Kardinal: Unterschied zwischen den Versionen

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 Papst Franziskus: Frauenkardinalat wäre Klerikalismus] [[Kath.net]] am 15. Dezember 2013
 
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 Papst Franziskus: Frauenkardinalat wäre Klerikalismus] [[Kath.net]] am 15. Dezember 2013
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Version vom 15. Januar 2014, 10:46 Uhr

Wappen eines Erzbischofs im Kardinalsrang: Erkennbar an dem roten Kardinalshut (galero) mit 30 seitlichen Quasten sowie an dem erzbischöflichen (doppelten) Vortragskreuz)

Kardinal wird ein besonderer Bischof (der suburbikarischen Bistümer, um Rom gelegen), Priester oder Diakon in der Diözese Rom genannt. Sehr früh wurden die Kardinäle auch besondere Papstmitarbeiter. Die Kardinäle sind die engsten Berater des Papstes. Im Kollegium der Kardinäle sind die höchsten Würdenträger der katholischen Kirche unmittelbar nach dem Papst versammelt, die seit 1962 auch regelmäßig die Bischofsweihe empfangen. Sie bilden gleichsam den »Senat« des Papstes und unterstützen ihn bei der Leitung der Gesamtkirche. Dem Kardinalskollegium steht der Kardinaldekan vor, der es auch nach außen vertritt. Er gilt als »primus inter pares«, Erster unter Gleichen.

Aufgaben

Can. 349 CIC: "Die Kardinäle der heiligen römischen Kirche bilden ein besonderes Kollegium mit der Zuständigkeit, nach Maßgabe von besonderem Recht für die Papstwahl zu sorgen; ferner stehen die Kardinäle dem Papst zur Seite, und zwar entweder durch kollegiales Handeln, wenn sie zur Behandlung wichtigerer Fragen zusammengerufen in einem Außerordentlichen Konsistorium werden, oder als einzelne in Ausübung verschiedener Ämter, womit sie dem Papst vornehmlich in der täglichen Sorge für die Gesamtkirche Hilfe leisten."

Von großer Bedeutung sind die Aufgaben, die die versammelten Kardinäle für die Regierung der Kirche und nach den Lateranverträgen von 1929 - auch für die Regierung des Staates der Vatikanstadt zur Zeit der Sedisvakanz übernehmen.

Klassen und Titelkirchen

Kardinalbischöfe, Kardinalpriester oder Kardinaldiakon sind "Ränge" durch Ernennnung, nicht durch Weihe.

Can. 350 CIC – § 1: "Das Kardinalskollegium ist in drei Klassen gegliedert: die bischöfliche, zu der jene Kardinäle gehören, denen vom Papst der Titel einer suburbikarischen Kirche übertragen ist, sowie die in das Kardinalskollegium aufgenommenen orientalischen Patriarchen; ferner die priesterliche und die diakonale Klasse."

– § 2: "Jedem Kardinal der priesterlichen und der diakonalen Klasse wird vom Papst je eine eigene Titelkirche bzw. Diakonie in der Stadt Rom zugewiesen."

– § 3: "Die in das Kardinalskollegium aufgenommenen orientalischen Patriarchen haben als ihren Titel den eigenen Patriarchalsitz."

– § 4: "Der Kardinaldekan hat als Titel die Diözese Ostia zusammen mit jener anderen Kirche, die er schon zuvor als Titel innehatte."

Der Kreis der Kardinalbischöfe zählt maximal sechs Mitglieder, der der Kardinalspriester - meist Oberhirten großer Diözesen der Weltkirche - über 140 und der der Kardinalsdiakone, welche meist Vertreter der Römischen Kurie sind, ca. 35 (im März Jahre 2009).

Ernennung

Die Kardinäle werden vom Papst auf Lebenszeit ernannt und in einem Konsistorium offiziell zum Kardinal erhoben (kreiert). Jede Beteiligung einer weltlichen Macht ist ausgeschlossen. Der Kardinalsrang ist eine Ehrenbezeugung an einen Kleriker. Auch gibt es Bischofssitze, die traditionell mit der Kardinalswürde verbunden sind, obwohl der Papst nicht daran gebunden ist.

