Thomas Becket

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Thomas Becket (* 21. Dezember 1118 in London; † 29. Dezember 1170 in Canterbury), ist auch als Thomas von Canterbury oder Thomas Beckett bekannt. Er war englischer Lordkanzler und von 1162 bis 1170 der Erzbischof von Canterbury.

Biografie

Thomas Becket studierte als Sohn eines normannischen Kaufmanns aus London Thomas Becket in Paris, London, Bologna und Auxerre. Nach seiner Rückkehr arbeitete er zunächst als Gehilfe des Sheriffs Osbert Huitdenier, da er wie sein Vater auch später einmal Sheriff werden sollte. Dann bekam er Kontakt zu einem Kreis von Priestern um Erzbischof Theobald von Canterbury, der ihm zum Diakon und Priester weihte und zum Archidiakon von Canterbury ernannte. Erzbbischof Theobald veranlasste, dass Thomas in Auxerre und Bologna Kirchenrecht studierte. Bologna war eine führende Universität für dieses Fach.

Durch die Vermittlung von Theobald wurde Thomas Becket 1155 zum Lordkanzler des Königs Heinrich II. berufen. In dieser Position brillierte er, war mit dem König eng befreundet und hatte Einfluß auf dessen Politik. Außerdem hatte sich Thomas an das angenehme Leben am Hofe gewöhnt und genoss zunehmend den Luxus. Zu seinen Aufgaben gehörten die Dienste in der königlichen Kapelle, die Teilnahme an den Ratsversammlungen und das Siegeln von Dokumenten.

Dementsprechend war er nicht bereit dem Ruf Theobalds zur Rückkehr nach Canterbury zu folgen. Doch 1161 verstarb Erzbischof Theobald und Heinrich II. ernannte Thomas zum Erzbischof von Canterbury und damit gleichzeitig zum Primas von England. Der König erhoffte sich damit größeren Einfluss auf die Kirchenpolitik. Thomas weigerte sich zunächst das Amt anzunehmen, sah er doch Konflikte, u.a. auf sein gutes Verhältnis zu Heinrich II. zukommen, gab jedoch nach. Denn bereits im Vorfeld gab es Meinungsverschiedenheiten zwischen Thomas und Heinrich II. in Bezug auf die Kirche und deren Rechte. Und Thomas hatte dem König bereits erklärt, dass er, als Erzbischof von Canterbury, sich gezwungen sähe, sich ihm zu widersetzen.

Gegen den Willen des Königs legte er dann auch das Amt des Lordkanzlers nieder und legte sämtlichen Pomp ab, den er sich mit den Jahren zugelegt hatte. Fortan kümmerte er sich nur noch um seine Aufgabe als Erzbischof von Canterbury. Durch seine strikte Auslegung des Satzes "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist", kam es zum Konflikt mit Heinrich. Erzbischof Thomas war z.B. überzeugt, dass er die Kirchengüter, die durch langjährige Nutzung in den Besitz des Adels gelang waren, zurückgefordert werden mussten. Hier überschnitten sich göttliches und Kirchenrecht, wie Thomas es verstand und Gewohnheitsrecht, wie König Heinrich es auslegte. Thomas Biograf Edward Grimm schreibt: „Er bemühte sich, denjenigen die Kirchengüter wieder wegzunehmen, die sie von seinen Vorgängern zu Unrecht bekommen hatten, entweder weil sie besonders mächtig waren, oder weil sie zu deren Verwandten oder Freunden gehörten.“ Thomas sah dies als widerrechtliche Aneignung von Kirchenbesitz an, Heinrich als berechtigte Fürsorge für Mitglieder der eigenen Familie und enge Freunde. Ein weiterer Konflikt zwischen Heinrich und seinem ehemaligen Lordkanzler entzündete sich an der Frage der Stellenbesetzungen in den Eigenkirchen des Adels. Thomas bestand als Erzbischof von Canterbury auf der Ausübung seines Präsentationsrechtes, als der Besetzung der Priesterstellen und der Berufung von Äbten, die er für geeignet hielt. Als einer seiner Kandidaten vom Eigenherren des Dorfes, in dem die betreffendes Pfarrkirche lag, Wilhelm von Eynsford, nicht akzeptiert und von seiner Stelle vertrieben wurde, exkommunizierte Thomas den Adeligen. In den Augen Heinrichs war dies ein Affront. Ebenso schwierig gestaltete sich die Klärung der Frage, von welchem Gericht Geistliche zu verurteilen seien. Heinrich stellte sich auf den Standpunkt, dass Kleriker nach Begehen eines Verbrechens aus dem Klerikerstand entlassen würden und somit von weltlichen Gerichten zu verurteilen seien. Thomas votierte zunächst dagegen, stimmte nach längeren Diskussionen gemeinsam mit der englischen Bischofskonferenz zu. Nach einem abweichenden Votum des Papstes bestand Thomas entgegen den 1164 erlassenen Constitutions of Clarendon erneut auf einer Verhandlung vor einem geistlichen Gericht.

