Pericle Felici: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Jahr 1960 wurde Perikles Felici der Generalsekretär der Kommission für die Vorbereitung des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] und dann während des Konzils sein Generalsekretär. Er hat wesentlich zum Erfolg des Konzils beigetragen, auch was die bürokratische Seite betrifft. In Erinnerung ist besonders die von ihm dem Konzil vorgelegte [[Nota explicativa praevia]], die 1964 der Konzilskonstitution Lumen gentium vorangestellt werden musste. Auch wird immer wieder die von ihm formulierte Auslegungsmaxime zitiert: Das Konzil will, je nach erkennbarer Aussageabsicht, verbindlich sprechen.  
 
Im Jahr 1960 wurde Perikles Felici der Generalsekretär der Kommission für die Vorbereitung des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] und dann während des Konzils sein Generalsekretär. Er hat wesentlich zum Erfolg des Konzils beigetragen, auch was die bürokratische Seite betrifft. In Erinnerung ist besonders die von ihm dem Konzil vorgelegte [[Nota explicativa praevia]], die 1964 der Konzilskonstitution Lumen gentium vorangestellt werden musste. Auch wird immer wieder die von ihm formulierte Auslegungsmaxime zitiert: Das Konzil will, je nach erkennbarer Aussageabsicht, verbindlich sprechen.  
  
Paul VI ernannte ihn 1967 zum Präsidenten der [[Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten|Päpstlichen Kommission]] für die Auslegung der Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils. Nach Abschlkuss dieser Aufgabe wurde er 1977 Präfekten des Obersten Gerichtshofs der [[Apostolische Signatur|Apostolischen Signatur]].  
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Paul VI ernannte ihn 1967 zum Präsidenten der [[Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten|Päpstlichen Kommission]] für die Auslegung der Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils. Nach Abschluss dieser Aufgabe wurde er 1977 Präfekten des Obersten Gerichtshofs der [[Apostolische Signatur|Apostolischen Signatur]].  
  
 
Pericle Felice kam 1978 als [[Kardinalprotodiakon]] die Ehre zu, nach den beiden [[Konklave]] des Jahres mit dem ''[[Habemus papam]]'' die Wahl von [[Johannes Paul I.]] und [[Johannes Paul II.]] zum Oberhaupt der katholischen Kirche von der [[Benediktionsloggia]] des [[Petersdom]]es bekannt zu geben.  
 
Pericle Felice kam 1978 als [[Kardinalprotodiakon]] die Ehre zu, nach den beiden [[Konklave]] des Jahres mit dem ''[[Habemus papam]]'' die Wahl von [[Johannes Paul I.]] und [[Johannes Paul II.]] zum Oberhaupt der katholischen Kirche von der [[Benediktionsloggia]] des [[Petersdom]]es bekannt zu geben.  
  
 
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Version vom 24. Juli 2008, 22:27 Uhr

Pericle Kardinal Felici (* 1. August 1911 in Segni (Latium), bei Rom, Italien; † 22. März 1982 in Foggia) war seit 1933 Priester, Kurienmitarbeiter und seit 1967 ein Kurienkardinal der römischen Kirche.

Im Jahr 1960 wurde Perikles Felici der Generalsekretär der Kommission für die Vorbereitung des Zweiten Vatikanischen Konzils und dann während des Konzils sein Generalsekretär. Er hat wesentlich zum Erfolg des Konzils beigetragen, auch was die bürokratische Seite betrifft. In Erinnerung ist besonders die von ihm dem Konzil vorgelegte Nota explicativa praevia, die 1964 der Konzilskonstitution Lumen gentium vorangestellt werden musste. Auch wird immer wieder die von ihm formulierte Auslegungsmaxime zitiert: Das Konzil will, je nach erkennbarer Aussageabsicht, verbindlich sprechen.

Paul VI ernannte ihn 1967 zum Präsidenten der Päpstlichen Kommission für die Auslegung der Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils. Nach Abschluss dieser Aufgabe wurde er 1977 Präfekten des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur.

Pericle Felice kam 1978 als Kardinalprotodiakon die Ehre zu, nach den beiden Konklave des Jahres mit dem Habemus papam die Wahl von Johannes Paul I. und Johannes Paul II. zum Oberhaupt der katholischen Kirche von der Benediktionsloggia des Petersdomes bekannt zu geben.