Laudis canticum (Wortlaut)

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Apostolische Konstitution
Laudis canticum

von Papst
Paul VI.
zur Amtlichen Einführung des gemäss des Beschlusses
des Zweiten Vatikanischen Konzils erneuerten Stundengebetes
11. November 1970

(Offizieller lateinischer Text: AAS 63 [1971] 527-535)

(Quelle: Stundenbuch, Die Feier des Stundengebetes, Authentische Ausgabe für den liturgischen Gebrauch, Erster Band Advent und Weihnachten, Verlage: Benziger – Einsiedeln und Köln, Herder – Freiburg und Basel, Friedrich Pustet - Regensburg, St Peter - Salzburg, Veritas Verlag Linz 1978, S. 13*-24*; Approbierte von den Deutschsprachigen Bischofskonferenzen und konfirmiert durch die Heilige Kongregation für die Sakramente und den göttlichen Kult vom 4. Mai 1978, Prot. Nr. Cd 515-522/78 †Jakobus R. Card. Knox Erzbischof und Präfekt; auch in: Nachkonziliare Dokumentation, Nr. 34)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


PAULUS BISCHOF

DIENER DER DIENER GOTTES

zum IMMERWÄHRENDEN GEDÄCHTNIS

Das Loblied, das durch alle Ewigkeit in den himmlischen Wohnungen erklingt, hat unser Hohepriester Jesus Christus in die Verbannung dieser Erde gebracht. Es wurde von der Kirche im Laufe vieler Jahrhunderte in einer großartigen Vielfalt von Formen beständig und treu weitergesungen.

Die Feier des Stundengebetes entfaltete sich allmählich und wurde zum Gebet der Ortskirche und gewissermaßen zu einer Ergänzung des eucharistischen Opfers, des Inbegriffs des ganzen Gottesdienstes. Es fand zu festgesetzten Zeiten und an bestimmten Orten unter dem Vorsitz des Priesters statt und brachte den Reichtum des eucharistischen Opfers zu den verschiedenen Stunden des täglichen Lebens zur Entfaltung.

Als geeignetes Mittel für dieses Gebet entstand das Stundenbuch, das im Laufe der Zeitallmählich erweitert wurde. Es ist nicht verwunderlich, dass das Stundenbuch, später auch Brevier genannt, vielfachen Veränderungen unterlag, die zuweilen sogar seine Struktur betrafen; denn in den verschiedenen Epochen änderte sich die Art und Weise des Feierns weitgehend, und das Stundenbuch passte sich den jeweiligen Vorstellungen an. Das Trienter Konzil, das eine Brevierreform aus Zeitnot nicht durchführen konnte, übertrug deshalb diese Aufgabe dem Apostolischen Stuhl. Das Römische Brevier, das von Unserem heiligen Vorgänger Pius V. im Jahre 1568 eingeführt wurde, gab der lateinischen Kirche vor allem die dringend geforderte Einheitlichkeit des amtlichen Gebetes wieder, die damals zerfallen war.

In den folgenden Jahrhunderten wurde unter den Päpsten Sixtus V., Klemens VIII., Urban VIII., Klemens XI. und anderen vieles überarbeitet.

Der heilige Pius X. ließ ein neues Brevier erstellen und gab es im Jahre 1911 heraus. Er erneuerte die Verteilung des gesamten Psalters und stellte den alten Brauch wieder her, wöchentlich die 150 Psalmen zu beten. Er beseitigte alle Wiederholungen und erschloss die Möglichkeit, den Wochenpsalter und die fortlaufende Schriftlesung („Bahnlesung") mit den Heiligenoffizien zu verbinden. Außerdem wurde das Sonntagsoffizium so in seinem Rang erhöht, dass es die Heiligenfeste meistens verdrängte.

Eine Gesamtreform der Liturgie wurde von Pius XII. in Angriff genommen. Er gestattete die Verwendung der in seinem Auftrag vom Päpstlichen Bibelinstitut erstellten neuen Psalmenübersetzung beim privaten und öffentlichen Gebet und gab einer im Jahre 1947 von ihm eingesetzten Kommission den Auftrag, die Frage der Brevierreform neu zu prüfen. In der gleichen Angelegenheit erging im Jahre 1955 eine Umfrage an den gesamten Weltepiskopat. Die ersten Ergebnisse dieser Bemühungen waren das Dekret zur Vereinfachung der Rubriken vom 23. März 1955 und die Normen, die Johannes XXIII. im Codex Rubricarum von 1960 über das Brevier erließ.

