Mutuae relationes (Wortlaut)

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Leitlinien
Mutuae relationes

Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute und Kongregation für die Bischöfe
im Pontifikat von Papst
Paul VI.
zu „Die Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche“
14. Mai 1978
(Offizieller lateinischer Text: AAS LXX [1978] 473-506)

(Quelle: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 8)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Inhaltsverzeichnis

VORWORT

I. Die wechselseitigen Beziehungen zwischen den verschiedenen Gruppen des Gottesvolkes werden heute mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht. Die Lehre des Konzils über das Geheimnis der Kirche und die fortschreitenden kulturellen Veränderungen haben die derzeitige Situation zu einem Punkt der Entwicklung geführt, wo völlig neue Probleme entstanden sind, von denen einige zu positiven Ergebnissen geführt haben, so schwierig und verwickelt sie auch sein mögen. Hierzu gehören die Beziehungen zwischen den Bischöfen und den Ordensleuten, die besondere Sorgfalt verlangen. Denn es weckt zweifellos nicht geringes Erstaunen, wenn man allein schon die Tatsache bedenkt - deren Gewicht gründlich erwogen zu werden verdiente -, dass die Zahl der Ordensfrauen in der ganzen Welt über 1 000 000 beträgt, d. h., dass eine Ordensschwester auf 250 katholische Frauen kommt; dass die Zahl der katholischen Ordensmänner rund 270 000 beträgt; dass die Ordenspriester 35,6 % aller Priester der Kirche stellen und in einigen Regionen sogar über 50 %, wie z. B. in einigen Teilen Afrikas oder Lateinamerikas.

II. Die Hl. Kongregation für die Bischöfe und die Hl. Kongregation für die Orden und Säkularinstitute haben 10 Jahre nach der Veröffentlichung der Dekrete Christus Dominus und Perfectae caritatis (28. Oktober 1965) vom 16. bis 18. Oktober 1975 eine gemeinsame Plenarsitzung abgehalten, unter Konsultation und Mitarbeit der nationalen Bischofskonferenzen und Konferenzen der Ordensobern, wie der internationalen Vereinigungen der Generaloberen und Generaloberinnen. In dieser Plenarsitzung wurden als wichtigste Themen die folgenden Fragen behandelt:

a) Was erwarten die Bischöfe von den Ordensleuten?

b) Was erwarten die Ordensleute von den Bischöfen?

c) Mit welchen Mitteln lässt sich eine geordnete und fruchtbringende Zusammenarbeit zwischen Bischöfen und Ordensleuten auf diözesaner, nationaler und internationaler Ebene praktisch erreichen?

Nach Festlegung der allgemeinen Kriterien und Beifügung verschiedener Zusätze zu dem den Vätern unterbreiteten Textvorschlag beschloss die Plenarsitzung, ein Dokument erarbeiten zu lassen, das die erforderlichen pastoralen Richtlinien aufzeigt.

Wir veröffentlichen hiermit das angekündigte Dokument, an dessen Redaktion auch die Hl. Kongregation für die Orientalischen Kirchen und für die Evangelisierung der Völker mitgewirkt haben.

III. Die behandelte Materie ist fest umgrenzt. Das Dokument spricht von den Beziehungen zwischen den Bischöfen und Ordensleuten aller Riten und Territorien, in der Absicht, damit die praktische Durchführung zu erleichtern. Direkt angesprochen werden die Beziehungen zwischen den Ortsordinarien und den Ordens-Instituten wie den Genossenschaften mit gemeinsamem Leben. Zu den Säkularinstituten werden keine direkten Aussagen gemacht, außer was die allgemeinen Prinzipien des gottgeweihten Lebens (vgl. PC, 11) und die Einordnung dieser Institute in die Ortskirchen (vgl. CD, 33) betrifft.

Der Text gliedert sich in zwei Teile: einen lehrhaften und einen normativen. Seine Absicht ist, Leitlinien abzustecken für eine bessere und immer wirksamere Anwendung der vom II. Ökumenischen Vatikanischen Konzil aufgestellten Prinzipien der Erneuerung.

ERSTER TEIL EINIGE LEHRGRUNDSÄTZE

Vor Präzisierung der Pastoralnormen zu einigen Problemen, die sich in den Beziehungen zwischen den Bischöfen und Ordensleuten ergeben haben, scheint eine kurze Übersicht über die Lehrgrundlagen angebracht, an denen sich diese Beziehungen prinzipiell orientieren müssen. Die hier gegebene Zusammenschau dieser Grundlagen setzt die ausführliche Lehre der Konzilsdokumente voraus.

Kapitel I: Die Kirche ist das "neue" Volk

Nicht dem Fleische nach, sondern im Geiste (LG, 9)

1. - Das Konzil hat die Eigenart und Natur der Kirche als Mysterium klar herausgestellt (vgl. LG, 1). Deshalb gibt es seit dem Pfingsttag (vgl. LG, 4) auf der Erde ein neues Volk, das, vom Heiligen Geist beseelt, in Christus geeint Zugang zum Vater hat (vgl. Eph 2, 18). Die Angehörigen dieses Volkes sind aus allen Nationen berufen und miteinander in so tiefer Einheit verbunden (vgl. LG, 9), dass diese nicht nach irgendeinem soziologischen Modell erklärt werden kann; denn es gibt in ihr etwas wirklich Neues, das die menschliche Ordnung übersteigt. Deshalb lassen sich die gegenseitigen Beziehungen zwischen den verschiedenen Gliedern der Kirche nur aus dieser transzendenten Perspektive heraus richtig interpretieren. Das Element, auf dem die Eigenart dieser Natur gründet, ist die Gegenwart des Heiligen Geistes. Denn Er ist das kraftvolle Leben des Gottesvolkes und der Zusammenhalt seiner Gemeinschaft; Er ist die Kraft seiner Sendung, die Quelle seiner mannigfachen Gaben, das Band seiner wunderbaren Einheit, das Licht und die Schönheit seiner schöpferischen Fähigkeiten, die Flamme seiner Liebe (vgl. LG 4; 7; 8; 9; 12; 18; 21; usw.). Das spirituelle und pastorale Erwachen der letzten Jahre bringt nämlich - trotz einiger beunruhigender Missbräuche - kraft der Gegenwart des Heiligen Geistes deutlich den Vorzug dieser Zeit zum Ausdruck (vgl. Ev. nunt., 75), der sich in einer erneuerten Jugend der bräutlichen Kirche, die dem Tag des Herrn entgegengeht (vgl. Off 22, 17), offenbart.

"Ein einziger Leib", dessen "Glieder zueinander gehören" (Röm 12, 5; vgl. 1 Kor 12, 13)

2. - Im Mysterium der Kirche bringt die Einheit in Christus eine Lebensgemeinschaft der Glieder mit sich. In der Tat, Gott hat es gefallen, die Menschen nicht einzeln, unabhängig von aller wechselseitigen Verbindung, zu heiligen und zu retten, sondern sie zu einem Volke zu machen (LG, 9). Die belebende Gegenwart des Heiligen Geistes (vgl. LG, 7) bewirkt den organischen Zusammenhalt in Christus: Er eint sie in Gemeinschaft und Dienstleistung, bereitet und lenkt sie durch die verschiedenen hierarchischen und charismatischen Gaben und schmückt sie mit seinen Früchten (LG, 4; vgl. Eph 4, 11-12; 1 Kor 12, 4; Ga15, 22).

Die unterscheidenden Elemente der verschiedenen Glieder, also die Gaben, Ämter und verschiedenen Dienste, sind ihrem Wesen nach eine Art wechselseitiger Ergänzung und in der Wirkung hingeordnet auf die Einheit und Sendung des gleichen Leibes (vgl. LG, 7; AA, 3). Dass es in der Kirche Hirten, Laien oder Ordensleute gibt, bedeutet im Licht der gemeinsamen Würde der Glieder keinen Wertunterschied (vgl. LG, 32), sondern drückt vielmehr die Gliederung der Verbindungen und der Aufgaben eines lebendigen Organismus aus.

Zusammengerufen, um allen ein "sichtbares Sakrament" zu sein (LG, 9)

3. - Die Neuheit des Gottesvolkes, unter doppeltem Gesichtspunkt, dem eines sichtbaren gesellschaftlichen Organismus und dem der unsichtbaren Gegenwart Gottes, beide eng miteinander verflochten, ist dem Mysterium Christi selbst vergleichbar: wie nämlich die angenommene Natur dem göttlichen Wort als lebendiges, ihm unlöslich geeintes Heilsorgan dient, so dient auf eine ganz ähnliche Weise das gesellschaftliche Gefüge der Kirche dem Geist Christi, der es belebt, zum Wachstum seines Leibes (LG, 8; vgl. Eph 4, 16). Die enge wechselseitige Verbindung beider Elemente gibt so der Kirche ihre besondere sakramentale Natur, kraft derer sie in jeder Beziehung die Grenzen jeder rein soziologischen Perspektive überschreitet. Denn das Konzil konnte bestätigen, dass das Volk Gottes in der Welt für alle Völker und Menschen das sichtbare Sakrament heilbringender Einheit sei (LG, g; vgl. LG, 1; 8; 48; GS, 42; AG, 1; 5).

Die gegenwärtige soziale Entwicklung und die kulturellen Veränderungen, die wir erleben, können, auch wenn sie der Kirche die Notwendigkeit, vielleicht nicht wenige ihrer menschlichen Seiten in geeigneter Form zu refomieren, abverlangen, dennoch nicht das Mindeste an ihrer besonderen Struktur als universalem Sakrament des Heils ändern. Im Gegenteil, die Konsequenzen, die aus diesen Veränderungen zu ziehen sind, bewirken gleichzeitig, dass diese ihre besondere Natur noch deutlicher hervortritt.

Bestimmt dazu, das Evangelium zu bezeugen und zu verkünden

4. - Alle Glieder: Bischöfe, Laien und Ordensleute, haben, auf ihre je eigene Art, Anteil an der sakramentalen Natur der Kirche. Desgleichen muss jeder, seinem Amt entsprechend, Zeichen und Werkzeug sowohl der Vereinigung mit Gott wie des Heiles der Welt sein. Denn für alle hat die Berufung einen zweifachen Aspekt:

a) den zur Heiligkeit: In der Kirche sind alle, mögen sie zur Hierarchie gehören oder von ihr geleitet werden, zur Heiligkeit berufen (LG, 39);

b) den zum Apostolat: Die ganze Kirche wird vom Heiligen Geist angetrieben, mitzuwirken, dass der Ratschluss Gottes ausgeführt werde (LG, 17; vgl. AA, 2; AG 1,2,3,4,5).

Deshalb ist, vor Erwägung der unterschiedlichen Gaben, Ämter und Aufgaben, als Grundprinzip die gemeinsame Berufung zur Vereinigung mit Gott für das Heil der Welt festzuhalten. Diese Berufung aber fordert von allen, als Kriterium der Teilhabe an der Kirchengemeinschaft, den Primat des Lebens im Geiste, aufgrund dessen sie das Vorrecht haben zum Hören des Wortes, zum innerlichen Gebet, zum Bewusstsein der Gliedschaft am ganzen Leib und der Bemühung um seine Einheit, zur treuen Erfüllung der eigenen Sendung, zur Selbsthingabe an den Dienst und zur Demut der Buße.

Aus dieser Berufung aller Getauften zum Leben im Geiste ergeben sich klare Notwendigkeiten und praktische Rückwirkungen auf die Beziehung, die zwischen Bischöfen und Ordensleuten bestehen sollen.

Kapitel II : Das Dienstamt der Bischöfe in der organisch gegliederten Kirchengemeinschaft

Die Eigenart der Gemeinschaft des Gottesvolkes und ihre besondere Würde

5. - Die organische Gemeinschaft, die die Glieder der Kirche verbindet, ist somit die Frucht desselben Heiligen Geistes, die notwendigerweise das historische Wirken Jesu Christi und dessen Abschluss in Tod und Auferstehung voraussetzt. Denn der Heilige Geist ist der Geist des Herrn: Jesus Christus, nachdem er durch die rechte Hand Gottes erhöht war (Apg 2,33), hat den vom Vater verheißenen Geist auf seine Jünger ausgegossen (LG, 5). Wenn nun der Geist gleichsam die Seele des Leibes ist (vgl. LG 7), dann ist Christus ohne Zweifel das Haupt (vgl. LG, 7); aus beidem ergibt sich der organische Zusammenhalt der Glieder (vgl. 1 Kor 12-13; Ko12, 19). Deshalb kann es kein wahres Hinhören auf den Geist geben ohne Treue zum Herrn, der ihn gesandt hat. Denn von Christus wird der ganze Leib durch Gelenke und Bänder versorgt und zusammengehalten und wächst durch Gottes Wirken (Klo 2, 19).

