Une fois encore (Wortlaut)

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Enzyklika
Une fois encore

von Papst
Pius X.
an den Episkopat; den Klerus und das Volk Frankreichs
über die Verfolgung in Frankreich
6. Januar 1907

(Offizieller französischer Text: ASS XL (1907) 3-11)

(Quelle: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Hrsg. Arthur Utz + Birgitta Gräfin von Galen, XXVI 131-151; S. 2780-2793; Scientia humana Institut Aachen 1976, (Imprimatur Friburgi Helv., die 2. decembris 1975 Th. Perroud, V.G. Die Nummerierung folgt der englischen Fassung)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Ehrwürdige Brüder,
Gruß und Apostolischen Segen !

Einleitung

1 Wieder einmal veranlassen Uns die schwerwiegenden, sich überstürzenden Ereignisse in eurem edlen Land, ein Wort an die Kirche Frankreichs zu richten, um sie zu stützen in ihren Prüfungen und sie zu trösten in ihrem Leid. Denn wenn die Söhne in Not sind, muss das Herz des Vaters sich mehr denn je ihnen zuwenden. So müssen auch beim Anblick eurer Leiden aus dem Grunde Unseres väterlichen Herzens in reicherem Maße Ströme des Mitgefühls fließen und euch stärken und trösten.

2 Diese Leiden haben, Ehrwürdige Brüder und Geliebte Söhne, gegenwärtig in der ganzen Katholischen Kirche ein schmerzliches Echo gefunden. Wir aber empfinden sie in noch weit stärkerem Maße und Unser zärtliches Mitgefühl wächst mit euren Prüfungen und scheint sich von Tag zu Tag zu vermehren.

3 Dieser grausamen Betrübnis hat der Herr, es ist wahr, einen höchst köstlichen Trost für Unser Herz beigemischt. Es ist eure unerschütterliche Anhänglichkeit an die Kirche, eure nie versagende Treue zum Apostolischen Stuhl und die starke und tiefe Einigkeit, die unter euch herrscht. – An dieser Treue und Einigkeit haben Wir zum voraus nie gezweifelt, denn Wir kannten die edle Gesinnung und Großmut der französischen Seele zu genau, um zu befürchten, dass auf offenem Schlachtfeld sich Uneinigkeit in eure Reihen einschleichen könnte. Trotzdem empfinden Wir eine unermessliche Freude über die staunenswerte Haltung, die ihr gegenwärtig an den Tag legt, und indem Wir euch laut vor der ganzen Kirche dafür loben, danken Wir dafür aus tiefstem Herzen dem Vater der Erbarmungen und Urheber alles Guten.

I. Die Ziele des Kampfes gegen den Klerus

Gott aus den Herzen der Menschen zu verbannen

4 Bei dem unendlich guten Gott Zuflucht zu suchen, ist umso notwendiger, als der Kampf, weit davon entfernt nachzulassen, sich noch verschärft und unaufhörlich weiter ausbreitet. Es ist nicht mehr nur der christliche Glaube, den man um jeden Preis aus den Herzen ausroden will, es ist darüber hinaus jeder Glaube, der den Menschen über den irdischen Bereich erhebt und seinen müden Blick auf übernatürliche Weise zum Himmel lenkt. Eine Täuschung darüber ist nicht mehr möglich. Man hat allem Übernatürlichen den Kampf angesagt, weil hinter dem übernatürlichen Gott steht, und Gott ist es, den man im Herzen und im Geist des Menschen auslöschen will.

5 Dieser Kampf wird erbittert sein und ohne Atempause von Seiten derjenigen, die ihn anführen. Dass im Maße, wie er sich entfaltet, euch Prüfungen erwarten, die härter sein werden als die, die ihr bisher gekannt habt, ist möglich, ja sogar wahrscheinlich. Die Klugheit gebietet daher jedem von Euch, sich darauf vorzubereiten. Ihr werdet es schlicht, tapfer und vertrauensvoll tun, in der sicheren Erwartung, dass der Sieg schließlich in eure Hände fallen wird, wie heftig der Kampf auch sein mag.

Zwietracht unter den Katholiken zu säen

6 Das Unterpfand dieses Sieges wird eure Einigkeit sein, zunächst die Einigkeit untereinander, dann die Einigkeit mit dem Apostolischen Stuhl. Diese doppelte Einigkeit macht euch unbesiegbar, an ihr werden alle Angriffe scheitern.

