Singulari quadam (Wortlaut)

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Enzyklika
Singulari quadam

von Papst
Pius X.
an Kardinal Georg Kopp, Bischof von Breslau, und an die anderen Erzbischöfe und Bischofe Deutschlands
über die katholischen und gemischten Arbeitervereinigungen
24. September 1912

(Offizieller lateinischer Text: AAS IV [1912] 657-662)

(Quelle: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Hsgr. Arthur Fridolin Utz + Birgitta Gräfin von Galen, XIX 1-9, Scientia humana Institut Aachen 1976, Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G. Die Nummerierung folgt der englischen Fassung; auch in: Emil Marmy (Hrsg.), Mensch und Gemeinschaft in christlicher Schau, Dokumente, Paulus Verlag Freiburg/Schweiz 1945, S. 419-425; Imprimatur Friburgi Helv., die 21. Augusti 1945 L. Clerc, censor)

Hintergrund war das Aufblühen der Arbeiterbewegung auch unter katholischen Arbeitern, angeregt durch die Enzyklika Rerum novarum. Dies hatte zu einem Entstehen interkonfessioneller Gewerkschaften geführt, die wiederum in der Kritik standen. In der Enzyklika warnte Papst Pius X. einerseits vor einem konfessionellen Indifferentismus, gestattete den deutschen Bischöfen jedoch die Möglichkeit, solche interkonfessionellen Gewerkschaften anzuerkennen.

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Einleitung: Warnung vor einem interkonfessionellen Christentum, Sorge des Papstes um den Frieden zwischen den Katholiken

1 Eine besonders wohlwollende Liebe erfüllt Uns gegenüber den Katholiken Deutschlands, die diesem Apostolischen Stuhle in großer Treue und Ergebenheit verbunden sind und für die Kirche hochherzig und tapfer zu kämpfen pflegen. Dadurch fühlen Wir Uns angetrieben, Ehrwürdige Brüder, allen Eifer und alle Sorgfalt aufzubieten, um jene Streitfrage zu behandeln, welche unter ihnen wegen der Arbeitervereinigungen besteht. Über diese Streitfrage haben Uns in den letzten Jahren des öfteren sowohl die meisten von Euch als auch besonnene und bedeutende Vertreter beider Anschauungen Aufschluss gegeben. Der Drang, Uns mit dieser Sache zu befassen, war um so größer, als Wir es im Gewissen als Unsere Apostolische Amtspflicht erkannten, nachdrücklich dahin zu wirken, dass diese Unsere geliebten Söhne die katholische Lehre rein und unverkürzt bewahren, und unter keiner Bedingung zuzulassen, dass ihr Glaube gefährdet werde. Denn wenn sie nicht rechtzeitig zur Wachsamkeit angeregt werden, dann droht ihnen offenbar die Gefahr, dass sie nach und nach und sozusagen unversehens sich mit einer allgemeinen und unbestimmten Art christlicher Religion zufrieden geben, die man interkonfessionell zu nennen pflegt und die man mit nichtigen Gründen als christliche Gemeinschaft zur Verbreitung empfiehlt, während gerade nichts der Predigt Christi mehr widerspricht als sie. Dazu kommt, dass es Unser innigster Wunsch ist, die Eintracht der katholischen Christen zu fördern und zu befestigen. Daher wollen Wir alle Anlässe zu Streitigkeiten beseitigen, welche nur die Kräfte der Guten zersplittern und den Gegnern der Religion Nutzen bringen. Wir wünschen zugleich auch, dass die Unsrigen mit dem nicht katholischen Teil ihrer Mitbürger für jenen Frieden wirken, ohne welchen weder die gesellschaftliche Ordnung noch die Wohlfahrt des Staates Bestand haben kann. – Wiewohl Wir indessen, wie schon gesagt wurde, den Stand dieser Angelegenheit kannten, beschlossen Wir doch, ehe Wir über sie entschieden, Eure Meinung, Ehrwürdige Brüder, einzuholen. Und Ihr habt alle auf Unsere Anfrage mit der Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit geantwortet, welche die Bedeutung der Frage erforderte.

