Wiederverheiratete Geschiedene: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Nach katholischem Verständnis endet die Ehe nur beim [[Tod]] eines Ehepartners. Es gibt jedoch Fälle in denen auf Antrag festgestellt wird, dass die Ehe zwischen zwei Menschen nicht besteht bzw. niemals zustande gekommen war. Diese Feststellung eines Ehenichtigkeitsgrundes wird [[Eheanullierung]] geannt. Zu dieser bedarf es eines innerkirchlichen Verfahrens entsprechend dem [[Kirchenrecht]]. | |
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Version vom 28. August 2006, 14:51 Uhr
Im katholischen Sinn kann eine Ehe niemals geschieden werden. Daher gibt es im katholischen Bereich im engeren Sinne auch keine wiederverheirateten Geschiedenen. Wenn umgangssprachlich von wiederverheirateten Geschiedenen die Rede ist, so ist damit die weltliche Beschreibung eines zivilrechtlichen Umstandes gemeint.
Nach katholischem Verständnis endet die Ehe nur beim Tod eines Ehepartners. Es gibt jedoch Fälle in denen auf Antrag festgestellt wird, dass die Ehe zwischen zwei Menschen nicht besteht bzw. niemals zustande gekommen war. Diese Feststellung eines Ehenichtigkeitsgrundes wird Eheanullierung geannt. Zu dieser bedarf es eines innerkirchlichen Verfahrens entsprechend dem Kirchenrecht.