Romani pontificis: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Oktober 2013, 13:28 Uhr

Apostolische Konstitution (Auszug)
Romani pontificis

unseres Heiligen Vaters
Pius V.
über das Privilegium fidei
2. August 1571

(Quelle: DH 1983)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Weil ... den in ihrer Ungläubigkeit verharrenden Indern mehrere Frauen erlaubt werden, die sie selbst aus den geringfügigsten Anlässen verstoßen, deshalb geschah es, dass ihnen, wenn sie die Taufe empfingen, erlaubt wurde, bei der Frau zu bleiben, die zusammen mit dem Gatten getauft wurde; und weil es oftmals zutrifft, dass diese nicht die erste Gattin ist, daher werden sowohl die Spender [der Sakramente] als auch die Bischöfe von schwersten Bedenken gequält, da sie meinen, es sei keine wahre Ehe; aber weil es äußerst hart wäre, sie von den Frauen zu trennen mit denen die Inder die Taufe empfangen haben, und weil es insbesondere äußerst schwierig wäre, die erste Gattin zu finden: deshalb erklären Wir in der Absicht, der Lage besagter Inder mit väterlicher Zuneigung gütig Rechnung zu tragen und die Bischöfe und (Sakramenten)spender von solchen Bedenken zu befreien, aus eigenem Antrieb und aufgrund Unsere sicheren Wissens und der Fülle Apostolische Vollmacht kraft Apostolischer Autorität aufgrund des vorliegenden (Schreibens), dass Inder, die, wie vorausgeschickt, getauft wurden und künftig getauft werden sollen, bei der Frau, die mit ihnen getauft wurde und getauft werden wird, als bei der rechtmäßigen Frau bleiben können, nachdem sie die anderen entlassen haben, und dass eine solche Ehe zwischen ihnen rechtmäßig besteht.