Kirchenschatz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Katechismus der katholischen Kirche]] sieht letztlich „Christus den Erlöser selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben“, als Schatz der Kirche an<ref>KKK, Nr. 1473</ref> und verweist dabei auf die apostolische Konstitution ''[[Indulgentiarum doctrina]]'' Papst [[Paul VI.|Pauls VI.]], in der dieser ausführte, dass die Sünde des einen Menschen auch die übrigen schädige, aber „auch die Heiligkeit des einen den übrigen zum Wohle gereicht“. Diese Gemeinsamkeit sei schon am Beispiel von Adams Sünde erkennbar, die aufgrund der Abstammung auf alle Menschen übergegangen sei. Das „erhabenere und vollkommenere Prinzip, Fundament und Urbild dieser übernatürlichen Verwandtschaft“ sei Christus selbst.<ref>''Indulgentiarum doctrina'', Nr. 4</ref>
 
Der [[Katechismus der katholischen Kirche]] sieht letztlich „Christus den Erlöser selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben“, als Schatz der Kirche an<ref>KKK, Nr. 1473</ref> und verweist dabei auf die apostolische Konstitution ''[[Indulgentiarum doctrina]]'' Papst [[Paul VI.|Pauls VI.]], in der dieser ausführte, dass die Sünde des einen Menschen auch die übrigen schädige, aber „auch die Heiligkeit des einen den übrigen zum Wohle gereicht“. Diese Gemeinsamkeit sei schon am Beispiel von Adams Sünde erkennbar, die aufgrund der Abstammung auf alle Menschen übergegangen sei. Das „erhabenere und vollkommenere Prinzip, Fundament und Urbild dieser übernatürlichen Verwandtschaft“ sei Christus selbst.<ref>''Indulgentiarum doctrina'', Nr. 4</ref>
  
Die Heilswirksamkeit des Erlösungswerks Jesu Christi und der Verdienste der Heiligen kommt im Leben der Kirche als „heiliger Gemeinde“ zur Erscheinung. Der kirchliche Heiligungsdienst muss nicht erst Gott zur Versöhnung bewegen, sondern kann aus der bereits bereitgestellten [[Gnade]] Jesu Christi schöpfen. Indem sich die Kirche auf diesen „Schatz“ beruft, bekommt die amtlich-kirchliche Fürbitte eine größere Erhörungsgewissheit als das private Gebet des einzelnen. Die Kirche beteiligt sich so an der subjektiven Buße des einzelnen Sünders, kann diesen individuellen Bußakt jedoch nicht ersetzen.<ref>[[Gerhard Ludwig Müller]]: Art. ''Ablass. III. Theologische Deutung'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche[[, 3. Auflage, Band 1, Spalten 54-55.</ref> Dieser Schatz ist dem [[Apostel]] [[Petrus (Apostel)|Petrus]] und seinen Nachfolgern (der Kirche) zur Verwaltung anvertraut worden.<ref>[[Klemens VI.]] in der Jubiläumsbulle" UnigenitusDei Filius", 1343: vgl. aus: [[Joseph Braun]]: Hand[[lexikon]] der katholischen [[Dogmatik]], [[Herder Verlag|Herder & Co.]], Freiburg im Breisgau 1926, Kirchenschatz - S. 174 ([[Imprimatur]] Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.).</ref>
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Die Heilswirksamkeit des Erlösungswerks Jesu Christi und der Verdienste der Heiligen kommt im Leben der Kirche als „heiliger Gemeinde“ zur Erscheinung. Der kirchliche Heiligungsdienst muss nicht erst Gott zur Versöhnung bewegen, sondern kann aus der bereits bereitgestellten [[Gnade]] Jesu Christi schöpfen. Indem sich die Kirche auf diesen „Schatz“ beruft, bekommt die amtlich-kirchliche Fürbitte eine größere Erhörungsgewissheit als das private Gebet des einzelnen. Die Kirche beteiligt sich so an der subjektiven Buße des einzelnen Sünders, kann diesen individuellen Bußakt jedoch nicht ersetzen.<ref>[[Gerhard Ludwig Müller]]: Art. ''Ablass. III. Theologische Deutung'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 3. Auflage, Band 1, Spalten 54-55.</ref> Dieser Schatz ist dem [[Apostel]] [[Petrus (Apostel)|Petrus]] und seinen Nachfolgern (der Kirche) zur Verwaltung anvertraut worden.<ref>[[Klemens VI.]] in der Jubiläumsbulle" UnigenitusDei Filius", 1343: vgl. aus: [[Joseph Braun]]: Hand[[lexikon]] der katholischen [[Dogmatik]], [[Herder Verlag|Herder & Co.]], Freiburg im Breisgau 1926, Kirchenschatz - S. 174 ([[Imprimatur]] Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.).</ref>
  