Erstes Gesetz für den Katholiken: der katholische Glaube

2 An erster Stelle erklären Wir nun also, dass es eine von allen Katholiken sowohl im Privatleben als in der Gemeinschaft und Öffentlichkeit heilig und unverletzlich zu befolgende Pflicht ist, die Grundsätze der christlichen Wahrheit treu festzuhalten und unerschrocken zu bekennen, welche das Lehramt der Katholischen Kirche vorlegt, vor allem jene, die Unser Vorgänger im Rundschreiben Rerum novarum mit so viel Weisheit dargelegt hat. Dies sind auch die Grundsätze, welche die 1900 zu Fulda versammelten preußischen Bischöfe, wie Wir wissen, in ihren Beratungen vorzüglich befolgt haben und die Ihr selbst in Eurer Uns vorgelegten Beurteilung dieser Angelegenheit der Hauptsache nach, wie Wir sehen, zusammengefasst habt.

Orientierung am kirchlichen Lehramt auch in Fragen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung

3 Es ist danach dem Christen, was immer er tut, auch in der Ordnung der irdischen Dinge, nicht erlaubt, die übernatürlichen Güter zu vernachlässigen, vielmehr muss er alles auf das höchste Gut als sein letztes Ziel hinordnen gemäß den weisen Vorschriften der christlichen Wahrheit. Alle seine Handlungen unterstehen hinsichtlich ihres Charakters der sittlichen Güte oder Bosheit, d. h. hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit dem natürlichen und göttlichen Recht, dem Urteil und der Gesetzgebung der Kirche. - Alle, die sich des christlichen Namens rühmen, Einzelpersonen wie ganze Vereinigungen, sollen, wenn sie ihrer Pflicht eingedenk sind, nicht Feindschaften und Eifersüchteleien unter den bürgerlichen Ständen schüren, sondern Frieden und gegenseitige Liebe fördern. - Die soziale Frage und die mit ihr verbundenen Meinungsverschiedenheiten über die Art und Dauer der Arbeit, die Höhe des Lohnes, die willkürliche Einstellung der Arbeit sind nicht rein wirtschaftlicher Natur und daher nicht solcher Art, dass sie ohne Rücksicht auf die kirchliche Autorität entschieden werden dürften. „Ist es doch im Gegenteil wahr, dass sie (die soziale Frage) in erster Linie eine religiöse und sittliche Angelegenheit ist und somit eine solche, die vor allem nach dem Sittengesetz und den Gesichtspunkten der Religion entschieden werden muss" (Leo XIII., Enzyklika Graves de communi, 13. Januar 1901, AAS XXXIII [1901]).

Priorität der katholischen Arbeiterverbände, soweit diese sich mit religiösen und sittlichen Fragen befassen

4 In bezug auf die Arbeitervereinigungen ist folgendes zu sagen. Ihr Ziel geht zwar auf irdische Vorteile ihrer Mitglieder, doch verdienen gewisse unter ihnen besondere Empfehlung und sollen vor allen anderen als am besten geeignet angesehen werden, um die wahren und dauernden Interessen ihrer Mitglieder sicherzustellen. Es sind dies jene, die vor allem auf das Fundament der katholischen Religion gegründet sind und offen der Kirche Gefolgschaft leisten. Wir haben dies selbst des öfteren erklärt, wenn die Gelegenheit in diesem oder jenem Lande sich bot. Es folgt hieraus die Notwendigkeit, diese Art von sogenannten katholisch-konfessionellen Vereinigungen zu gründen und sie auf jede Weise zu begünstigen. Dies vorab in katholischen Gegenden und dann auch in allen andern Landesteilen, überall, wo es möglich erscheint, mit ihrer Hilfe die verschiedenen Anliegen der Mitglieder zu befriedigen. Und wenn es sich um solche Vereinigungen handelt, bei denen direkt oder indirekt Angelegenheiten der Religion oder der Moral berührt werden, wäre es unverantwortlich, wollte man in den soeben erwähnten Gegenden gemischte Vereinigungen begünstigen und verbreiten, d. h. solche, die sich aus katholischen und nichtkatholischen Mitgliedern zusammensetzen. Denn, um nur davon zu sprechen, wegen der Vereinigungen dieser Art gerät tatsächlich oder doch möglicherweise die Reinheit des Glaubens und der gerechte Gehorsam gegen die Gesetze und Vorschriften der Katholischen Kirche bei den Unsrigen in große Gefahr. In mehreren aus Eurer Mitte, Ehrwürdige Brüder, ergangenen Antworten haben Wir darüber auch unverhohlene Andeutungen entnommen.

