nichts Gefährlicheres gibt, um die Unversehrtheit des Glaubens zunichte zu machen und die zarten Seelen der Kinder von der Wahrheit wegzulenken.

Die Religion, die unerlässliche Grundlage einer wirksamen Erziehung

5 Es gibt noch einen anderen Punkt, in dem auch jene mit Uns leicht übereinstimmen, die in anderen Dingen anderer Meinung sind: Zweifellos reicht eine rein wissenschaftliche Bildung und eine über ein einzelnes Individuum nicht hinausragende und darum dürftige Ethik nicht aus, um katholische Schüler einst so aus der Schule zu entlassen, wie das Vaterland sie wünscht und erwartet. Wichtigere und höhere Dinge müssen ihnen mitgeteilt werden, wenn sie gute Christen und besonnene, rechtschaffene Bürger werden sollen; d. h. sie müssen nach jenen Prinzipien gebildet werden, die unmittelbar aus dem Glauben und der Religion entspringen; dies müssen sie fest in ihrem Geiste verankern und ihnen gehorchen und folgen. Es gibt keine sittliche Erziehung, die dieses Namens würdig ist und wirksam wäre, wenn sie die Religion hintansetzt. Denn das Wesen und die Kraft aller Pflichten stammen aus jenen höchsten Pflichten, durch die der Mensch an Gott gebunden ist, der sanktionierend das Gute befiehlt und das Böse verbietet. Wollte man verlangen, dass die Geister gute Sitten annehmen, zugleich aber zulassen, dass sie areligiös seien, so wäre das ebenso sinnwidrig, als wollte man zur Annahme der Tugend auffordern, nachdem man die Grundlagen der Tugend zerstört hat. Für den Katholiken ist einzig und allein die katholische Religion die wahre; daher kann er keine moralische oder religiöse Doktrin annehmen und anerkennen, die nicht der tiefsten Weisheit der katholischen Lehre entnommen ist.

6 So verlangen die Gerechtigkeit und die Vernunft, dass die Schule den Schülern nicht nur eine wissenschaftliche Bildung vermittelt, sondern, wie Wir sagten, auch eine sittliche, die mit den Geboten unserer Religion übereinstimmt, ohne welche jede weitere Unterweisung nicht nur nutzlos, sondern geradezu schädlich ist. Daraus folgt notwendigerweise: Die Lehrer müssen katholisch sein; als Schul- und Lehrbücher dürfen nur die von den Bischöfen approbierten angenommen werden; es muss die Freiheit bestehen, jedes Lehrfach so einzurichten und zu leiten, dass das ganze System des Lehrens und Lernens mit dem Bekenntnis des katholischen Glaubens und den Pflichten, die sich daraus ergeben, in Einklang steht. - Es steht vor allem der väterlichen Gewalt zu, über die Kinder zu wachen, von wem sie unterrichtet und von wem sie erzogen werden. Wenn daher die Katholiken verlangen -und es ist ihre Pflicht, dies zu verlangen und zu fordern -, dass der Unterricht des Lehrers der Religion ihrer Kinder entspreche, so ist dies ihr Recht. Und man kann kaum schlechter an ihnen handeln, als wenn man sie zwingt, entweder ihre Kinder unwissend und ungebildet aufwachsen zu lassen oder sie in Gefahr für ihre höchsten Güter zu bringen.

Die Pflicht der Katholiken, ihren Rechten Achtung zu verschaffen

Zustimmung des Heiligen Stuhls zur Aktion der Bischöfe

Es ist gefährlich, diese Prinzipien des Denkens und HandeIns, die in der Wahrheit und in der Gerechtigkeit begründet sind und die nicht nur für die einzelnen, sondern auch für die Gemeinschaft von Nutzen sind, in Zweifel zu ziehen oder in irgendeiner Weise von ihnen abzugehen. Da nun der den katholischen Kindern zukommende Unterricht durch das ungewöhnliche Gesetz in der Provinz Manitoba in Frage gestellt wurde, war es Eure Pflicht, Ehrwürdige Brüder, das zugefügte Unrecht und den Schaden, der dadurch verursacht wurde, öffentlich zu brandmarken. Diese Pflicht habt Ihr in einer Weise erfüllt, dass Eure Wachsamkeit und Euer eines Bischofs würdiger Eifer allen offenbar wurden. Und obgleich ein jeder von Euch in dieser Sache durch den Spruch seines Gewissens gerechtfertigt ist, so sollt Ihr doch wissen, dass auch Wir ihm zustimmen und beipflichten, denn heilig sind die Dinge, die Ihr zu bewahren und zu schützen suchtet und sucht.