7 Unsere Feinde haben sich übrigens hierüber nicht getäuscht. Von der ersten Stunde an haben sie mit großem Scharfblick ihr Ziel gewählt: zunächst euch von Uns und dem Stuhl Petri zu trennen, dann Zwietracht unter euch zu säen. Seitdem haben sie ihre Taktik nicht geändert; sie sind unaufhörlich und mit allen Mitteln darauf zurückgekommen: die einen mit einschmeichelnden und sehr geschickten Formulierungen, die anderen mit Brutalität und Zynismus. Verfängliche Versprechungen, schändliche Prämien für eine Spaltung, Drohungen, Gewalttaten, alles wurde eingesetzt und angewandt. Aber eure hellsichtige Treue hat alle diese Versuche zum Scheitern gebracht. Da sie also merkten, dass das beste Mittel, euch von Uns zu trennen, darin bestand, euer Vertrauen in den Apostolischen Stuhl zu erschüttern, haben sie nicht gezögert, von der Rednerbühne herab und in der Presse Unsere Maßnahmen in Verruf zu bringen und Unsere Absichten zu verdächtigen und sogar gelegentlich zu verleumden.

Unhaltbarkeit der Vorwürfe gegen die Kirche

8 Die Kirche, sagt man, will in Frankreich den Religionskrieg anstiften und ruft mit aller Kraft nach gewaltsamer Verfolgung. - Eine solche Anklage ist eine seltsame Anklage. Gegründet von dem, der in die Welt gekommen ist, um ihr den Frieden zu bringen und den Menschen mit Gott zu versöhnen. Botin des Friedens auf dieser Erde, könnte die Kirche einen Religionskrieg nur wollen, wenn sie ihre hohe Sendung verleugnen und vor aller Augen lügen würde. Dieser Sendung geduldiger Sanftmut und Liebe bleibt sie im Gegenteil treu und wird sie immer bleiben. Im übrigen weiß heute die ganze Welt zur Genüge, dass, wenn der Religionsfriede in Frankreich gebrochen wurde, dann nicht wegen der Kirche, sondern wegen ihrer Feinde. Unparteiische Geister, selbst wenn sie nicht den gleichen Glauben haben wie wir, anerkennen, dass, wenn in eurem geliebten Vaterland im Bereich der Religion gekämpft wird, dann nicht, weil die Kirche als erste die Kriegsfahne gehisst hätte, sondern weil man ihr den Krieg erklärt hat. Dieser Krieg wurde ihr aufgezwungen, vor allem in den letzten 25 Jahren. Das ist die Wahrheit. Erklärungen, die abgegeben und wiederholt wurden in der Presse, in den Kongressen, in den Zusammenkünften der Freimaurer, selbst im Parlament, beweisen es ebenso wie die Angriffe, die man in zunehmendem Maße, systematisch gegen sie geführt hat. Diese Tatsachen können nicht geleugnet werden, und keine Gegenrede kann sie jemals widerlegen. Die Kirche also will den Krieg nicht, noch weniger den Religionskrieg; das Gegenteil zu behaupten, wäre eine Verleumdung und Beleidigung.

9 Sie will auch nicht die gewaltsame Verfolgung. Sie kennt diese Verfolgung, weil sie sie zu allen Zeiten und unter allen Himmelsstrichen erlitten hat. Die vielen Jahrhunderte, die sie blutend durchlebt hat, geben ihr das Recht, mit heiligem Stolz zu sagen, dass sie sie nicht fürchtet und dass sie sich ihr stellen wird, sollte es nötig sein. Aber die Verfolgung ist in sich ein Übel, denn sie ist ungerecht und sie hindert den Menschen, Gott in Freiheit zu verehren. Die Kirche kann sie also nicht wollen, auch nicht in Anbetracht des Guten, das die göttliche Vorsehung in ihrer unendlichen Weisheit immer daraus entstehen lässt. Im übrigen ist die Verfolgung nicht nur ein übel, sie ist darüber hinaus auch ein Leiden, und dies ist ein weiterer Grund, weshalb die Kirche, die die beste aller Mütter ist, sie aus Mitleid mit ihren Kindern nicht wollen kann.

II. Die angewandten Mittel

Ausweisung der Bischöfe, Priester und Seminaristen

10 Übrigens, die Verfolgung, die sie, wie man ihr vorwirft, provozieren will und die man ihr, wie man erklärt, entschlossen verweigern will, erleidet sie in Wirklichkeit bereits. Hat man nicht noch vor kurzem die Bischöfe aus ihren Sitzen vertrieben, selbst jene, die durch ihr Alter wie durch ihre Tugend zu den verehrungswürdigsten zählten, Seminaristen aus den Seminarien verjagt, begonnen, die Pfarrer aus ihren Pfarreien zu verbannen? Die ganze katholische Welt hat dieses Schauspiel voller Trauer betrachtet und nicht gezögert, ihm den Namen zu geben, mit dem man solche Gewalttaten bezeichnen sollte.

