Reconciliationem inter deum et homines

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Dekret
Reconciliationem inter deum et homines

Kongregation für den Gottesdienst
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
Neue liturgische Ordnung der Beichte (vgl. Ordo paenitentiae)
2. Dezember 1973

(Offizieller lateinischer Text AAS 66 [1974] 172-173)

(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 1, Dokumente des Apostolischen Stuhls 1963 – 1973; Herausgegeben von Heinrich Rennings und Martin Klöckener, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1983, S. 1323-1325, Randnummern 3170-3172 (nach dem „Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae“; ISBN 3-7666-9266-6)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Dekret, wegen der Vakanz der Stelle des Kardinalpräfekten der Kongregation "im besonderen Auftrag des Papstes" vom Staatssekretär Jean Kardinal Villot und vom Sekretär der Kongregation für den Gottesdienst Annibale Bugnini unterzeichnet.


Die Versöhnung zwischen Gott und den Menschen hat unser Herr Jesus Christus durch das Geheimnis seines Todes und seiner Auferstehung bewirkt (vgl. Röm 5,10). In den Aposteln hat er der Kirche den Dienst der Versöhnung übertragen (2 Kor 5,18 ft). Sie übt ihn aus, indem sie den Menschen die Frohe Botschaft vom Heil verkündet und sie im Wasser und im Heiligen Geist tauft (Mt 28,19).

Aus menschlicher Schwäche geschieht es jedoch, dass Christen Gott "nicht mehr lieben wie früher" (Offb 2,4), ja dass sie sogar durch die Sünde das Band der Freundschaft mit ihm zerreißen. Deshalb hat der Herr ein eigenes Sakrament gestiftet (vgl. Joh 20,21-23), um die nach der Taufe begangenen Sünden zu vergeben, und die Kirche hat es auf verschiedene Weise, jedoch unter Wahrung seines Wesens, durch alle Jahrhunderte treu gefeiert.

Das Zweite Vatikanische Konzil hat bestimmt: "Ritus und Formeln des Bußsakramentes sollen so revidiert werden, dass sie Natur und Wirkung des Sakramentes deutlicher ausdrücken." (Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie "Sacrosanctum Concilium" Nr. 72: AAS 56 (1964), S. 118) Deshalb hat die Kongregation für den Gottesdienst mit aller Sorgfalt eine neue Ordnung für die "Feier der Buße" erarbeitet, damit die Gläubigen das sakramentale Geschehen besser erfassen.

In dieser neuen Ordnung wurde der "Feier der Versöhnung für einzelne" eine "Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung" hinzugefügt, bei der die einzelnen im Rahmen eines Wortgottesdienstes das Bekenntnis ihrer Sünden ablegen und die Lossprechung erhalten. So soll der Gemeinschaftscharakter des Bußsakramentes ins Licht gerückt werden. Außerdem wurde für bestimmte Fälle eine "Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution" erarbeitet. Sie entspricht den Seelsorglichen Richtlinien zur Erteilung der sakramentalen Generalabsolution, welche die Glaubenskongregation am 16. Juni 1972 erlassen hat (Vgl. AAS 64 (1972), S. 510-514).

Der Kirche liegt viel daran, die Gläubigen zu ständiger Umkehr und Erneuerung zu rufen. Sie möchte, dass alle, die nach ihrer Taufe in Sünde gefallen sind, die Schuld bekennen und von Herzen bereuen, die sie vor Gott und vor ihren Brüdern auf sich geladen haben, und sie ist darum bemüht, sie auf die Feier des Bußsakramentes vorzubereiten. Sie ermahnt sie daher, von Zeit zu Zeit an Bußgottesdiensten teilzunehmen. Deshalb hat die Kongregation für den Gottesdienst Regeln für die Feier von Bußgottesdiensten aufgestellt und legt einige Modelle vor, die von den Bischofskonferenzen den Erfordernissen ihrer Gebiete angepasst werden können.

Papst Paul VI. hat die von der Kongregation für den Gottesdienst erarbeitete Ordnung für die "Feier der Buße" kraft seiner Autorität approbiert und zur Veröffentlichung bestimmt. Diese Ordnung ersetzt die entsprechenden Teile des bisher geltenden Römischen Rituale. Die lateinische Fassung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft, die Übersetzungen in der Volkssprache von jenem Tag an, den die Bischofskonferenzen festsetzen, nachdem sie die Übersetzungen approbiert und die Konfirmierung vom Heiligen Stuhl erhalten haben.