Bischof: Unterschied zwischen den Versionen

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== Weihe ==
 
== Weihe ==
Bevor der Bischof sein Amt antreten kann, wird er durch einen anderen Bischof unter Assistenz zweier weiterer Bischöfe geweiht. Die Bischofsweihe ist die dritte und letzte Stufe des [[Weihesakrament]]es, dass seit dem [[Zweiten Vatikanischen Konzil]] besteht. Vorher wurde ein Bischof ernannt, jedoch bekam keine eigene Weihezeremonie. Die Ernnenung zu Bischöfen wurde von [[Jesus Christus]] eingesetzt und an die [[Apostel]] weitergegeben wurde. Die Bischöfe gehen somit in direkte Weihelinie auf Christus zurück. Das wird in der Theologie [[Apostolische Sukzession]] genannt.
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Bevor der Bischof sein Amt antreten kann, wird er durch einen anderen Bischof unter Assistenz zweier weiterer Bischöfe geweiht. Die Bischofsweihe ist die dritte und letzte Stufe des [[Weihesakrament]]es. Die heutige Gliederung in drei Weihestufen war in der Geschichte der Kirche nicht immer unumstritten. In der [[Scholastik]] wurde der sakramentale Charakter der Bischofsweihe abgelehnt. Durch das [[Zweites Vatikanisches Konzil|zweite Vatikanum]] wurde die heutige Dreigliedrigkeit des Weihesakramentes geregelt. Das Sakrament der Weihe besteht hingegen seit Beginn der Kirche und wurde von [[Jesus Christus]] an die [[Apostel]] weitergegeben. Die Bischöfe gehen somit in direkte Weihelinie auf Christus zurück. Das wird in der Theologie [[Apostolische Sukzession]] genannt.
  
 
== Ausübung des Amtes ==
 
== Ausübung des Amtes ==

Version vom 11. März 2006, 19:34 Uhr

Ein Bischof ist das Haupt einer Diözese, einer Teilkirche.

Bischofsernennung

Laut Kirchenrecht kommt es dem Papst zu, die Bischöfe frei zu ernennen oder die rechtmäßig gewählten zu bestätigen. (vgl. CIC can. 377) Das kann in jeder Diözese höchst unterschiedlich gehandhabt werden. Die Ernennung der Bischöfe ist abhängig von den geschichtlichen Umständen. Sie wird in Europa meist durch Konkordate geregelt.

In Deutschland

In Deutschland ist die Ernennung eines Bischofs durch die Konkordate geregelt. Maßgeblich ist hier vor allem das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 sowie die Konkordate, die der Heilige Stuhl mit den Bundesländern geschlossen hat.

Weihe

Bevor der Bischof sein Amt antreten kann, wird er durch einen anderen Bischof unter Assistenz zweier weiterer Bischöfe geweiht. Die Bischofsweihe ist die dritte und letzte Stufe des Weihesakramentes. Die heutige Gliederung in drei Weihestufen war in der Geschichte der Kirche nicht immer unumstritten. In der Scholastik wurde der sakramentale Charakter der Bischofsweihe abgelehnt. Durch das zweite Vatikanum wurde die heutige Dreigliedrigkeit des Weihesakramentes geregelt. Das Sakrament der Weihe besteht hingegen seit Beginn der Kirche und wurde von Jesus Christus an die Apostel weitergegeben. Die Bischöfe gehen somit in direkte Weihelinie auf Christus zurück. Das wird in der Theologie Apostolische Sukzession genannt.

Ausübung des Amtes

Der Bischof ist der oberste Hirte seiner Diözese, er ist letztverantwortlich für die Sorge aller Katholiken die in seinem Territorium wohnen. (vgl. CIC can. 383) Diese Vollmacht und Pflicht delegiert er an die einzelnen Ortspfarrer. Der Bischof ist zwar nicht Vikar des Papstes, aber muss er sein Amt in Einheit mit dem Heiligen Vater ausüben.

Am sichtbarsten in der Pfarrei wird der Bischof bei der Spendung des Sakramentes der Firmung, die üblicherweise von einem Bischof gespendet wird.

Wenn die Diözese große Ausmaße hat, kann dem Bischof gestattet werden, Auxiliar- oder Weihbischöfe beim Papst zu erbitten.

Weblinks

  • Pastores Gregis - Apostolisches Schreiben von Johannes Paul II. über das Bischofsamt