Mögliche Zusammenarbeit von katholischen und nichtkatholischen Arbeiterverbänden

5 Die rein katholischen Arbeitervereinigungen, wie sie in Deutschland bestehen, möchten Wir gerne mit allem Lob auszeichnen, und Wir wünschen, dass ihnen alle Bestrebungen zum Vorteil des arbeitenden Volkes gelingen und dass sie sich eines stetigen glücklichen Wachstums erfreuen. Indem Wir dies erklären, verwehren Wir aber den Katholiken nicht das Recht – um Verbesserung der Lage der Arbeiter und günstigere Lohn- und Arbeitsverhältnisse oder irgendwelche andere ehrenhafte Vorteile anzustreben - gemeinsam mit den Nichtkatholiken, jedoch mit der gebotenen Vorsicht, für das allgemeine Wohl zu arbeiten. Wir würden es aber lieber sehen, wenn zu diesem Zweck katholische und nicht katholische Vereinigungen unter sich ein Bündnis eingingen vermittels jener praktischen Einrichtung, die man „Kartell" nennt.

Mitgliedschaft der Katholiken in sogenannten christlichen (gemischten) Gewerkschaften zulässig unter der Voraussetzung, dass die Katholiken in katholischen Arbeitervereinen organisiert sind

6 Nicht wenige unter Euch, Ehrwürdige Brüder, bitten Uns, dass es Euch durch Uns gestattet werde, die sogenannten christlichen Gewerkschaften, wie sie gegenwärtig in Eueren Diözesen bestehen, zu dulden, weil sie eine viel größere Zahl von Arbeitern umfassen als die rein katholischen Gewerkschaften und weil große Nachteile entstünden, wenn dies nicht erlaubt würde. Im Hinblick auf die besondere Lage des katholischen Lebens in Deutschland glauben Wir, dieser Bitte willfahren zu sollen und erklären, dass sie geduldet werden können und es den Katholiken erlaubt werden kann, auch gemischten Vereinigungen anzugehören, wie sie in Eueren Diözesen bestehen, soweit diese Duldung nicht infolge veränderter Verhältnisse aufhört, zweckmäßig und gerecht zu sein. Es sollen jedoch geeignete Maßnahmen getroffen werden, um jenen Gefahren vorzubeugen, die, wie Wir erklärt haben, mit Vereinigungen dieser Art verbunden sind. Die hauptsächlichsten Maßnahmen dieser Art sind die folgenden: In erster Linie ist dafür zu sorgen, dass die katholischen Arbeiter, die Mitglieder dieser Gewerkschaften sind, zugleich auch den katholischen Arbeitervereinigungen angehören, die „Arbeitervereine" heißen. Sollten sie aus diesem Grunde ein Opfer zumal an Geld erleiden müssen, so sind Wir gewiss, dass sie es bei ihrem Eifer für die Unversehrtheit ihres Glaubens gerne bringen werden. Denn glücklicherweise können diese katholischen Vereine mit Unterstützung des Klerus, dessen Führung und Schutz sie genießen, zum Schutz des Glaubens und der Sittenreinheit bei ihren Mitgliedern sehr viel tun, ebenso auch zur Belebung des religiösen Geistes durch die Veranstaltung mannigfacher Übungen der Frömmigkeit. Die Leiter dieser Vereinigungen, vertraut mit den Anforderungen der Zeit, werden ohne Zweifel daher die Arbeiter besonders in Hinsicht auf die Pflichten der Gerechtigkeit und Liebe über jene Gebote und Vorschriften belehren, deren sichere Kenntnis für sie nötig und nützlich ist, damit sie an den Gewerkschaften in rechter Weise und im Einklang mit den Grundsätzen des katholischen Glaubens teilnehmen können.

