Quamvis haec (Wortlaut)

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10. Sitzung
Quamvis haec

des heiligen, allgültigen und allgemeinen Conciliums von Trient
unter Papst
Paul III.
2. Juni 1547

über die Sitzungsvertagung des Konzils

(Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage], S. 86-87; Empfehlung des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache mit gebrochenen Buchstaben abgedruckt]).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Beschluss von der Sitzungsvertagung

Obwohl dieser hochheilige, allgültige und allgemeine Kirchenrat die Sitzung, welche auf den ein und zwanzigsten Tag des letztverflossenen Aprils über die Gegenstände der Sakramente und der Verbesserung in dieser berühmten Stadt Bologna, vermöge des in der öffentlichen Sitzung, am 11. Tag des Monats März, in der Stadt Trient, bekannt gemachten Beschlusses, gehalten werde sollte, wegen einigen Ursachen und besonders wegen der Abwesenheit einiger Väter, von welchen er hoffte, dass sie in kurzem hier sein würden, auf diesen gegenwärtigen Tag hinauszustellen und zu vertagen beschlossen hat: so verordnet und beschließt doch der nämliche hochheilige, rechtmäßig im heiligen Geiste versammelte Kirchenrat, unter dem Vorsitze der nämlichen Kardinäle der Heiligen Römischen Kirche und Gesandten des apostolischen Stuhl, weil er mit den nicht Angekommenen auch jetzt noch gütig handeln möchte, dass diese Sitzung, die er an diesem zweiten Tage des Monats des gegenwärtigen Jahres 1547 zu feiern beschlossen hatte, auf den Donnerstag nach dem Geburtsfest der seligen Jungfrau Maria, als den 15. Tag des nächstkünftigen Monats September, um die vorerwähnten und andere Gegenstände abzutun, hinausgestellt und vertagt werden soll, wie er sie hinausgestellt und vertagt; doch so, dass die Fortsetzung der Untersuchung und Prüfung dessen, was sowohl die Glaubenslehren, als die Verbesserung betrifft, unterdessen nicht unterlassen werden soll und dass diesen Zeittermin der heilige Kirchenrat selbst nach seinem Belieben und Willen, auch in einer Privatversammlung, frei abkürzen und verlängern könne und möge.

Am 14. Tag September 1547 wurde in der allgemeinen Versammlung zu Bologna die Sitzung, welche folgenden Tags gehalten werden sollte, nach dem Gutdünken des heiligen Konzils vertagt.

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