Angriff auf das Eigentumsrecht

11 Was den kirchlichen Besitz angeht, von dem man sagt, Wir hätten ihn aufgegeben, so muss festgestellt werden, dass diese Güter zum Teil die Stiftungen für die Armen und die noch geheiligteren für die Toten waren. Es war daher der Kirche nicht erlaubt, sie aufzugeben, noch weniger, sie auszuliefern; sie konnte sie sich nur mit Gewalt entreißen lassen. Übrigens wird niemand glauben, dass sie, außer unter dem Druck höchst zwingender Gründe, vorsätzlich etwas aufgegeben hätte, was ihr auf diese Weise anvertraut worden war und wessen sie so dringend bedurfte für die Ausübung des Gottesdienstes, den Unterhalt der Gotteshäuser, die Ausbildung des Klerus und den Lebensunterhalt der Geistlichen. - In perfider Weise vor die Wahl zwischen dem materiellen Ruin und der Zustimmung zu einer Beeinträchtigung ihrer Konstitution, die göttlichen Ursprungs ist, gestellt, hat sie es selbst um den Preis der Armut abgelehnt, dass in ihr das Werk Gottes angetastet wurde. Man hat ihr also ihre Güter weggenommen, sie hat sie nicht aufgegeben. Die Kirchengüter von einem bestimmten Zeitpunkt ab für vakant zu erklären, wenn die Kirche zu diesem Zeitpunkt in ihrem Innern kein neues Organ geschaffen hat, diese Schaffung an Bedingungen zu binden, die zweifellos unvereinbar sind mit der göttlichen Konstitution dieser Kirche, die auf diese Weise gezwungen war, sie abzulehnen, darauf diese Güter Dritten zu übertragen, als ob sie herrenloses Gut geworden wären, und schließlich zu behaupten, dass man bei diesem Vorgehen die Kirche nicht beraube, sondern nur über von ihr aufgegebene Güter verfüge, bedeutet nicht nur, ganz einfach sophistisch zu argumentieren, es bedeutet, der grausamsten Ausplünderung noch den Hohn hinzuzufügen. - Eine unleugbare Ausplünderung übrigens, und man versucht vergeblich, sie zu bemänteln, indem man erklärt, es habe keine moralische Person existiert, der diese Güter hätten übertragen werden können; denn der Staat habe das Recht, die Rechtspersönlichkeit jedem zu verleihen, wenn das öffentliche Wohl es erfordert, katholischen Einrichtungen wie allen anderen, in jedem Fall wäre es ihm ein Leichtes gewesen, die Bildung der Kulturvereine nicht Bedingungen zu unterwerfen, die im direkten Gegensatz zu der gottgewollten Verfassung der Kirche, der sie dienen sollten, standen.

2. Beurteilung der verschiedenen Staatsformen

13 Um dieses Ziel zu erreichen, ist, wie Wir schon gesagt haben, eine starke Einigkeit vonnöten, und wenn man dahin gelangen will, ist es unerlässlich, alles beiseite zu schieben, was ihre Kraft und Wirksamkeit mindern könnte. - Hier wollen Wir hauptsächlich auf die politischen Meinungsverschiedenheiten der Franzosen bezüglich der Haltung, die der gegenwärtigen Republik gegenüber einzunehmen sei, hinweisen, auf eine Frage also, die Wir gern mit der Klarheit, die das Gewicht des Gegenstandes verlangt, behandeln möchten, wobei Wir von den Prinzipien ausgehen und auf die praktischen Konsequenzen eingehen werden.

Die Staatsformen, abstrakt beurteilt

14 Verschiedene politische Regierungen haben im Verlauf dieses Jahrhunderts in Frankreich einander abgelöst, und jede hatte ihre bestimmte Form: Kaiserreiche, Monarchien, Republiken. Wenn man im Abstrakten verbleibt, könnte man leicht definieren, welche, in sich betrachtet, die beste Form ist; man kann auch mit vollem Recht sagen, dass jede von ihnen gut sei, sofern sie nur fähig ist, geradlinig auf ihr Ziel zuzugehen, auf das Gemeinwohl nämlich, für das die gesellschaftliche Autorität eingesetzt worden ist; schließlich muss noch hinzugefügt werden, dass unter einem bestimmten Gesichtspunkt diese oder jene Regierungsform vorzuziehen sei, weil sie dem Charakter und den Sitten dieser oder jener bestimmten Nation besser angepasst ist. In der Ordnung des theoretischen Denkens haben die Katholiken wie jeder andere Staatsbürger die volle Freiheit, die eine Regierungsform der andern vorzuziehen, ebendeshalb, weil keine der gesellschaftlichen Formen von sich aus den Regeln der gesunden Vernunft und den Maximen der christlichen Doktrin widerspricht. All dies genügt auch, um vollauf die Weisheit der Kirche zu rechtfertigen, wenn sie in ihren Beziehungen zu den politischen Gewalten von den sich unterscheidenden Formen absieht, um mit ihnen die großen religiösen Anliegen der Völker zu behandeln, aus dem Bewusstsein heraus, dass es ihre Pflicht ist, diese über alle anderen Interessen hinweg unter ihren Schutz zu nehmen. Unsere früheren Enzykliken haben schon diese Prinzipien dargelegt; trotzdem war es notwendig, hier nochmals daran zu erinnern, um das Thema, das uns heute beschäftigt, besser entfalten zu können.