Deshalb ist die organisch gegliederte Gemeinschaft der Kirche nicht ausschließlich geistlicher Natur, d. h. aus dem Heiligen Geist geboren und kraft dessen vor den kirchlichen Ämtern da und diese erst schaffend, sondern ist gleichzeitig hierarchischer Natur, insofern sie von Christus, dem Haupt, ihren Lebensantrieb empfängt. Die vom Geist eingegossenen Gaben selbst sind von Christus gewollt und kraft ihrer Natur für das Gesamtgefüge des Leibes bestimmt, um seine Funktionen und Tätigkeiten zu beleben. Christus ist das Haupt des Leibes, der Anfang, der Erstgeborene aus den Toten, auf dass er in allem den Vorrang innehabe (LG, 7; vgl. Klo 1, 15-18). So nimmt die organische Gemeinschaft der Kirche, was ihren geistlichen Aspekt und was ihre hierarchische Natur betrifft, Ursprung und Leben gleichzeitig aus Christus und seinem Geist. Mit Recht benützt also der hl. Paulus öfter die Formeln in Christus und im Geist in engem und lebhaftem Austausch (vgl. Eph 2, 21-22 und viele andere Stellen in seinen Briefen).

Christus, das Haupt, ist gegenwärtig im bischöflichen Dienstamt

6. - Der Herr selbst hat in seiner Kirche verschiedene Dienstämter eingesetzt, die auf das Wohl des ganzen Leibes ausgerichtet sind (LG, 18). Unter diesen Dienstämtern ist das bischöfliche Amt die Grundlage aller anderen. Die Bischöfe bilden, in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom, dem Papst, das Bischofs-Kollegium, so dass sie in ihrer Gesamtheit im Sakrament Kirche die Funktion des Hauptes Christus wahrnehmen und wirksam machen. Denn in den Bischöfen, denen die Priester zur Seite stehen, ist inmitten der Gläubigen, der Herr Jesus Christus, der Hohepriester anwesend, so dass die Bischöfe die Aufgabe Christi selbst, des Lehrers, Hirten und Priesters, innehaben und in seiner Person handeln (LG, 21; vgl. 27; 28; PO, 1; CD, 2; PO, 2). Niemand außer dem Bischof entfaltet in der Kirche eine so fundamentale und organische Funktion der Fruchtbarkeit (vgl. LG, 18; 19), der Einheit (vgl. LG, 23) und der geistlichen Gewalt (vgl. LG, 22), dass sie Einfluss auf alle kirchliche Tätigkeit hat. Obwohl nämlich im Volke Gottes viele andere Aufgaben und Tätigkeiten zu erfüllen sind, kommt dem Papst und den Bischöfen das Amt, zu unterscheiden und zu steuern zu (vgl. LG, 21), das gleichzeitig die Fülle besonderer Gaben des Geistes und das eigene Charisma der Lenkung der verschiedenen Dienste in tiefster Fügsamkeit gegenüber dem einzigen lebenspendenden Geist (vgl. LG, 12; 24; usw.) mit sich bringt.

Unteilbarkeit des bischöflichen Dienstamtes

7. - Unter Mitwirkung der Priester leistet der Bischof der Gemeinschaft der Gläubigen einen dreifachen Dienst: sie zu lehren, zu heiligen und zu leiten (vgl. LG, 25-27; CD, 12-20; PO, 4-6). Es handelt sich jedoch nicht um drei Dienstämter; sondern, nachdem Christus im Neuen Bund die drei Ämter des Lehrers, des Priesters und des Hirten in der Wurzel verbunden hat, handelt es sich von seinem Ursprung her um ein einziges Dienstamt. Deshalb muss das bischöfliche Dienstamt in seinen verschiedenen Funktionen ungeteilt ausgeübt werden.

Wenn es aber die Umstände erfordern, dass einer dieser Aspekte deutlicher ins Licht gerückt wird, dürfen die übrigen dennoch nie von diesem getrennt oder beiseite gerückt werden, damit die innere Zusammengehörigkeit des ganzen Dienstamtes in keiner Weise geschwächt werde. Das Tun des Bischofs ist daher niemals nur leiten oder heiligen oder lehren, sondern, mit Unterstützung der Priester, weidet er seine Herde, indem er sie in einer einzigen und unteilbaren Aktion zugleich lehrt und heiligt und lenkt. Der Bischof ist also kraft seines eigenen Dienstamtes in besonderer Weise verantwortlich für das Wachsen all seiner Gläubigen in der Heiligkeit, insofern er der hauptsächliche Ausspender der Geheimnisse Gottes (ist) und seine Herde zur Vollkommenheit führt, je nach der besonderen Berufung des Einzelnen (vgl. CD, 15); also auch, und vor allem, der Ordensberufung.

Die Verantwortung der Hierarchie für das Leben nach den evangelischen Räten

8. - Im Lichte der Aufgaben und Pflichten des Papstes und der Bischöfe hinsichtlich der Lebensform der Ordensleute, wird die kirchliche Dimension des Ordenslebens sehr deutlich, an dessen enger Verbindung mit dem Leben und der Heiligkeit der Kirche mithin nicht gezweifelt werden kann (vgl. LG, 44). Denn Gott weiht durch die Hierarchie die Ordensleute, damit sie Ihm im Volke Gottes einen höheren Dienst leisten. Desgleichen erhebt die Kirche durch das Dienstamt ihrer Hirten den Ordensberuf durch ihre Bestätigung nicht nur zur Würde eines kanonischen Standes, sondern macht ihn auch durch ihre liturgische Feier zu einem Gott geweihten Stand (LG, 45; vgl. Sc, 80; 2). Darüber hinaus sind die Bischöfe, als Mitglieder des Bischofskollegiums, in Übereinstimmung mit dem Willen des Papstes sich darin einig, die Übung der evangelischen Räte weise zu lenken (LG, 45); die vorgelegten Regeln authentisch anzuerkennen (LG, 45) in der Weise, dass den Ordensinstituten eine für sie charakteristische eigene Sendung zugestanden und übertragen wird und ihre Bemühung um die Gründung neuer Kirchen Förderung findet, wie auch dass ihnen, je nach den Umständen, besondere Aufgaben und Ämter übertragen werden; alle Mühe darauf zu verwenden, dass die Ordensinstitute unter ihrer wachenden und schützenden Autorität nach dem Geist ihrer Stifter wachsen und gedeihen (LG, 45); die Exemtion nicht weniger Ordensinstitute von der Jurisdiktion der Ortsordinarien im Hinblick auf den allgemeinen Nutzen der ganzen Kirche festzulegen und für das Wachstum und die Vervollkommnung des Ordenslebens bessere Vorsorge zu treffen (CD, 35,3).

Einige Schlussfolgerungen

9. - Die obigen kurzen Überlegungen über die hierarchische Gemeinschaft in der Kirche werfen nicht wenig Licht auf die Beziehungen, die zwischen Bischöfen und Ordensleuten gepflegt werden sollten:

a) Das Haupt des Leibes der Kirche ist Christus, der ewige Hirt, der Petrus und die Apostel wie ihre Nachfolger, also den Papst und die Bischöfe, sakramentalerweise als seine Stellvertreter eingesetzt hat (vgl. LG, 18; 22; 27) und ihnen die zugehörigen Charismen gab; und niemand anders hat die Gewalt, eine lehr-, priester- und hirtenamtliche Funktion im Volke Gottes auszuüben, außer in Teilhabe und in Gemeinschaft mit ihnen.

b) Seele des Leibes der Kirche wird der Heilige Geist genannt. Kein Mitglied des Gottesvolkes, welches Dienstamt ihm auch übertragen sein mag, vereinigt in seiner Person alle Gaben, Ämter und Aufgaben, sondern muss mit den anderen gemeinschaftlich handeln. Die Unterschiede im Volke Gottes, an Gaben wie an Aufgaben, treffen und ergänzen sich in einer einzigen Gemeinschaft und Sendung.

c) Die Bischöfe, in Gemeinschaft mit dem Papst, empfangen von dem Haupt Christus den Auftrag (vgl. LG, 21), die Gaben und Zuständigkeiten zu unterscheiden, die vielfältigen Kräfte zu koordinieren und das ganze Volk anzuleiten, in der Welt als Zeichen und Werkzeug des Heils zu leben. Ihnen ist also auch das Amt anvertraut, für die Ordens-Charismen Sorge zu tragen, um so mehr als die Unteilbarkeit des Hirtenamtes sie dazu bestimmt, die ganze Herde zu vervollkommnen. Auf diese Weise, indem sie das Ordensleben fördern und schützen in Übereinstimmung mit seinen jeweiligen eigentümlichen Merkmalen, erfüllen die Bischöfe eine echte pastorale Pflicht.

d) Alle Hirten, eingedenk der Mahnung des Apostels, "seid nicht Beherrscher eurer Gemeinden, sondern ein Vorbild für eure Herde" (1 Petr 5,3), sollen sich des Vorrangs des Lebens im Geiste voll bewusst sein, der verlangt, dass sie zugleich Leiter und Glieder sind; wirkliche Väter, aber auch Brüder; Lehrer des Glaubens, aber vor allem Mitschüler vor Christus; Führer der Gläubigen zur Vollkommenheit, aber auch wahre Zeugen ihrer persönlichen Heiligung.

Kapitel III: Das Ordensleben in der kirchlichen Gemeinschaft

Die "kirchliche" Natur der Ordensinstitute

10. - Der Ordensstand ist kein Zwischenstand zwischen dem der Kleriker und dem der Laien, sondern entsteht aus dem einen wie dem anderen als eine besondere Gabe für das Leben der ganzen Kirche (vgl. LG, 43).

Er besteht in der Nachfolge Christi, durch öffentliches Gelöbnis der evangelischen Räte, nämlich gottgeweihte Keuschheit, Armut und Gehorsam, und die Verpflichtung, alle Hindernisse zu beseitigen, die vom Eifer der Liebe und der Vollkommenheit der Gottesverehrung ablenken könnten. Der Ordensangehörige nämlich gibt sich dem über alles geliebten Gott vollständig zu eigen, so dass er selbst durch einen neuen und besonderen Titel auf Gottes Dienst und Ehre hingeordnet wird; das heißt, er ist in besonderer Weise mit der Kirche und ihrem Geheimnis verbunden und das verpflichtet ihn, mit ungeteilter Hingabe für das Wohl des ganzen Leibes zu wirken (LG, 44).

Hieraus ergibt sich klar, dass das Ordensleben eine besondere Weise der Teilhabe an der sakramentalen Natur des Volkes ist. Die Weihe derer, die sich durch ein Ordensgelübde verpflichten, hat vor allem das Ziel, dass sie der Welt ein sichtbares Zeichen des unerforschlichen Geheimnisses Christi geben, insofern sie Ihn selbst darstellen, wie er auf dem Berg in der Beschauung weilt oder wie er den Scharen das Reich Gottes verkündigt oder wie er die Kranken und Schwachen heilt und die Sünder zum Guten bekehrt oder wie er die Kinder segnet und allen Wohltaten erweist, immer aber dem Willen des Vaters gehorsam ist, der ihn gesandt hat (LG, 46).

Über den besonderen Charakter der einzelnen Institute

11. - In der Kirche gibt es viele und nach ihrem spezifischen Charakter unterschiedene Ordensinstitute (vgl. PC, 7, 8, 9, 10); aber jedes trägt seine eigene Berufung als Gabe des Geistes bei, die durch das Werk vortrefflicher Männer und Frauen bewirkt (LG, 45); vgl. PC, 1; 2) und von der Hierarchie authentisch gebilligt wurde.

Dieses Charisma der Stifter (Evang. test. 11) scheint eine gewisse Erfahrung des Geistes zu sein, die den eigenen Schülern überliefert wurde, damit sie danach leben, sie hüten, vertiefen und ständig weiterentwickeln in der gleichen Weise, wie auch der Leib Christi ständig wächst. Deshalb schützt und fördert die Kirche den eigenen Charakter der verschiedenen Ordensinstitute (LG, 44; vgl. CD, 33; 35, 1; 35, 2; usw.). Dieser eigene Charakter bringt aber auch einen besonderen Stil der Heiligung und des Apostolats mit sich, der eine bestimmte Tradition in der Weise festigt, dass sich ihre objektiven Elemente angemessen aus ihr ablesen lassen. Deshalb ist es in dieser Stunde des kulturellen Fortschritts und der kirchlichen Erneuerung notwendig, die Identität jedes Ordensinstituts so sicherzustellen, dass die Gefahr einer nicht hinreichend festgelegten Lebensform vermieden wird, so dass die Ordensleute wegen des Fehlens der ihrem Institut eigenen Wirkweise in bloß vager und mehrdeutiger Form in das Leben der Kirche eingereiht werden.

Kennzeichen des echten Charisma

12. - Jedes echte Charisma bringt mit sich die Kraft einer echten Neuheit im geistlichen Leben der Kirche und einer besonderen Tätigkeit, die der Umwelt unbequem erscheinen und Schwierigkeiten auslösen kann, weil sich nicht immer sofort und leicht erkennen lässt, dass sie vom Geist kommt.