Ständige Meinungsverschiedenheiten mit dem König und mangelnde Unterstützung durch die anderen Bischöfe in England trieben Thomas Becket schließlich zur Flucht nach Frankreich. Sein Rücktrittsgesuch als Erzbischof von Canterbury und Primas von England wurde jedoch von Papst Alexander III. abgelehnt.

Verhandlungen zwischen König auf der einen und Papst sowie Erzbischof auf der anderen zogen sich über Jahre erfolglos hinweg. Schließlich kehrte Thomas dennoch im Jahre 1170 nach Canterbury zurück. Dort wurde er am 29. Dezember 1170 von vier Vertrauten des Königs vor dem Altar der Kathedrale von Canterbury ermordet, indem sie ihm die Schädeldecke abschlugen.

Wenige Tage zuvor hatte der Erzbischof über das Martyrium gepredigt, dass er nun selbst erlitten hatte. „Ein christliches Martyrium ist kein Zufall: Heilige werden nicht durch Zufall. Noch weniger ist ein christliches Martyrium das Ziel eines menschlichen Willens, der sich vorgenommen hat, ein Heiliger zu werden – sowenig als ein Mensch durch Wille und Vorhaben Beherrscher der Menschen werden kann. Ein Martyrium liegt stets im Plan Gottes, der in seiner Liebe die Menschen warnen und auf den rechten Weg zurückführen will. Der wahre Märtyrer ist jener, der Gottes Werkzeug geworden ist, jener, der seinen eigenen Willen im Willen Gottes verloren hat, jener, der nichts mehr für sich selbst begehrt, nicht einmal den Glorienschein des Martyriums.“

Nur wenige Jahre nach seinem Tod wurde Thomas Becket am 21. Februar 1173 heilig gesprochen. Sein Gedenktag ist seither der 29. Dezember. Bereits 1171 war mit der Zusammenstellung des Materials für die Kanonisationsakten begonnen worden. Die Viten, von denen 13 erhalten sind listen zahlreiche Wunder auf, die sich auf die Fürsprache von Thomas ereignet haben. Die erste Vita stammt von Johannes von Salibury, einem Freund des Erzbischofs kurz nach dessen Ermordung, ein weiterer von dessen Mitarbeitern William Fitz Stephen und Herbert Bosham. Heinrich II. unternahm im Jahr nach der Heiligsprechung einen Bußgang nach Canterbury und pries seither Thomas Becket als seinen persönlichen Schutzheiligen. Wallfahrten zu seinem Grab waren bald so häufig wie die nach Santiago de Compostela und es sollen sich viele Wunder ereignet haben.

Literatur

  • Hanna Vollrath: Thomas Becket. Höfling und Heiliger, Muster-Schmidt Verlag, Göttingen, 2004.
  • Barbara Stühlmeyer: Thomas Becket, in: Karfunkel 104 S 20ff.

Weblinks