Es handelte sich hier jedoch nur um eine Teilreform der Liturgie. Papst Johannes XXIII. kam zu der Überzeugung, dass die grundlegenden Prinzipien, auf denen die Liturgie beruhte, weiterer Untersuchung bedurften. Diese Aufgabe übertrug er dem inzwischen von ihm einberufenen Zweiten Ökumenischen Vatikanischen Konzil. So kam es, dass sich diese Synode mit der Liturgie im allgemeinen und dem Stundengebet im besonderen so umfassend und klar, so gewissenhaft und wirksam befasst hat, wie das kaum ein zweites Mal in der ganzen Kirchengeschichte geschehen ist.

Sofort nach der Verkündigung der Konstitution über die heilige Liturgie haben Wir uns noch während des Vatikanischen Konzils darum bemüht, ihre Bestimmungen auszuführen. Deshalb haben Wir den Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution berufen. In ihm wurde eine besondere Gruppe eingesetzt, die in Zusammenarbeit von Gelehrten und Fachleuten aus dem Gebiet der Liturgiewissenschaft, der Theologie, der Spiritualität und Pastoral sieben Jahre lang mit umsichtigem Eifer an der Erstellung eines neuen Stundenbuches gearbeitet hat.

Die Grundsätze, der Aufbau des Gesamtswerkes und seine Einzelteile wurden von dem genannten Rat sowie von der im Jahre 1967 einberufenen Bischofssynode approbiert. Diese Approbation erfolgte nach einer Umfrage bei den Bischöfen der Gesamtkirche. bei zahlreichen Seelsorgern. Ordensleuten und Laien.

Es mag hilfreich sein, auf die Prinzipien für die Neuordnung des Stundengebets im einzelnen einzugehen.

1. Gemäß der Forderung der Liturgiekonstitution wurde auf die Lebensverhältnisse Rücksicht genommen, unter denen die Priester in unserer Zeit ihre apostolische Tätigkeit ausüben.

Das Offizium ist das Gebet des ganzen Gottesvolkes. Es wurde daher so redigiert, dass an ihm nicht nur Kleriker, sondern auch Ordensleute sowie die Laien teilnehmen können. Der Verschiedenheit der Gruppen nach Ordnung und Stand und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen ist dadurch Rechnung getragen, dass mehrere Formen der Feier eingeführt wurden. Sie ermöglichen es den einzelnen Gemeinschaften, die das Stundengebet verrichten, ihr Beten den jeweiligen Verhältnissen .und Aufgaben anzupassen.

2. Das Stundengebet dient der Heiligung des Tages. Seine Ordnung ist deshalb unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Lebensverhältnisse so neugestaltet worden, dass die kanonischen Horen leicht mit den natürlichen Tagesstunden in Einklang gebracht werden können.

Deshalb wurde die Prim abgeschafft. Die Laudes und die Vesper haben als Angelpunkte des gesamten Offiziums größte Bedeutung erhalten, denn sie sind das eigentliche Morgen- und Abendgebet. Die Lesehore wahrt für die, welche die Vigilien halten, ihren nächtlichen Charakter. Sie kann aber jeder Tageszeit angepasst werden. Die Mittlere Hore ist so geordnet, dass alle, die nur eine der drei Horen Terz, Sext und Non beten, diese Hore der jeweiligen Tageszeit anpassen und nichts vom Wochenpsalter auslassen.

3. Damit bei der Feier des Offiziums Stimme und Herz leichter zusammenklingen und das Stundengebet wirklich die "Quelle der Frömmigkeit und Nahrung für das persönliche Beten wird"<ref> II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 90.</ref>, ist im neuen Stundenbuch das tägliche Gebetspensum etwas vermindert worden. Dagegen wurde für bedeutend größere Abwechslung in den Texten gesorgt. Zugleich werden mehrere Hilfsmittel für die Meditation der Psalmen angeboten, nämlich die Psalmentitel, Antiphonen und Psalmenorationen. Außerdem wird die Möglichkeit eröffnet, Zeiten der Stille einzuhalten.