Die besondere charismatische Note jedes einzelnen Ordensinstituts verlangt vom Stifter wie von seinen Schülern den ständigen Nachweis der Treue zum Herrn, der Fügsamkeit gegen seinen Geist, der klugen Beachtung der Umstände und der Zeichen der Zeit, des Willens zum Gehorsam gegen die Kirche, des Bewusstseins der Unterordnung unter die Hierarchie, des Mutes zu Initiativen, der Beständigkeit der Hingabe und der Demut im Ertragen von Widerständen. Die notwendige Begegnung des echten Charisma mit den neuen Entwicklungen der Umstände und den inneren Mühen des Geistes schafft einen dauernden historischen Konnex zwischen dem Charisma selbst und dem Kreuz, das, trotz aller Misserfolge, sehr nützlich zur Überprüfung der Echtheit einer Berufung ist.

Auch den einzelnen Ordensleuten fehlen sicher nicht die persönlichen Gaben, die vom Geist zu kommen pflegen, um das Leben des Ordensinstituts zu bereichern, zu entwickeln und zu verjüngen in der Festigung der Gemeinschaft und im Zeugnis der Erneuerung. Die Unterscheidung solcher Gaben und ihre richtige Ausübung bemessen sich nach ihrer Übereinstimmung mit der gemeinsamen Zielrichtung des Instituts und den Notwendigkeiten der Kirche entsprechend dem Urteil der rechtmäßigen Obern.

Der besondere Dienst der Ordensobern

13. - Die Obern entfalten ihre Aufgabe des Dienstes und der Leitung in einem Ordensinstitut in Übereinstimmung mit seinem eigenen Charakter. Ihre Autorität kommt vom Geist des Herrn in Verbindung mit der Hierarchie, die das Institut kanonisch errichtet und seine besondere Sendung amtlich approbiert hat. Unter Berücksichtigung des Umstands aber, dass die prophetische, priesterliche und königliche Eigenschaft dem ganzen Volk Gottes zukommt (vgl. LG, 9; 10; 34; 35; 36) scheint es nützlich, die Zuständigkeit der Ordensobern in Analogie zur dreifachen Funktion des Hirtenamtes zu umreißen, also zur Pflicht zu lehren, zu heiligen und zu leiten, ohne die beiden Autoritäten zu verwechseln oder einander gleichzustellen:

a) Was die Pflicht zu lehren betrifft, so haben die Ordensobern die Kompetenz und die Autorität von Lehrern des Geistes in bezug auf den institutseigenen Entwurf vom Leben nach dem Evangelium. Sie müssen hier eine wirkliche geistliche Leitung wahrnehmen, für das GesamtInstitut und seine einzelnen Gemeinden, und zwar in aufrichtiger Übereinstimmung mit dem authentischen Lehramt der Hierarchie und in dem Bewusstsein, damit einen Auftrag von hoher Verantwortlichkeit im Bereich der vom Stifter angestrebten Formung nach dem Evangelium ausführen zu müssen.

b) Was die Pflicht zu heiligen betrifft, sind die Obern, je nach ihrem Amt, befugt und verpflichtet, die Vervollkommnung zu fördern, sei es das Wachstum in der Liebe, gemäß dem Ordenszweck, sei es die Aus- oder Weiterbildung der Mitbrüder, oder die Treue der Gemeinschaft und der Einzelnen im Leben nach den evangelischen Räten, entsprechend der Regel. Wenn diese Aufgabe richtig erfüllt wird, ist das für den Papst und die Bischöfe eine wertvolle Hilfe in ihrem wichtigen Dienst an der Heiligung.

c) Was die Pflicht zu leiten betrifft, so obliegt den Obern die Pflicht, das Eigenleben der Gemeinschaft zu ordnen, die Mitglieder des Instituts einzusetzen, dessen besondere Sendung zu wahren und zu fördern, sowie zu sorgen, dass es sich wirksam einfügt in die kirchliche Arbeit unter Leitung der Bischöfe.

Es gibt also eine innere Ordnung der Ordensinstitute (CD, 35, 3) die ihren besonderen Zuständigkeitsbereich hat, der eine echte Autonomie zusteht, auch wenn sich diese in der Kirche niemals auf Unabhängigkeit zurückführen lässt (vgl. CD, 35, 3 und 4). Das richtige Maß dieser Autonomie und ihre genaue Abgrenzung sind im allgemeinen Recht und in den Regeln oder Konstitutionen jedes einzelnen Instituts festgelegt.

Richtungsweisende Schlussfolgerungen

14. - Aus diesen Überlegungen zum Ordensleben lassen sich folgende erklärende Hinweise ableiten:

a) Die Ordensleute und ihre Gemeinschaften sind berufen zum öffentlichen Zeugnis für die Ganzhingabe an Gott, die die Grundentscheidung ihrer christlichen Existenz und die vorrangigste Aufgabe ihrer eigenen Lebensform ist. Sie sind in der Tat, gleich welchen besonderen Charakter ihr Institut besitzt, geweiht, um öffentlich im Sakrament Kirche Zeugnis dafür zu geben, dass die Welt nicht ohne den Geist der Seligpreisungen verwandelt und Gott dargebracht werden kann (LG, 31).

b) Jedes Institut ist für die Kirche entstanden und verpflichtet, diese durch seine eigenen Merkmale zu bereichern entsprechend seinem besonderen Geist und einer spezifischen Sendung. Deshalb pflegen die Ordensleute ein erneuertes Kirchenbewusstsein, indem sie ihre Arbeit der Auferbauung des Leibes Christi widmen, in Treue gegen ihre Regel und im Gehorsam gegen ihre Obern (vgl. PC, 14; CD, 35, 2).

c) Die Ordensobern haben die schwere Pflicht und vorrangige Verantwortung, mit allem Eifer zu sorgen, dass die Mitglieder dem Charisma des Stifters treu bleiben, wenn sie die vom Konzil vorgeschriebene und von der Zeit verlangte Erneuerung fördern wollen. Sie müssen sich also wahrhaft Mühe geben, die Mitbrüder in geeigneter Weise zu leiten und unablässig zur Verfolgung dieses Zieles zu bewegen. Deshalb obliegt vorzüglich ihnen die Aufgabe, für eine geeignete und zeitgemäße Ausbildung zu sorgen (PC, 2, d; 14; 18).

Schließlich müssen die Obern, im Wissen darum, dass das Ordensleben seiner eigenen Natur nach eine besondere Beteiligung der Mitglieder verlangt, sich um seine Förderung bemühen, da zur wirksamen Erneuerung und echten Anpassung die Zusammenarbeit aller Mitglieder eines Instituts unerlässlich ist (PC, 4).

Kapitel IV: Bischöfe und Ordensleute dienen der gleichen Sendung

Die kirchliche Sendung fließt aus der "Quelle der Liebe" (AG, 2)

15. - Das Volk Gottes hat eine einzige Sendung, die gewissermaßen das Herz des ganzen Mysteriums der Kirche ist. Der Vater heiligte den Sohn und sandte ihn in die Welt (loh 10, 36) als Mittler zwischen Gott und den Menschen (AG, 3); und am Pfingsttag hat Christus vom Vater her den Heiligen Geist gesandt, der sein Heilswerk von innen her wirken und die Kirche zu ihrer eigenen Ausbreitung bewegen soll (AG, 4). So ist die Kirche durch ihre ganze Geschichte hin ihrem Wesen nach missionarisch in Christus und durch den Geist (A G, 2; vgl. LG, 17). Alle, Priester und Laien wie Ordensleute, sind, jeder gemäß seiner eigenen Berufung, zu einer apostolischen Aufgabe berufen, die aus der Liebe des Vaters fließt. Der Geist aber belebt die kirchlichen Einrichtungen gleichsam als Seele und senkt den gleichen Geist der Sendung, von dem Christus getrieben war, in die Herzen der Gläubigen ein (AG, 4). Die Sendung des Gottesvolkes kann also niemals nur in äußerer Tätigkeit bestehen, denn die apostolische Arbeit lässt sich nicht auf die bloße, wenn auch gültige Förderung des Menschen einschränken, weil jede pastorale und missionarische Initiative wurzelhaft in der Teilhabe am Mysterium der Kirche gründet.

In der Tat ist die Sendung der Kirche ihrer Natur nach nichts anderes als die in der Weltgeschichte weitergeführte Sendung Christi selbst; sie besteht deswegen grundlegend in der Teilnahme am Gehorsam dessen (vgl. Hebr 5, 8), der sich selbst dem Vater für das Leben der Welt angeboten hat.

Über die absolute Notwendigkeit der Verbindung mit Gott

16. - Die Sendung, die ihren Ursprung vom Vater nimmt, verlangt von allen, die gesandt werden, die liebende Begegnung mit Gott in der Zwiesprache des Gebetes. Deshalb muss in dieser Zeit der apostolischen Erneuerung, wie bei jedem Sendungsauftrag, der erste Platz der Betrachtung Gottes zugewiesen werden, der Betrachtung seines Heilsplanes und der Zeichen der Zeit im Licht des Evangeliums, damit das Gebet reicher und häufiger werden kann.

Für alle besteht zweifellos die Notwendigkeit, das Gebet zu schätzen und zu ihm Zuflucht zu nehmen. Die Bischöfe und ihre Mitarbeiter im Priesteramt (LG, 25; 27; 28; 41), "beim Gebet und beim Dienst am Wort bleibend" (Apg 6, 4), sollen sich als "Ausspender der Geheimnisse Gottes" (1 Kor 4, 1) darum bemühen, dass alle, die ihrer Sorge anvertraut sind, in einmütigem Gebet verharren, durch den Empfang der Sakramente in der Gnade wachsen und dem Herrn treue Zeugen sind (CD, 15).

Die Ordensleute aber, insofern ihnen eine besondere Gebetserfahrung zukommt (Paul VI., 28. 10. 1966), müssen vor allem Gott suchen und lieben und sich in allen Lebensumständen bemühen, ein mit Christus verborgenes Leben in Gott (Kai 3, 3) zu führen. Daraus fließt die Nächstenliebe (PC, 6).

Auf Antrieb der göttlichen Vorsehung fühlen sich heute nicht wenige Gläubige innerlich gedrängt, sich in Gruppen zu versammeln, das Evangelium zu hören, gründlich zu meditieren und tiefer zu betrachten. Infolgedessen ist es für die Wirksamkeit der Sendung selbst unerlässlich, dass alle, vor allem die Hirten, auf das Gebet achten, und ebenso, dass die Ordensinstitute ihre Form der Hingabe an Gott unversehrt bewahren, sei es durch Förderung der hervorstehenden Rolle, die auf diesem Gebiet die Gemeinschaften mit beschaulichem Leben einnehmen (vgl. PC, 7 und AG, 18), sei es durch Vorsorge dafür, dass die in der apostolischen Arbeit tätigen Ordensleute ihre innere Verbindung mit Gott nähren und öffentlich Zeugnis davon geben (vgl. PC, 7 und AG, 18).

Unterschiedliche Formen der apostolischen Arbeit

17. - Die Apostolatsarbeit muss sich unter sehr verschiedenen kulturellen Bedingungen entfalten. Deshalb machen sich trotz der Einheitlichkeit der Sendung Unterschiede bemerkbar, die ... nicht aus dem inneren Wesen der Sendung selbst, sondern aus den Bedingungen, unter denen diese Sendung vollzogen wird, kommen. Diese Bedingungen hängen entweder von der Kirche ab oder von den Völkern, den Gemeinschaften und den Menschen, an die sich die Sendung richtet (AG, 6). Diese sicher vorhandenen, wenn auch zufälligen Unterschiede wirken sich spürbar nicht nur auf die Art, wie das Dienstamt der Bischöfe und Priester ausgeübt wird, aus, sondern auch auf den besonderen Lebensstil und die Aufgaben der Ordensleute, indem sie nicht einfache Formen der Anpassung verlangen, vor allem von jenen in der Apostolatsarbeit tätigen Ordensinstituten, die auf internationaler Ebene arbeiten.

Was die Beziehungen zwischen den Bischöfen und den Ordensleuten betrifft, sind also über die unterschiedlichen Funktionen (vgl. AA, 2) und die unterschiedlichen Charismen (vgl. LG, 2) hinaus auch die konkreten Unterschiede der nationalen Umwelt sorgfältig zu berücksichtigen.

Der wechselseitige Einfluss zwischen den universellen und partikulären Werten

18. - Aus der Notwendigkeit, das Mysterium der Kirche in das je eigene Umfeld der einzelnen Regionen einzufügen, ergibt sich das Problem des wechselseitigen Einflusses zwischen den universellen und partikulären Werten im Volke Gottes.

