Heiligmachende Gnade: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Heiligmachende Gnade''' ('''gratia sanctificans''' oder '''Gnadenstand''', '''gratia iustificans''' auch schlechthin '''gratia habitualis''') ist die von [[Gott]] bei der [[Rechtfertigung]] in der [[Seele]] hervorgebrachte dauernde (habituelle) übernatürliche und [[Gnade|geschenkte]] Verfassung ([[Habitus]]) oder Eigenschaft.<ref>[[Joseph Braun]]: Handlexikon der katholischen [[Dogmatik]], [[Herder Verlag|Herder & Co.]], Freiburg im Breisgau 1926, S. 127([[Imprimatur]] Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.).</ref> Sie ist das übernatürliche Leben der [[Seele]], das in der [[Taufe]] gegeben wird und durch die [[schwere Sünde]] (=[[Todsünde]] [Stand der Ungnade]) verlorengeht, bis es durch die vollkommene [[Reue]] oder durch eine gute [[Beichte]] wiedererlangt wird. Durch sie nimmt der [[Mensch]] an der göttlichen Natur teil und ist ein [[Gotteskindschaft|Gotteskind]].<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960, S. 111, Heiligmachende Gnade (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis).</ref>  Die übernatürliche Würde, die sie dem [[Mensch]]en verleiht, ist das wichtigste Erfordernis, um durch gute Werke im eigentlichen Sinne bei Gott ([[Verdienst]]e) erwerben zu können.<ref>[[Joseph Braun]]: Handlexikon der katholischen [[Dogmatik]], S. 128.</ref>
'''Heiligmachende Gnade ''' ('''Gnadenstand''' oder ''' Stand der Gnade''') ist das [[übernatürlich]] (geschenkte) Leben der [[Seele]], das in der [[Taufe]] von [[Gott]] gegeben wird. Sie meint dasselbe wie der Stand der [[Rechtfertigung]] (eigentlich der Stand des Gerechfertigten). Das Gegenteil davon ist der Stand der Ungnade oder der [[Todsünde]].
 
  
Durch die [[Todsünde|schwere Sünde]] geht diese Beziehung zu [[Gott]] verloren, bis diese durch die vollkommene [[Reue]] und eine gute [[Beichte]] wiedererlangt wird. Durch die Heiligmachende [[Gnade]] nimmt der Mensch an der Göttlichen Natur teil und ist damit ein [[Gotteskindschaft|Gotteskind]].
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Wie das Licht durch sein bloßes Vorhandensein ohne weiteres die Finsternis verscheucht und Helligkeit verbreitet, so vertreibt die heiligmachende Gnade (als Formalursache der Rechtfertigung) den Zustand der [[Todsünde]] aus der Seele, erneuert dieselbe und macht sie gerecht und wohlgefällig vor [[Gott]].<ref>[[Joseph Braun]]: Handlexikon der katholischen [[Dogmatik]], S. 127.</ref> Die heiligmachende Gnade ist einer unbegrenzten Steigerung fähig. Der Grad, den sie am Ende der Zeit des Verdienens, also am Lebensende, erreicht hat, ist der Maßstab für die wesentliche Seligkeit des [[Himmel]]s. <ref>[[Joseph Braun]]: Handlexikon der katholischen [[Dogmatik]], S. 128.</ref>
  
Die lässliche [[Sünde]] löscht die Heiligmachende Gnade nicht aus, sondern verletzt die Beziehung zu Gott. Die Schwere Sünde oder [[Todsünde]] zerreißt diese geschenkte Kette der Beziehung zu Gott.
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==Weitere theologische Erklärungen==
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Wird die Heiligmachende Gnade durch eine neue [[Rechtfertigung]] wiedergewonnen, so leben nach der wahrscheinlicheren Ansicht die früher erworbenen [[Verdienst]]e voll wieder auf. Demgemäß wird auch anzunehmen sein, dass in diesem Falle die heiligmachende Gnade in einem der früheren Verdiensten entsprechende Gnade zugegeben wird.<ref>[[Joseph Braun]]: Handlexikon der katholischen [[Dogmatik]], S. 127-128.</ref>
  