4. Gemäß Anordnung des Konzils<ref> Ebd. Art. 91.</ref> wird der Psalter entgegen dem ,bisherigen Wochenzyklus auf vier Wochen verteilt. Dabei wird die neue lateinische Übersetzung benutzt, die die von Uns eingesetzte Kommission für die Neuherausgabe der Vulgata erstellt hat. In dieser neuen Psalmenverteilung sind einige wenige hart klingende Psalmen und Psalmverse weggelassen, vor allem im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die sich bei einer Feier in der Volkssprache daraus ergeben würden. Außerdem wurden einige neue Cantica aus dem Alten Testament in die Laudes aufgenommen, um ihren geistlichen Reichtum zu mehren. Ähnlich wurden Cantica aus dem Neuen Testament in die Vesper eingeführt. Sie sind gleichsam die Perlen dieser Gebetsstunde.

5. Der Schatz des Gotteswortes wird in der neuen Ordnung der Schriftlesungen in größerem Umfang dargeboten. Sie ist auf die Leseordnung der Messe abgestimmt. Die Perikopen bilden durchgehend inhaltlich eine gewisse Einheit und sind so ausgewählt, dass sie im Laufe des Jahres die wichtigsten Ereignisse der Heilsgeschichte zu Gehör bringen.

6. Gemäß den Normen des Ökumenischen Konzils wurde die tägliche Lesung aus der Werken der heiligen Väter und Kirchenschriftsteller so erstellt, dass die besten Teile aus der Schriften christlicher Autoren, vor allem den Kirchenväter, angeboten werden. Um der spirituellen Reichtum dieser Schriftsteller weiter zu erschließen, wird ein zweites Lektionar zur freien Verwendung erstellt werden, aus dem noch reicherer Gewinn gezogen werden kann.

7. Aus den Texten des Stundenbuches ist alles entfernt worden, was mit der historischen Wahrheit nicht übereinstimmt. Vor allem wurden die hagiographischen Lesungen so revidiert, dass in erster Linie die geistige Gestalt der einzelnen Heiligen und ihre Bedeutung für das Leben der Kirche zum Ausdruck kommt und in ihr je eigenes Licht gerückt wird.

8. Den Laudes wurden Bitten beigefügt, in denen die Tagesweihe zum Ausdruck kommt und Bitten zum Beginn der täglichen Arbeit ausgesprochen werden. In der Vesper wird ein kurzes Bittgebet nach Art der Fürbitten gesprochen.

Die Bitten werden mit dem Gebet des Herrn beschlossen. Da es auch in der Messe gesprochen wird, ist auf diese Weise in unserer Zeit wieder der altchristliche Brauch aufgelebt, dieses Gebet dreimal am Tag zu verrichten.

Nachdem nun das Gebet der heiligen Kirche ganz erneuert und gemäß ihrer sehr alten Überlieferung und den Erfordernissen unserer Zeit wiederhergestellt worden ist, erscheint es höchst wünschenswert, dass es das ganze christliche Beten durchdringt, es belebt, seine Richtschnur und sein Ausdruck ist und dem geistlichen Leben des Gottesvolkes wirksame Nahrung gibt.

Wir vertrauen also ganz und gar darauf, dass der Sinn für das „unablässige Gebet"<ref> Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Lukas | Laudis canticum (Wortlaut) |{{#if: Lk|Lk|Evangelium nach Lukas}}|{{#if: Lk |Lk|Evangelium nach Lukas}}}} 18{{#if:1|,1}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; 21{{#if:36|,36}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Thessalonicher | Laudis canticum (Wortlaut) |{{#if: 1 Thess|1 Thess|1. Brief des Paulus an die Thessalonicher}}|{{#if: 1 Thess |1 Thess|1. Brief des Paulus an die Thessalonicher}}}} 5{{#if:17|,17}} Thess%205{{#if:17|,17}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Thess%205{{#if:17|,17}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Laudis canticum (Wortlaut) |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 6{{#if:18|,18}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}.</ref>, das unser Herr Jesus Christus seiner Kirche aufgegeben hat, wieder auflebt, ständig getragen und gestützt durch die Horen des Stundenbuches. Die Feier des Stundengebetes aber ist vor allem dann, wenn es von einer Gemeinschaft verrichtet wird, wahrer Ausdruck und ein wunderbares Zeichen der betenden Kirche.