Das II. Vatikanische Konzil hat nicht nur von der Universalkirche gesprochen, sondern auch von den Partikular- und Ortskirchen, die als einer der für die Erneuerung des kirchlichen Lebens typischen Züge vorgestellt wurden (vgl. LG, 13; 23; 26; CD, 3; 11; 15; AD, 22; PC, 20). Deshalb kann ein gewisser Dezentralisierungsprozess seine positive Bedeutung haben, was auch zu Konsequenzen für die wechselseitigen Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten führt (vgl. Evang. nunt., 61-64). Jede Partikularkirche bereichert sich mit wertvollen menschlichen Elementen, die dem Geist und der Natur jeder Nation eigentümlich sind. Dennoch sind diese Elemente nicht als Anzeichen für Spaltung, Partikularismus oder Nationalismus zu betrachten, sondern als Ausdruck der Mannigfaltigkeit in der Einheit und der Fülle jener Inkarnation, die den gesamten Leib Christi bereichert (vgl. UR, 14-17). In der Tat ist die Universalkirche keine Summe oder Föderation der Partikularkirchen (vgl. Evang. nunt., 62), sondern die totale und gesteigerte Präsenz des einzigen universalen Heilssakramentes (vgl. Evang. nunt., 54). Aber diese vielförmige Einheit stellt sehr konkrete Forderungen an die Pflichterfüllung der Bischöfe und der Ordensleute:

a) Die Bischöfe und ihre priesterlichen Mitarbeiter müssen vor allen anderen der rechten Unterscheidung der kulturellen Werte des Ortes im Leben ihrer Kirche gerecht werden, aber auch der deutlich universellen Perspektive, die sich aus ihrer missionarischen Rolle als Nachfolger der Apostel ergibt, die zur ganzen Welt gesandt wurden (vgl. CD, 6; LG, 20; 23; 24; AG, 5; 38).

b) Auch die Ordensleute müssen sich, auch wenn sie einem Ordensinstitut päpstlichen Rechts angehören, als wirkliche Mitglieder der Diözesanfamilie betrachten (vgl. CD, 34) und um die notwendige Anpassung bemühen, indem sie, sowohl für den Diözesanklerus wie für das Ordensleben auch Berufungen aus der Ortskirche in geeigneter Weise fördern. Soweit es sich dabei im Kandidaten für ihre eigenen Ordensgenossenschaften handelt, sollen sie, sie so ausbilden, dass sie wirklich gemäß ihrer angeborenen örtlichen Kultur leben, aber zur gleichen Zeit müssen sie darauf achten, dass sie niemals vom missionarischen Impuls der Ordensberufung selbst abweichen oder von der Einheit und dem Eigencharakter des einzelnen Instituts.

Pflicht zur Mission und Mut zur Initiative

19. - Hieraus ergibt sich also, vor allem für die Bischöfe und Ordensleute, eine klare Missionspflicht, die zu ihrem Dienstamt und Charisma gehört. Diese Pflicht wird heute um so drängender, als die derzeitigen kulturellen Bedingungen sich im Zeichen zweier Hauptmerkmale entwickeln, nämlich des Materialismus, der sich auch in traditionell christlichen Gegenden unter den Volksmassen breit macht, und des zunehmenden internationalen Austausches, durch den alle Völker, auch die nichtchristlichen, leicht miteinander in Berührung kommen können. Außerdem verlangen die tiefreichenden Veränderungen der Dinge, die Zunahme humaner Werte und die vielfältigen Notwendigkeiten der gegenwärtigen Welt (vgl. GS, 43-44) mit immer größerer Deutlichkeit, dass einerseits viele überlieferte Seelsorgsaktivitäten erneuert, andererseits auch neue Modelle apostolischer Präsenz erprobt werden. Unter solchen Umständen muss der apostolische Eifer auch originelle Versuche wagen unter dem Antrieb des Heiligen Geistes, der seinem Wesen nach Schöpfer ist. Der charismatischen Natur des Ordenslebens verbindet sich aber in hervorragender Weise ein fruchtbringender Eifer im Entdecken und Unternehmen neuer Initiativen (vgl. n. 12). Deshalb hat Papst Paul VI. selbst mit Recht festgestellt: Gerade durch ihre Ordensbindung sind sie (die Ordensleute) besonders frei und können unbehindert alles verlassen, um bis an die Grenzen der Erde das Evangelium zu verkündigen. Sie sind eifrig beim Werk, und ihr Apostolat zeichnet sich häufig durch geniale Pläne und Initiativen aus, die bei jedem Beobachter Bewunderung auslösen (Evang. nunt., 69).

Koordinierung der Pastoralarbeit

20. - Die Kirche wurde nicht als Arbeitsorganisation gegründet, vielmehr als der lebendige Leib Christi, um Zeugnis zu geben. Dennoch ergibt sich aus der konkreten Arbeit die Notwendigkeit der Planung und Koordinierung der vielfältigen Pflichten und Dienste, die in geschlossenem pastoralen Einsatz zusammenwirken müssen, bei dem feststeht, welche Optionen zu verfolgen und welche apostolischen Aktivitäten anderen voranzustellen sind (vgl. CD, 11; 30; 35, 5; AG, 22; 29). Deshalb muss heute mit Nachdruck auf den verschiedenen Ebenen des kirchlichen Lebens versucht werden, ein geeignetes System der Forschung und Verwirklichung zu finden, damit die Evangelisierungsarbeit den unterschiedlichen Situationen besser angepasst werden kann.

Hauptzentren dieser wünschenswerten Koordinierung sind: der Heilige Stuhl, die Diözese (vgl. CD, 11), die Bischofskonferenz (vgl. CD, 38). Bei diesen Zentren bestehen auch andere Organe der Zusammenarbeit entsprechend den kirchlichen und regionalen Bedürfnissen.

Gegenseitige Zusammenarbeit der Ordensleute

21. - Im Raum des Ordenslebens werden vom Heiligen Stuhl auf örtlicher oder gemeinkirchlicher Ebene Vereinigungen der Höheren Ordensobern und der Generalobern errichtet (vgl. PC, 23; REU, 73, 5), die sich entsprechend ihrer Natur und Autorität von den Bischofskonferenzen unterscheiden. Ihr erster Zweck ist nämlich die Förderung des Ordenslebens im Rahmen der kirchlichen Sendung. Ihre Tätigkeit besteht darin, gemeinsame Dienste, Initiativen der Brüderlichkeit und Vorschläge zur Zusammenarbeit anzubieten, unter Wahrung des Eigencharakters jedes einzelnen Ordensinstituts. Das wird ohne Zweifel auch dazu beitragen, wertvolle Hilfen zur Koordinierung der Seelsorge anzubieten, wenn in bestimmten Perioden eine angemessene Überprüfung der Arbeitsweise stattfindet und vor allem, wenn die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Bischofskonferenzen und den Vereinigungen der Höheren Obern nach den Direktiven des Heiligen Stuhls geregelt werden.

Die pastorale Bedeutung der Exemtion

22. - Der Papst hat in Anbetracht des Nutzens für die Kirche (vgl. LG, 45; CD, 35, 3) nicht wenigen Ordensfamilien die Exemtion gewährt, damit diese Institute ihre Identität in geeigneterer Weise ausdrücken und in besonders hochherziger und weitgespannter Form dem allgemeinen Wohl dienen können.

Die Exemtion ist aber kein Hindernis für die pastorale Koordination und gute gegenseitige Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Gottesvolkes. Denn sie betrifft vor allem die innere Ordnung der Institute. Dadurch soll erreicht werden, dass in ihnen alles besser aufeinander abgestimmt und verbunden ist und so für das Wachstum und den Fortschritt im Ordensleben gesorgt ist; ferner, dass der Papst über sie zum Besten der ganzen Kirche verfügen kann, eine andere zuständige Obrigkeit jedoch zum Wohle der Kirchen des eigenen Jurisdiktionsbereiches (CD, 35, 3; vgl. CD, 35, 4; Eccl. Sanctae, I, 25-40; Evang. nunt., 69).

Deshalb müssen die exemten Ordensleute, in Treue zu ihrer Eigenart und ihrer besonderen Aufgabe (PC, 2 b) vor allem eine besondere Anhänglichkeit an den Papst und die Bischöfe pflegen, indem sie ihre Freiheit und ihren apostolischen Eifer in Übereinstimmung mit dem Ordensgehorsam zur Verfügung stellen; gleichfalls mit vollem Bewusstsein und Einsatz sich bemühen, in der Diözesanfamilie das spezifische Zeugnis und die ursprüngliche Sendung ihres Ordensinstituts zur Darstellung zu bringen; schließlich immer jene Empfänglichkeit und Entschlossenheit zum Apostolat lebendig halten, die ihrer Ordensverpflichtung eigentümlich sind.

Die Bischöfe werden gewiss den spezifischen Beitrag anerkennen und hochschätzen, wodurch jene Ordensleute den Partikularkirchen Hilfe leisten, in deren Exemtion sie gewissermaßen ein Zeichen der pastoralen Bereitschaft finden, die sie selbst eng mit dem Papst in der allgemeinen Sorge für alle Völker verbindet (vgl. n. 8).

Dieses neue Verständnis der Exemtion kann zur Mehrung der apostolischen Initiativen und des missionarischen Eifers in allen Partikularkirchen nicht wenig beitragen, wenn es von allen Mitarbeitern in der Pastoralarbeit voll geteilt wird.

Kriterien einer angemessenen Ordnung der Pastoralarbeit

23. - Das oben über die kirchliche Sendung Gesagte lässt folgende Hinweise angebracht erscheinen:

a) Zunächst verlangt schon die Natur der apostolischen Arbeit als solcher, dass die Bischöfe der inneren Sammlung und dem Gebetsleben einen privilegierten Platz einräumen (vgl. LG, 26; 27; 41). Diese verlangt aber auch, dass die Ordensleute sich, entsprechend ihrem Eigencharakter, von Grund auf erneuern und mit Ausdauer dem Gebet widmen.

b) Mit besonderer Sorgfalt zu fördern sind die verschiedenen Unternehmen die das beschauliche Leben verwurzeln sollen (AG, 18), denn dieses nimmt einen hervorragenden Platz in der Sendung der Kirche ein, mag auch die Notwendigkeit zum tätigen Apostolat noch so sehr drängen (PC, 7). Die Berufung aller zur Vollkommenheit der Liebe (vgl. LG, 40) wird in deutlicher Form gerade heute, wo die Gefahr des Materialismus im Wachsen ist, von den ganz der Beschauung hingegebenen Ordensinstituten dargestellt, in denen in offener und in radikaler Weise sichtbar wird, was der hl. Bernhard sagt: Der Grund, Gott zu lieben, ist Gott; das Maß, ihn zu lieben, ist ohne Maß (De diligendo Deo, c. 1; PL, 182, n. 584).

c) Die Aktivität des Gottesvolkes in der Welt ist von Natur aus universal und missionarisch, sowohl durch den Charakter der Kirche selbst (vgl. LG, 17) wie durch das Gebot Christi, der dem Apostolat eine Universalität ohne Grenzen gab (Evang. nunt., 49). Es wird deshalb notwendig sein, dass die Bischöfe und die Obern diese Dimension des apostolischen Bewusstseins pflegen und konkrete Initiativen zu ihrer Erreichung fördern.

d) Die Partikularkirche ist der geschichtliche Raum, in dem eine Berufung sich wirklich ausdrückt und apostolisch wirkt. Hier nämlich, innerhalb der Grenzen einer bestimmten Kultur, wird das Evangelium verkündet und angenommen (vgl. Evang. nunt., 19; 20; 29; 32; 35; 40; 62; 63). Deshalb ist es unumgänglich, dass man bei der Ausbildung sich auch diese Realität von großer Bedeutung für die pastorale Erneuerung in angemessener Weise vor Augen hält.

e) Die Wechselwirkung zwischen beiden Polen, also der lebendigen Anteilnahme an einer besonderen Kultur und dem Blick auf die universale Kirche, muss ihr Fundament in einer unerschütterlichen Wertschätzung und ausdauernden Bewahrung jener Werte der Einheit finden, auf die in keiner Weise verzichtet werden kann, ob es sich nun um die Einheit der Katholischen Kirche - für alle Gläubigen -, oder um die Einheit des einzelnen Ordensinstituts - für alle seine Mitglieder - handelt. Jene örtliche Gemeinschaft, die sich von dieser Einheit distanzieren würde, käme in eine doppelte Gefahr: auf der einen Seite die eigentliche Gefahr der Trennung, die zur Erstarrung führt ... ; auf der anderen Seite die Gefahr, die eigene Freiheit zu verlieren, wenn sie, getrennt vom Haupt ... und isoliert, auf viele Weisen zum Objekt von Kräften wird, die versuchen, sich ihrer zu bedienen und sie zu missbrauchen (Evang. nunt., 64).

f) In unserer Zeit wird von den Ordensleuten in besonderer Weise eben jene charismatische, lebhafte und erfindungsreiche Originalität erwartet, durch die sich die Stifter auszeichneten, damit sie der ihnen aufgetragenen Apostolatsarbeit der Kirche sich mit noch größerem Eifer widmen, gerade unter denen, die heute die Mehrheit der Menschheit ausmachen und vom Herrn am meisten geliebt werden: den Kleinen und Armen (vgl. Mt 18, 1-6; Lk 6, 20).