Die Notwendigkeit vollkommener Eintracht unter den Katholiken

7 Im übrigen mahnen die üblen Folgen des erwähnten Gesetzes in Manitoba, dass es nötig ist, zur wirksamen Abwehr des Unheils Einmütigkeit zu erstreben. Die Sache der Katholiken hätte es verdient, dass alle rechtdenkenden und gutgesinnten Bürger einmütig in der Gesinnung und einträchtig im Wollen sich für sie eingesetzt hätten. Doch zum großen Schaden für die Sache geschah das Gegenteil. Vor allem ist zu bedauern, dass selbst die Katholiken Kanadas in der Verteidigung einer Angelegenheit, die für alle von höchstem Interesse ist, untereinander keine Einmütigkeit erzielen konnten; dabei sind ihre Bedeutung und ihr Gewicht so groß, dass alle politischen Gesichtspunkte, die doch zweitrangig sind, hätten zurückgestellt werden müssen.

8 Wir wissen, dass etwas unternommen wurde, um dies Gesetz zu verbessern. Die Regierungen der Bundesstaaten und der Provinz haben einige Verordnungen erlassen, um die Nachteile zu vermindern, gegen die die Katholiken Manitobas mit Recht eindringlich protestiert und Stellung genommen hatten. Wir haben keine Veranlassung daran zu zweifeln, dass dies aus Liebe zur Gerechtigkeit und aus löblicher Absicht geschehen ist. Es kann aber die Tatsache nicht verheimlicht werden, dass das Gesetz, das man zur Milderung des Schadens erlassen hat, mangelhaft, ungeeignet, unangemessen ist. Die Katholiken fordern sehr viel mehr, und niemand könnte leugnen, dass sie es zu Recht fordern. Außerdem liegt in diesen Auswegen selbst, die gesucht wurden, der Mangel, dass sie bei veränderten örtlichen Umständen leicht ihre Wirksamkeit verlieren. Um es kurz zu sagen: für die Rechte der Katholiken und die Erziehung der Kinder ist in Manitoba noch lange nicht genug gesorgt. Die Sache verlangt aber, wie es der Gerechtigkeit entspricht, dass in jeder Hinsicht dafür gesorgt wird, dass selbstverständlich alle jene höchsten Prinzipien, die Wir oben erwähnten, gesichert und geschützt werden. Darauf muss man schauen, darauf eifrig und klug hinstreben. - Nichts kann aber dieser Sache mehr schaden als Uneinigkeit; einmütige Gesinnung und aufeinander abgestimmtes Vorgehen sind höchst notwendig. Allerdings gibt es zur Erlangung dessen, was man sich vorgenommen hat und vornehmen muss, keine sichere und festumrissene Methode, sondern verschiedene Methoden, wie es bei Angelegenheiten dieser Art fast immer der Fall ist; daraus folgt, dass es verschiedene Gleicherweise vertretbare und sachgemäße Meinungen über die Weise des Vorgehens geben kann. Deshalb sollen alle und jeder einzelne die Grundsätze der Mäßigung, der Milde, der gegenseitigen Liebe beachten; niemand möge gegen die Ehrfurcht verstoßen, die ein jeder dem andern schuldet; was die Zeitumstände erfordern und was am zweckmäßigsten scheint, sollen sie in brüderlicher Eintracht und nicht ohne Euren Rat gehört zu haben, beschließen und ausführen.

