Ordensgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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(Päpstliches Schreiben)
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* [[30. November]] [[2014]] (1. Adventssonntag) bis [[2. Februar]] [[2016]]: [[Jahr des geweihten Lebens]].
 
* [[30. November]] [[2014]] (1. Adventssonntag) bis [[2. Februar]] [[2016]]: [[Jahr des geweihten Lebens]].
 
* [[21. November]] [[2014]] [[Apostolisches Schreiben]] [[Scrivo a voi]] zum [[Jahr des geweihten Lebens]].
 
* [[21. November]] [[2014]] [[Apostolisches Schreiben]] [[Scrivo a voi]] zum [[Jahr des geweihten Lebens]].
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* 29. Juni 2016 [[Apostolische Konstitution]] ''[[Vultum Dei quaerere]]'' über das weibliche [[Kontemplation|kontemplative]] Leben in der [[Kirche]].
  
 
'''Siehe auch:''' [[Ordensbezeichnungen]], [[Gesellschaft apostolischen Lebens]], [[Säkularinstitut]], [[Personalprälatur]], [[Katholische Männerorden]], [[Katholische Frauenorden]]
 
'''Siehe auch:''' [[Ordensbezeichnungen]], [[Gesellschaft apostolischen Lebens]], [[Säkularinstitut]], [[Personalprälatur]], [[Katholische Männerorden]], [[Katholische Frauenorden]]

Version vom 22. Juli 2016, 14:21 Uhr

Eine Ordensgemeinschaft (auch Orden) ist eine Gemeinschaft, die in der Nachfolge Christi nach einer bestimmten Regel (= Ordo) lebt und bestimmte Gelübde abgelegt hat.

Im engeren Sinn unterscheidet die katholische Kirche zwischen Orden und Kongregationen;

  • Ordensgemeinschaften leben in einem Kloster und verpflichten sich mit feierlichen Gelübden (Versprechen gegenüber Gott).
  • In den Kongregationen (= Gemeinschaften) sind einfache Gelübde üblich.

Ordensgemeinschaften und Kongregationen gehören zusammen mit den Säkularinstituten zu den Instituten geweihten Lebens. Gemäss der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus fallen diese Institute zusammen mit den Gesellschaften apostolischen Lebens in den Kompetenzbereich der Religiosenkongregation.

Was ist der Ordensstand ?

Der Ordensstand ist kein Zwischenstand zwischen dem der Kleriker und dem der Laien, sondern entsteht aus dem einen wie dem anderen als eine besondere Gabe für das Leben der ganzen Kirche (vgl. LG, 43).

Das Leben von Ordenschristen ist geprägt von der Nachfolge Christi, dem öffentlichen Gelöbnis der evangelischen Räte, nämlich von gottgeweihter Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam, und der Verpflichtung, alle Hindernisse zu beseitigen, die vom Eifer der Liebe und der Vollkommenheit der Gottesverehrung ablenken könnten. Der Ordensangehörige "gibt sich dem über alles geliebten Gott vollständig zu eigen, so dass er selbst durch einen neuen und besonderen Titel auf Gottes Dienst und Ehre hingeordnet wird" (LG, 44).

Hieraus ergibt sich, dass das Ordensleben eine besondere Weise der Teilhabe an der sakramentalen Natur des Volkes Gottes ist. Das Gelübde hat vor allem das Ziel, der Welt ein sichtbares Zeichen des unerforschlichen Geheimnisses Christi zu geben, insofern sie ihn selbst sichtbar machen, "wie er auf dem Berg in der Beschauung weilt oder wie er den Scharen das Reich Gottes verkündigt oder wie er die Kranken und Schwachen heilt und die Sünder zum Guten bekehrt oder wie er die Kinder segnet und allen Wohltaten erweist, immer aber dem Willen des Vaters gehorsam ist, der ihn gesandt hat" (LG, 46).<ref>14. Mai 1978 Kongregation für die Ordensleute und der Kongregation für die Bischöfe Mutuae relationes über die Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche, Nr. 10. </ref>

Der besonderen Charakter der einzelnen Institute

In der Kirche gibt es viele und nach ihrem spezifischen Charakter unterschiedene Ordensinstitute (vgl. PC, 7, 8, 9, 10), aber jedes trägt seine eigene Berufung als Gabe des Geistes, die durch das Werk vortrefflicher Männer und Frauen bewirkt (LG, 45); vgl. PC, 1; 2) und von der Hierarchie authentisch gebilligt wurde. <ref>14. Mai 1978 Kongregation für die Ordensleute und der Kongregation für die Bischöfe Mutuae relationes über die Beziehungen zwischen Bischöfen und Ordensleuten in der Kirche, Nr. 11. </ref>

Orden (im engeren Sinn)

Die Orden der katholischen Kirche können eingeteilt werden in:

Alle Mitglieder dieser Orden legen feierliche Gelübde ab und pflegen das Chorgebet.

