Konzil: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Konzil'''  (lat. ''concilium'' = Zusammenkunft, Versammlung) ist im weiteren Sinn eine Versammlung von Bischöfen und anderen hohen Klerikern zum Zwecke der Erörterung und Entscheidung theologischer und kirchlicher Fragen. Es kann in Teilen der Kirche oder für die ganze katholische Kirche stattfinden. Wenn es das gesamte [[Bischofskollegium]] zusammenruft, nennt man das Konzil ''ökumenisch''. Ein [[Ökumenisches Konzil|ökumenisches Konzil]] wird vom [[Papst]] einberufen und erhält durch seine Zustimmung die Bestätigung der Beschlüsse.  
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Ein '''Konzil'''  (lat. ''concilium'' = Zusammenkunft, Versammlung) ist im weiteren Sinn eine Versammlung von Bischöfen und anderen hohen Klerikern zum Zwecke der Erörterung und Entscheidung theologischer und kirchlicher Fragen. Es kann in Teilen der Kirche oder für die ganze katholische Kirche stattfinden. Wenn es das gesamte [[Bischofskollegium]] zusammenruft, nennt man das Konzil ''ökumenisch''. Ein [[Ökumenisches Konzil|ökumenisches Konzil]] wird vom [[Papst]] einberufen und erhält durch seine Zustimmung die Bestätigung der Beschlüsse.  
  
 
Das Konzil ist zusammen mit dem Papst die höchste Autorität in der Kirche. Seine Entscheidungen sind in dem Maße verbindlich wie es selbst das zum Ausdruck bringt. Die letzte Entscheidung über die verbindliche Anwendung der erarbeiteten Dokumente liegt, wie es sich nach dem [[Konzil von Konstanz]] herausgebildet hat, uneingeschränkt beim Papst.
 
Das Konzil ist zusammen mit dem Papst die höchste Autorität in der Kirche. Seine Entscheidungen sind in dem Maße verbindlich wie es selbst das zum Ausdruck bringt. Die letzte Entscheidung über die verbindliche Anwendung der erarbeiteten Dokumente liegt, wie es sich nach dem [[Konzil von Konstanz]] herausgebildet hat, uneingeschränkt beim Papst.
  
Das schließt aus, dass er für seine Gesetzgebung je zuerst die Erlaubnis eines Konzils einzuholen hätte. Denn ein Konzil ist keine dem Papst übergeordnete Behörde, es "funktioniert" nur mit und unter dem Haupt des Bischofskollegiums; (vgl. [[I. Vatikanisches Konzil]], [[Pastor aeternus|PASTOR AETERNUS]], 14). Das einzelne Konzilsglied ist nicht "Teilhaber" von parlamentarischen Rechten, sondern Mitwirkender an der Wahrheitsfindung, die ohne das Amt Petri nicht glücken kann. Der abweichende Standpunkt, wonach ein Konzil über dem Papst steht, heißt [[Konziliarismus]]. Er wurde auch vom letzten, bekannten Konzil, dem [[Zweites Vatikanisches Konzil|II. Vaticanum]] wieder verworfen.
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Das schließt aus, dass er für seine Gesetzgebung je zuerst die Erlaubnis eines Konzils einzuholen hätte. Denn ein Konzil ist keine dem Papst übergeordnete Behörde, es "funktioniert" nur mit und unter dem Haupt des Bischofskollegiums (vgl. [[I. Vatikanisches Konzil]], [[Pastor aeternus]], 14). Das einzelne Konzilsglied ist nicht "Teilhaber" von parlamentarischen Rechten, sondern Mitwirkender an der Wahrheitsfindung, die ohne das Amt Petri nicht glücken kann. Der abweichende Standpunkt, wonach ein Konzil über dem Papst steht, heißt [[Konziliarismus]]. Er wurde auch vom letzten, bekannten Konzil, dem [[Zweites Vatikanisches Konzil|II. Vaticanum]] wieder verworfen.
  
Allerdings werden die Bischöfe seit 1967 an der Ausübung der päpstlichen Aufgaben durch die [[Bischofssynode]] beteiligt, die jedoch ein Organ des Papstes ist, kein ''kleines Konzil''.
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Allerdings werden die Bischöfe seit [[1967]] an der Ausübung der päpstlichen Aufgaben durch die [[Bischofssynode]] beteiligt, die kein ''kleines Konzil'', jedoch ein Organ des Papstes ist, das seinem Amt innerhalb des [[Kollegium der Bischöfe]] dient. Je nach Meinung des gegenwärtigen Papstes, kann die Bischofssynode ein Konzil (nur teilweise) "ersetzen", da der Papst sie turnusmäßig einberuft und die aktuell kirchlichen Fragen behandelt.
  