 
Unter den lebenden und bereits gestorbenen Gläubigen bestehe, so der Katechismus der Katholischen Kirche,  „ein dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter“, „seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im [[Fegefeuer|Reinigungsort]] oder noch auf der irdischen Wanderschaft“. In diesem wunderbaren Austausch komme die Heiligkeit des einen den anderen zugute, und zwar mehr, als die Sünde des einen dem anderen schaden könne. „So ermöglicht die Inanspruchnahme der Gemeinschaft der Heiligen dem reuigen Sünder, daß er von den [[Ablass|Sündenstrafen]] früher und wirksamer geläutert wird.“<ref>Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1475f.</ref><ref>Papst [[Paul VI.]]: apostolische Konstitution ''[[Indulgentiarum doctrina]]'' über die Neuordnung des Ablasswesens vom 1. Januar 1967, Nr. 5</ref>  
 
Unter den lebenden und bereits gestorbenen Gläubigen bestehe, so der Katechismus der Katholischen Kirche,  „ein dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter“, „seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im [[Fegefeuer|Reinigungsort]] oder noch auf der irdischen Wanderschaft“. In diesem wunderbaren Austausch komme die Heiligkeit des einen den anderen zugute, und zwar mehr, als die Sünde des einen dem anderen schaden könne. „So ermöglicht die Inanspruchnahme der Gemeinschaft der Heiligen dem reuigen Sünder, daß er von den [[Ablass|Sündenstrafen]] früher und wirksamer geläutert wird.“<ref>Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1475f.</ref><ref>Papst [[Paul VI.]]: apostolische Konstitution ''[[Indulgentiarum doctrina]]'' über die Neuordnung des Ablasswesens vom 1. Januar 1967, Nr. 5</ref>  

Version vom 12. Januar 2018, 12:55 Uhr

Der Kirchenschatz ist Jesus Christus, der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben. (Papst Paul VI.)<ref>Konstitution Indulgentiarum doctrina Nr. 5.</ref> - Christus als Pantokrator in der Abteikirche Maria Laach.

Als Kirchenschatz, lat. Thesaurus ecclesiae (von griechisch θησαυρός thesaurós, Schatz, Schatzhaus; ἐκκλησία, ekklēsía, Kirche), auch Gnadenschatz der Kirche genannt, bezeichnet die katholische Theologie und Lehrverkündigung die Gesamtheit der geistlichen Güter, die durch das erlösende Heilshandeln Gottes im Pascha-Mysterium von Tod und Auferstehung Jesu Christi gestiftet wurden und in der Gemeinschaft der Heiligen der ganzen Kirche zugänglich werden.<ref>Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1475ff.</ref> Zum Kirchenschatz gehören auch die Gebete und guten Werke der seligen Jungfrau Maria und aller Heiligen.<ref>Katholischer Erwachsenenkatechismus, erster Band, S. 374</ref>

Der Gnadenschatz gehört zu den Spiritualia, das heißt, den immateriellen und unvergänglichen Dingen, die weder verkauft, noch käuflich erworben oder durch Tausch weitergegeben werden können. In älteren Schriften wird der Kirchenschatz auch als Thesaurus meritorum („Schatz der Verdienste“) bezeichnet.

Wesen des Gnadenschatzes

Der Katechismus der katholischen Kirche sieht letztlich „Christus den Erlöser selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben“, als Schatz der Kirche an<ref>KKK, Nr. 1473</ref> und verweist dabei auf die apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina Papst Pauls VI., in der dieser ausführte, dass die Sünde des einen Menschen auch die übrigen schädige, aber „auch die Heiligkeit des einen den übrigen zum Wohle gereicht“. Diese Gemeinsamkeit sei schon am Beispiel von Adams Sünde erkennbar, die aufgrund der Abstammung auf alle Menschen übergegangen sei. Das „erhabenere und vollkommenere Prinzip, Fundament und Urbild dieser übernatürlichen Verwandtschaft“ sei Christus selbst.<ref>Indulgentiarum doctrina, Nr. 4</ref>

