Die XXI mensis

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Anordnung
Die XXI mensis

von Papst
Paul VI.
über eine neue Regelung der eucharistischen Nüchternheit
21. November 1964

(Offizieller lateinischer Text AAS 57 [1965] 186)

(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 1, S. 185, Randnummer 375. Eigene Übersetzung)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


375 Wegen der Schwierigkeiten hinsichtlich der eucharistischen Nüchternheit in vielen Ländern hat der Papst den Bitten der Bischöfe entsprochen und genehmigt, dass die Nüchternheit in bezug auf feste Speisen für Priester und Laien auf eine Stunde vor der heiligen Kommunion beschränkt wird. In dieser Erlaubnis ist auch der Gebrauch alkoholischer Getränke eingeschlossen, wobei jedoch die notwendige Mäßigkeit bewahrt werden soll." <ref> Am 18. Juni 1965 hat die Konzilskongregation mit Bezug auf diese Erlaubnis folgende Mitteilung veröffentlicht: AAS 57 (1965) 666:

Bekanntlich hat in der öffentlichen Sitzung des Ökumenischen Konzils am 21. November 1964 (AAS 57, 186) der Heilige Vater die neue Regelung der eucharistischen Nüchternheit veröffentlicht.

Entsprechend der Neuregelung hat diese Kongregation in Absprache mit dem Heiligen Offizium und mit Approbation des Heiligen Vaters verfügt, dass Nr. 339 des Katechismus Pius' X. folgende Formulierung erhält:

Worin besteht die eucharistische Nüchternheit?

Die eucharistische Nüchternheit besteht darin, sich eine Stunde vor der Kommunion jeder Speise und jedes Getränkes zu enthalten. </ref>

Anmerkungen

<references />