ZWEITER TEIL: RICHTLINIEN UND NORMEN

Aufgrund der bisher dargelegten Prinzipien und der Erfahrung der letzten Jahre werden einige Richtlinien und Normen gegeben, die vornehmlich für die Praxis gelten. Dadurch wird gewiss erreicht, dass die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Bischöfen und den Ordensleuten weiter zum Aufbau des Leibes Christi verbessert werden können. Die verschiedenen Anweisungen sind in drei Gruppen zusammengefasst, die sich gegenseitig ergänzen. Sie betreffen

a) die Ausbildung,

b) die Tätigkeit,

c) die Zusammenarbeit.

Der Text setzt die bestehenden rechtlichen Vorschriften voraus und bezieht sich manchmal auf sie; er hebt also in keiner Weise die früheren Dokumente des Hl. Stuhls auf, die sich mit dieser Materie befassen.

Kapitel V: Einige Richtlinien für die Ausbildung

Der Papst und die Bischöfe üben in der Kirche das oberste Amt als rechtmäßige Lehrer und Führer zur Heiligkeit über die ganze Herde aus (vgl. Erster Teil, Kapitel II). Die Ordensobern und -oberinnen besitzen ihrerseits die besondere Autorität zur Leitung des eigenen Instituts und haben die sehr schwere Aufgabe, die Mitbrüder und Mitschwestern entsprechend auszubilden (vgl. pe, 14; 18; und Erster Teil, Kapitel III). Daher sollen die Bischöfe und die Oberen dem Bemühen um die Ausbildung eine wirkliche Vorrangstellung einräumen, beide entsprechend ihrer besonderen Aufgabe und in einträchtiger Zusammenarbeit.

24. - Besonders beim Diözesanklerus, bei den aktiven Laien und bei den Ordensleuten sollen die Bischöfe, zusammen mit den Ordensobern und -oberinnen, eine gründliche Kenntnis und Erfahrung des Geheimnisses und der Struktur der Kirche und der belebenden Einwohnung des Heiligen Geistes fördern und gemeinsam besondere Kurse oder Kongresse über die Spiritualität abhalten lassen. Auch sollen sie unermüdlich darauf drängen, dass das persönliche und öffentliche Gebet mehr und mehr geschätzt und auch um sorgfältig vorbereitete neue Initiativen bereichert wird.

25. - Getreu ihrer besonderen Berufung sollen die Ordensgemeinschaften, besonders die beschaulichen, ihrerseits den Menschen von heute geeignete Hilfen zum Gebet und zum geistlichen Leben anbieten, so dass sie auf die heute stärker empfundene dringende Notwendigkeit der Meditation und eines vertieften Glaubenslebens eingehen können. Sie sollen auch die Teilnahme an ihrer eigenen Liturgie leichter möglich machen, ohne die bestehenden Regelungen und die sinnvollen Erfordernisse der Klausur zu übersehen.

26. - Die Ordensobern und -oberinnen sollen alles daran setzen, ihre Mitbrüder und Mitschwestern in der Treue zu ihrer besonderen Berufung zu bestärken. Einer vernünftigen Anpassung an die zeitgemäßen kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse sollen sie nicht im Wege stehen: sie werden aber darauf achten, dass dies auf keinen Fall zu einem Lebensstil führt, der mit dem gottgeweihten Leben nicht mehr vereinbar ist. Die Anpassung an die Kultur und die Spezialstudien der Ordensmitglieder sollen sich auf die Bereiche beschränken, die mit der besonderen Zielsetzung der Instituts eng verbunden sind. Sie sollen nicht einer falsch verstandenen Selbstverwirklichung dienen, um persönliche Interessen durchzusetzen, sondern den Erfordernissen der apostolischen Zielsetzung der jeweiligen Ordensfamilien und den Notwendigkeiten der Kirche entsprechen.

27. - Bei der ständigen Weiterbildung der Ordensleute muss immer wieder verlangt werden, dass das Zeugnis der Armut und des Dienstes an den besonders Bedürftigen neu gegeben wird; und es ist auch dafür zu sorgen, dass in erneuerter Sicht von Gehorsam und gottgeweihter Keuschheit, die Gemeinden ein leuchtendes Zeichen von Bruderliebe und Einigkeit seien.

In den tätigen Instituten, in denen das Apostolat wesentlicher Bestandteil ihres Ordenslebens ist (vgl. pe, 8; AG, 25), soll das Apostolat in der Grundausbildung und Weiterbildung gebührend ins Licht gerückt werden.

28. - Den Bischöfen als den rechtmäßigen Lehrern und den Führern zur Vollkommenheit für alle Diözesanen (vgl. CD, 12; 15; 35, 2; LG, 25; 45) obliegt es auch, die Treue zum Ordensberuf, im Geiste jedes Instituts, zu schützen. In Ausübung dieser pastoralen Aufgabe werden die Bischöfe dafür sorgen, dass sie die Kontakte zu den Ordensobern und -oberinnen, denen sich alle Mitglieder ihrer Institute im Geiste des Glaubens fügen, pflegen (vgl. PC, 14) und in Lehre und Zielsetzung eindeutig mit dem Heiligen Vater, mit den Dikasterien des Hl. Stuhles und mit den übrigen Bischöfen und Ortsordinarien übereinstimmen.

Die Bischöfe und ihr Klerus sollen das gottgeweihte Leben klar bejahen, die Ordensgemeinschaften schützen, die Berufe fördern und in spiritueller wie in apostolischer Hinsicht die besondere Eigenart einer jeden Ordensfamilie wirksam fördern (vgl. CD, 35, 5).

29. - Die Bischöfe und die Ordensobern und -oberinnen sollen entsprechend ihrer besonderen Zuständigkeit die Kenntnis der Lehre des Konzils fördern, desgleichen die Kenntnis der päpstlichen Dokumente über das Bischofsamt, über das Ordensleben, über die Ortskirchen und über die gegenseitigen Kontakte, die gepflegt werden sollen. Daher scheinen folgende Initiativen erwünscht:

a) Zusammenkünfte der Bischöfe und der Ordensobern und -oberinnen, um diese Themen gemeinsam zu vertiefen;

b) Besondere Kurse für Diözesanpriester, Ordensleute und apostolisch tätige Laien, um die Arbeit neu und besser aufeinander abzustimmen;

c) Besondere Initiativen für die Ausbildung der Laienbrüder und der Ordensfrauen;

d) Ausarbeitung geeigneter Pastoraldokumente auf diözesaner, regionaler und nationaler Ebene, in denen das Interesse der Gläubigen für diese Themen geweckt und angeregt wird.

Es ist aber darauf zu achten, dass diese Weiterbildung nicht auf wenige beschränkt bleibt; vielmehr sollen alle die Möglichkeit haben, sie zu erhalten, und sie soll eine gemeinsame Aufgabe aller Mitbrüder und -schwestern werden.

Es scheint auch zweckmäßig zu sein, dieser vertieften Kenntnis der Lehre die angemessene Verbreitung dadurch zu sichern, dass man die Presse, die sozialen Kommunikationsmittel, Vorträge, Predigten usw. zu Hilfe nimmt.

30. - Gleich zu Beginn der kirchlichen wie der Ordensausbildung soll das systematische Studium des Mysteriums Christi, des sakramentalen Charakters der Kirche, des Bischofsamtes und der Stellung des Ordenslebens in der Kirche im Blickfeld stehen. Daher:

a) sollen die Ordensmänner und Ordensfrauen vom Noviziat an so ausgebildet werden, dass sie ein waches Bewusstsein und lebendiges Interesse für die Ortskirche haben, ohne der eigenen besonderen Berufung untreu zu werden;

b) sollen die Bischöfe dafür sorgen, dass der Diözesanklerus völlig mit den heutigen Problemen des Ordenslebens und mit dessen dringender missionarischer Notwendigkeit vertraut ist, und dass auch einIge geeignete Priester zur Verfügung stehen, die sich der Spiritualität der Ordensmänner und Ordensfrauen annehmen können (vgl. OT, 10; AG, 39), obwohl diese Aufgabe oft besser klug ausgewählten Ordensgeistlichen anvertraut wird (vgl. n. 36).

31. - Die volle Reife der Priester- und Ordensberufung hängt auch, und zwar entscheidend, von der Ausbildung in der Lehre ab; sie erfolgt gewöhnlich in Studienhäusern mit Universitätsrang, in Hochschulen oder besonders geeigneten Instituten.

Die Bischöfe und die Ordensobern und -oberinnen, die hier in Frage kommen, sollen wirksam zusammenarbeiten, um diese Studienhäuser zu fördern und den Studienbetrieb in angemessener Weise zu erhalten, besonders wenn sie einer oder mehreren Diözesen und Genossenschaften zur Verfügung stehen und so eher in der Lage sind, hervorragende und an Zahl ausreichende Dozenten und sonstige ordnungsgemäß vorgebildete Kräfte zu beschaffen, entsprechend den Erfordernissen der Ausbildung wie auch dem rationelleren Einsatz des Personals und der Mittel.

Bei der Vorbereitung, der Verbesserung und endgültigen Formulierung der Satzungen dieser Studienhäuser sollen die Rechte und Pflichten der einzelnen Teilnehmer klar festgelegt werden, die Aufgaben, die dem Bischof oder den Bischöfen auf Grund ihres Amtes zustehen, die Art des Vorgehens und der Umfang der Verantwortung der Ordensobern, die in Frage kommen; so dass eine objektive und vollständige Darlegung der Lehre gefördert wird, die mit dem kirchlichen Lehramt übereinstimmt. Ferner soll gemäß den allgemein geltenden Kriterien der Zuständigkeit und Autorität und gemäß den Normen der Satzungen darauf geachtet werden, dass die Arbeiten und Initiativen dieser Zentren sorgfältig ausgeführt werden. Aber in dieser ganzen wichtigen Angelegenheit sollen immer die Normen und Anweisungen des Hl. Stuhles befolgt werden.

32. - Die zeitgemäße Erneuerung der pastoralen Praxis in den Diözesen erfordert eine eingehende Kenntnis aller Dinge, die das menschliche und religiöse Leben am Ort konkret ausmachen, so dass von daher eine objektive und angemessene theologische Reflexion möglich wird, die Prioritäten im Handeln festgelegt werden, ein geeigneter Gesamtplan des pastoralen Wirkens ausgearbeitet und schließlich die geleistete Arbeit von Zeit zu Zeit überprüft wird. Diese Aufgabe kann aber von den Bischöfen, in Zusammenarbeit mit befähigten Personen, auch aus den Reihen der Ordensleute, erfordern, dass Studienkommissionen und Forschungszentren eingerichtet und unterhalten werden. Die Notwendigkeit dieser Initiativen wird immer deutlicher, um eine bessere Ausbildung der Personen zu erreichen und um zu einem sinnvollen Plan für die pastorale Praxis zu kommen.

33. - Die Ordensleute haben die Pflicht, dem Lehramt der Hierarchie aufmerksam und aufgeschlossen zu begegnen und sich den Bischöfen, den rechtmäßigen Lehrern und Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit (LG, 25), bereitwillig zur Verfügung zu stellen für ihre verantwortungsvolle Aufgabe der Glaubensunterweisung, sowohl in den Studienzentren als auch in den anderen Möglichkeiten der Glaubensvermittlung.

a) Hinsichtlich der Veröffentlichung von Büchern und Dokumenten in von Ordensleuten oder katholischen Institutionen geführten Druck- oder Verlagsanstalten sollen die Normen der Kongregation für die Glaubenslehre (19. 3. 1975) befolgt werden bezüglich der zuständigen Autorität für die Approbation der Texte der Heiligen Schrift, auch der Übersetzungen, für die liturgischen Bücher, die Gebetbücher, die Katechismen und alle anderen Schriften, die etwas enthalten, das in besonderer Weise die Religion und die Moral betrifft.

Die Nichtbeachtung dieser Normen, die mitunter scheinbar bewusst oder mit List geschieht, kann den Gläubigen großen Schaden zufügen. Dem muss vor allem von seiten der Ordensleute mit allen Kräften und in Loyalität widerstanden werden.

b) Auch wenn es um Dokumente und Initiativen von Ordensinstitutionen auf lokaler Ebene geht, die zwar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, aber in pastoraler Hinsicht bedeutsam werden können, wie z. B. über neue und schwierige soziale, wirtschaftliche und politische Probleme, die zum Glauben und religiösen Leben irgendwie in Beziehung stehen, soll in der notwendigen Übereinstimmung mit den zuständigen kirchlichen Ordinarien gehandelt werden.

c) Außerdem sollen die Bischöfe die besondere Sendung einiger Institute ausdrücklich würdigen und die Ordensleute, die das wichtige Apostolat im Verlagswesen und in den öffentlichen Kommunikationsmitteln ausüben, ermuntern und fördern; sie sollen auf diesem Gebiet eine ausgedehnte apostolische Zusammenarbeit, besonders auf nationaler Ebene, herbeiführen; auch sollen sie sich um die Ausbildung der Fachkräfte dieses Berufszweiges kümmern, nicht nur, was ihr technisches Können, sondern auch, und besonders, was ihre Verantwortung in der Kirche betrifft.

