Priester: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Wort '''Priester''' leitet sich vom griechischen "presbyteros", Ältester her. Als Mitarbeiter der [[Bischof|Bischöfe]] sind die Priester beauftragt mit der Verkündigung des [[Evangelium]]s, der Feier des [[Gottesdienst]]s, vor allem der [[Eucharistie]], und dem Hirtendienst an den Gläubigen.  
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Das Wort '''Priester''' leitet sich vom griechischen "presbyteros", Ältester her. Als Mitarbeiter der [[Bischof|Bischöfe]] sind die Priester mit der Verkündigung des [[Evangelium]]s, der Feier des [[Gottesdienst]]s, vor allem der [[Eucharistie]], und dem Hirtendienst an den Gläubigen beauftragt.
  
 
Priester sind durch das [[Weihesakrament]] beauftragt, die Sendung weiterzuführen, die [[Jesus Christus]] seinen [[Apostel]]n anvertraut hat. Durch die Weihe haben die Priester ein unauslöschliches geistliches Siegel, das sie Christus gleichförmig macht und sie befähigt, auf besondere Weise im Namen Jesu Christi zu handeln. Ein Priester hat insbesondere die Vollmacht, in der [[Eucharistie]] die eucharistischen Gaben (Brot und Wein), ''in persona Christi'' handelnd, in den Leib und das Blut Jesu Christi zu wandeln ("Das ist ''mein'' Leib..") und gleichfalls ''in persona'' Christi in der [[Beichte]] den Gläubigen ihre [[Sünden]] zu vergeben ("''Ich'' spreche Dich los..").
 
Priester sind durch das [[Weihesakrament]] beauftragt, die Sendung weiterzuführen, die [[Jesus Christus]] seinen [[Apostel]]n anvertraut hat. Durch die Weihe haben die Priester ein unauslöschliches geistliches Siegel, das sie Christus gleichförmig macht und sie befähigt, auf besondere Weise im Namen Jesu Christi zu handeln. Ein Priester hat insbesondere die Vollmacht, in der [[Eucharistie]] die eucharistischen Gaben (Brot und Wein), ''in persona Christi'' handelnd, in den Leib und das Blut Jesu Christi zu wandeln ("Das ist ''mein'' Leib..") und gleichfalls ''in persona'' Christi in der [[Beichte]] den Gläubigen ihre [[Sünden]] zu vergeben ("''Ich'' spreche Dich los..").

Version vom 8. April 2008, 18:41 Uhr

Das Wort Priester leitet sich vom griechischen "presbyteros", Ältester her. Als Mitarbeiter der Bischöfe sind die Priester mit der Verkündigung des Evangeliums, der Feier des Gottesdiensts, vor allem der Eucharistie, und dem Hirtendienst an den Gläubigen beauftragt.

Priester sind durch das Weihesakrament beauftragt, die Sendung weiterzuführen, die Jesus Christus seinen Aposteln anvertraut hat. Durch die Weihe haben die Priester ein unauslöschliches geistliches Siegel, das sie Christus gleichförmig macht und sie befähigt, auf besondere Weise im Namen Jesu Christi zu handeln. Ein Priester hat insbesondere die Vollmacht, in der Eucharistie die eucharistischen Gaben (Brot und Wein), in persona Christi handelnd, in den Leib und das Blut Jesu Christi zu wandeln ("Das ist mein Leib..") und gleichfalls in persona Christi in der Beichte den Gläubigen ihre Sünden zu vergeben ("Ich spreche Dich los..").

Das priesterliche Amt geht direkt auf den Willen Jesu zurück, der seine Kirche auf Petrus und die Apostel gründete. Diakonat, Priester- und Bischofsamt sind die in der Kirche weitergegebene Gestalt apostolischer Autorität. Diese Amtsverfassung der Kirche übt zugleich einen notwendigen Dienst am allgemeinen Priestertum aller Getauften aus. Jeder Getaufte hat Anteil am einzigen Priestertum Christi, der einziger Mittler zum himmlischen Vater ist. Jedoch hat niemand in der Gemeinde aus eigener Legitimität das Recht, die anderen Getauften zu lehren, zu leiten und zu heiligen. Der Vollzug des Lehramts, Leitungsamts und Priesteramts Christi setzt vielmehr einen besonderen Ruf des Herrn voraus, der in der sakramentalen Weihe die Anerkennung der Kirche gefunden hat. Nur die sorgfältige Unterscheidung, der gleichen Königswürde aller Getauften in Christus einerseits und der besonderen Berufung des verfassten Amtes andererseits, garantiert den bestmöglichen Zugang des ganzen Gottesvolkes zu dem im Sakrament gegenwärtigen Christus.

