Domkapitular: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Domkapitular''' oder '''Domherr''' ist ein Mitglied eines [[Domkapitel]]s. Domkapitulare bilden den engsten Rat eines [[Bischof]]s. Sie haben bei [[Sedisvakanz]] einen Kapitelvikar, der die Diözese verwaltet, bis ein neuer Bischof eingesetzt ist zu wählen. | '''Domkapitular''' oder '''Domherr''' ist ein Mitglied eines [[Domkapitel]]s. Domkapitulare bilden den engsten Rat eines [[Bischof]]s. Sie haben bei [[Sedisvakanz]] einen Kapitelvikar, der die Diözese verwaltet, bis ein neuer Bischof eingesetzt ist zu wählen. | ||
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+ | *[http://www.kath.net/news/29165 Domkapitulare sind Beter in Gemeinschaft mit dem Bischof] | ||
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Aktuelle Version vom 24. März 2021, 09:31 Uhr
Domkapitular oder Domherr ist ein Mitglied eines Domkapitels. Domkapitulare bilden den engsten Rat eines Bischofs. Sie haben bei Sedisvakanz einen Kapitelvikar, der die Diözese verwaltet, bis ein neuer Bischof eingesetzt ist zu wählen.