Heiligenfeste

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Allgemeines

Bereits die frühe Kirche verehrte ihre Märtyrer, die Apostel, Glaubenszeugen, Bischöfe und Asketen als heilige Personen und entwickelte einen eigenen Kult, der sich in der Reliquienverehrung und in einem eigenen Fest, meist am Sterbetag des Heiligen, niederschlug. Wurde der Betreffende zunächst an dem Ort verehrt, an dem er gelebt hatte, so wurde es im Laufe der Zeit üblich, diese Verehrung für die ganze Kirche als verpflichtend vorzuschreiben. In dem 1570 herausgegebenen Missale wurde die Zahl der Heiligenfeste auf 158 beschränkt, doch vermehrte sie sich im Laufe der Zeit erneut, so dass das Zweite Vatikanische Konzil eine Neuordnung vorsah. Der Festkalender, der 1969 veröffentlicht wurde, stellte zunächst wieder das Herrenjahr in den Vordergrund, das heißt, die Feste, bei denen Jesus Christus im Vordergrund steht, haben Vorrang. Auch der Sonntag als Tag des Herrn kann liturgisch nur von einigen wenigen Hochfesten der Heiligen verdrängt werden. Beim Rang der Heiligenfeste wird unterschieden zwischen Hochfest, Fest, gebotenem und nicht gebotenem Gedenktag. Der Bistumspatron oder andere Heilige einer Diözese haben in ihrem Bistum einen höheren liturgischen Rang als in anderen Bistümern, womit auf lokale Gegebenheiten Rücksicht genommen wird. Die Heiligen werden, wenn es keine Eigentexte gibt, für die Auswahl der Texte der Eucharistiefeier in bestimmte Gruppen eingeteilt. So gibt es neben Maria unter anderem die Titel Märtyrer, Apostel, Evangelisten, Päpste, Bischöfe, Kirchenlehrer, Ordensleute, Einsiedler, Jungfrauen, heilige Männer und heilige Frauen.