Bernard Fellay: Unterschied zwischen den Versionen

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Trotz der Aufhebung der [[Exkommunikation]] im [[Januar]] [[2009]] ist der [[kirchenrecht]]licher Status von [[Bischof]] Bernard Fellay nach wie vor ungeklärt, da er als Weihbischof keiner Diözese zugeordnet ist und deshalb als episcopus vagans zu gelten hat, sondern als "Weihbischof im Dienste der Priesterbruderschaft St. Pius X." wirkt. [[Papst]] [[Benedikt XVI.]] hatte  die [[Exkommunikation]] von Bischof Bernard Fellay und drei weitern Bischöfen der [[Priesterbruderschaft St. Pius X.]] aufgehoben, um einen Dialog mit der Gruppierung zu beginnen.  
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Trotz der Aufhebung der [[Exkommunikation]] im [[Januar]] [[2009]] ist der [[kirchenrecht]]licher Status von [[Bischof]] Bernard Fellay nach wie vor ungeklärt, da er als Weihbischof keiner Diözese zugeordnet ist, sondern als "Weihbischof im Dienste der Priesterbruderschaft St. Pius X." wirkt. [[Papst]] [[Benedikt XVI.]] hatte  die [[Exkommunikation]] von Bischof Bernard Fellay und drei weitern Bischöfen der [[Priesterbruderschaft St. Pius X.]] aufgehoben, um theologische Gespräche mit der Priesterbruderschaft zu beginnen.
  
 
==Rom - 14. 09. 2011==
 
==Rom - 14. 09. 2011==

Version vom 23. November 2011, 14:56 Uhr

Bernard Fellay FSSPX (* 12. April 1958 in Sierre, Schweiz) ist Bischof und Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X..

Biographie

Bischof Bernard Fellay absolvierte von Oktober 1977 an seine Priesterausbildung im Priesterseminar der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Ecône. Am 29. Juni 1982 wurde er durch den Gründer der FSSPX, Erzbischof Marcel Lefebvre, zum Priester geweiht. Im selben Jahr wurde er Ökonom im Generalhaus und übernahm verschiedene pastorale Aufgaben. Ab 1988 war er auch Ökonom für den Schweizer Distrikt seines Ordens und führte zahlreiche apostolische Reisen, unter anderem in die Länder der Dritten Welt durch.

Am 30. Juni 1988 wurde er mit drei anderen Priestern durch den Gründer der FSSPX, Erzbischof Marcel Lefebvre, zum Weihbischof geweiht. Weil diese Weihen aber ohne Zustimmung des Papstes erfolgten, wurden Lefebvre und die vier von ihm Geweihten von Papst Johannes Paul II. exkommuniziert.

Die Priesterbruderschaft bestreitet das Eintreten der Exkommunikation mit Berufung auf einen ihrer Ansicht nach existierenden Kirchennotstand, weswegen Bischof Bernard Fellay innerhalb der FSSPX auch weiterhin Sakramente, vor allem Firmungen und Weihen, spendet. Aus vatikanischer Sicht erfolgt diese Sakramentenspendung gültig jedoch unerlaubt.

Seit 1994 ist Bernard Fellay, der fünf Sprachen spricht, Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X. und wurde im Juli 2006 durch das Generalkapitel der Priesterbruderschaft für weitere zwölf Jahre in diesem Amt bestätigt. Unterstützt wird Fellay durch die Assistenten P. Niklaus Pfluger und P. Alain-Marc Nély.

Aufhebung des Exkommunikationsdekretes bzw. der Exkommunikation

Am 24. Januar 2009 gab der Vatikan bekannt, dass die Bischofskongregation am 21. Januar 2009 im Auftrag von Papst Benedikt XVI. das Exkommunikationsdekret von Bischof Fellay und der 1988 mit ihm geweihten Bischöfe mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc, lat. für ab sofort) aufhob, nachdem ein entsprechendes Ansuchen Fellays und seiner Mitbischöfe vorausgegangen war, in dem dieser erklärt, der katholischen Kirche in Einheit mit dem Papst weiterhin angehören und ihren Lehren treu sein zu wollen.<ref>Vgl. Exkommunikation aufgehoben, Meldung von Radio Vatikan, 24. Januar 2009.</ref>

Auch nach dem Januar 2009 fuhren er und seine drei bischöflichen Mitbrüder von der Piusbruderschaft fort, gültige jedoch offiziell unerlaubte Priesterweihen vorzunehmen. Manche Ortsbischöfe, prominentestes Beispiel der Regensburger Gerhard Ludwig Müller, haben Versuche unternommen, Priesterweihen auf ihrem Territorium zu verhindern.<ref>Vgl. Was der Heilige Stuhl in Bezug auf die Priesterweihe im Kirchenrecht vorgibt, Stellungnahme des Bistums Regensburg zu Priesterweihe in Zaitzkofen am 26. Juni 2010.</ref> Von seiten des Vatikans sind jedoch keine öffentlichen Schritte unternommen worden, diesen Weihehandlungen Einhalt zu gebieten.

Kirchenrechtlicher Status

Trotz der Aufhebung der Exkommunikation im Januar 2009 ist der kirchenrechtlicher Status von Bischof Bernard Fellay nach wie vor ungeklärt, da er als Weihbischof keiner Diözese zugeordnet ist, sondern als "Weihbischof im Dienste der Priesterbruderschaft St. Pius X." wirkt. Papst Benedikt XVI. hatte die Exkommunikation von Bischof Bernard Fellay und drei weitern Bischöfen der Priesterbruderschaft St. Pius X. aufgehoben, um theologische Gespräche mit der Priesterbruderschaft zu beginnen.

Rom - 14. 09. 2011

Der Generalobere der Priesterbruderschaft St. Pius X. Bischof Bernard Fellay warnte im Vorfeld vor Spekulationen über das am 14. September 2011 bevorstehende Treffen in Rom mit dem Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, William J. Kardinal Levada. Es gehe um die Lehrgespräche, die die Priesterbruderschaft mit dem Heiligen Stuhl geführt hatte, zitierte der französische Distriktobere der Priesterbruderschaft, Regis de Cacqueray, im Internet aus einer Ansprache Fellays. Der Generalobere fügte demnach hinzu: "Alles weitere wäre nur Erfindung." Fellay bitte darum, "nicht Gerüchten hinterherzulaufen". <ref> Vgl. kath.net, katholische Nachrichten, 26. August 2011</ref> Der Generalobere Bischof Bernard Fellay hatte am 15. August 2011 im Rahmen der VI. "Université d’été" in der französischen Stadt Saint-Malo umfangreiche Erläuterungen gehalten. Dabei bekräftigte er, dass für die Priesterbruderschaft St. Pius X. eine Einigung mit Rom auf der Grundlage einer Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils unmöglich sei. Es bestehe nicht die Absicht, diesen Weg einzuschlagen. Das Ergebnis der theologischen Gespräche könne nicht in Zugeständnissen an den Vatikan bestehen, die die Prinzipien der Bruderschaft gefährdeten.<ref> Vgl. kath.net, katholische Nachrichten, 06. September 2011</ref>

Weblinks

Anmerkungen

<references />