Demokratie

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Was ist Demokratie im politischen Bereich?

Demokratie geht von der Gleichheit aller Bürger aus. Die Demokratie setzt zudem die Souveränität des Volkes voraus.

Im politischen Bereich anerkennt die Kirche die Möglichkeit einer demokratischen Regierungsform und empfiehlt sie sogar, wenn die Bedingungen dafür vorliegen (ausreichend informierte Bürger, Möglichkeiten der Mitbestimmung, rechtsstaatliche Verfahrensweisen und Gewaltenteilung, Anerkennung eines Wertefundaments als Basis demokratischer Willensbildung).

Demokratie kann jedoch für sich allein noch nicht garantieren, dass die Menschenrechte auch wirklich eingehalten werden und die Grundforderungen der Gerechtigkeit verwirklicht werden. Als tödlich für eine echte Demokratie erweist sich der Relativismus der Werte. Johannes Paul II. hat es so formuliert: "Eine Demokratie ohne Werte verwandelt sich, wie die Geschichte beweist, leicht in einen offenen oder hinterhältigen Totalitarismus." (Centesimus annus, 46)

Demokratie und Kirche

"Demokratie kann es in der Kirche nicht geben." Dies sagte Bischof Kurt Koch am 15. Juni 2007 und begründete dies mit zwei Argumenten:

1) Demokratie heisst, dass das Volk souverän ist und die gemeinsame Sache verwaltet. Souverän in der Kirche ist aber nicht das Volk, sondern Christus.
2) Der Souverän gibt sich in einer Demokratie eine Verfassung. Dies ist für Christen das Evangelium und steht so nicht zur Disposition.

Konsequenz daraus wäre gemäss Kurt Koch: "Denn eine Kirche, die auf demokratischen Mehrheitsbeschlüssen beruhen würde, wäre nicht mehr Werk Gottes, sondern würde sich zu einer blossen Menschenkirche mutieren, in der es keine Beständigkeit mehr geben könnte. Denn alles, was eine Mehrheit einmal beschlossen hat, kann eine spätere Mehrheit wieder zurücknehmen; und alles, was Menschen gemacht haben, können spätere Generationen wieder aufheben."

Unbeschadet dessen gibt es in organisatorischen Fragen, die nicht die göttliche Verfassung der Kirche berühren, auch in der Kirche Möglichkeiten der offenen Diskussion und eine gewisse Mitbestimmung; freilich muss in entsprechenden Räten wie Pfarrgemeinderat, Pfarrkirchenrat und Pastoralrat stets die Verantwortung des Priesters bzw. Bischofs als Hirten anerkannt und demgemäß seine Entscheidungskompetenz innerhalb des geltenden Kirchenrechts geachtet werden.

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