Die legitime Staatsform

15 Wenn man von der abstrakten Behandlung in den Bereich der Tatsachen hinabsteigt, muss man sich sorgfältig hüten, die soeben aufgestellten Prinzipien zu vernachlässigen: sie bleiben unerschütterlich. Nur nehmen sie, indem sie sich in die Tatsachen inkarnieren, in gewissem Sinn den Charakter des Zufälligen an, je nach dem Milieu, in dem sie Anwendung finden. Anders ausgedrückt: wenn jede politische Form in sich gut ist und zur Regierung der Völker Verwendung finden kann, so trifft man doch in der Wirklichkeit die politische Gewalt nicht bei allen Völkern in der gleichen Form an; jedes besitzt seine eigene Staatsform. Diese Form entsteht aus historischen oder nationalen, immer aber menschlichen Bedingungen, die in einer Nation die traditionellen und selbst fundamentalen Gesetze hervorbringen; und durch diese wird eine bestimmte Regierungsform, eine bestimmte Grundlage für die Übertragung der höchsten Gewalten determiniert.

In jedem Fall: Anerkennung der legitimen Staatsgewalt

16 Es erübrigt sich, daran zu erinnern, dass jeder einzelne Bürger gehalten ist, diese Regierungen anzuerkennen und nichts zu tun, um sie zu stürzen oder ihre Form zu verändern. Daher kommt es, dass die Kirche, die den authentischsten und höchsten Begriff von der staatlichen Souveränität hegt, da sie sie von Gott herleitet, stets jene Lehren zurückgewiesen und stets jene Menschen verurteilt hat, die sich gegen die legitime Autorität empörten. Und dies auch zu Zeiten, da die Träger der Gewalt sie gegen sie missbrauchten, wodurch sie sich der mächtigsten Stütze ihrer Autorität und des wirksamsten Mittels, vom Volke Gehorsam gegenüber ihren Gesetzen zu erreichen, beraubten. Man kann in diesem Zusammenhang nicht oft genug die berühmten Vorschriften bedenken, die der Apostelfürst inmitten der Verfolgungen den ersten Christen gab: "Erweiset jedermann Achtung, liebet die Brüder, fürchtet Gott, ehrt den König" <ref>Omnes honorate; fratemitatem diligite; Deum timete; regem honorificate (1 Petr 2, 17).</ref>, sowie die des hl. Paulus: "Ich ermahne nun zu allererst, Bitten, Gebete, Fürbitten und Danksagungen für alle Menschen zu verrichten, für Könige und alle Obrigkeiten, damit wir in aller Frömmigkeit und Ehrbarkeit ein stilles und ruhiges Leben führen. So ist es gut und wohlgefällig vor Gott unserem Heiland" <ref>Obsecro igitur primum omnium fieri obsecrationes, orationes, postulationes, gratiarum actiones, pro omnibus hominibus; pro regibus, et omnibus qui in sublimitate sunt, ut quietam et tranquillam vitam agamus, in omni pietate et castitate: hoc enim bonum est, et acceptum coram Salvatore nostro Deo (1 Tim 2, 1 f.).</ref>.

Wechsel der Regierungen, Einheit der staatlichen Gewalt als Gewalt aus Gott

17 Jedoch muss man hier sorgfältig beachten: Was immer die Form der Staatsgewalt in einer Nation sein mag, man kann sie nicht als so definitiv betrachten, dass sie unverändert bleiben muss, selbst wenn dies die Absicht derer war, die sie ursprünglich festgelegt haben. - Allein die Kirche Jesu Christi konnte ihre Regierungsform bewahren und wird sie sicherlich bis ans Ende der Zeiten bewahren. Gegründet durch den, der war, ist und sein wird in Ewigkeit <ref>Iesus Christus heri, et hodie: ipse in saecula (Hebr 13, 8).</ref>, hat sie von ihm von Anfang an alles erhalten, was sie braucht, um ihren göttlichen Auftrag im bewegten Meer der menschlichen Dinge zu verwirklichen. Sie hat es nicht nötig, ihre wesentliche Verfassung abzuändern, sie hat nicht einmal die Möglichkeit, auf die Bedingungen wahrer Freiheit und souveräner Unabhängigkeit, mit der die göttliche Vorsehung sie im Interesse der Seelen ausgestattet hat, zu verzichten. - Was aber die rein menschlichen Gemeinschaften anbelangt, so ist es eine hundertfach in die Geschichte eingravierte Tatsache, dass die Zeit, die große Umgestalterin alles Irdischen, in ihren politischen Institutionen tiefgreifende Veränderungen bewirkt. Mitunter begnügt sie sich damit, etwas an der bestehenden Regierungsform zu ändern; mitunter ersetzt sie sogar die ursprünglichen Formen durch andere, völlig verschiedene, einschließlich der Art und Weise der Übertragung der höchsten Gewalt.

