Sacrosanctum Concilium

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Sacrosanctum Concilium ist die Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie, benannt nach den beiden lateinischen Anfangsworten. Sie wurde am 4. Dezember 1963 als erstes Dokument des Konzils fast einstimmig beschlossen und am selben Tag von Papst Paul VI. feierlich verkündet.

Zur Konstitution Sacrosanctum Concilium über die heilige Liturgie des Zweiten Vatikanischen Konzils sagte Papst Paul VI. am 10. April 1970 gegenüber den Mitgliedern und Beratern des "Consilium" anlässlich dessen letzter Tagung: "Alle diese eure Werke haben die durch die Konzilskonstitution über die heilige Liturgie festgesetzten Prinzipien beachtet. Denn diese - wie man so sagen darf - "Magna Charta" der liturgischen Erneuerung hat eine gewisse Bewegung um den Gottesdienst in der Kirche veranlasst mit dem Ziel, die Menschen unserer Zeit zu befähigen, die Gefühle des Herzens in der heiligen Liturgie wahrhaft und wirksam auszudrücken und zugleich das Erbe der lateinischen Kirche in dieser Angelegenheit so gut wie möglich zu bewahren."<ref>Ansprache vom 10. April 1970 Nr. 2073.</ref>

Leitlinien

Zielsetzung ist die Bekräftigung des Bewusstseins vom Wesen liturgischer Vollzüge, der die Gesamtreform der Liturgie dienen soll. Die Erneuerung der Liturgie soll zugleich an ältere Tradition anknüpfen und Anpassungen an die pastoralen Erfordernissse der Zukunft vornehmen. Insgesamt ist eine Öffnung der Liturgie zur Seelsorge beabsichtigt. Ihre Formen sollen vom "Glanz edler Einfachheit" geprägt sein (Nr. 34), traditionsbezogen und verständlich zugleich. Die aktive Teilnahme aller Getauften soll ermöglicht werden. In der Liturgie sollen ältere Gebräuche wieder zu Ehren kommen, die im Lauf der Zeit verloren gingen, es sollen aber auch übertriebene Hinzufügungen und Verdopplungen beseitigt werden. Die Ausführung der pastoralen Wegweisung zur Liturgiereform wird vom Konzil den zuständigen Stellen anvertraut, also insbesondere dem Papst.

Entstehung und Aufbau

Die Konstitution wurde von der Vorbereitenden Liturgischen Kommission entworfen. Das nachträglich etwas abgeschwächte Schema wurde vom 22. Oktober 1962 an als erster Konzilstext diskutiert und im November 'als Ganzes' vorläufig angenommen. Abänderungsvorschläge wurden bis Mai 1963 eingearbeitet. Im Oktober 1963 konnten bereits detaillierte Abstimmungen stattfinden, wobei neuerliche Änderungsvorschläge vorgebracht wurden. Die feierliche Schlussabstimmung ergab 2147 Ja gegen 4 Nein-Stimmen.<ref>Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium, Herder-Bücherei, 2. Auflage, Freiburg-Basel-Wien 1966, S. 37.</ref>

Neben Aussagen zur Theologie der Liturgie und Regeln zur Erneuerung der Liturgie fordert die Konstitution die Pflege der liturgischen Ausbildung und die Förderung des liturgischen Lebens in Bistum und Pfarrei. Zu folgenden Aspekten des Gottesdienstes macht sie konkrete Aussagen:

Der Journalist Stephan von Kempis teilte nach Gesprächen mit Joseph Ratzinger, der als Bischofsberater (Peritus) am Konzil teilgenommen hatte, dass die Konzilsväter sich zuerst mit der dem Thema "Liturgie" beschäftigten, "weil sie eben in ihrer Mehrheit da wenig Zündstoff erwarten und glauben, an diesem Thema könnten sie erst die Methode konziliarer Arbeit einüben, ohne viel falsch zu machen". <ref>Radio Vatikan, Radioakademie Von Marktl nach Rom, Papst Benedikt wird 80, von Stephan von Kempis, (4-teilige Reihe; I. Teil, Dienstag 3. April 2007)[1].</ref>

Der Text der Konstitution

Sacrosanctum Concilium (Wortlaut)

Siehe auch: Consilium (Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution)

Weblinks

Anmerkungen

<references />