Das christliche Beten ist vor allem Gebet der gesamten Menschengemeinschaft, die Christus um sich schart<ref> Vgl. II. Vatikanisches Konzil. Liturgiekonstitution Art. 83.</ref>. An diesem Gebet haben nämlich die einzelnen Anteil, und es ist zugleich das Gebet des einen Leibes. Es ist so das Gebet der geliebten Braut Christi, es sind die Wünsche und Gebete des gesamten christlichen Volkes, sein Dank und seine Fürbitten in den Nöten aller Menschen.

All dieses Beten empfängt seine Einheit aus dem Herzen Christi selbst. Denn unser Erlöser wollte, „dass sein Leben, das er in seinem sterblichen Leib durch sein Gebet und Opfer begonnen hatte, durch die Jahrhunderte in seinem Mystischen Leib, der Kirche, ununterbrochen weitergeführt werden sollte"<ref> Papst Pius XII., EnzyklikaMediator Dei" vom 20.11.1947, Nr. 2: AAS 39 (1947), p. 522.</ref>. Damit wird das Gebet der Kirche zugleich das „Gebet, das Christus, vereint mit seinem Leib, an den Vater richtet"<ref> II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 84.</ref>. So sollen wir uns dessen bewusst sein, dass beim Beten des Offiziums unsere Stimme in Christus und die seine in uns erklingt<ref> Vgl. Augustinus, Enarrationes in Ps. 85, Nr .1.</ref>.

Damit dieser Charakter unseres Gebets klarer in Erscheinung tritt, muss jenes innige und lebendige Ergriffensein von der Heiligen Schrift"<ref> II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 24.</ref>. das das Stundengebet weckt, in allen wieder aufleben. so dass die Heilige Schrift in der Tat zum vorzüglichen Quelle des gesamten christlichen Betens wird. Vor allem das Psalmengebet, das dem Wirken Gottes in der Heilsgeschichte ständig nachgeht und es verkündet, muss vom Volk Gottes mit neuer Liebe entdeckt werden. Das wird leichter zu erreichen sein, wenn das tiefere Verständnis der Psalmen entsprechend dem Sinn, in dem sie in der Liturgie gesungen werden, beim Klerus eifrig gefördert und allen Gläubigen in geeigneter Unterweisung erschlossen wird. Die nunmehr reichere Schriftlesung nicht nur in der Messe, sondern auch im neuen Stundengebet wird zur Folge haben, dass die Heilsgeschichte immer wieder erwogen und wirksam verkündet wird, wie sie sich im Leben der Menschen fortsetzt.

Das Leben Christi in seinem Mystischen Leib vollendet und erhebt aber auch das eigene, persönliche Leben jedes einzelnen Gläubigen. Deshalb ist jeder Gegensatz zwischen dem Gebet dei Kirche und dem persönlichen Beten völlig zu verwerfen, vielmehr muss die Verbindung zwischen beiden gestärkt und erweitert werden. Das innerliche Gebet soll in den Lesungen, Psalmen und anderen Elementen des Stundengebets ständig neue Nahrung finden. Die Rezitation des Stundengebets muss den Erfordernissen eines lebendigen und personalen Gebetes soweit möglich dadurch Rechnung tragen, dass nach Maßgabe der Allgemeinen Einführung Singweisen und Melodien sowie Formen der Feier ausgewählt werden, die der geistlichen Lage der Beter mehr entsprechen. Wenn das Stundengebet wirklich persönliches Gebet ist, wird auch jene Verbindung immer deutlicher, die zwischen der Liturgie und dem gesamten Leben des Christen besteht. Denn das ganze Leben der Gläubigen ist zu allen Stunden des Tages und der Nacht gleichsam eine „leitourgia", ein öffentlicher Dienst, in dem sie sich Gott und den Menschen hingeben und sich so in das Tun Christi einschließen, der durch sein Leben und seine Hingabe das Leben aller Menschen geheiligt hat. Diese tiefe Wahrheit, die dem christlichen Leben zugrunde liegt, bringt das Stundengebet deutlich zum Ausdruck und bestätigt sie wirksam. Deshalb wird das Stundengebet allen Christgläubigen angeboten, auch denen, die es nicht pflichtgemäß verrichten müssen.