34. - Es wäre ein schwerer Irrtum, das Ordensleben von kirchlichen Strukturen unabhängig zu machen - noch viel schwerer wäre der Irrtum, wollte man das eine zum anderen in Gegensatz bringen -, als ob zwei Kirchen bestünden: eine charismatische und eine institutionelle. Vielmehr bilden beide Elemente, die Geistesgaben und die kirchlichen Strukturen, eine einzige, wenn auch komplexe, Wirklichkeit (vgl. LG, 8).

Darum sollen die Ordensleute, deren besonderes Engagement den Perspektiven der künftigen Welt gilt (vgl. Erster Teil, Kapitel III), der Zielsetzung und dem Geist ihrer Gemeinschaft ganz treu sein in vollem Gehorsam und in voller Ergebenheit gegenüber der hierarchischen Autorität (PC, 2; LG, 12).

35. - Der Bischof als der Hirt der Diözese und die Ordensobern und -oberinnen als die Verantwortlichen für ihr eigenes Institut sollen sowohl die Teilnahme der Ordensleute am Leben der Ortskirche als auch ihre Kenntnis der kirchlichen Normen und Anweisungen fördern; insbesondere die Ordensobern und -oberinnen sollen die übernationale Einheit im eigenen Institut und die Bereitschaft zum Hören auf die Generalobern und -oberinnen betonen (vgl. Erster Teil, Kapitel IV).

Kapitel VI: Aufgaben und Pflichten im Bereich der Pastoral und des Ordenslebens

Die Kirche lebt im Geist und ruht auf dem Fundament des Petrus und der Apostel und ihrer Nachfolger, so dass das bischöfliche Amt tatsächlich zum Leitprinzip der pastoralen Dynamik des ganzen Gottesvolkes wird. Sie wirkt daher in Übereinstimmung mit dem lebenspendenden Geist und mit dem Haupt, das in dem Leib wirkt (vgl. Erster Teil, Kapitel lI). Das stellt gewisse Anforderungen an die Bischöfe und Ordensleute in ihren Initiativen und Aktivitäten, obwohl sie ihre eigene Zuständigkeit besitzen, entsprechend ihrer besonderen Aufgabe.

Die praktischen Richtlinien, die hier dargelegt werden, beziehen sich auf zwei Arten von Erfordernissen im Tätigkeitsbereich: solche der Pastoral und des Ordenslebens.

Erfordernisse der Pastoral

36. - Das Konzil sagt: Die Ordensleute, Männer wie Frauen, gehören in besonderer Weise zur Familie der Diözese. Sie leisten der heiligen Hierarchie große Hilfe, und sie können und müssen diese Hilfe, weil die Anforderungen des Apostolats gewachsen sind, von Tag zu Tag mehr leisten (CD, 34).

In Gebieten, in denen mehrere Riten gelten, werden die Ordensleute, wenn sie unter Gläubigen arbeiten, die einem von dem ihrigen verschiedenen Ritus angehören, sich nach den Normen richten, die für die Beziehungen zu den Bischöfen eines anderen Ritus vorgesehen sind (vgl. Eccl. Sanctae, I, 23).

Diese Kriterien müssen nicht nur nach Abschluss einer Arbeitsregelung gelten, sondern schon bei Festsetzung und Ausarbeitung des Arbeitsprogramms; das besondere Recht des Bischofs zu entscheiden, wird dadurch nicht angetastet.

Die Ordenspriester müssen, wegen der Einheit des Priestertums (LG, 28; CD, 28; 11) und insofern sie an der Seelsorge teilnehmen, in einem wahren Sinne als zum Klerus der Diözese gehörig betrachtet werden (CD, 34); sie können und müssen daher dazu beitragen, dass die Ordensleute mit dem Klerus und den Ortsbischöfen eng verbunden sind und ihre Arbeiten mit diesen wirklich koordinieren.

37. - Zwischen dem Diözesanklerus und den Ordensgemeinschaften sollen die Brüderlichkeit und Zusammenarbeit gefördert werden (vgl. CD, 35, 5). Daher sollen alle die Hilfen, auch einfache und nicht rein formelle, sehr geschätzt werden, die dazu beitragen, das gegenseitige Vertrauen, die Einmütigkeit im Apostolat und die brüderliche Eintracht (vgl. ES, I, 28) zu fördern. Das wird nicht nur das Zusammengehörigkeitsbewusstsein der Ortskirche stärken, sondern auch einen jeden anspornen, gern Dienste zu leisten und zu erbitten, die Zusammenarbeit zu verstärken und die menschliche und kirchliche Gemeinschaft, der er eingegliedert ist, gleichsam als die Heimat der eigenen Berufung zu lieben.

38. - Die Höheren Oberen werden sich sehr bemühen, dass sie nicht nur die Begabungen und Fähigkeiten ihrer Mitbrüder kennen, sondern auch die pastoralen Anliegen der Diözesen, in denen das eigene Institut zur Mitarbeit aufgerufen ist. Es ist daher zu wünschen, dass ein ins Einzelne gehender und umfassender Dialog zwischen dem Bischof und den Oberen der verschiedenen Institute stattfindet, die in der Diözese leben, so dass gerade angesichts gewisser schwieriger Verhältnisse und des Mangels an Berufen die Ordensleute entsprechend dem besonderen Charisma eines jeden Instituts ausgewogener und nützlicher eingesetzt werden können.

39. - Ein ganz besonders wichtiges Gebiet, in dem die Bischöfe und die Ordensobern und -oberinnen zusammenarbeiten müssen, ist das pastorale Bemühen um neue Berufe (vgl. PO, 11; PC, 24; OT, 2). Dieses pastorale Bemühen ist ein gemeinsames Anliegen der Kirche für alle Berufe, auf dass diese gemäß der Fülle Christi und der Verschiedenartigkeit der Geistesgaben aufgebaut werden.

Was die Berufung betrifft, muss mehr als bei jeder anderen Sache sehr bedacht werden, dass der Heilige Geist weht, wo er will (Joh 3, 8). Er beruft die Gläubigen zu den verschiedenen Ämtern und Ständen für das höhere Wohl der Kirche. Es ist klar, dass solchem göttlichen Tun kein Hindernis entgegengestellt werden darf; im Gegenteil ist dafür zu sorgen, dass jeder in größter Freiheit der eigenen Berufung entspricht. Im übrigen beweist die Geschichte selbst deutlich genug, dass die Verschiedenheit der Berufungen, und vor allem die Koexistenz und die Zusammenarbeit des Diözesan- und Ordensklerus, nicht zu Lasten der Diözese gehen, vielmehr diese mit neuen geistlichen Schätzen bereichern, und ihre apostolische Lebenskraft spürbar stärken.

Deshalb wird es angebracht sein, die verschiedenen in dieser Richtung unternommenen Initiativen in kluger Weise unter Leitung des Bischofs zu koordinieren, nach den Aufgaben, die den Eltern und Erziehern, den Ordensleuten, den Priestern und allen anderen, die in der Seelsorge arbeiten, zukommen. Diese Aufgabe muss gemeinsam und einträchtig und unter vollem Einsatz eines jeden erfüllt werden; der Bischof soll das gemeinsame Bemühen, das auf dasselbe Ziel gerichtet ist, leiten und nicht vergessen, dass Gottes Wirken die lebenspendende Quelle dieses Bemühens ist.

Daher ist es notwendig, in diesem Anliegen häufig auch gemeinsame Gebetsinitiativen anzuregen.

40. - Bei der Erneuerung der pastoralen Praxis und der Anpassung der Arbeiten des Apostolats müssen klar die tiefgreifenden Veränderungen berücksichtigt werden, die in der modernen Welt stattgefunden haben (GS, 43; 44); daher muss man manchmal recht schwierigen Situationen gegenübertreten, besonders um der dringenden Not der Gläubigen und dem Priestermangel zu begegnen (Eccl. Sanctae, I, 36).

Im Dialog mit den Ordensobern und allen, die im pastoralen Bereich der Diözese tätig sind, sollen die Bischöfe zu entscheiden suchen, was der Geist verlangt, und sie sollen Möglichkeiten finden, das Apostolat auf neue Weise präsent zu machen, damit sie den Schwierigkeiten begegnen können, die im Bereich der Diözese aufgetreten sind. Dieses Bemühen um eine neue Präsenz des Apostolates darf aber keineswegs dazu führen, dass die noch bestehende Wirksamkeit anderer, traditioneller Formen Apostolates gänzlich vernachlässigt wird, wie die der Schulen (Kongreg. f. d. Kath. Bildungswesen, 19.3. 77; OR 6. 7. 1977), der Volksmissionen, der Assistenz in den Krankenhäusern, der Sozialarbeit, usw.; diese traditionellen Formen müssen aber ohne Verzug nach den Weisungen des Konzils und den Notwendigkeiten unserer Zeit mit Sorgfalt zweckmäßig angepasst werden.

41. - Neue Initiativen des Apostolates, die immer wieder gefordert sind, sollen nach reiflicher Überlegung festgelegt werden. Einerseits sollen die Bischöfe den Geist nicht auslöschen, sondern alles prüfen und das Gute behalten (vgl. 1 Thess 5, 19 und 21; LG, 12), so jedoch, dass die spontane Initiative derer, die am Werk beteiligt sind, erhalten und gefördert werde (AG, 30); andererseits sollen die Ordensobern im Gespräch mit den Bischöfen eng zusammenarbeiten, um geeignete Lösungen zu finden, auf Grund von getroffenen Entscheidungen Programme zu entwerfen und Experimente, auch ganz neuartige, zu machen; sie sollen sich in ihrem Vorgehen aber immer von dringenden Bedürfnissen der Kirche, von den Normen und Richtlinien des Lehramts und vom Charisma des eigenen Instituts leiten lassen.

42. - Die Bischöfe und die Obern sollen nie die Mühe scheuen, einander zu helfen in der objektiven und gerechten Beurteilung neu begonnener Experimente, damit nicht nur Auswüchse und Enttäuschungen vermieden werden, sondern auch der Gefahr von Krisen und Entgleisungen vorgebeugt wird.

Die Überprüfung dieser Initiativen soll regelmäßig erfolgen; und wenn eine Initiative nicht erfolgreich war (vgl. Evang. nunt., 58), soll in Güte, aber zugleich auch mit der notwendigen Festigkeit verfügt werden, dass das überprüfte Experiment verbessert oder beendet oder geeigneter fortgesetzt wird.

43. - Es gereicht den Gläubigen zu nicht geringem Schaden, wenn verfehlte Initiativen oder unklare Verhältnisse zu lange geduldet werden. Daher werden die Bischöfe und die Obern in gegenseitigem Vertrauen und ein jeder entsprechend seiner Aufgabe und Autorität zielstrebig dafür sorgen, dass durch eine klare Entscheidung und eindeutige Verfügungen, die zwar immer in Liebe, aber doch auch mit der nötigen Festigkeit getroffen werden, diese Irrtümer verhütet und korrigiert werden. Besonders auf dem Gebiet der Liturgie ist es unbedingt notwendig, einige Missbräuche abzustellen, die aus was immer für Motiven eingedrungen sind. Die Bischöfe als die rechtmäßigen Liturgen der Ortskirche (LG, 26; CD, 15; se, 22; vgl. Erster Teil, Kapitel lI) und die zuständigen Ortsobern sollen darauf achten, dass die liturgische Erneuerung in der richtigen Weise geschieht, und sie sollen rechtzeitig einschreiten, um jede Abweichung und jeden Missbrauch auf diesem so bedeutsamen und zentralen Gebiet (SC, 10) zu berichtigen oder zu beseitigen. Daher sollen auch die Ordensleute selbst daran denken, dass sie die Pflicht haben, den Gesetzen und Normen des Hl. Stuhles wie auch den Erlassen des Ortsbischofs über die Feier des öffentlichen Gottesdienstes (vgl. Eccl. Sanctae, I, 26; 37; 38) zu gehorchen.

Erfordernisse des Ordenslebens

44. - Hinsichtlich der pastoralen Praxis der Ordensleute erklärt das Konzil ausdrücklich: Alle Ordensleute, die exemten und die nichtexemten, unterstehen der Gewalt der Ortsoberhirten in den Dingen, die den öffentlichen Vollzug des göttlichen Kultus betreffen, jedoch unter Wahrung der Verschiedenheit der Riten; ferner in bezug auf die Seelsorge, die heilige Predigt für das Volk, die religiöse und sittliche Unterweisung der Gläubigen, besonders der Kinder, den katechetischen Unterricht und die liturgische Bildung, sowie die Würde des Klerikerstandes und endlich die verschiedenen Werke, insoweit sie die Ausübung des Apostolats betreffen. Auch die katholischen Schulen der Ordensleute unterstehen den Ortsoberhirten in bezug auf ihre allgemeine Ordnung und Aufsicht, wobei jedoch das Recht der Ordensleute hinsichtlich der Schulleitung erhalten bleibt. Die Ordensleute sind ebenfalls gehalten, alles zu beobachten, was die Bischofskonzilien oder -konferenzen rechtmäßig als für alle verbindlich anordnen (CD, 35, 4 und 5, vgl. Eccl. Sanctae, I, 39).