18 Wie vollziehen sich aber die politischen Veränderungen, von denen Wir sprechen? Manchmal folgen sie auf heftige, allzu häufig blutige Krisen, in denen die zuvor vorhandenen Regierungen verschwinden; dann herrscht die Anarchie, und alsbald ist die öffentliche Ordnung bis in ihre Grundlagen erschüttert. Damit drängt sich der Nation ein sozialer Notstand auf, und sie muss selbst, ohne zu zögern, für Abhilfe sorgen. Wie sollte sie nicht das Recht und mehr noch die Pflicht haben, sich gegen einen Zustand zu wehren, der sie so tief erschüttert, und den öffentlichen Frieden in der Ruhe der Ordnung wiederherzustellen? Dieser soziale Notstand also rechtfertigt die Schaffung und die Existenz neuer Regierungen, welche Form sie auch annehmen mögen; denn gemäß der Voraussetzung, von der Wir bei Unseren Überlegungen ausgehen, ist keine Ordnung möglich ohne Regierung. Daraus folgt, dass in derartigen Umständen die ganze Neuheit sich auf die politische Form der Staatsgewalt beschränkt oder auf die Weise ihrer Übertragung; sie betrifft in keiner Weise die Gewalt an sich. Diese bleibt unveränderlich und der Achtung würdig; denn, ihrer Natur nach betrachtet, wird sie konstituiert und ist sie gefordert, um das Gemeinwohl zu verwirklichen, das als höchstes Ziel die menschliche Gemeinschaft begründet. Mit anderen Worten: Unter jedweder Voraussetzung ist die Staatsgewalt, in sich betrachtet, aus Gott und immer aus Gott: "Denn es gibt keine Gewalt außer von Gott" <ref>Non est enim potestas nisi a Deo (Röm 13, 1).</ref>.

19 Wenn folglich neue Regierungen, die diese unveränderliche Gewalt repräsentieren, sich gebildet haben, so ist ihre Annahme nicht nur erlaubt, sondern erfordert, nämlich geboten im Interesse des allgemeinen Wohls, das sie hervorgebracht hat und aufrecht erhält. Um so mehr, als die Rebellion den Hass unter den Bürgern schürt, Bürgerkriege provoziert und die ganze Nation in das Chaos der Anarchie stürzen kann. Und diese schwere Pflicht der Achtung und Unterwerfung bleibt bestehen, solange die Erfordernisse des Gemeinwohls es verlangen, denn dieses Gut ist in der Gesellschaft nach Gott das erste und letzte Gebot.

Positive Haltung der Kirche zu der jeweils gegebenen Regierung

20 Das erklärt auch das kluge Vorgehen der Kirche, die die Beziehungen zu den zahlreichen Regierungen aufrecht erhalten hat, die in Frankreich in weniger als einem Jahrhundert einander abgelöst haben, und zwar in keinem Fall ohne heftige und tiefgreifende Erschütterungen hervorzurufen. Eine solche Haltung ist für alle Franzosen die sicherste und heilsamste Verhaltensweise in ihren staatsbürgerlichen Beziehungen zur Republik, die die gegenwärtige Staatsform der Nation ist. Fern seien von ihnen die politischen Zwistigkeiten, die sie trennen; alle ihre Anstrengungen müssen sich vereinigen, um die sittliche Größe ihres Vaterlandes zu bewahren oder zu erneuern.

=Achtung gegenüber der Staatsgewalt schließt Opposition gegenüber dem legislatorischen Gebrauch der Gewalt nicht aus