Mit der heiligmachenden Gnade sind [[Göttliche Tugenden|göttliche Tugenden]] und anderer übernatürlicher Gaben verbundenen.
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Gleichwie die [[Seele]] die natürliche Wesensform ist, die den Menschen zum Menschen macht und als dessen Lebensprinzip vermittelst ihrer Fähigkeiten und deren angeborenen oder erworbenen Fertigkeiten alle Lebenstätigkeit hervorbringt, so ähnlich ist die heiligmachende Gnade die (freilich nicht wesenhafte, sondern bloß akzidentelle) Form des höheren, übernatürlichen [[Sein]]s und [[Leben]]s der begnadeten Seele. Das übernatürliche Leben betätigt die heiligmachende Gnade vermittelst der eingegossenen [[Tugend]]en, vor allem der göttlichen, die als übernatürliche Seelenfähigkeiten aufzufassen sind, und der [[Gaben des Heiligen Geistes]], die man passend als übernatürliche Fertigkeiten der Seelenkräfte ansieht. Somit ist die heiligmachende Gnade wahrscheinlicher nicht ein mit dem Habitus der göttlichen Liebe identisches, unmittelbares Tätigkeitsprinzip, sondern ein sachlich davon verschiedenes Prinzip übernatürlichen Seins und als Träger der andern eingegossenen Gaben zugleich das letzte und mittelbare Prinzip der übernatürlichen Betätigung.<ref>[[Joseph Braun]]: Handlexikon der katholischen [[Dogmatik]], S. 127-128.</ref>
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== Anmerkungen ==
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[[Kategorie:Gnadenlehre]]
 
[[Kategorie:Gnadenlehre]]

Version vom 12. November 2014, 12:47 Uhr

Heiligmachende Gnade (gratia sanctificans oder Gnadenstand, gratia iustificans auch schlechthin gratia habitualis) ist die von Gott bei der Rechtfertigung in der Seele hervorgebrachte dauernde (habituelle) übernatürliche und geschenkte Verfassung (Habitus) oder Eigenschaft.<ref>Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, Herder & Co., Freiburg im Breisgau 1926, S. 127(Imprimatur Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.).</ref> Sie ist das übernatürliche Leben der Seele, das in der Taufe gegeben wird und durch die schwere Sünde (=Todsünde [Stand der Ungnade]) verlorengeht, bis es durch die vollkommene Reue oder durch eine gute Beichte wiedererlangt wird. Durch sie nimmt der Mensch an der göttlichen Natur teil und ist ein Gotteskind.<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, S. 111, Heiligmachende Gnade (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis).</ref> Die übernatürliche Würde, die sie dem Menschen verleiht, ist das wichtigste Erfordernis, um durch gute Werke im eigentlichen Sinne bei Gott (Verdienste) erwerben zu können.<ref>Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, S. 128.</ref>

Wie das Licht durch sein bloßes Vorhandensein ohne weiteres die Finsternis verscheucht und Helligkeit verbreitet, so vertreibt die heiligmachende Gnade (als Formalursache der Rechtfertigung) den Zustand der Todsünde aus der Seele, erneuert dieselbe und macht sie gerecht und wohlgefällig vor Gott.<ref>Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, S. 127.</ref> Die heiligmachende Gnade ist einer unbegrenzten Steigerung fähig. Der Grad, den sie am Ende der Zeit des Verdienens, also am Lebensende, erreicht hat, ist der Maßstab für die wesentliche Seligkeit des Himmels. <ref>Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, S. 128.</ref>

Weitere theologische Erklärungen

Wird die Heiligmachende Gnade durch eine neue Rechtfertigung wiedergewonnen, so leben nach der wahrscheinlicheren Ansicht die früher erworbenen Verdienste voll wieder auf. Demgemäß wird auch anzunehmen sein, dass in diesem Falle die heiligmachende Gnade in einem der früheren Verdiensten entsprechende Gnade zugegeben wird.<ref>Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, S. 127-128.</ref>

Gleichwie die Seele die natürliche Wesensform ist, die den Menschen zum Menschen macht und als dessen Lebensprinzip vermittelst ihrer Fähigkeiten und deren angeborenen oder erworbenen Fertigkeiten alle Lebenstätigkeit hervorbringt, so ähnlich ist die heiligmachende Gnade die (freilich nicht wesenhafte, sondern bloß akzidentelle) Form des höheren, übernatürlichen Seins und Lebens der begnadeten Seele. Das übernatürliche Leben betätigt die heiligmachende Gnade vermittelst der eingegossenen Tugenden, vor allem der göttlichen, die als übernatürliche Seelenfähigkeiten aufzufassen sind, und der Gaben des Heiligen Geistes, die man passend als übernatürliche Fertigkeiten der Seelenkräfte ansieht. Somit ist die heiligmachende Gnade wahrscheinlicher nicht ein mit dem Habitus der göttlichen Liebe identisches, unmittelbares Tätigkeitsprinzip, sondern ein sachlich davon verschiedenes Prinzip übernatürlichen Seins und als Träger der andern eingegossenen Gaben zugleich das letzte und mittelbare Prinzip der übernatürlichen Betätigung.<ref>Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, S. 127-128.</ref>

Anmerkungen

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