Bedingungen zur Ernennung

Can. 351 CIC – § 1: "Der Papst wählt die Männer, die zu Kardinälen erhoben werden sollen, frei aus; sie müssen wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen; wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen." – Auch wenn das Kirchenrecht hier keine Ausnahmen kennt, so hat es dennoch auch schon Ausnahmen gegeben (z.B. Leo Kardinal Scheffczyk). Über die tatsächlichen Gründe für diese Ausnahme ist nichts bekannt, es kann jedoch vermutet werden, dass es am hohen Alter des neuen Kardinals gelegen hat, der, wenn er zum Bischof geweiht worden wäre, noch am gleichen Tag um seine Entpflichtung aufgrund des Alters hätte bitten müssen.

Bekleidung

Zeichen der Würde und Ehre des Kardinals ist das Purpurornat. Bei festlichen, jedoch nicht liturgischen Anlässen trägt ein Kardinal einen schwarzen Talar mit Nähten, Säumen, Knöpfen und Knopflöchern aus roter Seide. Dazu wird ein schwarzer Schulterumhang mit rotem Saum getragen. Das Zingulum und ebenso das Pileolus sind aus roter Moiré-Seide. Zudem wird das Brustkreuz an einer Kette getragen. Als Kopfbedeckung ist zusätzlich zum Pileolus auch ein schwarzer Hut beschmückt mit rot-gelber Schnur und Quasten. Natürlich gehört auch der Kardinalsring dazu. Bei der Übergabe durch den Papst spricht dieser: „Empfange den Ring aus den Händen des Petrus zum Zeichen der Würde, der pastoralen Sorge und einer festeren Gemeinschaft mit dem Sitz des Petrus“. Für liturgische Anlässe trägt ein Kardinal die Chorkleidung. Es handelt sich dabei um einem roten Talar mit rotem Zingulum. Darüber wird ein Rochett aus weissem Leinen und die rote Mozzetta, ein nach vorne zugeknöpfter Schulterumhang. Das Brustkreuz wird an einer rot-goldenen Schnur getragen. Zudem werden rote Strümpfe und zum Pileolus wird das ebenso rote Birett getragen.

Zum so gen. Kardinalspurpur ist zu sagen: Im alten Rom war Purpur den Togen und einige Zeit sogar nur den Schärpen der Senatoren vorbehalten. Es war der Farbstoff der Toga von Triumphatoren und des Kaisers. Später wurde "Purpur" (bzw.: Rot) innerhalb der katholischen Kirche zunächst dem Papst, dann auch den Kardinälen vorbehalten, die daher auch als „Purpurträger“ bezeichnet werden, obwohl die Farbe ihrer Amtstracht ein leuchtendes Scharlachrot ist. Der Ausdruck geht auf den (heute nicht mehr verwendeten) Purpurmantel zurück, den Papst Paul II. 1464 als Kleidungsstück für Kardinäle einführte. Zwar nicht mit Purpur gefärbt, ihm aber farblich ähnlich ist das Violett der römisch-katholischen Bischofsgewänder.

Wappen

Das Wappen eines Kardinals wird timbriert mit dem roten Prälatenhut, an dem beidseitig je 15 rote Quasten ("fiocchi") herabhängen. Im Jahr 1832 wurde die Zahl endgültig festgelegt.

Kardinalskreierungen

Päpstliche Schreiben

Pius XII.

  • 30. November 1952 Anordnung über die Vereinfachung der Kleidung der Kardinäle, um das Zeremoniell der Kirche zeitgemäß zu vereinfachen.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Literatur

  • P.C. van Lierde/ A. Giraud: Das Kardinalkollegium. Pattloch Verlag Aschaffenburg 1965 (127 Seiten).
  • Hans Joachim Kracht/Pamela Santoni; Diözesan- und Dombibliothek (Hg): Lexikon der Kardinäle (ab dem 11. Jh.) Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek Köln 2013 (bis 2017).

Weblinks