'''siehe:''' [[Konzilstheologe]]
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'''siehe:''' [[Giovanni Domenico Mansi]]
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==Päpstliche Schreiben==
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'''[[Paul VI.]]'''
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* 28. Oktober 1965 [[Zweites Vatikanisches Konzil]]: [[Dekret]] [[Christus dominus]] über die Hirtenaufgabe der [[Bischöfe]], [[Christus dominus (Wortlaut)#I. Die Synoden, Konzilien und besonders die Bischofskonferenzen|Das  Konzil, Nr. 36]].
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==Weblinks==
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* [http://www.kath.net/news/54911 Wie soziale Medien die Konzile der Zukunft verändern werden] [[Kath.net]] am 26. April 2016 (australischer Bischof Mark Coleridge)
  
 
[[Kategorie:Kirchliche Versammlungen]]
 
[[Kategorie:Kirchliche Versammlungen]]
 
[[Kategorie:Heiligmacher]]
 
[[Kategorie:Heiligmacher]]

Version vom 26. April 2016, 11:07 Uhr

Die ökumenischen Konzilien
  1. I. Konzil von Nizäa (325)
  2. I. Konzil von Konstantinopel (381)
  3. Konzil von Ephesos (431)
  4. Konzil von Chalcedon (451)
  5. II. Konzil von Konstantinopel (553)
  6. III. Konzil von Konstantinopel (680-681)
  7. II. Konzil von Nizäa (787)
  8. IV. Konzil von Konstantinopel (869-870)
  9. I. Laterankonzil (1123)
  10. II. Laterankonzil (1139)
  11. III. Laterankonzil (1179)
  12. IV. Laterankonzil (1215)
  13. I. Konzil von Lyon (1245)
  14. II. Konzil von Lyon (1274)
  15. Konzil von Vienne (1311-1312)
  16. Konzil von Konstanz (1414-1418)
  17. Konzil von Basel-Ferrara-Florenz (1431-1449)
  18. V. Laterankonzil (1512-1517)
  19. Konzil von Trient (1545-1563)
  20. I. Vatikanisches Konzil (1869-1870)
  21. II. Vatikanisches Konzil (1962-1965)

Ein Konzil (lat. concilium = Zusammenkunft, Versammlung) ist im weiteren Sinn eine Versammlung von Bischöfen und anderen hohen Klerikern zum Zwecke der Erörterung und Entscheidung theologischer und kirchlicher Fragen. Es kann in Teilen der Kirche oder für die ganze katholische Kirche stattfinden. Wenn es das gesamte Bischofskollegium zusammenruft, nennt man das Konzil ökumenisch. Ein ökumenisches Konzil wird vom Papst einberufen und erhält durch seine Zustimmung die Bestätigung der Beschlüsse.

Das Konzil ist zusammen mit dem Papst die höchste Autorität in der Kirche. Seine Entscheidungen sind in dem Maße verbindlich wie es selbst das zum Ausdruck bringt. Die letzte Entscheidung über die verbindliche Anwendung der erarbeiteten Dokumente liegt, wie es sich nach dem Konzil von Konstanz herausgebildet hat, uneingeschränkt beim Papst.

Das schließt aus, dass er für seine Gesetzgebung je zuerst die Erlaubnis eines Konzils einzuholen hätte. Denn ein Konzil ist keine dem Papst übergeordnete Behörde, es "funktioniert" nur mit und unter dem Haupt des Bischofskollegiums (vgl. I. Vatikanisches Konzil, Pastor aeternus, 14). Das einzelne Konzilsglied ist nicht "Teilhaber" von parlamentarischen Rechten, sondern Mitwirkender an der Wahrheitsfindung, die ohne das Amt Petri nicht glücken kann. Der abweichende Standpunkt, wonach ein Konzil über dem Papst steht, heißt Konziliarismus. Er wurde auch vom letzten, bekannten Konzil, dem II. Vaticanum wieder verworfen.

Allerdings werden die Bischöfe seit 1967 an der Ausübung der päpstlichen Aufgaben durch die Bischofssynode beteiligt, die kein kleines Konzil, jedoch ein Organ des Papstes ist, das seinem Amt innerhalb des Kollegium der Bischöfe dient. Je nach Meinung des gegenwärtigen Papstes, kann die Bischofssynode ein Konzil (nur teilweise) "ersetzen", da der Papst sie turnusmäßig einberuft und die aktuell kirchlichen Fragen behandelt.

siehe: Giovanni Domenico Mansi

Päpstliche Schreiben

Paul VI.

Weblinks