Die scheinbare Abwertung spezieller Charismen durch das Amtsprinzip hat in der Kirchengeschichte immer wieder zu schweren Konflikten geführt. Letztlich hat sich aber oft und oft gezeigt, dass nur so die Vielfalt besonderer Gnadengaben zum Wohl des gesamten mystischen Leibes Christi, der nämlich die Kirche ist, weitergetragen werden konnte.

Engel mit priesterlicher Stola

Die Kirche hat keine Vollmacht darüber, diese Amtsverfassung in wesentlichen Zügen zu ändern. Daher ist eine Frauenordination im Katholizismus ausgeschlossen. Das dem getauften Mann vorbehaltene Priestertum "nach der Ordnung Melchisedeks" besagt, dass der Priester nicht einer besonderen Familie oder einem Adel angehört, sondern Anteil am ewigen Amt Christi hat. Es besagt ferner, dass der Priester kein rituelles Opfer vollzieht nach dem Vorbild von Tier- oder gar Menschenopfern, sondern in persona Christi die reine Opfergabe unter den Gestalten von Brot und Wein darbringt. Das Opfer Christi nährt die Seinen und eröffnet ihnen in der communio sanctorum das ewige Leben. Der Priester Christi erringt nicht, von Menschen bestellt, durch pagane Opferrituale, die Milde des Göttlichen. Sondern Gott selbst ist es, der durch seine Hingabe die Menschen zur Liebe ruft.

Innerhalb des göttlichen Heilswirkens in der Geschichte kommt dem Priester, aufgrund der besonderen sakramentalen Beziehung zu Christus, eine für das Heil der Vielen unverzichtbare Würde zu, die Gabe der Vergegenwärtigung Christi und Dienst an seiner Präsenz in der Gemeinde zugleich ist.

Das Priesteramt ist eines der Drei Ämter Christi und wird an den Priesterseminaren gelehrt.

Kirchliche Kleidung

Konzil von Trient

am 25 November 1551, 14. Sitzung, 6. Kapitel: Wie dass die Geistlichen, die in die heiligen Weihen erhoben oder Benefizien besitzend, sich nicht einer ihrem Stande geziemenden Kleidung bedienen, bestraft werden sollen:
Weil es aber den Geistlichen, obgleich der Habit den Mönch nicht macht, doch geziemt, stets eine dem eigenen Stande angemessenen Kleidung zu tragen, um durch die Wohlanständigkeit des äußeren Anzuges zu tragen, um durch die Wohlanständigkeit die innere Ehrbarkeit der Sitten an den Tag zu legen, bei einigen aber heutzutage eine so große Leichtfertigkeit und Missachtung der Religion eingewachsen ist, dass sie, ihre eigene Würde und geistliche Ehre geringschätzend, auch öffentlich weltliche Kleidung tragen, ihre Füße auf entgegengesetzten Boden, den einen auf göttlichen, den andern auf fleischlichen setzend: so können und sollen deswegen alle kirchlichen, wie immer befreiten Personen, welche sich in den heiligen Weihen befinden oder kirchliche Würden, Personalstellen, Ämter oder was immer für Benefizien inne haben, wenn sie einmal von ihrem Bischofe auch durch ein öffentliches Edikt ermahnt sind und nicht gemäß der Anordnung und dem Gebote dieses Bischofs, eine ehrbare, ihrem Stande und ihrer Würde angemessene Klerikalkleidung tragen, durch Suspension von den Weihen und vom Amt und Benedfizium und von den Früchten, Einkünften und Gehalten von diesen Benefizien, so auch, wenn sie nach einmaliger Zurechtweisung, sich abermals hierin verfehlen, auch durch Entfernung von diesen Ämtern und Benefizien gebändigt werden, zumal hiermit die Verordnung Klemens des V. im Kirchenrat von Wien, welche anfängt „Quoniam“, erneuert und erweitert wird.

