Apostasie: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
K
Zeile 9: Zeile 9:
  
 
[[Kategorie:Kirchenrecht]]
 
[[Kategorie:Kirchenrecht]]
 +
[[Kategorie:Abtrünnigkeit|!]]

Version vom 1. Juli 2013, 14:03 Uhr

Apostasie (aus dem griech.: "Abstand", "Abtreten" oder "Abfall"). Im CIC heißt es im Can 751: "Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen". Als Apostat wird jemand bezeichnet, der eine Apostasie begeht. Dies zieht als Tatstrafe die Exkommunikation nach sich.

Ein Abfall ist auch gegeben, wenn ein Priester oder gelübdegebundene Ordensleute eine Zivilehe eingehen.

Neben der Apostasie gibt es auch das Schisma und die Häresie.

Weblinks