21 Aber da erhebt sich ein Einwand: "Diese Republik, bemerkt man, ist von derartig antichristlichen Gefühlen beseelt, dass alle rechtlich denkenden Menschen, und mehr noch die Katholiken, sie aus Gewissensgründen nicht annehmen können... Das ist es vor allem, was zu den Meinungsverschiedenheiten Anlass gegeben und sie noch vertieft hat. - Man hätte diese bedauerlichen Auseinandersetzungen vermeiden können, wenn man die wichtige Unterscheidung zwischen etablierter Gewalt und Gesetzgebung sorgfältig beachtet hätte. Die Gesetzgebung unterscheidet sich so weitgehend von den politischen Gewalten und ihrer Form, dass unter einer Regierung mit der besten Regierungsform die Gesetzgebung verwerflich sein kann, während andererseits unter einer Regierung mit der unvollkommensten Regierungsform eine ausgezeichnete Gesetzgebung bestehen kann. Es wäre ein leichtes, diese Wahrheit anhand der Geschichte zu beweisen; doch wozu? Alle sind davon überzeugt. Wer wüsste es besser als die Kirche, die sich immer bemüht hat, mit allen politischen Regimen normale Beziehungen zu unterhalten? Gewiss kann sie mehr als jede andere Macht sagen, wie viel Erleichterung und wie viel Leid ihr die Gesetze der verschiedenen Regierungen gebracht haben, die nacheinander vom Römischen Reich an bis in unsere Tage die Völker gelenkt haben.

22 Die von Uns gemachte Unterscheidung ist nicht nur von höchster praktischer Bedeutung, sie ist auch innerlich und sachlich begründet: Die Gesetzgebung ist das Werk der Menschen, die die Gewalt besitzen und tatsächlich die Nation regieren. Daraus folgt, dass die Qualität der Gesetze praktisch mehr von der Qualität dieser Menschen abhängt als von der Regierungsform. Diese Gesetze werden gut oder schlecht sein, je nachdem, ob die Gesetzgeber von guten oder schlechten Prinzipien durchdrungen sind und je nachdem sie sich von politischer Klugheit oder von der Leidenschaft leiten lassen.

23 Dass in Frankreich seit mehreren Jahren die Gesetzgebung verschiedene wichtige Maßnahmen verfügt hat, die eingegeben sind von feindseligen Absichten gegen die Religion und folglich auch gegen die Interessen der Nation, ist allgemeine Überzeugung und wird leider durch die Evidenz der Tatsachen bestätigt. Wir selbst haben Uns, getreu Unserer heiligen Pflicht, mit lebhaften Klagen an das damalige Oberhaupt der Republik gewandt. Diese Bestrebungen blieben jedoch bestehen, das Übel verschlimmerte sich noch, und niemand kann sich wundern, dass die Glieder des französischen Episkopats, vom Heiligen Geist eingesetzt, ihre verschiedenen ehrwürdigen Kirchen zu leiten, es, wie noch vor kurzem, als ihre Pflicht erachtet haben, öffentlich ihrem Schmerz Ausdruck zu verleihen angesichts der Lage der katholischen Religion in Frankreich. Armes Frankreich! Gott allein kann den Abgrund des Unheils ermessen, in das es stürzen wird, wenn diese Gesetzgebung sich nicht bessert, sondern weiter auf diesen Abwegen verharrt, die dahin führen werden, aus Geist und Herz der Franzosen die Religion auszurotten, die sie groß gemacht hat.

24 Dies eben ist das Feld, auf dem alle Gutgesinnten sich, unter Beiseitesetzung aller politischen Meinungsverschiedenheiten, zusammenschließen müssen, um wie ein Mann mit allen legalen und erlaubten Mitteln diesen fortschreitenden Missbrauch der Gesetzgebung zu bekämpfen. Die Achtung, die man den etablierten Gewalten schuldet, sollte sie nicht daran hindern; denn diese impliziert weder die Achtung, noch weniger den unbegrenzten Gehorsam gegenüber jedweder gesetzgeberischen Maßnahme, die von diesen Gewalten ergriffen wird. Man vergesse nicht, dass das Gesetz eine Vorschrift ist, die zum Wohl der Gemeinschaft gemäß der Vernunft erlassen und promulgiert wird durch diejenigen, denen zu diesem Zweck die Gewalt übertragen wurde. - Infolgedessen kann man niemals Gesetzen zustimmen, die der Religion und Gott gegenüber feindselig sind; es ist im Gegenteil eine Pflicht, sie abzulehnen. Das hat der große Bischof von Hippo, der hl. Augustinus, in beredten Worten dargelegt: "Zuweilen sind die Machthaber dieser Welt gut und gottesfürchtig, zuweilen aber nicht. Julian war ein treuloser Kaiser, ein Apostat, ein Entarteter, ein Götzendiener. Die christlichen Soldaten dienten diesem ungläubigen Kaiser. Doch sobald es um die Sache Jesu Christi ging, anerkannten sie nur noch den, der im Himmel ist. Wenn Julian ihnen befahl, die Götzenbilder zu verehren und ihnen Weihrauch zu streuen, gaben sie Gott den Vorzug vor dem Kaiser. Sagte er ihnen aber: Schließt die Reihen und marschiert gegen dieses feindliche Volk, dann gehorchten sie augenblicklich. Sie unterschieden zwischen dem ewigen und dem irdischen Herrn, und doch unterwarfen sie sich um des ewigen Herrn willen dem irdischen" <ref>Aliquando ... potestates bonae sunt et timent Deum; aliquando non timent Deum. Iulianus extitit infidelis Imperator, extitit apostata, iniquus, idolatra: milites christiani servierunt Imperatori infideli; ubi veniebatur ad caussam Christi, non agnoscebant nisi iIlum qui in coelis erat. Si quando volebat ut idola colerent, ut thurificarent, praeponebant iIli Deum; quando autem dicebat: Producite aciem, ite contra illam gentern; statim obtemperabant. Distinguebant Dominum aeternum, a domino temporali; et tarnen subditi erant propter Dominum aeternum, etiam domino temporali (Enarrat. in Psalm. 124, 7, fin.).</ref>.

