Sollemni hac liturgia: Unterschied zwischen den Versionen
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==Der Text des Schreibens == | ==Der Text des Schreibens == |
Version vom 3. Mai 2008, 15:40 Uhr
Sollemni hac liturgia ist der lateinische Titel des Motu proprio Papst Paul VI. vom 30. Juni 1968 in welchem er vor 40 Jahren ein feierliches Glaubensbekenntnis, genannt Credo des Gottesvolkes im Namen aller Gläubigen anlässlich der 1900-Jahr-Feier des Martyriums der Apostel Petrus und Paulus und der Beendigung des „Jahr des Glaubens“ ablegt.
Inhaltsverzeichnis
Der Text des Schreibens
Sollemni hac liturgia (Wortlaut)
Professio Fidei
Das nachkonziliare päpstliche Bekenntnis orientiert sich in seiner sachgedanklichen Folge an den altkirchlichen Glaubensbekenntnissen. Jedoch wird den in moderner Zeit am meisten umstrittenen Artikeln des katholischen Glaubens besondere Sorgfalt gewidmet. Der Zeitpunkt der Verkündigung markierte sowohl den fünften Jahrestag der Papstkrönung des Konzilspapstes als auch den Abschluss des 1967/68 in Rom begangenen "Glaubensjahres". Das Glaubensjahr hatte der Papst anlässlich der 1900. Wiederkehr des traditionell auf das Jahr 67 n. Chr. datierten Martyriums der Apostel Petrus und Paulus verkündet:
Angesichts des Aufkommens erster Anzeichen der als nachkonziliare Krise bekannt gewordenen Erscheinungen, die sich im Konflikt um das als Holländischer Katechismus bezeichnete Werk niederländischer Theologen (insb. E. Schillebeeckx OP und P. Schoonenberg SJ) ankündigte, legte der Papst besonderen Wert auf die Integrität der katholischen Glaubenslehre. In der deutschsprachigen zeitgenössischen Theologie wurde das päpstliche Credo als Hindernis für die Ökumene gewertet und weithin ignoriert. Man konstruierte einen Gegensatz zu Geist und Zielen des II. Vatikanum und legte das Prinzip der Hierarchie der Wahrheiten so aus, als sei der katholische Glaube im wesentlichen auch dann vollständig, wenn vermeintlich "vorkonziliare" (gemeint sind: lehramtlich zwar fixierte, theologisch aber bestrittene) Glaubenssätze vernachlässigt werden.
Der Papst betonte hingegen die traditionelle Auffassung über:
- die Trinität
- die Inkarnation
- die Jungfrau Maria
- die Unbefleckte Empfängnis
- die Wunder Jesu
- die Auferstehung und Himmelfahrt Jesu
- das Amt des Petrus und seiner Nachfolger
- die Sakramente (auch Buße, Ehe und Krankensalbung)
- die Transsubstantiation und Eucharistische Anbetung
- das Amtspriestertum und das Bischofsamt
- den Absolutheitsanspruch der Kirche
- Mariä Himmelfahrt
- die Gemeinschaft der Heiligen
- die Letzten Dinge
- die Wiederkunft Christi.
Zur Verbindlichkeit des päpstlichen Credo von 1968
Das von Papst Paul VI. verkündete Credo von 1968 wurde zugleich als Motu proprio Sollemni hac liturgia in den Akten des Apostolischen Stuhls veröffentlicht (AAS 60 (1968), pp. 433-445), somit hat diese feierliche Professio Fidei zwar liturgischen Charakter (als Bekenntnis anlässlich des Abschlusses des Glaubensjahres 1967-68), aber auch einen für die Kirche verbindlichen Rechtscharakter. Die dort formulierten Sätze beanspruchen mithin, auch die wissenschaftliche Theologie anzuleiten.
Der Konzilspapst hat noch oft, zuletzt im Rückblick auf seine fünfzehn Amtsjahre am 30. Juni 1978, die Bedeutung dieser professio fidei bekräftigt.
Literatur
- Ferdinand Holböck, Credimus. Kommentar zum Credo Pauls VI., Verlag Pustet Salzburg-München 1970
Siehe auch: Liste von Lehramtstexten