Pflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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(Pflichten eines Bürgers)
(Heilige Pflicht)
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'''Pflicht''' ist ein Begriff in der philosophischen Ethik und der Moraltheologie. Auch im [[Kirchenrecht]] wird von Pflichten gesprochen. So gibt es z.B. die Pflicht zur [[Correctio fraterna|brüderlichen Zurechtweisung]] und die Pflicht zum [[Stundengebet]] (für Ordensleute und Priester).
 
'''Pflicht''' ist ein Begriff in der philosophischen Ethik und der Moraltheologie. Auch im [[Kirchenrecht]] wird von Pflichten gesprochen. So gibt es z.B. die Pflicht zur [[Correctio fraterna|brüderlichen Zurechtweisung]] und die Pflicht zum [[Stundengebet]] (für Ordensleute und Priester).
  
Im besonderen wird von ehelichen Pflichten gesprochen: Veranwortungsbewusste [[Familie|Elternschaft]] und die Weitergabe des menschlichen Lebens.
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Im besonderen wird von ehelichen Pflichten gesprochen: Veranwortungsbewusste [[Familie|Elternschaft]] und die Weitergabe des menschlichen Lebens. Der Sprachgebrauch der Kirche kennt den Begriff der ''Heiligen Pflicht''.
  
 
==Pflichten eines Bürgers==
 
==Pflichten eines Bürgers==

Version vom 6. Juli 2009, 04:11 Uhr

Pflicht ist ein Begriff in der philosophischen Ethik und der Moraltheologie. Auch im Kirchenrecht wird von Pflichten gesprochen. So gibt es z.B. die Pflicht zur brüderlichen Zurechtweisung und die Pflicht zum Stundengebet (für Ordensleute und Priester).

Im besonderen wird von ehelichen Pflichten gesprochen: Veranwortungsbewusste Elternschaft und die Weitergabe des menschlichen Lebens. Der Sprachgebrauch der Kirche kennt den Begriff der Heiligen Pflicht.

Pflichten eines Bürgers

Verschiedene Pflichten kennt auch der Staat. So gibt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Formel "Eigentum verpflichtet".

Literatur

  • Bueb, Bernhard, Von der Pflicht zu führen
  • G. Ermecke, Art. Pflicht, in: LThK, 2. Auflage, Bd. 8, Sp. 426-428.


Siehe auch: Gebot