Staat: Unterschied zwischen den Versionen

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*[http://dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk4.vorsitzender/vo_13.pdf
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*[http://dbk.de/imperia/md/content/schriften/dbk4.vorsitzender/vo_13.pdf Kardinal Höffner: Der Staat. Diener der Ordnung (1986)]
Kardinal Höffner: Der Staat. Diener der Ordnung (1986)]
 
 
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Version vom 9. August 2008, 07:01 Uhr

Der Staat ist ein durch eine Staatsgewalt auf einem Staatsgebiet angeleitetes Staatsvolk. Der Staat strukturiert sich durch seine Verfassung, welche die rechtmäßige Ausübung der Staatsgewalt näher bestimmt. Die Gesetzgebung wird durch die Verwaltung vollzogen; in Konfliktfällen entscheidet die Justiz, die im Rechtsstaat unabhängig von der Exekutive das Gesetz zur Anwendung bringt.

Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass der Gesetzgeber (mitunter unter Kontrolle einer Verfassungsgerichtsbarkeit), in der Demokratie limitiert durch periodische Neuzusammensetzung der gesetzgebenden Körperschaft durch das Wahlvolk, bestrebt ist, den allgemeinen Rechtsgedanken ("Gerechtigkeit") fortwährend zugunsten der Rechtsunterworfenen zu verwirklichen.

Nach moderner Überzeugung ist der Ausübung der Staatsgewalt eine unübersteigbare Grenze durch den Respekt vor der Idee der Menschenwürde gesetzt, die in den Menschenrechten eine die Rechtssphäre bindende Formulierung gefunden hat. Insbesondere gilt das für die Religionsfreiheit, nach deren Idee der Staat in religiösen Dingen inkompetent ist.

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