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− | == Textvorschlag: Richtlinien - Bebilderung ==
| + | '''Änderungen oder Ergänzungen der Richtlinien immer zuerst hier diskutieren, Danke!''' |
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− | Hallo zusammen!
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− | Ich habe mal einen Textvorschlag für die Richtlinien zum Thema "Illustration" gemacht:
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− | === Grundsätze für die Bebilderung ===
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− | Die Bebilderung eines Artikels dient immer dem besseren Verständnis des Textes, nie allein der Zierde. Bilder dürfen nicht nur in einem assoziativen oder analogen Sinn mit dem Artikeltext verknüpft sein; dies mag für Gebetbücher und erbauliche Schriften angebracht sein, nicht aber für eine Enzyklopädie.
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− | Das auf den Bildern Dargestellte muss aus dem Artikeltext heraus verständlich sein und in engem inhaltlichem Zusammenhang mit dem Artikeltext stehen.
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− | Es sind Bilder – Kunstwerke und Fotos - zu bevorzugen, bei denen Künstler und Entstehungszeit bekannt sind. In der Bildunterschrift sollten bei Kunstwerken Angaben zum Künstler und zur Entstehungszeit gemacht werden.
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− | Bei der Wiedergabe künstlerischer Darstellungen muss das Urheberrecht beachtet werden.
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− | Darstellungen müssen von ausreichender fotographischer Qualität sein. Bildschirmfotos und Scans aus Büchern und Zeitschriften erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht.
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− | Bitte ergänzen/ändern/diskutieren! --[[Benutzer:Lambert|Lambert]] ([[Benutzer Diskussion:Lambert|Diskussion]]) 21:46, 16. Jun. 2017 (CEST)
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Aktuelle Version vom 17. Januar 2019, 09:50 Uhr
Änderungen oder Ergänzungen der Richtlinien immer zuerst hier diskutieren, Danke!