Domkapitular: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Juli 2008, 19:50 Uhr
Domkapitular oder Domherr ist ein Mitglied eines Domkapitels. Domkapitulare bilden den engsten Rat eines Bischofs. Sie haben bei Sedisvakanz einen Kapitelvikar, der die Diözese verwaltet, bis ein neuer Bischof eingesetzt ist zu wählen.