Providentissima mater: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der [[Bulle]] '''Providentissima mater''', nach dem [[Incipit]] zitiert, setzte Papst [[Benedikt XV.]] an Pfingsten, dem 27. Mai 1917 das neue Kirchenrecht in Kraft. In einer Arbeit von wenigen Jahren, eingeleitet durch Papst [[Pius X.]], war es gelungen, das überlieferte Kirchenrecht, das einem wirren Korpus an Texten bildete, modern zu systematisieren (= Codex Iuris Canonici, CIC). Die 1959 durch Papst [[Johannes XXIII.]] in Gang gesetzte Überarbeitung des [[CIC]] konnte 1983 angeschlossen werden. Sie passt den CIC an die Ergebnisse des II. Vatikanum an.
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Mit der [[Bulle]] '''Providentissima mater''', nach dem [[Incipit]] zitiert, setzte Papst [[Benedikt XV.]] an Pfingsten, dem [[27. Mai]] [[1917]] ein neues [[Kirchenrecht]] in Kraft. In einer Arbeit von wenigen Jahren, eingeleitet durch Papst [[Pius X.]], war es gelungen, das überlieferte Kirchenrecht, das einem wirren Korpus an Texten bildete, modern zu systematisieren (= [[Codex Iuris Canonici]], CIC). Die 1959 durch Papst [[Johannes XXIII.]] in Gang gesetzte Überarbeitung des [[CIC]] konnte 1983 angeschlossen werden. Sie passt den CIC an die Ergebnisse des [[II. Vatikanum]] an.
  
 
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Version vom 4. August 2008, 16:25 Uhr

Mit der Bulle Providentissima mater, nach dem Incipit zitiert, setzte Papst Benedikt XV. an Pfingsten, dem 27. Mai 1917 ein neues Kirchenrecht in Kraft. In einer Arbeit von wenigen Jahren, eingeleitet durch Papst Pius X., war es gelungen, das überlieferte Kirchenrecht, das einem wirren Korpus an Texten bildete, modern zu systematisieren (= Codex Iuris Canonici, CIC). Die 1959 durch Papst Johannes XXIII. in Gang gesetzte Überarbeitung des CIC konnte 1983 angeschlossen werden. Sie passt den CIC an die Ergebnisse des II. Vatikanum an.