25 Wir wissen, dass der Gottlose infolge eines bedauerlichen Missbrauchs seiner Vernunft und mehr noch seines Willens diese Prinzipien leugnet. Aber letztlich ist der Atheismus ein solch monströser Irrtum, dass es ihm niemals gelingen wird - zur Ehre der Menschheit sei es gesagt -, das Bewusstsein von den Rechten Gottes durch die Staatsvergötterung zu ersetzen.

26 Werden die Prinzipien die unser Verhalten gegenüber Gott und gegenüber den menschlichen Regierungen regeln sollen, in dieser Weise umschrieben, dann kann kein vorurteilsloser Mensch die französischen Katholiken tadeln, wenn sie ohne Scheu vor Mühen und ,Opfern sich dafür einsetzen, ihrem Vaterland zu erhalten, was die Bedingung seines Wohles ist, was so viel ruhmreiche, in den Blättern der Geschichte festgehaltene Traditionen in sich birgt und was kein Franzose vergessen darf.

3. Diskussion über das Konkordat

27 Bevor Wir unser Schreiben beschließen, wollen Wir noch zwei Punkte kurz berühren, die untereinander eng verbunden sind und, da sie eng mit den religiösen Interessen verknüpft sind, unter den Katholiken gewisse Meinungsverschiedenheiten hervorgerufen haben. - Der eine betrifft das Konkordat, das während so vieler Jahre das gute Einvernehmen zwischen der Regierung der Kirche und der des Staates in Frankreich ermöglicht hat. Über die Aufrechterhaltung dieses feierlichen, bilateralen Vertrages, der vonseiten des HI. Stuhles stets gewissenhaft eingehalten worden ist, können sich die Gegner der katholischen Religion selbst untereinander nicht einig werden. - Die radikalen Gegner wollen seine Abschaffung, um dem Staat jede Freiheit zu verschaffen, die Kirche Jesu Christi zu bedrängen. - Andere, schlauere Gegner, wünschen seine Beibehaltung oder behaupten wenigstens, sie zu wünschen; nicht weil sie anerkennen, dass der Staat die Pflicht hat, die schriftlichen Verpflichtungen gegenüber der Kirche zu erfüllen, sondern einzig um ihn von den durch die Kirche zu erfüllen, Kirche gemachten Konzessionen profitieren zu lassen, als könnte man nach Belieben die eingegangenen Verpflichtungen von den erhaltenen Konzessionen trennen, während diese beiden Dinge doch integrierende Bestandteile eines einzigen Ganzen sind. Für sie wäre das Konkordat nichts anderes als eine Kette, dazu geeignet, der Freiheit der Kirche Fesseln anzulegen, dieser heiligen Freiheit, auf die sie ein heiliges, unveräußerliches Anrecht hat. Welche von diesen beiden Meinungen wird sich durchsetzen? Wir wissen es nicht. Wir wollten sie nur erwähnen, um die Katholiken zu ermahnen, keine Spaltung über einen Gegenstand zu provozieren, für den allein der Heilige Stuhl zuständig ist.