Diejenigen aber, die das Stundengebet im Auftrag der Kirche feiern, sollen täglich alle Gebetshoren gewissenhaft verrichten. Dabei soll, soweit möglich, der zeitgerechte Ansatz der Horen gewahrt werden. Vor alle sollen Laudes und Vesper das ihnen gebührende Gewicht erhalten.

Diese Aufgabe sollen diejenigen; die das Weihesakrament empfangen haben und so in besonderer Weise den Priester Christus darstellen oder die durch ihre Ordensgelübde sich in besonderer Weise dem Dienst für Gott und für die Kirche geweiht haben, nicht lediglich als eine ihnen vom Gesetz auferlegte Verpflichtung erfüllen; vielmehr sollten sie sich zur Feier des Stundengebetes angetrieben fühlen. überzeugt von seiner inneren Würde und von seinem hohen Wert für die Seelsorge und ihr eigenes geistliches Leben. Denn es ist sehr zu wünschen. dass das öffentliche Gebet der Kirche von allen aus einer erneuerten Geisteshaltung heraus verrichtet wird und aus der Überzeugung, dass es für die ganze Kirche eine innere Notwendigkeit darstellt, da sie nach dem Bild ihres Hauptes eine betende Kirche sein muss.

Das neue Stundenbuch, das Wir mit Unserer Apostolischen Autorität bestätigen, approbieren und hiermit amtlich einführen, trage dazu bei, dass in der Kirche unserer Zeit das Gotteslob glanzvoller und schöner erklingt. Es verbinde sich mit dem Lobpreis, der von den Engeln und Heiligen im Himmel gesungen wird, und es komme in dieser irdischen Verbannung Tag für Tag näher jenem vollkommenen Lob, das in alle Ewigkeit dem dargebracht wird, "der auf dem Throne sitzt, und dem Lamm"<ref> Vgl. {{#ifeq: Johannes-Apokalypse | Laudis canticum (Wortlaut) |{{#if: Offb|Offb|Johannes-Apokalypse}}|{{#if: Offb |Offb|Johannes-Apokalypse}}}} 5{{#if:13|,13}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}</ref>.

Wir bestimmen, dass das neue Stundenbuch sofort nach seinem Erscheinen gebraucht werden kann. Die Bischofskonferenzen sollen inzwischen für volkssprachliche Ausgaben dieses liturgischen Buches sorgen und nach erfolgter Approbation und Konfirmation durch den Apostolischen Stuhl den Zeitpunkt festlegen, von dem ab sie teilweise oder ganz verwendet werden können oder müssen. Vom gleichen Zeitpunkt an dürfen auch diejenigen, die das Stundengebet weiter lateinisch verrichten sollen, nur noch das neue Stundenbuch benutzen.

Wer jedoch wegen vorgerückten Alters oder aus besonderen Gründen bei der Einhaltung der neuen Ordnung Schwierigkeiten empfindet, darf mit Erlaubnis seines Ordinarius das bisherige Römische Brevier entweder teilweise oder ganz beibehalten. Das gilt jedoch nur für das Gebet des einzelnen.

Unsere Bestimmungen und Vorschriften sollen jetzt und in Zukunft gültig und rechtskräftig sein, unter Aufhebung eventuell entgegenstehender Konstitutionen und Verordnungen Unserer Vorgänger sowie aller übrigen Anweisungen, welcher Art sie auch seien.

Gegeben zu Rom, beim heiligen Petrus,

am 1. November, dem Hochfest Allerheiligen 1970,
im achten Jahre Unseres Pontifikates.

PAULUS PP VI

Anmerkungen

<references />

Weblinks