Konzil: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. Juli 2008, 18:02 Uhr

Ein Konzil (lat. concilium = Zusammenkunft, Versammlung) ist im weiteren Sinn eine Versammlung von Bischöfen und anderen hohen Klerikern zum Zwecke der Erörterung und Entscheidung theologischer und kirchlicher Fragen. Es kann in Teilen der Kirche oder für die ganze katholische Kirche stattfinden. Wenn es das gesamte Bischofskollegium zusammenruft, nennt man das Konzil ökumenisch. Ein ökumenisches Konzil wird vom Papst einberufen und erhält durch seine Zustimmung die Bestätigung der Beschlüsse.

Das Konzil ist zusammen mit dem Papst die höchste Autorität in der Kirche. Seine Entscheidungen sind in dem Maße verbindlich wie es selbst das zum Ausdruck bringt. Die letzte Entscheidung über die verbindliche Anwendung der erarbeiteten Dokumente liegt, wie es sich nach dem Konzil von Konstanz herausgebildet hat, uneingeschränkt beim Papst.

Das schließt aus, dass er für seine Gesetzgebung je zuerst die Erlaubnis eines Konzils einzuholen hätte. Denn ein Konzil ist keine dem Papst übergeordnete Behörde, es "funktioniert" nur mit und unter dem Haupt des Bischofskollegiums; (vgl. I. Vatikanisches Konzil, PASTOR AETERNUS, 14). Das einzelne Konzilsglied ist nicht "Teilhaber" von parlamentarischen Rechten, sondern Mitwirkender an der Wahrheitsfindung, die ohne das Amt Petri nicht glücken kann. Der abweichende Standpunkt, wonach ein Konzil über dem Papst steht, heißt Konziliarismus. Er wurde auch vom letzten, bekannten Konzil, dem II. Vaticanum wieder verworfen.

Allerdings werden die Bischöfe seit 1967 an der Ausübung der päpstlichen Aufgaben durch die Bischofssynode beteiligt, die jedoch ein Organ des Papstes ist, kein kleines Konzil.

siehe: Konzilstheologe