Kardinal

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Ernennung

Die Kardinäle werden vom Papst ernannt und in einem Konsistorium offiziell zum Kardinal erhoben. Der Kardinalsrang ist eine Ehrenbezeugung an einen Kleriker. Auch gibt es traditionelle Bischofssitze, die mit der Kardinalswürde verbunden sind, obwohl der Heilige Vater nicht daran gebunden wäre.

Bedingungen zur Ernennung

Bedingung zur Ernennung eines Kardinals ist das Sakrament der Weihe. In der Regel ist ein Kardinal bereits Bischof oder wird vor dem Konsistorium zum Bischof geweiht. Es gibt aber Ausnahmen davon. (Leo Kardinal Scheffczyk)

Zeichen des Kardinalsranges

Als Zeichen der Würde und Ehre des Kardinals trägt er ein Purpurornat.

Das Wappen eines Kardinals wird timbriert mit dem roten Prälatehut, an dem beidseitig je 15 rote Quasten ("fiocchi") herabhängen. Im Jahr 1832 wurde die Zahl endgültig festgelegt.

Weblinks