Weltchrist

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Übersicht: Der Organismus des Leibes Christi kann so dargestellt werden

Als Ausdruck erscheint Laie (λαικός) zum ersten Mal im Klemensbrief (40,6) aus dem Jahre 96 und bezeichnet dort einen einfachen Gläubigen im Unterschied zu einem Diakon oder Presbyter.

Der Begriff Laie dient in erster Linie zur Unterscheidung. Der Wortstamm liegt im griechischen Wort λαός (=Volk) und bezeichnet demnach einen zum Volk gehörenden (λαικός).

Das Konzil hat mit besonderer Sorgfalt in Lumen gentium und ergänzenden Dokumenten (insb. Apostolicam actuositatem) hervorgehoben, dass die Taufe den Christgläubigen bereits im vollgültigen Sinne mit einem unverlierbaren Anteil am Priestertum Christi ausstattet. Somit ist auch der Laie berufen, in der Welt für das Reich Christi als Zeuge zu wirken. Die Laien sind daher, angeleitet durch das kirchliche Amt, aber aus eigenem Auftrag, dazu befugt, sich in der Lehre Christi und der Kirche zu bilden und diese weiter zu geben. Die Laien haben tätigen Anteil an der sakramentalen Wirklichkeit des christlichen Kultes und sie gehören als wirkliche Glieder des Mystischen Leibes Christi dem pilgernden Volk Gottes an.

Diese Teilhabe der Laien am kirchlichen Leben bedarf der Ordnung durch das dazu berufene, besondere Amt des Bischofs, des Priesters und des Diakons. Ohne die Wiederentdeckung der Taufe, als des anfänglichen Sakramentes der Einheit aller in Christus, wiedergewonnen im Bußsakrament, vervollendet in der Eucharistie, wird die Definition des Laien immer noch abhängig vom jeweiligen Amtsverständnis des Klerus bleiben, da Christus die Gnade in erster Linie durch den Klerus schenken möchte.

Päpstliche Schreiben

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Literatur

Zur positiven Laizität im Staat, siehe: Laizismus.

Weblinks