Decessores nostri

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Motu proprio
Decessores nostri

unseres Heiligen Vaters
Johannes Paul II.
zur Reform der Päpstlichen Kommission für Lateinamerika
18. Juni 1988
(Offizieller lateinischer Text: AAS [1988] 1255-1257; Die lateinische Fassung auf der Vatikanseite)

(Quelle: Der Apostolische Stuhl 1988, S. 1172-1173)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


In der täglichen Sorge für alle J(jrchen haben unsere Vorgänger und wir selber einen Großteil unserer Arbeit und unserer festen Hoffnung dem Geschick der Kirche in den Ländern Lateinamerikas geschenkt. Das bezeugt die Errichtung einer eigenen Päpstlichen Kommission durch Papst Pius XII. am 21. April 1958, die die Hauptprobleme des katholischen Lebens, der Bewahrung des Glaubens und der Verbreitung der Religion in Lateinamerika gemeinschaftlich studieren sollte, um zugleich eine größere Zusammenarbeit zwischen den Organen der Römischen Kurie, die mit ihrer Lösung befaßt sind, zu fördern und mit den pastoral am besten geeigneten Mitteln dem lateinamerikanischen Bischofsrat (CELAM) zur Seite zu stehen.

Dazu kam der Generalrat der Päpstlichen Kommission für Lateinamerika, den Paul VI. am 30. November 1963 mit dem ausdrücklichen Ziel eingesetzt hat, Themen und Probleme von größerem Interesse, die den lateinamerikanischen Kontinent betreffen, zu studieren und entsprechende Empfehlungen zu formulieren.

Die Früchte und die heilsamen Wirkungen, die aus den beiden eng miteinander verbundenen Organen hervorgegangen sind, sowie die Wichtigkeit der Funktion, die sie in den vergangenen Jahren lobenswerterweise ausgeübt haben, machen es heute dringend ratsam, sie weiter zu verstärken, sowie ihnen eine solide und klare Struktur zu geben, auch in Übereinstimmung mit der neuen Organisation der Römischen Kurie.

Daher erklären wir Motu proprio in vollem Wissen und nach reiflichem Nachdenken, dass die Päpstliche Kommission für Lateinamerika und der Generalrat der Päpstlichen Kommission für Lateinamerika ein einziges Organ werden sollen. Das so geschaffene Organ wird weiter den Namen "Päpstliche Kommission für Lateinamerika" behalten. Die Kommission ist eng mit der Kongregation für die Bischöfe verbunden und soll nach folgenden Normen arbeiten.

I. Die Päpstliche Kommission für Lateinamerika hat an erster Stelle die Aufgabe, einheitlich die lehrmäßigen und pastoralen Probleme zu studieren, die Leben und Entwicklung der Kirche in Lateinamerika betreffen, ferner den Organen der Kurie, die in eigener Autorität und Zuständigkeit mit der Lösung dieser spezifischen Probleme hauptsächlich beschäftigt sind, Beistand und Hilfe zu leisten. Durch ihren Präsidenten soll die Kommission regelmäßig den Papst informieren und ihm auch alle Empfehlungen für eventuelle Initiativen und Leitungsmaßnahmen vorlegen, die sie für ratsam und angemessen hält.

II. Die Kommission übernimmt ferner die Aufgabe einer besonderen Verbindung zwischen dem Heiligen Stuhl und den verschiedenen übernationalen oder nationalen Organen für Lateinamerika. Konkret steht sie in regelmäßigem Kontakt:

a) mit dem Lateinamerikanischen Bischofsrat und seinem Generalsekretariat, indem sie ständige Beziehungen mit ihnen pflegt und aufmerksam alles verfolgt, was ihre Arbeit und ihre Initiativen angeht; sie interessiert sich zumal, nach Absprache mit den zuständigen Organen der Römischen Kurie, für die Prüfung der Entschließungen und Entscheidungen, die CELAM bei seinen Versammlungen getroffen hat;

b) mit den nationalen bischöflichen Organen und anderen Hilfsorganisationen Lateinamerikas;

c) mit dem Lateinamerikanischen Verband der Ordensleute (CLAR), wobei sie sich mit der künftigen Kongregation für die Institute des gottgeweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens berät, zumal was die Einfügung und Teilnahme der Ordensleute an der Pastoral der Kirche in Lateinamerika angeht und daher die Beziehungen des genannten Verbandes zu den Diözesanbischöfen, den Bischofskonferenzen und CELAM selbst;

d) mit den internationalen katholischen Verbänden sowie den anderen Verbänden und Bewegungen, die in Lateinamerika arbeiten. Dabei berücksichtigt sie passend die Stellungnahme des Rates für die Laien.

III. Präsident der Päpstlichen Kommission ist der Präfekt der Kongregation für die Bischöfe, dem ein Bischof als Vizepräsident zur Seite steht. Als Ratgeber helfen ihnen einige Bischöfe, die der Römische Papst aus der Römischen Kurie und aus dem Episkopat Lateinamerikas auswählt.

IV. Vom Papst ernannte Mitglieder der Kommission sind:

- die Sekretäre der hauptsächlich interessierten Dikasterien;

- zwei Bischöfe aus dem lateinamerikanischen Bischofsrat;

- drei Diözesanbischöfe aus Lateinamerika.

V. Die Kommission hat eigene Offiziale.

VI. Die Kommission für Lateinamerika (CAL) tritt in der Regel alle drei Monate zusammen, um alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Fragen zu prüfen, die in der Zuständigkeit der Kommission liegen (vg1. Art. I und II).

VII. Für das Studium allgemeiner Fragen von besonderer Wichtigkeit beruft die Päpstliche Kommission für Lateinamerika wenigstens einmal jährlich eine Vollversammlung ein, zu der außer den Mitgliedern der Kommission eingeladen werden:

- der Präsident des Lateinamerikanischen Bischofsrates ;

- die Präsidenten und Sekretäre der nationalen bischöflichen Hilfsorgane für die Kirche Lateinamerikas und anderer Institutionen, die nach dem Urteil des Heiligen Stuhles eingeladen werden sollen;

- die Präsidenten der Union der Generalobern, der Internationalen Vereinigung der Generaloberinnen und des Lateinamerikanischen Verbandes der Ordensleute.

VIII. In Statuten, die unserer Approbation vorzulegen sind, werden die Normen für die Leitung und die Arbeit dieser Päpstlichen Kommission weiter verdeutlicht und im einzelnen dargelegt.

Was wir in diesem Schreiben Motu proprio festgelegt haben, soll Geltung haben und Gesetzeskraft besitzen, ohne dass etwas entgegenstehen könnte.

Gegeben in Rom bei St. Peter am 18. Juni 1988,

im zehnten Jahr unseres Pontifikates.

Joannes Paulus PP II.