Traditionis custodes: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Traditionis custodes''' sind die Anfangsworte eines [[Motu proprio]] von [[Papst]] [[Franziskus (Papst)|Franziskus]] über den Gebrauch der Römischen [[Liturgie]] vor der Reform von 1970 vom [[16. Juli]] [[2021]]. → [[Traditionis custodes (Wortlaut)]]
 
'''Traditionis custodes''' sind die Anfangsworte eines [[Motu proprio]] von [[Papst]] [[Franziskus (Papst)|Franziskus]] über den Gebrauch der Römischen [[Liturgie]] vor der Reform von 1970 vom [[16. Juli]] [[2021]]. → [[Traditionis custodes (Wortlaut)]]
  
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Verschiedene Normen des neuen Motu proprio modifizieren die bisher geltenden Bestimmungen oder heben diese ganz auf. Zentral erscheint die Zuweisung der rechtlichen Kompetenz für die Ordnung des liturgischen Lebens der Kirche an den jeweiligen Diözesanbischof. „Daher liegt es in seiner ausschließlichen Zuständigkeit, die Verwendung des Missale Romanum von 1962 in der Diözese gemäß den Richtlinien des Apostolischen Stuhls zu genehmigen.“ Er habe insbesondere dafür zu sorgen, dass entsprechende Gruppen von Gläubigen und Priestern „die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der liturgischen Reform gemäß den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramts der Päpste nicht ausschließen.“
 
Verschiedene Normen des neuen Motu proprio modifizieren die bisher geltenden Bestimmungen oder heben diese ganz auf. Zentral erscheint die Zuweisung der rechtlichen Kompetenz für die Ordnung des liturgischen Lebens der Kirche an den jeweiligen Diözesanbischof. „Daher liegt es in seiner ausschließlichen Zuständigkeit, die Verwendung des Missale Romanum von 1962 in der Diözese gemäß den Richtlinien des Apostolischen Stuhls zu genehmigen.“ Er habe insbesondere dafür zu sorgen, dass entsprechende Gruppen von Gläubigen und Priestern „die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der liturgischen Reform gemäß den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramts der Päpste nicht ausschließen.“
  

Version vom 21. Juli 2021, 14:20 Uhr

Traditionis custodes sind die Anfangsworte eines Motu proprio von Papst Franziskus über den Gebrauch der Römischen Liturgie vor der Reform von 1970 vom 16. Juli 2021. → Traditionis custodes (Wortlaut)

Inhalt

Verschiedene Normen des neuen Motu proprio modifizieren die bisher geltenden Bestimmungen oder heben diese ganz auf. Zentral erscheint die Zuweisung der rechtlichen Kompetenz für die Ordnung des liturgischen Lebens der Kirche an den jeweiligen Diözesanbischof. „Daher liegt es in seiner ausschließlichen Zuständigkeit, die Verwendung des Missale Romanum von 1962 in der Diözese gemäß den Richtlinien des Apostolischen Stuhls zu genehmigen.“ Er habe insbesondere dafür zu sorgen, dass entsprechende Gruppen von Gläubigen und Priestern „die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der liturgischen Reform gemäß den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramts der Päpste nicht ausschließen.“

Der jeweilige Bischof solle zu diesem Zweck einen Priester ernennen, der als Delegierter des Bischofs für die Feiern und die Seelsorge dieser Gruppen von Gläubigen zuständig ist. Um als Priester für dieses Amt geeignet und befähigt zu sein, das Missale Romanum vor der Reform von 1970 zu verwenden, solle er über Kenntnisse der lateinischen Sprache verfügen, die es ihm ermöglichen, die Rubriken und liturgischen Texte vollständig zu verstehen. Er solle von einer lebendigen pastoralen Liebe beseelt und einen Sinn für die kirchliche Gemeinschaft besitzen. Es sei notwendig, dass dem verantwortlichen Priester nicht nur die würdige Feier der Liturgie, sondern auch die pastorale und geistliche Betreuung der Gläubigen am Herzen liege.

Papst Franziskus lässt in seinem Begleitschreiben an die Bischöfe der Kirche keinen Zweifel daran, dass er die damit Einheit in der gesamten römischen Rituskirche wiederherstellen wolle. Zugleich ersucht er die Bischöfe, dafür zu sorgen, dass jede Form der Liturgie in Treue zu den in den liturgischen Büchern enthaltenen kirchlichen Vorgaben gefeiert werde, „ohne Exzentrizitäten, die leicht in Missbrauch ausarten.“ Er lädt ein, auch in dem von Paul VI. „in Treue zur Tradition“ erneuerten und approbierten Missale „alle Elemente des Römischen Ritus zu finden, insbesondere den Römischen Kanon, der eines der charakteristischsten Elemente ausmacht.“

Wie sich das neue Motu proprio gesamtkirchlich auswirken wird, ist derzeit nicht absehbar. Die Bestimmungen des Motu proprio sind disziplinärer, nicht dogmatischer Natur und können von jedem künftigen Papst auch wieder modifiziert werden.<ref>"Statt den Geruch der Schafe annehmen, schlägt der Hirte hier mit seinem Stab kräftig auf sie ein" Kath.net am 19. Juli 2021 von Kardinal Gerhard Müller</ref>

Zu diesem Motu proprio

Wichtig für die rechte Bewußtseinsbildung in Sachen Liturgie ist auch, daß endlich die Ächtung der bis 1970 gültigen Form von Liturgie aufhören muß. Wer sich heute für den Fortbestand dieser Liturgie einsetzt oder an ihr teilnimmt, wird wie ein Aussätziger behandelt; hier endet jede Toleranz. Derlei hat es in der ganzen Geschichte nicht gegeben, man ächtet damit ja auch die ganze Vergangenheit der Kirche. Wie sollte man ihrer Gegenwart trauen, wenn es so ist? Ich verstehe, offen gestanden, auch nicht, warum viele meiner bischöflichen Mitbrüder sich weitgehend diesem Intoleranzgebot unterwerfen, das den nötigen inneren Versöhnungen in der Kirche ohne einsichtigen Grund entgegensteht (Aus: Joseph Kardinal Ratzinger, Gott und die Welt, München 2000, 2. Auflage, 357).

Weblinks

Anmerkungen

<references />