Das Kirchenrecht zur klerikalen Kleidung

Can. 284: Die Kleriker haben gemäß den von den Bischofskonferenz erlassenen Normen und den rechtmäßigen örtlichen Gewohnheiten eine geziemende kirchliche Kleidung zu tragen.

Die Bischofskonferenz zur priesterlichen Kleidung

Deutschland: DBK: Oratorianerkragen oder römisches Kollar, in begründeten Fällen dunkler Anzug mit Kreuz.
Österreich:
Schweiz:

Aktuelles Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester

66. Kirchliche Kleidungsvorschrifte
In einer säkularisierten und tendentiell materialistischen Gesellschaft, wo auch äußere Zeichen sakraler und übernatürlicher Wirklichkeiten im Schwinden begriffen sind, wird besonders die Notwendigkeit empfunden, dass der Priester - als Mann Gottes und als Ausspender seiner Geheimnisse - den Augen der Gemeinde auch durch seine Kleidung als unmissverständliches Zeichen seiner Hingabe und seiner Identität als Träger eines öffentlichen Amtes zu erkennen sei. Der Priester muss vor allem durch sein Verhalten erkennbar sein, aber auch durch seine Bekleidung, so dass jedem Gläubigen und überhaupt jedem Menschen seine Identität und seine Zugehörigkeit zu Gott und zur Kirche unmittelbar erkenntlich ist.
Aus diesem Grund muss der Kleriker gemäß den von der Bischofskonferenz herausgegebenen Normen und gemäß den legitimen lokalen Gewohnheiten eine schickliche kirchliche Kleidung tragen. Dies bedeutet, dass diese Bekleidung, falls sie nicht der Talar ist, verschieden von der Art der Kleidung der Laien zu sein hat und konform der Würde und Sakralität des Amtes. Schnitt und Farbe müssen von der Bischofskonferenz festgelegt werden, immer in Harmonie mit den Dispositionen des allgemeinen Rechts.
Wegen ihrer Inkohärenz mit dem Geist solcher Disziplin, können konträre Praktiken nicht als legitime Gewohnheiten angesehen werden und so müssen sie von den zuständigen Autoritäten abgeschafft werden. Abgesehen von ganz außergewöhnlichen Situationen, kann der Nichtgebrauch der kirchlichen Kleidung seitens des Klerikers, einen schwachen Sinn für die eigene Identität als ganz dem Dienst der Kirche ergebener Hirte manifestieren.

Juristischer Forderungscharakter priesterlicher Kleidung

22. Oktober 1994 Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, Klarstellung bezüglich der verbindlichen Gültigkeit von Art. 66 : Klarstellungen zum Verbindlichkeitsgrad des Artikels 66 des Direktoriums für Dienst und Leben der Priester: für den Gebrauch kirchlicher Kleidung vonseiten der Amtsträger.

Eigene Votivmesse

  • 20. Dezember 1935 Eigene Votivmesse „Vom höchsten und ewigen Priestertum Jesu Christi", welche an den Donnerstagen entsprechend den liturgischen Vorschriften gefeiert werden kann.

Päpstliches Werk für Priesterberufe

  • 4. November 1941 Motu proprio Cum nobis über die Errichtung des Päpstlichen Werkes für Priesterberufe bei der Kongregation für die Seminarien und Universitäten und ihr unterstellt. (AAS XXXIII [1941]).
  • 1. Oktober 1960 Kongregation für die Seminarien und Universitäten, Instruktion „La preminente“ für das Werk der Katholischen Aktion zur Förderung von Priesterberufen.
  • 6. Januar 1998 Päpstliches Werk für geistliche Berufe (in Zusammenarbeit der Kongregationen für das Katholische Bildungswesen, für die orientalen Kirchen, für die Institute des gottgeweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, Neue Berufungen für ein neues Europa („In verbo tuo...“; Schlussdokument des Europäischen Kongresses über die Berufungen zum Priestertum und Ordensleben in Europa vom 5-10.5.1997; [1]).

