Dei Verbum

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Nach den Anfangsworten Dei Verbum wird die Dogmatische Konstitution des II. Vatikanischen Konzils vom 18. November 1965 über die Göttliche Offenbarung zitiert. In der Rezeption deutlich hinter die Kirchenkonstitution Lumen Gentium zurückgetreten, fasst Dei Verbum einige zentrale Aussagen zur Offenbarung zusammen. Von besonderer Bedeutung ist das Bekenntnis zur Irrtumslosigkeit der Bibel und zur historischen Glaubwürdigkeit der Zeugnisse des Evangeliums über Jesus Christus.

Letztere Aussage wurde von progressiven Exegeten schon binnen weniger Jahre nicht mehr ernstgenommen, steht aber, neuesten Forschungsergebnissen zufolge, welche die Linie der Ecole biblique fortführen, mit Sicherheit vor einer Wiederentdeckung.

Offen blieb die Frage, ob Schrift und Tradition nach katholischem Verständnis ausdrücklich als "zwei Quellen" der Offenbarung zu deuten sind. Angeregt durch Dei Verbum setzt sich mehr und mehr das Verständnis durch, die Offenbarung als Ineinander der Erfahrung der ersten Kirche und ihres Schriftzeugnisses zu verstehen. Dem traditionsgestützten kirchlichen Lehramt bestätigt das Konzil die von Christus gewährleistete Vollmacht, in Entscheidungsfällen irrtumslos zu sprechen.

Wesentliche Vorarbeiten für Dei Verbum leistete bereits Papst Pius XII. mit der Bibelenzyklika Divino afflante spiritu vom 30. September 1943.

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