Mönchsorden

Bettelorden

Regularkanoniker

Kongregationen

Klerikerkongregationen

Klerikerkongregationen sind Gemeinschaften von Regularklerikern, das heisst von Priestern, welche zu einer Gemeinschaft gehören und bestimmte Gelübde abgelegt haben. Die Jesuiten sind ein bekanntes Beispiel dafür.

Brüder- und Schwesternkongregationen

Religiöse Kongregationen sind Gemeinschaften von Priestern, Brüdern oder Schwestern, welche durch Gelübde gebunden ihren Dienst ausüben. Dazu gehören unter anderem die Passionisten, die Redemptoristen und die Vinzentiner.

Ordensfamilien

Diese "alten" Orden haben meist eine eigene Spiritualität entwickelt, die von später entstandenen religiösen Kongregationen oder Instituten derselben Tradition (auch "Familie" genannt) übernommen und weiterentwickelt wurden.

Ein Beispiel einer reich verzweigten Ordenstradition ist der Franziskanerorden, der aus drei Hauptzweigen besteht und über 200 Gemeinschaften umfasst, die sich auf seine Spiritualität berufen, aber nicht im eigentlichen Sinne ein und demselben Orden angehören.

Insbesondere die Franziskaner, Dominikaner und Karmeliten kenne je einen Dritten Orden, dem sich Laien in der Welt anschließen können (vgl. Terziar).

In der katholischen Kirche gibt es etwa 2000 solcher Gemeinschaften. Die Gründung einer solchen Gemeinschaft erfolgt oft aus einem bestimmten geistlichen oder materiellen Bedürnis der entsprechenden Zeit heraus.

Errichtung von Ordenskongregationen

Die Errichtung einer Ordensgemeinschaft (»Institute des geweihten Lebens«) auf Diözesanebene ist ab 1. Juni 2016 nur dann kirchenrechtlich gültig, wenn zuvor ein positives Gutachten der vatikanischen Ordenskongregation eingeholt wurde, nicht nur nach Beratung mit derselben. Die Prüfung solle vermeiden helfen, dass in Di­özesen neue Gemeinschaften gegründet würden, ohne dass die »Echtheit ihres Charismas« hinreichend festgestellt sei (OR 27. Mai 2016, S. 1).

Wiederbelebung eines Ordens

Einen neuen Orden zu errichten erlaubt der Heilige Stuhl nicht mehr, nur noch Kongregationen. Ein Orden, bei dem das letzte Mitglied noch keine 100 Jahre tot ist, darf "wiederbelebt" werden.

Literatur

Päpstliche Schreiben zu Orden und gottgeweihtem Leben

Pius IV.

Leo XIII.

  • 22. Oktober 1880 Apostolisches Schreiben Perlectae a nobis an Kardinal-Erzbischof von Paris über die unbilligen Verfügungen der französischen Regierung gegen die religiösen Ordensgenossenschaften.
  • 11. August 1889 Kongregation der Bischöfe und Regularen: Dekret „Ecclesia catholica“ (ASS XXIII (1890-1891) 634-636).
  • 8. Dezember 1900 Apostolische Konstitution “Conditae a cristo” (ASS XXXIII (1900-1901) 341-347.

Pius X.

  • 4. August 1913 Apostolischer Brief "Cum primum" (AAS 5 [1913] 387-390).

Benedikt XV.

  • 15. August 1915 Instruktion "Illud saepius".

Pius XI.

Pius XII.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

VAS im Pontifikat Johannes Pauls II. Nr. 97.JPG

Benedikt XVI.

Franziskus

Siehe auch: Ordensbezeichnungen, Gesellschaft apostolischen Lebens, Säkularinstitut, Personalprälatur, Katholische Männerorden, Katholische Frauenorden

Weblinks

Anmerkungen

<references />