Jährlicher Weltgebetstag zur Heiligung der Priester am Herz-Jesu-Fest

  • 23. Juni 1995 I. Weltgebetstag zur Heiligung der Priester Herz-Jesu-Fest

Päpstliche Schreiben

  • 3. Mai 1858 Enzyklika „Amantissimi redemptoris“ über die Priester und die Sorge für die Seelen.
  • 4. August 1908 Apostolisches Mahnwor Haerent animo an den katholischen Klerus anlässlich seines 50. Priesterjubiläums (ASS XLI [1908] 555-577).
  • 20. Dezember 1935 Enzyklika Ad catholici sacerdotii zum fünfzigjährigen Priesterjubiläum des Papstes über das katholische Priestertum (AAS XXVIII [1936] 5-53).
  • 23. September 1950 Apostolisches Mahnschreiben Menti nostrae über die Heiligkeit des Priesterlebens (AAS XLII [1950] 657-702).
  • 1. August 1959 Enzyklika Sacerdotii nostri primordia anlässlich des 100. Jahrestages des Heimganges des heiligen Pfarrer von Ars, Vorbild der Priester (AAS LI [1959] 545-579).
  • 28. Oktober 1965 Dekret Optatam totius über die Ausbildung der Priester (AAS LVIII [1966] 713-727).
  • 7. Dezember 1965 Dekret Prebyterorum ordinis über den Dienst und Leben der Priester (AAS LVIII [1966] 991-1024).
  • 18. Juni 1968 Apostolische Konstitution Pontificalis romani Approbation der liturgischen Ordnung für die Weihe des Diakons, Priesters und Bischofs (AAS 60 [1968] 569-573).
  • 6. März 1970 Kongregation für den Gottesdienst, Text zur Erneuerung der priesterlichen Versprechen und einer eigenen Präfation für die Chrisammesse (N 6 [1970] 87-89).
  • 11. April 1970 Rundschreiben der Kleruskongregation Presbyteri sacra an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen aufgrund der Beschlüsse der Vollversammlung der Kongregation am 10. Oktober 1969, über die Priesterräte (AAS 62 [1970] 459-465).
  • 30. September - 6. November 1971 II. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in Rom, Dokument Ultimis temporis über das Amtspriestertum (AAS LXIII [1971] 898-922).

Papst Johannes Paul II. gibt von 1979-2005 jährlich zum Gründonnerstag eine Botschaft an die Mitbrüder im Priesteramt.

  • 8. April 1979 Schreiben zum Gründonnerstag Novo incipiente an alle Priester der Kirche über den priesterlichen Dienst (AAS 71 [1979] 393-417).
  • 3. Juni 1979 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Instruktion „In ecclesiasticam futurorum über die liturgische Ausbildung der Priesteramtskandidaten (N 15 [1979] 526-565).
  • 3. Oktober 1981 Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Schreiben Quattuor abhinc annos Die Priester brauchen die Erlaubnis ihres Diözesanbischofs, wenn sie die Messe nach dem Tridentinischen Ritus feiern wollen. Sie müssen außerdem klarstellen, dass sie die Glaubenslehre des von Papst Paul VI. promulgierten Römischen Messbuches nicht in Frage stellen (AAS LXXVI).
  • 27. März 1983 Schreiben Papst Johannes Pauls II. an die Priester über den priesterlichen Dienst zum Gründonnerstag (AAS LXXV [1983] 413-422).
  • 6. August 1983 Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre, Sacerdotium ministeriale über einige Fragen bezüglich des Dieners der Eucharistie an die Bischöfe der Katholischen Kirche (AAS LXXV [1983] 1001-1009).
  • 19. März 1985 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Neuausgabe der Grundordnung für die Ausbildung der Priester Tria iam lustra (Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis vom 6.1.1970; EV .S 1, 918-1072).
  • 18. Oktober 1988 Der Heilige Vater gewährt der Kommission Ecclesia Dei in einem förmlichen Dekret die Vollmacht, „allen, die darum bitten, den Gebrauch des Missale Romanum von 1962 zu gestatten“. Jedem Priester wurde das Recht zugestanden, sich in Rom ein ausdrückliches „Zelebret“ für die „tridentinische“ Messe zu besorgen.
  • 12. März 1989 Schreiben von Papst Johannes Paul II. an alle Priester der Kirche über das gemeinsame Priestertum und das Priestertum des Dienstes zum Gründonnerstag (dt.: VAS 88).
  • 1. Oktober 1989 Kongregation für die Evangelisierung der Völker, Pastorale Leitlinien für Diözesanpriester in Missionsgebieten.
  • 10. November 1989 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Instruktion Inspectis dierum über das Studium der Kirchenväter in der Priesterausbildung (lat.: AAS 82 [1990] 607-636; dt.: VAS 96).
  • 12. April 1990 Johannes Paul II., Gründonnerstagsschreiben an alle Priester über das Wirken des Heiligen Geistes im priesterlichen Leben (dt.: Der Apostolische Stuhl 1990)..
  • 22. Februar 1991 Kongregation für den Klerus, Dekret Mos iugiter mit Richtlinien „für die Annahme von Messstipendien durch die Priester (AAS 83 [1991] 443-446).
  • 25. März 1992 Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis der VIII. Ordentlichen Generalversammlung zur Welt-Bischofssynode vom 30. September - 28. Oktober 1990 über die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart an die Bischöfe, Priester und Gläubigen (AAS 84 [1992] 657-804; dt.: VAS 105).
  • 29. März 1992 Gründonnerstagsschreiben Ego sum vitis an alle Priester der Kirche indem er das Apostolische Mahnschreiben über die Priesterbildung erläutert (lat.: AAS 84 [1992] 572 f).
  • 31. Januar 1994 Kongregation für den Klerus, Direktorium Dives ecclesia für Dienst und Leben der Priester (LEV [1994]; ca. 56; dt.: VAS 113).
  • 19.März 1995 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Instruktion für die Ausbildung der Priesteramtskandidaten im Hinblick auf die Probleme von Ehe und Familie ([2]).
  • 15. Mai 1997 Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung über die Feier der Hl. Messe für verheiratete Priester.
  • 13. November 1997 Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten (Kongregation für den Klerus) „Nota explicativa“ – Fälle in denen die Seelsorge von mehr als einer Pfarrei einem einzigen Priester übertragen (Communicationes 30).
  • 19. März 1999 Kongregation für den Klerus, Der Priester, Lehrer des Wortes, Diener der Sakramente und Leiter der Gemeinde für das dritts christliche Jahrtausend ([3] VAS 139).
  • 25.4.2001 Kongregation für die Evangelisierung der Völker, Instruktion über die Entsendung von Priestern des Diözesanklerus der Missionsgebiete ins Ausland und über die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland [4]
  • 4. August 2002 Instruktion der Kongregation für den Klerus, „Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde ([5] VAS 157).
  • 17. Juli 2004 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Leitlinien für die Ausbildung der künftigen Priester in den Medien der Sozialen Kommunikation.
  • 4. November 2005 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Instruktion

