Kirchenschatz

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Der Kirchenschatz ist Jesus Christus, der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben (KKK 1476)

Der Kirchenschatz (thesaurus ecclesiae) ist die Gesamtheit aller geistlichen Güter, die Jesu Christi verdient hat und von den Heiligen, besonders der seligsten Jungfrau Maria, ausgeteilt werden. Die Heiligen wirken ihr eigenes Heil und dadurch auch zum Heil ihrer Brüder in der Einheit des mystischen Leibes. Dieser Schatz ist dem heiligen Apostel Petrus und seinen Nachfolgern (der universalen Kirche) zur Verwaltung anvertraut worden.<ref>Klemens VI. in der Jubiläumsbulle" UnigenitusDei Filius", 1343: vgl. aus: Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, Herder & Co., Freiburg im Breisgau 1926, Kirchenschatz - S. 174 (Imprimatur Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.); KKK 1477.</ref>

Der Kirchenschatz „ist nicht so etwas wie eine Summe von Gütern nach Art von materiellen Reichtümern, die im Lauf der Jahrhunderte angesammelt wurden. Vielmehr besteht er in dem unendlichen und unerschöpflichen Wert, den bei Gott die Sühneleistungen und Verdienste Christi, unseres Herrn, haben, die dargebracht wurden, damit die gesamte Menschheit von der Sünde frei werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange (KKK 1476).

Geschichte und Bedeutung

Das Wort wurde von Johannes Chrysostomos verwendet.<ref>Migne PG 50, 571 (Aus LThK 1. Aufl.; Band 5, Sp. 1027f).</ref> Der Begriff wurde zuerst durch Hugo a. S. Cato und Alexander von Hales<ref>S. theol. IV. q. 23, m3, n. 6 (Aus LThK 1. Aufl.; Band 5, Sp. 1027f.)</ref> geprägt. Das Dasein dieses Schatzes ist theologisch sichere Lehre, von Klemens VI. in der unten angeführten Bulle ausgesprochen und von Leo X. gegen Martin Luther, und Pius VI. gegen die Synode von Pistoia verteidigt. Sie beruht einerseits auf dem Dogma von der Gemeinschaft der Heiligen, auf Grund deren eine gewisse Gütergemeinschaft besteht zwischen den Gläubigen hier auf Erden, im Fegfeuer und im Himmel, so dass das Gut des Hauptes und der einzelnen Glieder allen Gliedern des mystischen Leibes Christi zugute kommt; anderseits auf der Überfülle der Genugtuungen Christi und der Heiligen. Aus diesem überreichen Schatz der Genugtuungen, aus dem die Genugtuungen Christi auch in den heiligen Sakramenten und im heiligen Messopfer zugewendet werden, zahlt gewissermaßen die Kirche an Gott bei Gewährung von Ablässen, da in der gegenwärtigen Ordnung Gott keine Strafe nachläßt ohne entsprechende Genugtuung.<ref>Joseph Braun: Handlexikon Ebd.</ref>

Päpstliche Schreiben

Klemens VI.

Paul VI.

Anmerkungen

<references />