Correctio fraterna

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Correctio fraterna (lat.) ist die Pflicht zur brüderlichen Zurechtweisung, die begrifflich auf den Heiligen Benedikt zurück geht.

Die correctio fraterna ist jemandem gegenüber geboten, der in schwerer Sünde lebt oder in Gefahr ist, eine schwere Sünde zu begehen. Der Katholische Erwachsenenkatechismus verweist auf die im Matthäusevangelium genannte Abfolge der Correctio fraterna ({{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Correctio fraterna |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 18{{#if:15-17|,15-17}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}): 1. Gespräch unter vier Augen 2. Gespräch unter Zeugen 3. Gespräch innerhalb der Gemeinde 4. Ausschluss aus der Gemeinde.<ref>Katholischer Erwachsenen-Katechismus Bd. II, S. 451 [1]</ref>

Die Anwendung der Correctio fraterna ist abhängig von der Wichtigkeit der Sache, der Nähe zum "Bruder" und von der Aussicht auf den Erfolg.

Der Hl. Thomas von Aquin sagt hierzu: „Wo jedoch der Glaube Gefahr läuft, da muss man auch öffentlich die Oberen zurechtweisen, wie das Paulus tat; und wie Augustinus diesbezüglich schreibt: ‚Petrus selbst hat den Vorgesetzten das Beispiel gegeben, dass sie, wenn sie etwa den rechten Pfad verließen, auch nicht unwillig es aufnehmen sollen, wenn Untergebene sie zurechtweisen‘“ (Summa theol., II-II, q. 33, 4c).<ref>Das ist eine Beleidigung vieler Katholiken! Kath.net am 30 November 2016 von Markus Büning</ref>

siehe auch: {{#ifeq: Ezechiel | Correctio fraterna |{{#if: Ez|Ez|Ezechiel}}|{{#if: Ez |Ez|Ezechiel}}}} 3{{#if:16-21|,16-21}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}

Anmerkungen

<references />