Allerheiligen

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Das Fest Allerheiligen wird jedes Jahr am 1. November gefeiert. Die Orthodoxen feiern das Fest am Sonntag nach Pfingsten. Am Fest wird aller Heiligen und Märtyrer der Kirche gedacht.

Geschichte

Die Ursprünge des Festes Allerheiligen gehen bis in das 4. Jahrhundert zurück. Im Jahre 609 wurde dann von Papst Bonifaz IV. das römische Pantheon von einem heidnischen Tempel "unter Anrufung der heiligen Jungfrau und aller heiligen Märtyrer zu Ehren des wahren Gottes" in eine römisch-katholische Kirche umgewandelt. 731 wurde von Papst Gregor III. im Petersdom eine Kapelle "zur Ehre Jesu Christi unseres Erlösers, seiner heiligen Mutter, der heiligen Apostel, Märtyrer, Bekenner und aller Gerechten, deren Gebeine auf der weiten Erde in dem Herrn ruhen" eingeweiht. Ab dem 8. und 9. Jahrhundert wurde das Fest Allerheiligen dann überall im westlichen Bereich der Kirche gefeiert.

Allerheiligen und Allerseelen-Ablass

Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet auf die Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten:

a) am Allerseelentag (einschließl. 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder

b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden. Hintergrundinformation:

1.) Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für der Schuld nach bereits vergebenen Sünden, der dem recht disponierten Gläubigen unter bestimmten, klar umschriebenen Bedingungen durch die Kirche gewährt wird, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.

2.) Der Ablass ist ein teilweiser oder vollkommener, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz befreit.

3.) Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden.

4.) Teil- und Vollablässe können fürbittend den Verstorbenen zugewendet werden.