Priesterbruderschaft St. Pius: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Priesterbruderschaft St. Pius X''' (lat.:''Fraternitas Sacerdotalis St. Pii X; FSSPX'') ist eine von der Kirche nicht anerkannte  "Priestervereinigung mit Gemeinschaftsleben ohne Gelübde" nach dem Vorbild der Missionsgesellschaften. Derzeitiger Generaloberer ist [[Bernard Fellay]], Oberer des deutschen Distrikts Franz Schmidberger.
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#redirect [[Priesterbruderschaft St. Pius X.]]
 
 
== Geschichte und Bewertung ==
 
 
 
Marcel Lefebvre war Gründer und erster Generalobere der [[1970]] gegründeten und sich seit [[1975]] in offenem Konflikt mit Rom befindenden „Priesterbruderschaft St. Pius X.“, die zunächst vor allem als Trägerin eines Priesterseminars traditioneller Prägung in Ecône ([[Schweiz]]) wirkte. Anlaß des Konflikts der Bruderschaft zunächst mit vielen Diözesanbischöfen, dann auch mit Rom, waren einige Lehrpunkte des 2. Vat. Konzils sowie verschiedene nachkonziliare Reformen, die von Erzbf. Lefebvre als mit der gesamten kirchlichen Tradition unvereinbar kritisiert wurden. Bekannt wurde Lefebvre vor allem durch seine massive Ablehnung der Liturgiereform. In seiner Grundsatzerklärung vom [[21. November]] 1974 stellte er die These auf, dass kein Katholik, wenn ihm an seinem Seelenheil liege, diese Reform billigen könne, da sie nicht-katholische [vor allem protestantisierende] Tendenzen hätte. Rom reagierte darauf mit der umso forcierteren Durchsetzung des [[Missale Romanum]] von 1970. Papst [[Paul VI.]] sah sich 1976 wegen unerlaubter Priesterweihen dazu gezwungen, Lefebvre von seinen Ämtern zu suspendieren. Dieser leistete keinen Gehorsam, obwohl ihn der Papst abermals im September 1976 in Privataudienz empfing.
 
 
 
Mit Schreiben vom 11. Oktober 1976 stellte der Papst definitiv fest, dass sich Lefebvre angesichts des von ihm neu eingeführten, absolut falschen Traditionsbegriffs im Irrtum befinde. Durch vier gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes vollzogene und damit unerlaubte Bischofsweihen im Jahr [[1988]] zog sich Lefebvre gemäß einer Erklärung der Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988 als Tatstrafe die Exkommunikation zu. Papst [[Johannes Paul II.]] hat am [[2. Juli]] im Apostolischen Schreiben [[Ecclesia Dei]] die Bischofsweihen als schismatischen Akt verurteilt und die Exkommunikation Lefebvres offiziell festgestellt.
 
 
 
Da die Feier der so gen. tridentinischen Liturgie bereits seit 1984 im Falle eines pastoralen Bedürfnisses gestattet wird, also ihre Zelebration nur von 1974 bis 1984 auf persönlich begründete Ausnahmen beschränkt war, ist längst nicht mehr die "alte Messe" der zentrale Streitpunkt zwischen dem Heiligen Stuhl und den fast 500 Priestern der Lefebvre-Bruderschaft (vgl. auch das [[Motu proprio]] [[Summorum Pontificum]]). Diese sieht das 2. Vatikanum als historischen Bruch an  und verlangt die "Rückkehr" Roms zur einer postulierten vorkonziliaren Tradition und die Revision des 2. Vatikanums im Sinne dieser Tradition. Tatsächlich verbreitet die Bruderschaft eine Lesart der katholischen Tradition, die nicht dem kirchlichen Selbstverständnis entspricht.
 
 
 
Dem halten Vertreter der Priesterbruderschaft wie der 1988 zum Bischof geweihte Richard Williamson entgegen, dass eine Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils im Sinne gerade der richtig verstandenen Tradition nicht möglich sei, zumindest nicht bezüglich aller Dokumente.
 
 
 
Als Beispiele für die Unvereinbarkeit mit der Tradition werden einige nach Ansicht der Piusbrüder zweideutige Aussagen über die Ökumene und Religionsfreiheit in den entsprechenden Konzilsdokumenten genannt.
 
 
 
== Kirchliche Stellungnahme zur Piusbruderschaft ==
 
 
 
[[Dekret]] der Bischofskongregation und Kardinal Gantin vom 1. Juli 1988, veröffentlicht am 3. Juli im [[Osservatore Romano]]:
 
 
 
''Msgr. Marcel Lefebvre, ermeritierter Erzbischof von Tulle, hat - trotz des ausdrücklichen Monitums vom 17. Juni und der wiederholten Bitten, er möge von seinem Vorhaben absehen - durch die Bischofsweihen von vier Priestern ohne päpstlichen Auftrag und gegen den Willen des Papstes einen Akt schismatischer Natur gesetzt und sich damit die von can. 1364 par. 1 und can. 1382 des Codex des kanonischen Rechtes vorgesehene Strafe zugezogen.
 
 
 
'''Ich erkläre mit allen rechtlichen Folgen, dass sowohl der obengenannte Msgr. Marcel Lefebvre als auch [[Bernard Fellay]], Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta "ipso facto" sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen haben'''.
 
 
 
Weiter erkläre ich, dass Msgr. Antonio de Castro Mayer, emeritierter Bischof von Campos, indem er direkt an der Liturgiefeier als Konzelebrant teilnahm und öffentlich dem schismatischen Akt zustimmte, sich die von ca. 1364 par. 1 vorgesehene Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen hat.
 
 
 
'''Die Priester und Gläubigen werden ermahnt, dem Schisma von Msgr. Lefebvre nicht zuzustimmen, weil sie sich "ipso facto" die schwere Strafe der Exkommunikation zuziehen würden'''.
 
 
 
Gegeben von der Kongregation für die Bischöfe, am 1. Juli 1988
 
 
 
gez. Kardinal [[Bernardin Gantin]]
 
Präfekt der Kongregation für die Bischöfe
 
 
 
(Orig. lat. in O.R. 3.7.88)''
 
 
 
Jüngst hat Kardinal Castrillón Hoyos (Kommision Ecclesia Dei) bei einem Interview gemeint, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X zwar einen kanonisch irregulären Status habe, nicht aber schismatisch sei, so z.B. auf einer Pressekonferenz am 30. Mai 2008.<ref>abrufbar auf: http://media.journalstar.com/podcast/?mid=M4840b17287666</ref> Im Gegensatz dazu gibt es auch etliche Stellungnahmen, die klar von einem Schisma sprechen. Unter anderem hat die [[Erzdiözese Salzburg]] festgestellt, dass die Priesterbruderschaft Pius X. sich 1988 durch die Bischofsweihe definitiv von der römisch-katholischen Kirche getrennt habe.<ref>[[kath.net]]: [http://www.kath.net/detail.php?id=11249 'Definitiv von der römisch-katholischen Kirche getrennt'], Meldung vom 16. August 2005.</ref>
 
 
 
== Einzelnachweise ==
 
<references />
 
 
 
 
 
 
 
[[Kategorie:Konfessionskunde]]
 
[[Kategorie:Irrlehren]]
 

Aktuelle Version vom 15. Juni 2010, 20:25 Uhr