Staat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Rubrik "Der Bürger im Staat")
K (Änderungen von Ioannes (Diskussion) rückgängig gemacht und letzte Version von Otterbeck wiederhergestellt)
Zeile 6: Zeile 6:
  
 
'''siehe auch:''' [[Christliche Gesellschaftslehre]], [[Soziallehre]]
 
'''siehe auch:''' [[Christliche Gesellschaftslehre]], [[Soziallehre]]
 
==Der Bürger im Staat==
 
Der Staat verlangt vom Bürger via Gesetz die Erfüllung seiner [[Pflicht]]en.
 
  
 
=== Weblinks ===
 
=== Weblinks ===

Version vom 10. Oktober 2008, 12:20 Uhr

Der Staat ist ein durch eine Staatsgewalt auf einem Staatsgebiet angeleitetes Staatsvolk. Der Staat strukturiert sich durch seine dokumentierte oder nur überlieferte Verfassung, welche die rechtmäßige Ausübung der Staatsgewalt näher bestimmt. Die staatliche Gesetzgebung wird durch die Verwaltung vollzogen; in Konfliktfällen entscheidet die Justiz, die, im Rechtsstaat unabhängig von der Exekutive, das Gesetz zur Anwendung bringt.

Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass der Gesetzgeber (oft unter Kontrolle einer Verfassungsgerichtsbarkeit), in der Demokratie aber limitiert durch periodische Neuzusammensetzung der gesetzgebenden Körperschaft (Parlament) durch das Wahlvolk, bestrebt ist, den allgemeinen Rechtsgedanken ("Gerechtigkeit") fortwährend zugunsten der Rechtsunterworfenen zu verwirklichen.

Nach moderner Überzeugung ist für die Ausübung der Staatsgewalt eine unübersteigbare Grenze durch den Respekt vor der Idee der Menschenwürde gesetzt, die in den Menschenrechten eine, die Rechtssphäre bindende, Formulierung gefunden hat. Insbesondere gilt das für die Religionsfreiheit, nach deren Idee der Staat in religiösen Dingen inkompetent ist (= unzuständig und überfragt).

siehe auch: Christliche Gesellschaftslehre, Soziallehre

Weblinks