45. - Die Beziehungen zwischen den Bischöfen und den Obern werden sich, um immer reichere Früchte zu tragen, immer im Wohlwollen gegenüber den Personen und Instituten gestalten müssen in der Überzeugung, dass die Ordensleute gegenüber dem Lehramt gelehrig und gegenüber den Obern gehorsam sein müssen, und in dem beiderseitigen Willen, dass die einen die Grenzen der Zuständigkeit der anderen nicht überschreiten.

46. - Für die Ordensleute, die außerhalb des Arbeitsgebiets des eigenen Instituts apostolisch tätig sind, muss im wesentlichen die Teilnahme am Leben ihrer Gemeinschaft und die Treue gegenüber den eigenen Regeln und Konstitutionen gewährleistet sein: die Bischöfe sollen nicht unterlassen, diese Verpflichtung einzuschärfen (CD, 35, 2). Keine Arbeit im Apostolat darf zum Anlass werden, von der eigenen Berufung abzuweichen.

Die Fälle der Ordensleute, die sich der Autorität ihres Obern entziehen und der Autorität des Bischofs unterstellen möchten, sollen objektiv behandelt werden; wenn aber ein angemessener Gedankenaustausch stattgefunden hat und ehrlich nach einer Lösung gesucht wurde, muss der Bischof für die Entscheidung eintreten, die der zuständige Obere gefällt hat, es sei denn, es stehe fest, dass eine offenbare Ungerechtigkeit vorliege.

47. - Die Bischöfe und ihre unmittelbaren Mitarbeiter sollen sich darum bemühen, dass sie nicht nur die besondere Eigenart der einzelnen Institute genügend kennen, sondern auch über deren augenblicklichen Zustand und die Kriterien der Erneuerung informiert sind. Umgekehrt sollen die Ordensobern ihre theoretische Vorstellung von der Ortskirche mehr auf den heutigen Stand bringen und darüber hinaus versuchen, sich konkret über den aktuellen Stand der Pastoralarbeit und das vorgegebene Apostolatsprogramm der Diözese, in der sie arbeiten müssen, ins Bild zu setzen. Wenn ein Institut eine Arbeit nicht weiterführen kann, sollen seine Obern rechtzeitig und vertrauensvoll darlegen, warum sie die Arbeit, zumindest in der bisherigen Form, nicht weiterführen können, vor allem wenn es am nötigen Personal fehlt. Der Ortsordinarius seinerseits soll das Gesuch wohlwollend behandeln (vgl. Eccl. sanctae, I, 34, 3) und zusammen mit den Obern eine geeignete Lösung anstreben.

48. - Eine stark empfundene und auch für das Wirken und die apostolische Dynamik der Ortskirche zu großen Hoffnungen berechtigende Notwendigkeit ist es, dass die verschiedenen Ordensinstitute, die in der Diözese arbeiten, Informationen untereinander austauschen. Die Obern sollen daher dafür sorgen, dass dieser Dialog in angemessener Weise und regelmäßig stattfindet. Dadurch wird das Vertrauen, die Wertschätzung und die gegenseitige Hilfeleistung vermehrt, ein vertieftes Studium der Probleme und der gegenseitige Erfahrungsaustausch gefördert, so dass das gemeinsame Bekenntnis zu den evangelischen Räten deutlicher in Erscheinung tritt.

49. - Im weiten Feld des kirchlichen Apostolats ist ein neuer, sehr wichtiger Platz geschaffen worden, der den Frauen gehört. Wie sie schon fleißige Helferinnen der Apostel waren (Apg 18,26; Röm 16, 1 ff.), sollen die Frauen heute ihre apostolische Arbeit in den Dienst der Kirche stellen, in Treue zum Geheimnis der ihnen anerschaffenen und in der Offenbarung ausgesprochenen Eigenart (vgl. Gen 2; Eph 5; 1 Tim 3; usw.) und entsprechend ihrer zunehmenden Präsenz in der bürgerlichen Gesellschaft.

Daher werden die Ordensfrauen neue Formen apostolischen Dienstes finden und anbieten, getreu ihrer Berufung und entsprechend ihrer besonderen weiblichen Eigenart und im Eingehen auf die konkreten Erfordernisse der Kirche und der Welt.

Sie sollen Maria nachahmen, die in der Kirche unter den Gläubigen das höchste Beispiel der Liebe gibt. Sie sollen zugleich von jenem echt menschlichen Geist aufrichtiger Zuneigung und Fürsorge beseelt sein, der gewissermaßen ihre hervorstehende Eigenschaft ist (Paul VI., Ansprache an den nationalen Kongress des italienischen Frauenzentrums, O.R., 6.-7. 12. 1976) und den eine lange Geschichte beweist, die hervorragende Zeugnisse ihrer Initiativen im apostolischen Wirken enthält. Auf diese Weise können die Ordensfrauen mehr und mehr ein herrliches Zeichen der treuen Kirche, die eifrig und fruchtbar in der Verkündigung des Gottesreiches ist, sein und als solche erkannt werden (vgl. Erklärung Inter insigniores, Heilige Kongregation für die Glaubenslehre, 15. 10. 1976, Einleitung).

50. - Die Bischöfe mit ihren Mitarbeitern in der Seelsorge sowie die Obern und Oberinnen sollen Sorge treffen, dass die apostolische Arbeit der Ordensfrauen besser gewürdigt, tiefer verstanden und gefördert wird. Auch sollen sie, nicht nur wegen der großen Zahl der Ordensfrauen (vgl. Einleitung, I), sondern vor allem wegen ihrer Bedeutung im Leben der Kirche, sich bemühen, das Prinzip der volleren Entfaltung der Frau in der Kirche bald zu verwirklichen, damit dem Volke Gottes nicht jene besondere Hilfe fehlt, die nur sie dank der ihnen von Gott als Frauen gegebenen Gaben leisten können.

Es soll aber immer dafür gesorgt werden, dass die Ordensfrauen noch mehr wegen des besonderen Zeugnisses, das sie als gottgeweihte Frauen ablegen, als wegen ihrer wertvollen und hochherzig geleisteten Arbeit hoch geschätzt und mit vollem Recht geehrt werden.

51. - In einigen Gegenden besteht eine starke Neigung, neue Ordensinstitute zu gründen. Alle, die befugt sind, die Berechtigung einer Neugründung zu beurteilen, müssen in Demut, aber auch sachlich und mit Festigkeit und im Blick auf die Zukunft überlegen, ob alle Anzeichen einer glaubwürdigen Gegenwart des Heiligen Geistes vorhanden sind, sei es um dessen Gnadengaben ... mit Danksagung und Trost zu empfangen (LG, 12), sei es auch um zu vermeiden, dass voreilig unzweckmäßige oder kaum lebensfähige Institute entstehen (PC, 19). Wenn nämlich das Urteil über die Gründung eines Instituts nur unter dem Gesichtspunkt seines Nutzens und seiner Arbeitsmöglichkeit formuliert wird oder einfach auf der Aktivität einer Person basiert, die in sich zweifelhafte Andachtsformen vertritt, dann zeigt sich, dass die echte Vorstellung vom Ordensleben in der Kirche irgendwie entstellt wurde (vgl. Erster Teil, Kapitel III).

Um die Echtheit eines Charismas beurteilen zu können, sind aber folgende Kennzeichen zugrunde zu legen:

a) seine eindeutige Herkunft vom Geist, unterschieden, wenn auch nicht getrennt, von den natürlichen Gaben der Person, die sich auf dem Gebiet der Arbeit und Organisation zeigen;

b) die Herzensinbrunst, sich Christus gleich zu gestalten, um einen besonderen Zug seines Geheimnisses zu bezeugen;

c) eine aufbauende Liebe zur Kirche, die absolut vermeidet, in ihr Zwietracht hervorzurufen.

Außerdem verlangt das echte Bild der Stifter, dass es sich um Männer und Frauen handelt, deren bewährte Tugend (LG, 45) eine wirkliche Gelehrigkeit gegenüber der Hierarchie und gegenüber der sich in ihnen offenbarenden Geistesgabe zeigt.

Bei Neugründungen wird also von allen, die irgendwie in der Beurteilung derselben mitwirken müssen, dringend gefordert, dass sie eine klug, sorgfältig und gerecht abgewogene Entscheidung fällen. Dafür sind besonders die Bischöfe verantwortlich, die Nachfolger der Apostel, deren Autorität der Geist auch die Charismatiker unterstellt (LG, 7), und denen es daher in Gemeinschaft mit dem Papst obliegt, die evangelischen Räte ... zu erläutern, ihre Betätigung zu regeln und auf ihrer Grundlage feste Lebensformen zu schaffen (LG, 43).

Kapitel VII: Bedeutung einer zweckmäßigen Zusammenarbeit

Das vielfältige und fruchtbare Leben der Kirchen verlangt das Bemühen um Zusammenarbeit, damit die vielen Möglichkeiten, der Seelsorge zu dienen und sie anzuregen, erneuert, neu geschaffen und vervollkommnet werden. Wir werden einige dieser Möglichkeiten auf den verschiedenen Ebenen besprechen: auf diözesaner, nationaler und universaler Ebene.

Auf diözesaner Ebene

52. - In jeder Diözese soll der Bischof zu erfahren suchen, was der Geist durch seine Gemeinde und insbesondere durch die Ordensleute und Orden seiner Diözese offenbaren will. Daher muss er echte und herzliche Beziehungen zu den Obern und Oberinnen unterhalten, damit er sein Hirtenamt über die Ordensmänner und -frauen so gut als möglich ausüben kann (vgl. CD, 15; 16). Er hat nämlich die besondere Aufgabe, das gottgeweihte Leben zu schützen, die Treue der Ordensleute zu ihrer Berufung lebendig zu halten und ihnen zu helfen, damit sie sich in die Gemeinschaft seiner Kirche und die Evangelisierungsarbeit gemäß ihrem eigenen Charisma einfügen können. Dieser Aufgabe muss der Bischof in einmütiger Zusammenarbeit mit der Bischofskonferenz und im Gleichklang mit der Stimme des Hauptes des Bischofskollegiums nachkommen. Die Ordensleute ihrerseits sollen den Bischof als Hirten der ganzen Diözesangemeinschaft betrachten und als Garanten ihrer Treue zum eigenen Charisma bei Erfüllung ihres Dienstes an der Ortskirche. Sie sollen den Gesuchen und Wünschen der Bischöfe, größeren Anteil am Dienst zum Heile der Menschen zu übernehmen, bereitwillig und treu nachkommen, unter Wahrung der Eigenart des Instituts und nach Maßgabe der Konstitutionen (CD, 35, 1).

53. - Das Apostolische Schreiben Motu Proprio "Ecclesiae Sanctae" mahnt und bestimmt:

1) Alle Ordensleute, auch die exemten, unterstehen den Gesetzen, Erlassen und Verfügungen des Ortsordinarius in den verschiedenen Arbeiten, die die Ausübung des heiligen Apostolats und die vom Ortsordinarius vorgeschriebene oder empfohlene pastorale und soziale Tätigkeit betreffen.

2) Sie unterstehen gleichfalls den Gesetzen, Erlassen und Verfügungen des Ortsbischofs oder der Bischofskonferenz - oder, an bestimmten Orten, der Patriarchalsynode (PD, 35, 5) -, soweit sie die verschiedenen dort genannten Gegenstände betreffen (ES, I, 25, 1-2).

54. - Es ist angebracht, dass es in der Diözese einen Bischofsvikar für die männlichen und weiblichen Ordensinstitute gibt, um die Zusammenarbeit mit der seelsorglichen Aufgabe des Bischofs zu gewährleisten (vgl. Erster Teil, Kapitel lI); dieses Amt beinhaltet jedoch keine Oberngewalt. Es steht jedem residierenden Bischof zu, die Aufgaben dieses Amtes klar zu umschreiben und es nach reiflicher Überlegung einer geeigneten Persönlichkeit zu übertragen, die das Ordensleben gründlich kennt, es schätzt und zu entfalten wünscht.

Es wird sehr empfohlen, dass bei der Ausübung dieses Amtes in passender Weise (z. B. als Berater oder ähnlich) auch die verschiedenen Gruppen der Ordensleute beteiligt sind: Priester, Laienbrüder und Schwestern, die aber alle die erforderlichen Voraussetzungen besitzen müssen.

Der Bischofsvikar für die männlichen und weiblichen Ordensinstitute hat also den Auftrag, bei der Erfüllung einer Aufgabe, die eigentlich und ausschließlich dem Bischof zusteht, mitzuhelfen, nämlich für das Ordensleben in der Diözese Sorge zu tragen und es in die Gesamtpastoral einzugliedern. Daher scheint es auch wünschenswert zu sein, dass der Bischof sich in diskreter Weise mit den Ordensmännern und -frauen über den Kandidaten für das Amt des Bischofsvikars vor dessen Ernennung berät.

