Seligsprechung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Seligsprechung''' in der katholischen Kirche ist die rechtsverbindliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen aufgenommen worden ist. Es ist damit auch eine lokale öffentliche Verehrung des Seligen gestattet, im Gegensatz zum [[Heilige|Heiligen]], der in der gesamten Kirche verehrt wird.  
 
Die '''Seligsprechung''' in der katholischen Kirche ist die rechtsverbindliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen aufgenommen worden ist. Es ist damit auch eine lokale öffentliche Verehrung des Seligen gestattet, im Gegensatz zum [[Heilige|Heiligen]], der in der gesamten Kirche verehrt wird.  
  
Voraussetzung ist der Ruf der Heiligkeit, die Verehrung iim Volk, eine diese Verehrung rechtfertigende, vorbildliche christliche Lebensführung des Menschen ('heroischer Tugendgrad'), die von einer Kommission geprüft wird sowie (außer bei Märtyrern) mindestens ein anerkanntes [[Wunder]], das auf die Fürsprache dieses Menschen geschehen ist.
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Voraussetzung ist der Ruf der Heiligkeit, die Verehrung iim Volk, eine diese Verehrung rechtfertigende, vorbildliche christliche Lebensführung des Menschen ('heroischer Tugendgrad'), die von einer Kommission geprüft wird sowie (außer bei [[Märtyrer]]n) mindestens ein anerkanntes [[Wunder]], das auf die Fürsprache dieses Menschen geschehen ist.
  
 
Eine Seligsprechung kann frühestens 5 Jahre nach dem Tod des Menschen eingeleitet werden. Sie ist regelmäßig eine notwendige Vorstufe zur [[Heiligsprechung]]. In seltenen Ausnahmefällen wird Seligen, die schon lange verehrt werden, ohne förmliches Kanonisationsverfahren, durch den Papst zugebilligt, dass sie als Heilige verehrt werden dürfen.
 
Eine Seligsprechung kann frühestens 5 Jahre nach dem Tod des Menschen eingeleitet werden. Sie ist regelmäßig eine notwendige Vorstufe zur [[Heiligsprechung]]. In seltenen Ausnahmefällen wird Seligen, die schon lange verehrt werden, ohne förmliches Kanonisationsverfahren, durch den Papst zugebilligt, dass sie als Heilige verehrt werden dürfen.
  
 
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Version vom 21. Mai 2008, 07:46 Uhr

Die Seligsprechung in der katholischen Kirche ist die rechtsverbindliche Erklärung, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen aufgenommen worden ist. Es ist damit auch eine lokale öffentliche Verehrung des Seligen gestattet, im Gegensatz zum Heiligen, der in der gesamten Kirche verehrt wird.

Voraussetzung ist der Ruf der Heiligkeit, die Verehrung iim Volk, eine diese Verehrung rechtfertigende, vorbildliche christliche Lebensführung des Menschen ('heroischer Tugendgrad'), die von einer Kommission geprüft wird sowie (außer bei Märtyrern) mindestens ein anerkanntes Wunder, das auf die Fürsprache dieses Menschen geschehen ist.

Eine Seligsprechung kann frühestens 5 Jahre nach dem Tod des Menschen eingeleitet werden. Sie ist regelmäßig eine notwendige Vorstufe zur Heiligsprechung. In seltenen Ausnahmefällen wird Seligen, die schon lange verehrt werden, ohne förmliches Kanonisationsverfahren, durch den Papst zugebilligt, dass sie als Heilige verehrt werden dürfen.