28 Über den zweiten Punkt können Wir nicht im gleichen Ton sprechen, d. h. über das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, die einer Trennung der menschlichen von der christlichen und göttlichen Gesetzgebung gleichkommt. Wir wollen Uns hier nicht dabei aufhalten, die ganze Absurdität der These dieser Trennung zu beweisen; jeder wird sie von selbst erkennen. Sobald der Staat sich weigert, Gott zu geben, was Gottes ist, verweigert er mit folgerichtiger Notwendigkeit auch den Bürgern, worauf sie als Menschen ein Anrecht haben; denn, ob man will oder nicht, die wahren Menschenrechte entspringen gerade aus den Pflichten gegenüber Gott. Daraus folgt, dass der Staat, der in dieser Beziehung den wichtigsten Zweck seines Daseins verfehlt, in Wahrheit dahin gelangt, sich selbst aufzugeben und den Grund für seine eigene Existenz in Abrede zu stellen. Diese erstrangigen Wahrheiten sind durch die Stimme der natürlichen Vernunft selbst so klar ausgesprochen, dass sie sich jedem Menschen aufdrängen, der nicht durch stürmische Leidenschaften verblendet ist. Deshalb sollten die Katholiken sich hüten, diese Trennung zu unterstützen. Denn in der Tat, wollte man, dass der Staat sich von der Kirche trennt, so müsste man mit logischer Konsequenz auch wollen, dass die Kirche auf jene Freiheit zu leben beschränkt würde, die gemäß allgemeinem Recht allen Bürgern zusteht. - Gewiss, diese Situation besteht in gewissen Ländern. Es ist eine Daseinsweise, die neben zahlreichen und schwerwiegenden Nachteilen auch einige Vorteile hat, besonders wenn der Gesetzgeber in einer glücklichen Inkonsequenz sich immerhin noch von christlichen Prinzipien inspirieren lässt; und wenngleich diese Vorteile das in sich falsche Prinzip der Trennung nicht rechtfertigen können, noch dazu berechtigen, es zu verteidigen, so erlauben sie es doch, eine derartige Sachlage zu tolerieren, die praktisch nicht die schlimmste von allen ist.

29 Aber in Frankreich, das durch seine Traditionen und durch den derzeitigen Glauben der großen Mehrheit der Bevölkerung eine katholische Nation ist, darf die Kirche nicht in eine so missliche Lage wie bei andern Völkern gebracht werden. Die Katholiken können umso weniger die Trennung befürworten, als sie die Absichten der Gegner kennen, die sie fordern. Für diese Letzteren bedeutet die Trennung, wie sie selbst ziemlich offen sagen, die vollständige Unabhängigkeit der staatlichen gegenüber der religiösen Gesetzgebung; mehr noch, die absolute Indifferenz der staatlichen Gewalt gegenüber den Interessen der christlichen Gesellschaft, d. h. der Kirche, und selbst die Negierung ihrer Existenz. - Immerhin machen sie noch eine Einschränkung, die folgendermaßen formuliert wird: Sobald die Kirche unter Ausnutzung aller Mittel, die das allgemeine Recht auch dem Geringsten unter den Franzosen noch einräumt, und durch Verdoppelung der eigenen Anstrengungen ihrem Werk Erfolg zu sichern vermag, kann und muss der Staat sogleich eingreifen und die französischen Katholiken als außerhalb des allgemeinen Rechts stehend erklären. - Um alles mit einem Wort zu sagen: Das Ideal dieser Menschen wäre die Rückkehr zum Heidentum; der Staat anerkennt die Kirche nur an dem Tage, da es ihm gefällt, sie zu verfolgen.

Zusammenfassung und Schlussworte

30 Wir haben, Ehrwürdige Brüder, in kurzer, aber klarer Form, wenn auch nicht alle, so doch die wichtigsten Punkte erläutert, über die unter den Katholiken Frankreichs und allen vernünftigen Menschen Einigkeit und Übereinstimmung bestehen müssen, um, soweit es noch möglich ist, die Übel, die Frankreich heimsuchen, zu heilen und selbst seine sittliche Größe wiederherzustellen. Diese Punkte sind die Religion und das Vaterland, die Staatsgewalt und die Gesetzgebung, das gegenüber dieser Gewalt und dieser Gesetzgebung gebotene Verhalten, das Konkordat, die Trennung von Staat und Kirche. - Wir hegen die Hoffnung und das Vertrauen, dass die Klärung dieser Punkte die Vorurteile so mancher gutgläubiger Menschen zerstreuen und die Befriedung der Geister und durch sie vollkommene Eintracht aller Katholiken in der Verteidigung der großen Sache Christi, der die Franken liebt, erleichtern wird.

31 Welcher Trost für Uns, euch auf diesem Weg zu ermutigen und zu sehen, dass ihr willfährig Unserem Appell Folge leistet! - Mit der Autorität und dem klugen Eifer für die Kirche und das Vaterland, der Euch auszeichnet, könnt Ihr, Ehrwürdige Brüder, diesem Werk des Friedens mächtigen Beistand leisten. - Wir möchten sogar hoffen, dass diejenigen, die die Gewalt in den Händen haben, Unsere Worte, die die Wohlfahrt und das Glück Frankreichs zum Ziel haben, werden zu würdigen wissen.

32 Inzwischen spenden Wir als Unterpfand Unserer väterlichen Zuneigung Euch, Ehrwürdige Brüder, Eurem Klerus sowie allen Katholiken Frankreichs den Apostolischen Segen.

Gegeben zu Rom, am 16. Februar des Jahres 1892,

im vierzehnten Jahr Unseres Pontifikats.

Pius X. PP.

Anmerkungen

<references />

Weblinks