55. - Damit das Presbyterium der Diözese die erforderliche Einheit darstellt, und die verschiedenen Arbeiten besser voranschreiten, soll der Bischof den Diözesanpriestern nachdrücklich empfehlen, dass sie dankbar die segensreiche Arbeit der Ordensmänner und -frauen für seine Kirche anerkennen und gern damit einverstanden sind, dass diesen weitere Aufgaben übertragen werden, die ihrer Berufung und ihren Fähigkeiten entsprechen.

56. - Es soll dafür gesorgt werden, dass zu den Priesterräten eine angemessene Zahl von Ordenspriestern gehört; gleichfalls sollen Ordensleute, und zwar Priester, Laien und Schwestern, in richtigem Verhältnis in die Pastoralräte aufgenommen werden (vgl. PO, 7; CD, 27; ES, 1,15 und 16). Für die richtige Bestimmung des zahlenmäßigen Verhältnisses soll der Ortsordinarius die notwendigen Kriterien und Verfahrensweisen festlegen.

57. - Um Beständigkeit der Zusammenarbeit in der Seelsorge zu erreichen,

a) soll der Unterschied zwischen den eigenen Aufgaben eines Instituts und den einem Institut vom Ortsordinarius übertragenen Aufgaben beachtet werden. Erstere unterstehen nämlich den Ordensobern gemäß ihren Konstitutionen, obgleich sie in seelsorglicher Hinsicht der Jurisdiktion des Ortsordinarius nach den Richtlinien des Kirchenrechtes unterstehen (ES, 1,29).

b) Für jede apostolische Arbeit, die der Ortsordinarius einem Institut überträgt, soll, unter Wahrung der übrigen kirchenrechtlichen Vorschriften, eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Bischof und dem zuständigen Obern des Instituts getroffen werden, in der, unter anderem, klar die zu leistende Arbeit, die mit der Arbeit zu betrauenden Mitbrüder und die wirtschaftlichen Dinge festgelegt werden sollen.

c) Nach Beratung mit dem Ortsordinarius muss der Ordensobere geeignete Ordensleute für diese Arbeiten aussuchen, und bei der Übertragung eines kirchlichen Amtes an einen Ordensmann muss der Ortsordinarius diesen nach Vorschlag oder wenigstens nach Zustimmung des betreffenden Obern für eine bestimmte Zeit ernennen, die in beiderseitiger Übereinstimmung festgelegt wird (ES, I, 30).

58. - Immer unter Wahrung der Möglichkeit, die Angelegenheit entsprechend den dringlichen Erfordernissen der Erneuerung der Institute anders und besser zu regeln, scheint es angemessen, genau festzulegen, bei welchen Aufgaben und besonders bei welchen Ämtern, die einzelnen Ordensleuten übertragen werden, eine schriftliche Vereinbarung für notwendig erachtet wird, wie z. B. für die Pfarrer (vgl. ES, I, 33), die Dekane, die Bischofsvikare, die Assistenten der Katholischen Aktion, die Sekretäre der Seelsorgsarbeit, die Diözesandirektoren, die Dozenten der Katholischen Universität, die beruflichen Katecheten, die Rektoren der Katholischen Kollegien, usw.; dies auch im Hinblick auf die Stabilität der Amtsträger und den Verbleib der Güter für den Fall, dass ein Arbeitsbereich aufgehoben wird.

Wenn ein Ordensmann von der ihm übertragenen Aufgabe entfernt werden muss, soll folgende Verfügung beachtet werden: Aus schwerwiegendem Grund kann jeder Ordensmann aus dem ihm übertragenen Amt entfernt werden sowohl auf Veranlassung der Autorität, die das Amt überträgt, nachdem der Ordensobere benachrichtigt ist, als auch auf Veranlassung des Obern, nachdem der, der das Amt überträgt, benachrichtigt ist, mit gleichem Recht, ohne dass die Zustimmung des anderen erforderlich ist; auch muss der eine dem anderen nicht den Grund seiner Entscheidung offenlegen und noch weniger denselben rechtfertigen, wobei aber der Rekurs an den Hl. Stuhl offen bleibt (ES, I, 32), allerdings ohne aufschiebende Wirkung.

59. - Die Vereinigungen der Ordensmänner und -frauen auf Diözesanebene scheinen sehr nützlich zu sein; sie müssen daher gefördert werden, aber immer unter Wahrung ihrer Eigenart und ihrer besonderen Zielsetzung.

a) sei es als Organismen gegenseitiger Verbindung zur Pflege und Erneuerung der Brüderlichkeit und des Ordenslebens in Treue gegenüber den Weisungen des kirchlichen Lehramtes und in Gehorsam gegenüber der Eigenart jedes einzelnen Instituts;

b) sei es als Organismen mit der Aufgabe, die gemischten Probleme zwischen dem Bischof und den Obern zu behandeln und die Arbeit der Ordensfamilien unter der Leitung des Bischofs mit der Seelsorge in der Diözese zu koordinieren, unbeschadet der unmittelbaren Beziehungen und Abmachungen des Bischofs mit den einzelnen Instituten.

Auf nationaler, regionaler und interritueller Ebene

60. - Auf den nationalen oder territorialen Bischofskonferenzen (CD, 37) üben die Bischöfe ihren Hirtendienst gemeinsam aus, um das höhere Gut, das die Kirche den Menschen bietet, zu fördern (CD, 38). Dasselbe tun die Patriarchalsynoden im Bereich ihres eigenen Ritus (vgl. DE, 9) und für die Beziehungen zwischen den Riten, im Rahmen ihrer jeweiligen Zusammensetzung, die interrituellen Ordinarienkonferenzen (CD, 38).

61. - In vielen Nationen oder Territorien hat der Heilige Stuhl durch die Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute - und in den Territorien, die den Hl. Kongregationen für die Evangelisierung der Völker und für die Orientalischen Kirchen unterstehen durch das betreffende Dikasterium - Vereinigungen der Höheren Obern und Oberinnen eingerichtet, getrennte oder gemischte. Diese Vereinigungen müssen die Verschiedenheit der Institute beachten, das gemeinsame gottgeweihte Leben fördern und alle im Apostolat eingesetzten Kräfte der von den Bischöfen angestrebten Koordination der Seelsorge zuführen (vgl. n. 21). Damit die Vereinigungen der Höheren Obern ihre Aufgabe fruchtbarer erfüllen können, scheint es äußerst nützlich zu sein, dass in bestimmten Zeitabständen ihre Tätigkeit zweckmäßig überprüft und in möglichst angemessener Weise, in Übereinstimmung mit der je verschiedenen Sendung der Institute, eine passende Aufteilung in verschiedene Kommissionen oder andere ähnliche Gremien organisiert wird, die in notwendiger Verbindung mit den Vereinigungen der Höheren Oberen selbst stehen.

62. - Die Beziehungen zwischen den Vereinigungen der Höheren Obern und den Patriarchalsynoden und ebenso die Beziehungen zwischen denselben Vereinigungen und den Bischofskonferenzen sowie zwischen den interrituellen Konferenzen sollen nach den Kriterien gestaltet werden, die die Beziehungen zwischen den einzelnen Ordensinstituten und dem Ortsordinarius kennzeichnen (ES, I, 23-25; 40); ferner sollen Zusatzbestimmungen festgelegt werden nach den jeweiligen regionalen Erfordernissen.

63. - Da es sehr wichtig ist, dass die Vereinigungen der Höheren Obern vertrauensvoll und intensiv mit den Bischofskonferenzen zusammenarbeiten (vgl. CD, 35, 5; AG, 33), ist erwünscht, dass Probleme, die beide Seiten angehen, in gemischten Kommissionen behandelt werden, die aus Bischöfen, Höheren Obern und Höheren Oberinnen bestehen (ES, lI, 43), oder in anderen Formen, die den Verhältnissen der Kontinente, der Nationen oder der Regionen angepasst werden müssen.

Eine solche gemischte Kommission ist so zu bilden, dass sie ihre Ziele mit Erfolg erreichen kann, gleichsam als Instrument gemeinsamer Beratung, der Koordination gegenseitigen Austauschs, des Studiums und der Überlegung, obgleich das Recht der Entscheidung immer den Räten oder Konferenzen vorbehalten bleiben muss.

Die Koordination aller apostolischen Werke und Aktivitäten steht also den Bischöfen in ihrer eigenen Diözese zu; desgleichen den Patriarchalsynoden und den Bischofskonferenzen in ihrem eigenen Territorium (CD, 35,5).

Für die Fragen, die die Ordensmänner und -frauen angehen, werden die Bischöfe, wenn es notwendig oder nützlich ist - vielerorts ist es bereits geschehen -, eine geeignete Kommission innerhalb der Bischofskonferenz einrichten. Die Existenz dieser Kommission behindert die Arbeit der gemischten Kommission nicht nur nicht, sondern fordert sie sogar.

64. - Auch scheint die Zugehörigkeit der Höheren Obern oder - nach den Normen der Satzungen - ihrer Vertreter zu anderen verschiedenen Kommissionen der Bischofskonferenzen und der interrituellen Ordinarienkonferenzen (z. B. den Kommissionen für Erziehung, Gesundheit, Gerechtigkeit und Frieden oder für die öffentlichen Kommunikationsmittel, usw.) nützlich für die Seelsorge zu sein.

65. - Die gegenseitige Anwesenheit von Delegierten der Bischofskonferenzen und der Konferenzen oder Räte der Höheren Obern in ihren beiderseitigen Versammlungen und Zusammenkünften ist zu empfehlen; es sind aber passende Normen festzulegen hinsichtlich der Notwendigkeit, dass jede Konferenz über die Themen, für die sie selbst zuständig ist, auch allein verhandeln kann.

Auf übernationaler und weltweiter Ebene

66. - Im übernationalen, kontinentalen und subkontinentalen Bereich können mit Genehmigung des Hl. Stuhles innerhalb der Zusammenschlüsse mehrerer Nationen Formen der Koordination der Bischöfe oder der Höheren Obern geschaffen werden. Eine geeignete Verbindung zwischen den einzelnen Dienstzentren auf dieser Ebene trägt nicht wenig dazu bei, eine geordnete und einträchtige Zusammenarbeit der Bischöfe und der Ordensleute zu erreichen. Wo diese Organisationsformen im kontinentalen Bereich bereits bestehen, werden ihre Gremien und beständigen Räte die Zusammenarbeit fruchtbar durchführen können.

67. - Auf weltweiter Ebene leistet der Nachfolger des Petrus seinen besonderen Dienst für die ganze Kirche; bei Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behörden der römischen Kurie (CD, 9).

Der Heilige Vater hat einige Formen der Zusammenarbeit der Ordensleute mit dem Hl. Stuhl geschaffen; er hat den Rat der Generalobern und Generaloberinnen bei der Heiligen Kongregation für die Ordensleute und die Säkularinstitute bestätigt und angeordnet, dass Vertreter der Ordensleute in die Heilige Kongregation für die Evangelisierung der Völker aufgenommen werden (ES, III, 16).

SCHLUSS

Der Dialog und die Zusammenarbeit haben schon auf verschiedenen Ebenen begonnen; sie müssen aber zweifellos weiter entwickelt werden, um noch mehr Früchte zu tragen. Daher muss daran erinnert werden, dass die Zusammenarbeit dann wirklich zum Erfolg führt, wenn deren Träger sich dessen bewusst sind, dass der Erfolg vor allem von ihrer Überzeugung und ihrer Ausbildung abhängt. Alles geht nämlich besser voran, wenn sie zutiefst von der Notwendigkeit, der Besonderheit und der Wichtigkeit dieser Zusammenarbeit überzeugt sind, von dem gegenseitigen Vertrauen, von der Achtung vor der Aufgabe eines jeden, von gemeinsamen Beratungen über Initiativen, die auf jeder Ebene beschlossen und unternommen werden müssen. Dann werden die beiderseitigen, ernsthaft und eifrig unterhaltenen Beziehungen zwischen den Bischöfen und den Ordensleuten viel dazu beitragen, die starke Lebenskraft des Sakraments Kirche in ihrer wundervollen Heilssendung voller und besser zu entfalten. Als der Apostel Paulus, der Gefangene im Herrn, in Rom an die Gemeinde in Ephesus schrieb, ermahnte er sie so: Ich ermahne euch, ein Leben zu führen, das des Rufes würdig ist, der an euch erging. Seid demütig, friedfertig und geduldig, ertragt einander in Liebe und bemüht euch, die Einheit des Geistes zu wahren, durch den Frieden, der euch zusammenhält (Eph 4, 1-3).

Diese Weisungen wurden dem Hl. Vater zur Überprüfung vorgelegt. Er hat sie am 23. April 1978 bestätigt und deren Veröffentlichung angeordnet.

Gegeben zu Rom, an der Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute,

am Pfingstfest, den 14. Mai 1978.
Kard. SEBASTIANO BAGGIO
Präfekt der Hl. Kongregation für die Bischöfe

Kard. EDUARDO PIRONIO

Präfekt der Hl. Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute

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