Sacra congregatio pro doctrina fidei, vigore

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Erklärung

Kongregation für die Glaubenslehre
unseres Heiligen Vaters
Johannes Paul II.
zum Schutz des Bußsakramentes
23. März 1973

(Offizieller lateinischer Text: AAS 65 [1973] 678; Die lateinische Fassung auf der Vatikanseite)

(Quelle: Die deutsche Fassung auf der Vatikanseite; Die englsiche Fassung auf der Vatikanseite)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Die Heilige Kongregation für die Glaubenslehre gibt kraft der ihr von der höchsten Autorität der Kirche übertragenen Sonderbefugnis bekannt, dass jeder, der das Bußsakrament verletzt, indem er mittels eines technischen Gerätes aufnimmt, was bei echten oder simulierten sakramentalen Beichten gesagt wird, dies ausdruckt oder das so in Erfahrung Gebrachte verbreitet, sowie alle, die formal daran mitwirken, ab dem heutigen Tag sich gemäß der Vorschrift der Canones 889, 890, 2369 die Strafe der niemandem vorbehaltenen Exkommunikation »latae sententiae« zuziehen.

Rom, Palast der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre, 23. März 1973.

Fr. Jérôme Hamer OP

Sekretär