Pflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Pflicht''' ist ein "zentraler Grundbegriff" in der philosophischen Ethik und der Moraltheologie. Auch im [[Kirchenrecht]] wird von Pflichten gesprochen. So gibt es z.B. die Pflicht zur [[Correctio fraterna|brüderlichen Zurechtweisung]] und die Pflicht zum [[Stundengebet]] (für Ordensleute und Priester).
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'''Pflicht''' ist ein Begriff in der philosophischen Ethik und der Moraltheologie. Auch im [[Kirchenrecht]] wird von Pflichten gesprochen. So gibt es z.B. die Pflicht zur [[Correctio fraterna|brüderlichen Zurechtweisung]] und die Pflicht zum [[Stundengebet]] (für Ordensleute und Priester).
  
 
Im besonderen wird von ehelichen Pflichten gesprochen: Veranwortungsbewusste [[Familie|Elternschaft]] und die Weitergabe des menschlichen Lebens.
 
Im besonderen wird von ehelichen Pflichten gesprochen: Veranwortungsbewusste [[Familie|Elternschaft]] und die Weitergabe des menschlichen Lebens.

Version vom 25. September 2008, 19:17 Uhr

Pflicht ist ein Begriff in der philosophischen Ethik und der Moraltheologie. Auch im Kirchenrecht wird von Pflichten gesprochen. So gibt es z.B. die Pflicht zur brüderlichen Zurechtweisung und die Pflicht zum Stundengebet (für Ordensleute und Priester).

Im besonderen wird von ehelichen Pflichten gesprochen: Veranwortungsbewusste Elternschaft und die Weitergabe des menschlichen Lebens.

Literatur

  • Bueb, Bernhard, Von der Pflicht zu führen
  • G. Ermecke, Art. Pflicht, in: LThK, 2. Auflage, Bd. 8, Sp. 426-428.


Siehe auch: Gebot