Praktische Anweisungen=

9 Was nun besonders die Katholiken Manitobas betrifft, so hoffen Wir, dass mit Gottes Hilfe bald alle ihre Forderungen erfüllt werden. Unsere Hoffnung stützt sich vor allem auf die Gerechtigkeit ihres Anliegens, sodann auf die Gerechtigkeit und Klugheit der Männer, die das Land regieren, und schließlich auf den ehrlichen Willen aller rechtgesinnten Kanadier. Inzwischen sollen sie, solange sie nicht alle ihre Rechte einfordern können, partielle Zugeständnisse nicht zurückweisen. Wenn also etwas durch Gesetz, Brauch oder persönliches Entgegenkommen gewährt wird, wodurch die Schäden erträglicher gemacht oder Gefahren abgewendet werden könnten, ist es durchaus notwendig und angebracht, das Gewährte zu nutzen und den größtmöglichen Vorteil daraus zu ziehen. Wo auf keine andere Weise Abhilfe gegen die Übelstände geschaffen werden kann, da ermahnen und beschwören Wir sie, mit vermehrter Großmut und Großzügigkeit weiterhin auf Abhilfe zu drängen. Sie können sich weder für ihr eigenes Wohlergehen noch für das Wohl des Staates größere Verdienste erwerben, als wenn sie zur Erhaltung der Schulen ihrer Kinder beitragen, soweit es ihre Mittel erlauben.

Die Pflicht der katholischen Schulen, ein sehr hohes Niveau zu halten

10 Noch ein weiterer Punkt verdient Euren vollen, gemeinsamen Einsatz. Auf Eure Veranlassung und mit Hilfe der Schulvorsteher muss mit Sorgfalt und Klugheit ein Studienprogramm aufgestellt werden, und vor allem muss darauf hingewirkt werden, dass nur solche Lehrer zugelassen werden, die die erforderten persönlichen und beruflichen Voraussetzungen in hohem Maße erfüllen. Die katholischen Schulen müssen in der Lage sein, mit den hervorragendsten an geistiger Kultur und wissenschaftlichem Ansehen zu wetteifern. Wenn die wissenschaftliche und die sittliche Bildung der Menschheit angestrebt wird, kann man das Vorhaben der kanadischen Provinzen, nach Kräften den öffentlichen Unterricht zu erweitern und zu fördern und ihn täglich mehr zu verbessern und zu vervollkommnen, nur gut und edel nennen. Es gibt aber keine Wissenschaft, keine noch so hohe Lehre, die nicht mit dem katholischen Lehrgebäude vereinbar wäre.

Die Pflicht der Presse, die Gerechtigkeit zu verteidigen

11 Zur Erläuterung und Verteidigung all der Dinge, die Wir hier angeführt haben, können vor allem jene Katholiken nicht wenig beitragen, die bei der Presse, vor allem bei den Tageszeitungen arbeiten. Sie mögen sich daher ihrer Pflichten bewusst bleiben. Für alles, was wahr, was recht, was dem christlichen Namen und dem Gemeinwesen nützlich ist, mögen sie gewissenhaft und großmütig eintreten, jedoch so, dass der Anstand gewahrt, die Personen geschont, in keiner Sache das rechte Maß überschritten wird. Sie sollen die Autorität der Bischöfe und jede legitime Gewalt achten und ihnen gehorchen; je größer aber die Wirren der Zeit sind, je mehr die Gefahr von Zwistigkeiten näherrückt, umso eifriger sollen sie zur Einigkeit im Denken und Handeln mahnen, ohne die nur wenig oder gar keine Hoffnung besteht, dass das, was wir alle ersehnen, erreicht wird.

Segen

12 Empfangt als Unterpfand himmlischer Gaben und Beweis Unseres väterlichen Wohlwollens den Apostolischen Segen, den Wir Euch, Ehrwürdige Brüder, Eurem Klerus und Eurem Volk voller Liebe im Herrn erteilen.

Gegeben zu Rom bei St. Peter am 8. Dezember des Jahres 1897,

dem zwanzigsten Unseres Pontifikats

Papst Pius XI.

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