über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen (AAS 97 [2005] –1007-1013 [6] VAS 170).

  • 7. Juli 2007 Motu proprio Summorum pontificum Erlaubnis an alle Priester den vollständigen lateinischen Ritus des seligen Johannes XXIII. von 1962 zu verwenden (mit Begeleitbrief).

Priestertum der Frau ?

  • 30. November 1975 Antwortschreiben Pauls VI. an Frederic Donald Coggan, Erbischof von Canterbury über die Zulassung von Frauen zur Priesterweihe (AAS LXVIII [1968] 599 f).
  • 23. März 1976 Antwortbrief Papst Paul VI. an Frederic Donald Coggan, Erzbischof von Canterbury über das Priestertum der Frauen (engl.: lat.: AAS LXVIII [1976] 600 f).
  • 15. Oktober 1976 Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Inter insigniores zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt (AAS LXIX [1977] 98-116; dt.: VAS 3 enthalten in: VAS 117).
  • 20. Dezember 1984 Johannes Paul II., Brief an Robert Runcie, Erzbischof von Canterbury über das Priestertum der Frau ( lat.: AAS 79 [1987] 184-186).
  • 22. Mai 1994 Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe (dt.: VAS 117).
  • 10.7.2002 Kongregation für die Glaubenslehre, Mahnschreiben zu den simulierten „Weihen“ von „Priesterinnen“ [7].
  • 31. Dezember 2002 Kongregation für die Glaubenslehre, Bestätigung der Exkommunikation der „Priesterinnen“ [8].

Literatur

  • Sacerdotis Imago, Päpstliche Dokumente über das Priestertum von Pius X. bis Johannes XXIII., in deutscher Fassung herausgegeben von Anton Rohrbasser, Paulinusdruckerei Freiburg Schweiz1962 (Imprimatur Friburgi Helv., die 3 Februarii 1962 R. Pittet, v.g.).
  • Alfons Maria von Liguori, Der Priester in der Einsamkeit

siehe auch: Klerus, Zölibat, Marianische Priesterbewegung, Priesterbewegung Corpus Christi.

Weblinks