Die Heilswirksamkeit des Erlösungswerks Jesu Christi und der Verdienste der Heiligen kommt im Leben der Kirche als „heiliger Gemeinde“ zur Erscheinung. Der kirchliche Heiligungsdienst muss nicht erst Gott zur Versöhnung bewegen, sondern kann aus der bereits bereitgestellten Gnade Jesu Christi schöpfen. Indem sich die Kirche auf diesen „Schatz“ beruft, bekommt die amtlich-kirchliche Fürbitte eine größere Erhörungsgewissheit als das private Gebet des einzelnen. Die Kirche beteiligt sich so an der subjektiven Buße des einzelnen Sünders, kann diesen individuellen Bußakt jedoch nicht ersetzen.<ref>Gerhard Ludwig Müller: Art. Ablass. III. Theologische Deutung in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 1, Spalten 54-55.</ref> Dieser Schatz ist dem Apostel Petrus und seinen Nachfolgern (der Kirche) zur Verwaltung anvertraut worden.<ref>Klemens VI. in der Jubiläumsbulle" UnigenitusDei Filius", 1343: vgl. aus: Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, Herder & Co., Freiburg im Breisgau 1926, Kirchenschatz - S. 174 (Imprimatur Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.).</ref>

Unter den lebenden und bereits gestorbenen Gläubigen bestehe, so der Katechismus der Katholischen Kirche, „ein dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter“, „seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im Reinigungsort oder noch auf der irdischen Wanderschaft“. In diesem wunderbaren Austausch komme die Heiligkeit des einen den anderen zugute, und zwar mehr, als die Sünde des einen dem anderen schaden könne. „So ermöglicht die Inanspruchnahme der Gemeinschaft der Heiligen dem reuigen Sünder, daß er von den Sündenstrafen früher und wirksamer geläutert wird.“<ref>Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1475f.</ref><ref>Papst Paul VI.: apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina über die Neuordnung des Ablasswesens vom 1. Januar 1967, Nr. 5</ref>

Neben dem Empfang des Bußsakramentes und der Gewinnung von Ablässen, auch für die Verstorbenen, stelle der Gnadenschatz „einen anderen Weg“ dar, den der Gläubige „in der Gnadengemeinschaft der Kirche zusätzlich beschreiten“ könne.<ref> Katholischer Erwachsenenkatechismus, erster Band, S. 373ff.</ref> Dies wird unter Verweis aus den ersten Brief des hl. Paulus an die Korinther ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Kirchenschatz |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 12{{#if:26|,26}} Kor%2012{{#if:26|,26}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2012{{#if:26|,26}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) daraus hergeleitet, dass die Glieder der Kirche einen mystischen Leib bilden, der viele Glieder hat.

Geschichte und Bedeutung

Das Wort wurde von Johannes Chrysostomos verwendet.<ref>Migne PG 50, 571 (Aus LThK 1. Aufl.; Band 5, Sp. 1027f).</ref> Der Begriff wurde zuerst durch Hugo von St. Viktor und Alexander von Hales<ref>S. theol. IV. q. 23, m3, n. 6 (Aus LThK 1. Aufl.; Band 5, Sp. 1027f.)</ref> geprägt. Das Dasein dieses Schatzes ist theologisch sichere Lehre, von Klemens VI. in der unten angeführten Bulle ausgesprochen und von Leo X. gegen Martin Luther, und Pius VI. gegen die Synode von Pistoia verteidigt. Sie beruht einerseits auf dem Dogma von der Gemeinschaft der Heiligen, auf Grund deren eine gewisse Gütergemeinschaft besteht zwischen den Gläubigen hier auf Erden, im Fegfeuer und im Himmel, so dass das Gut des Hauptes und der einzelnen Glieder allen Gliedern des mystischen Leibes Christi zugute kommt; anderseits auf der Überfülle der Genugtuungen Christi und der Heiligen. Aus diesem überreichen Schatz der Genugtuungen, aus dem die Genugtuungen Christi auch in den heiligen Sakramenten und im heiligen Messopfer zugewendet werden, zahlt gewissermaßen die Kirche an Gott bei Gewährung von Ablässen, da in der gegenwärtigen Ordnung Gott keine Strafe nachläßt ohne entsprechende Genugtuung.<ref>Joseph Braun: Handlexikon Ebd.</ref>

Päpstliche Schreiben

Klemens VI.

Paul VI.

Anmerkungen

<references />