Bedingungen, die durch die gemischten Gewerkschaften zu erfüllen sind

7 Außerdem müssen diese Gewerkschaften - sollen sie so beschaffen sein, dass Katholiken bei ihnen Mitglieder sein können - sich von allem enthalten, was theoretisch oder praktisch mit den Lehren und Geboten der Kirche oder der jeweiligen kirchlichen Obrigkeit nicht übereinstimmt., Die Bischöfe müssen es daher für ihre heilige Pflicht ansehen, eifrig über die Haltung dieser Vereinigungen zu wachen und zu verhüten, dass Katholiken durch ihre Mitgliedschaft bei ihnen Schaden leiden. Die katholischen Gewerkschaftsmitglieder selbst aber dürfen es niemals zulassen, dass die Gewerkschaften, sofern sie als solche tätig werden, in Wahrnehmung der irdischen Interessen ihrer Mitglieder Grundsätze vertreten oder Schritte unternehmen, welche irgendwie den vom obersten Lehramt der Kirche überlieferten Geboten, insbesondere den von Uns oben berührten zuwider sind. So oft daher Fragen aufgeworfen werden, welche die Sittenlehre berühren, d. h. Fragen im Gebiet der christlichen Gerechtigkeit und Nächstenliebe, werden die Bischöfe auf das sorgfältigste wachen, dass die Gläubigen nicht die katholische Sittenlehre außer acht lassen oder von ihr um Haaresbreite abweichen.

Ermahnung zur Beendigung der Diskussionen zwischen den Katholiken

8 Wir sind fest überzeugt, Ehrwürdige Brüder, dass Ihr für die gewissenhafte und genaue Befolgung der von Uns hier erlassenen Vorschriften Sorge tragen und Uns in dieser hochbedeutsamen Sache sorgfältig und oft Bericht erstatten werdet. Da Wir nun einmal diese Angelegenheit an Uns gezogen haben und das Urteil nach Anhörung der Bischöfe Uns zustehen muss, so geben Wir nun die alle Katholiken, welche als gutgesinnt gelten wollen, verpflichtende Weisung, dass sie sich nunmehr jeder Diskussion über diese Angelegenheit in ihren Kreisen enthalten. Wir dürfen Uns der Hoffnung hingeben, dass sie in brüderlicher Liebe und voll Gehorsam gegen Uns und ihre Oberhirten Unsere Anordnungen ganz und willig ausführen. Sollte sich unter ihnen eine Diskussionsfrage einstellen" so liegt der Weg, sie zu lösen, offen: sie mögen sich um Rat an die Bischöfe wenden, diese werden die Sache dem Heiligen Stuhl vortragen, von wo die Entscheidung ergehen wird. Noch ein Punkt ist zu erwähnen. Aus dem oben Gesagten ergibt er sich unschwer. Jene, welche standhaft die Lehren und Rechte der Kirche verteidigen, andererseits aus guter Absicht Mitglieder der gemischten Gewerkschaften sein wollen und es auch sind, wo die kirchliche Behörde nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse solche Gewerkschaften mit gewissen Vorsichtsmaßregeln zugelassen hat, dürfen nicht angeklagt werden, als sei ihr Glaube verdächtig, noch dürfen sie unter diesem Vorwand bekämpft werden. Andererseits aber würde der Versuch, ebenfalls sehr zu missbilligen sein, die rein katholischen Vereine feindselig zu verfolgen - während diese vielmehr mit aller Kraft zu stützen und zu fördern sind - und die sogenannten interkonfessionellen einzuführen und gleichsam aufzudrängen, und zwar unter dem Vorwand, alle katholischen Vereinigungen der einzelnen Diözesen nach einer und derselben Form einzurichten.

Schluss

9 Indem Wir für das katholische Deutschland den Wunsch hegen, es möge im religiösen und bürgerlichen Leben große Fortschritte machen, rufen Wir um einen glücklichen Erfolg die besondere Hilfe des allmächtigen Gottes und den Schutz der jungfräulichen Gottesmutter, die die Königin des Friedens ist, für das geliebte Volk an und erteilen als Unterpfand der göttlichen Gnade und zugleich als Zeichen Unseres Wohlwollens, Dir, geliebter Sohn, und Euch, Ehrwürdige Brüder, Eurem Klerus und Volk in aller Liebe den Apostolischen Segen.

Gegeben zu Rom bei St. Peter, am 24. September 1912,

im zehnten Jahr Unseres Pontifikats

Pius X. Papst

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