Paul Augustin Mayer: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Seine Profess legte ''Paul Mayer'' am 17. Mai 1931 in der Abtei St. Michael in Metten ab. Sein Ordensname lautet Augustin. Am 25. August 1935 wurde er für den [[Benediktiner]]orden zum Priester geweiht. Von 1966 bis 1971 | + | Seine Profess legte ''Paul Mayer'' am 17. Mai 1931 in der Abtei St. Michael in Metten ab. Sein Ordensname lautet Augustin. Am 25. August 1935 wurde er für den [[Benediktiner]]orden zum [[Priester]] geweiht. Danach war er Lehrer in Metten. Von 1939 bis 1966 lehrte er als Theologieprofessor für Dogmatik an der Benediktiner-Hochschule Sant Anselmo in Rom. Am Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) nahm er als Sekretär der vorbereitenden Kommission und der Konzilskommission für Studien und Seminare großen Anteil. Das von ihm betreute Dekret über die Priesterausbildung "Optatam totius" fand als einziges Konzilsdokument schon in der ersten Lesung die Zustimmung der Konzilsväter. 1966 bis 1971 übernahm er das Amt des [[Abt]]es von Metten. 1968 war Mayer auch Abt-Präses der Bayerischen Benediktiner-Kongregation und Träger des Bayerischen Verdienstordens und des Großkreuzes des Bundesverdienstordens. Am 06. Januar 1972 wurde er von [[Papst]] [[Paul VI.]] zum [[Bischof]] geweiht und zum Sekretär der Ordenskongregation ernannt. Am 08. April 1984 wurde er von Papst [[Johannes Paul II.]] zum Präfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung ernannt. Seine Aufnahme in das [[Kardinal]]skollegium erfolgt am 25. Mai 1985. Gleichzeitig wurde er zum Kardinalpriester von ''San Anselmo all'Aventino'' ernannt. Am 01. Juli 1988 trat Kardinal Mayer von seinem Amt als Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zurück. Am 02. Juli 1988 ernannte ihn Papst Johannes Paul II. zum ersten Präsidenten der päpstlichen Kommission "''Ecclesia Dei''". Von diesem Amt trat Kardinal Mayer am 01. Juli 1991 zurück. |
Seitdem lebt er im Benediktinerkloster San Anselmo auf dem Aventin. | Seitdem lebt er im Benediktinerkloster San Anselmo auf dem Aventin. |
Version vom 22. Dezember 2007, 18:28 Uhr
Paul Augustin Kardinal Mayer OSB (*23. Mai 1911 in Altötting) ist emeritierter Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und emeritierter Präsident der päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei"
Leben
Seine Profess legte Paul Mayer am 17. Mai 1931 in der Abtei St. Michael in Metten ab. Sein Ordensname lautet Augustin. Am 25. August 1935 wurde er für den Benediktinerorden zum Priester geweiht. Danach war er Lehrer in Metten. Von 1939 bis 1966 lehrte er als Theologieprofessor für Dogmatik an der Benediktiner-Hochschule Sant Anselmo in Rom. Am Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) nahm er als Sekretär der vorbereitenden Kommission und der Konzilskommission für Studien und Seminare großen Anteil. Das von ihm betreute Dekret über die Priesterausbildung "Optatam totius" fand als einziges Konzilsdokument schon in der ersten Lesung die Zustimmung der Konzilsväter. 1966 bis 1971 übernahm er das Amt des Abtes von Metten. 1968 war Mayer auch Abt-Präses der Bayerischen Benediktiner-Kongregation und Träger des Bayerischen Verdienstordens und des Großkreuzes des Bundesverdienstordens. Am 06. Januar 1972 wurde er von Papst Paul VI. zum Bischof geweiht und zum Sekretär der Ordenskongregation ernannt. Am 08. April 1984 wurde er von Papst Johannes Paul II. zum Präfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung ernannt. Seine Aufnahme in das Kardinalskollegium erfolgt am 25. Mai 1985. Gleichzeitig wurde er zum Kardinalpriester von San Anselmo all'Aventino ernannt. Am 01. Juli 1988 trat Kardinal Mayer von seinem Amt als Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zurück. Am 02. Juli 1988 ernannte ihn Papst Johannes Paul II. zum ersten Präsidenten der päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei". Von diesem Amt trat Kardinal Mayer am 01. Juli 1991 zurück.
Seitdem lebt er im Benediktinerkloster San Anselmo auf dem Aventin.
Beim Konklave 2005 war Paul Augustin Kardinal Mayer aufgrund seines Alters nicht mehr wahlberechtigt.